Nachts allein im Heim. Und wenn 46 gehen, dann doch auch 56? Nein, sagt noch nicht rechtskräftig ein Gericht und wirft ein Schlaglicht auf einen weiteren alltäglichen Skandal in der Pflege

„Denk ich an Deutschland in der Nacht, / Dann bin ich um den Schlaf gebracht“
(Heinrich Heine, 1844)

Das ist lange her – und doch wiederum so aktuell, wenn man Deutschland konkretisiert durch Pflegeheime in Deutschland. In der Nacht. Bereits am 20. April 2018 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Reicht eine in der Nacht oder müssen es mehr sein? Die finstere Realität bei den (Nicht-)Personalschlüsseln in Pflegeheimen. Dort findet man diese Einstimmung auf das Thema: »Man kann sich vorstellen, was es bedeuten muss, über eine lange Nacht die Bewohner/innen eines Pflegeheims zu versorgen – von denen viele nicht nur körperlich schwer pflegebedürftig sind und eine entsprechende Versorgung bedürfen, sondern der Anteil der Menschen, die demenziell erkrankt sind, ist in vielen Heimen heute sehr hoch. Nun sind gerade die nachts oft aktiv und benötigen – eigentlich – eine besonders personalintensive Betreuung. Und man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Pflegeheime aufgrund des hohen Alters und des Gesundheitszustandes vieler Bewohner auch einer der bedeutenden Orte des Sterbens geworden sind – und würde nicht jeder erwarten, wünschen, hoffen, dass man nicht alleine gelassen wird, wenn es zu Ende geht?«

Mit dem Wünschen und Hoffen ist das bekanntlich so eine Sache. Wie sieht es aus, nachts in den deutschen Pflegeheimen? „Es muss zu jeder Tages- und Nachtzeit mindestens eine Pflegefachkraft anwesend sein.“ Das war die häufigste Antwort auf die Frage, wie es die einzelnen Bundesländer mit Nachtdiensten in Pflegeheimen halten.
Ja, Sie lesen richtig. Das ist in der Mehrzahl der Bundesländer die zentrale Antwort auf die Frage, ob es Vorschriften die personelle Ausstattung der Heime in der Nacht betreffend gibt. Das kann jetzt nicht wirklich sein, wird der eine oder andere denken – es geht hier doch nicht um Möbellager, das man in der Nacht beaufsichtigen muss. Oder doch?

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„Gewinnorientiertes Denken hat in diesem Bereich nichts zu suchen“. Also Pflegeheime nur noch in gemeinnütziger Hand. In einem Teil von Österreich

Das Burgenland ist von den neun Bundesländern Österreichs das östlichste und gemessen an seiner Einwohnerzahl kleinste. Zuweilen kommen ja gerade aus den randständigen und kleinen Regionen eines Landes interessante Ideen oder unkonventionelle Maßnahmen. Offensichtlich will man diesen Eindruck in diesem Teil Österreichs bestätigen. Heime künftig nur mehr gemeinnützig, so ist eine Meldung der Niederösterreichischen Nachrichten überschrieben, die man sicher in die Rubrik außerhalb der Reihe tanzen verbuchen kann.

In Deutschland diskutieren wir seit Jahren über die Auswirkungen des seit Jahren in der Altenpflege zu beobachtenden Anteilsgewinn der privat-gewerblichen Anbieter von Pflegedienstleistungen. Die stellen in der ambulanten Pflege schon seit längerem die Mehrheit, bei den Pflegeheimen marschieren diese Anbieter auf die 50 Prozent-Quote zu. Und immer wieder wird man mit dem Argument konfrontiert, dass man eigentlich im Bereich der Altenpflege keine gewinnorientierten Anbieter zulassen sollte, vor allem nicht dann, wenn es sich bei diesen Unternehmen um Kapitalgesellschaften und Investoren handelt, denen es aus ihrer Sicht verständlich vor allem um eine möglichst hohe Rendite geht, die man aber in der Pflege alter Menschen angesichts des sehr hohen Anteils der Personalkosten über kurz oder lang nur über eine Absenkung der Personalkosten erreichen kann – und/oder über teilweise windige Geschäftsmodelle mit Betriebs- und Immobiliengesellschaften, bei denen die Kosten auf die Betroffenen abgewälzt werden können.

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Doppelt verbeitragte Betriebsrentner und ein (nicht nur) Merkel-Basta-Nein

Die Politik wird sie nicht los, die zahlreichen frustrierten Betriebsrentner, die vor vielen Jahren Opfer einer der in der Sozialpolitik so bekannten und beliebten Verschiebebahnhof-Operationen geworden sind. Blicken wir zurück in die Zeiten der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder, konkret in das Jahr 2004. Zu Beginn dieses Jahres trat das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ in Kraft. Seinerzeit waren die Sozialkassen klamm und die rot-grüne Bundesregierung suchte fieberhaft nach neuen Einnahmequellen. Unter der damals zuständigen Ministerin Ulla Schmidt (SPD) wurde auf der Suche nach zusätzlichen Geldern für die Gesetzliche Krankenversicherung die volle Beitragspflicht für Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt – und das auch rückwirkend für alle Altverträge. Dass das als ein massiver Vertrauensbruch von den dadurch Betroffenen wahrgenommen wurde und wird, überrascht jetzt nicht wirklich. Die von den Betroffenen als kalte Enteignung wahrgenommene Doppelverbeitragung wird von ihnen – und beispielsweise vom Verein Direktversicherungsgeschädigte – seit Jahren immer wieder kritisiert und eine Korrektur eingefordert.

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