Das bislang sozialhilferechtlich geöffnete Portemonnaie der Kinder für die Pflegekosten der Eltern als Objekt politischen Handelns: Das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ und seine Einordnung auf der weiterhin unübersichtlichen Baustelle der Pflegefinanzierung

Das die Eltern für ihre Kinder aufzukommen haben, ist bekannt und von immer vorhandenen Ausnahmefällen abgesehen auch als selbstverständlich akzeptiert. Dass die Unterhaltsverpflichtung aber keine Einbahnstraße ist, stößt dann, wenn es ernst wird, nicht selten auf Erstaunen und auch Verärgerung, weil viele damit nicht gerechnet haben. Und dass sich der Staat, genauer: der Träger der Sozialhilfe, von ihm (vor)finanzierte Leistungen bei den Kindern, die nach den amtlichen Definition als leistungsfähig eingestuft werden, wieder zurückholt bzw. das mehr oder weniger intensiv versucht, ist in Zeiten einer steigenden Zahl an Pflegebedürftigen in Kombination mit einem erheblichen Anteil an selbst zu finanzierenden Pflegekosten beispielsweise bei einer Heimunterbringung naturgemäß eine sichere Quelle für eine wachsende Zahl an Fällen, wo die Kinder in die Finanzierungspflicht genommen werden.

Im Netz hat sich über die Jahre eine Vielzahl an mehr oder weniger seriösen Ratgebern etabliert, wo Menschen, die ein entsprechendes Schreiben eines Sozialamtes bekommen, nachlesen können, was möglicherweise auf sie zukommen wird – bis hin zu Elternunterhalts-Rechnern, mit deren Hilfe man berechnen können soll, wie hoch die monatliche Rechnung ausfallen wird.

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„Deutsche unterstützen Maßnahmen gegen Ungleichheit in der Bildung“ versus „Mehrheit der Deutschen gegen gezielte Förderung von benachteiligten Kindern“. Was denn nun? Zum ifo-Bildungsbarometer

»Die Deutschen unterstützen Maßnahmen zur Verringerung von Ungleichheit in der Bildung. Das ist das Ergebnis des neuesten ifo-Bildungsbarometers, für das 4000 Bundesbürger befragt wurden.« So beginnt eine Mitteilung des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung in München, die man mit dieser Überschrift versehen hat: ifo Institut: Deutsche unterstützen Maßnahmen gegen Ungleichheit in der Bildung. Das Zentrum für Bildungsökonomik des ifo Instituts hat sein Bildungsbarometer in diesem Jahr dem Thema Bildungsungleichheit gewidmet. Mehr als 4.000 erwachsene Personen in Deutschland wurden nach ihren Einstellungen zu Chancengerechtigkeit und Bildungspolitik befragt.

Die Relevanz des Themas Bildungsungleichheit ist seit Jahren immer wieder herausgestellt worden: »Deutschland wird immer wieder dafür kritisiert, dass der Bildungserfolg von Kindern hier besonders stark von der sozialen Herkunft ihrer Eltern abhängig ist. Das belegte unter anderem eine Sonderauswertung der Pisa-Studie … Demnach hatten 15-Jährige aus sozial benachteiligten Familien Lernrückstände von bis zu dreieinhalb Jahren gegenüber Gleichaltrigen mit privilegierten Eltern – bei vergleichbaren kognitiven Voraussetzungen. Weitere Studien zeigten, dass Kinder aus besser gestellten Familien 2,5-mal so oft eine Gymnasialempfehlung erhalten, die Studierendenquote ist unter Akademikerkindern fast dreimal so hoch wie unter Nicht-Akademikerkindern«, so Inga Barthels in ihrem Artikel Das denken Deutsche über Bildungsungleichheit, in dem sie über die Ergebnisse des neuen Bildungsbarometers berichtet.

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Das mehr als umstrittene „Intensivpflege-Stärkungsgesetz“: Zwischen existenzieller Bedrohung, den unterschiedlichen Betroffenen und einer Selbstverpflichtung etablierter Institutionen auf Landesebene

Was war – und ist – das für ein Aufruhr von Betroffenen und Aktivisten aus der Behindertenbewegung: Das geplante „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz“ (RISG) des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (VDU) schlägt ziemlich hohe Wellen. Darüber wurde bereits ausführlich informiert in dem Beitrag RISGantes Vorhaben: Beatmungspatienten zukünftig (fast) immer ins Heim oder in eine Intensivpflege-WG? Von vermeintlich guten Absichten, monetären Hintergedanken und einem selbstbestimmten Leben vom 24. August 2019. Mit diesem Beitrag wurde versucht, über die soweit derzeit erkennbaren Intentionen des Gesetzentwurfs und die – sollte das Wirklichkeit werden – fatalen Folgen für einen Teil der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen aufzuklären. Es geht hier um „Beatmungspatienten“ und die Heftigkeit, Härte und Verbitterung, die dem umtriebigen Minister entgegenschlägt (vgl. dazu nur als ein Beispiel den Artikel „Dann will ich nicht mehr leben“), kann man nur verstehen, wenn man sich der existenziellen Einschränkung der Betroffenen, aber auch der für viele Außenstehende nicht vorstellbaren, tatsächlich aber gegebenen Vielgestaltigkeit der unterschiedlichen Lebenslagen der als „Beatmungspatienten“ zu einer irgendwie technokratisch daherkommenden und homogen erscheinenden Personengruppe aggregierten Menschen bewusst wird.

Über wen wird hier also gesprochen und was sind das für Menschen, deren Aufenthaltsort und Versorgung man meint, schematisch und typisierend regeln zu können?

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