In Hamburg ist man bereits gegen die gerichtliche Wand gelaufen – gemeint ist der Hamburger Volksentscheid gegen Pflegenotstand und für eine gute Versorgung im Krankenhaus. Die Volksinitiative hatte im März 2018 die nötige Zahl an Unterstützern zusammenbekommen. Eine erste Vorlage wurde von der Bürgerschaft allerdings nicht als Gesetz verabschiedet. Deshalb beantragten die Initiatoren im Oktober 2018 die Durchführung des Volksbegehrens mit einem überarbeiteten Gesetzentwurf, den sie im Dezember nochmals änderten. Nach Angaben der Initiative fehlen in den Krankenhäusern der Stadt etwa 2.500 Pflegekräfte. Weil er den Antrag für unzulässig hielt, hatte der rot-grüne Senat Ende 2018 das Verfassungsgericht angerufen.
Aber Anfang Mai 2019 wurde dann das hier aus der Hansestadt bekannt: Verfassungsgericht stoppt Pflege-Volksbegehren: »Das Hamburgische Verfassungsgericht hat das Volksbegehren gegen den Pflegenotstand für unzulässig erklärt … Die Richter begründeten ihre einstimmige Entscheidung unter anderem mit formalen Gründen: Nach ihrer Überzeugung wurde das Volksbegehren zu stark überarbeitet. Auch inhaltlich verwarf das Verfassungsgericht das Volksbegehren – zum Beispiel, weil es nicht nur mehr Pflegepersonal, sondern auch mehr Reinigungspersonal in Krankenhäusern forderte. Dieses Verknüpfen von zwei Forderungen sei nicht erlaubt. Und noch in einem weiteren, entscheidenden Punkt verwarfen die Richter das Volksbegehren: In erster Linie sei der Bund zuständig, Hamburg könne nicht im Alleingang über die Personalausstattung von Kliniken entscheiden.«