Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst: „Ein respektabler Abschluss“ und „Das Machbare haben wir erreicht“, sagen Gewerkschaftsvertreter. Ein „wirtschaftlich verkraftbarer, maßvoller Abschluss“ sagen die Arbeitgeber. Alles gut?

In den vergangenen Wochen hatte es Warnstreikaktionen im öffentlichen Dienst gegeben, natürlich nicht ohne Hintergedanken wurden dabei gerne Pflegekräfte auf die Straße geschickt. Denn seitens der Gewerkschaft ver.di wurden die Tarifverhandlungen unter der Überschrift „Corona-Helden“ geführt, für die man nun auch eine monetäre Abbildung ihrer heldenhaften Leistungen von den Arbeitgebern erstreiten wollte. Nun fallen einem hinsichtlich der angesprochenen Figur der „Corona-Helden“ zahlreiche Berufe und Tätigkeiten ein, die zum einen nichts mit dem öffentlichen Dienst zu tun haben, zum anderen aber gibt es wie in anderen Branchen auch im öffentlichen Dienst sicher Tätigkeitsfelder, wo man weit weg sein konnte von der tatsächlichen Corona-Front, im Homeoffice und dabei in einem sehr sicheren Arbeitsverhältnis, von dem andere nur träumen können. Man ahnt es schon, wenn man solche Zeilen liest – „Corona-Helden“ hat eine Menge spalterisches Potenzial und man könnte mit guten Argumenten damit für die einen mehr Geld, aber auch gleichzeitig für die anderen mehr Demut verlangen und würde sich heillos verlaufen in einem verminten Gelände der Abgrenzung (und der Ausschließeritis), wie wir das real bereits beim monatelangen Gekrampfe um eine „Corona-Prämie“ für das Pflegepersonal (nicht nur) in der Altenpflege erlebt haben (dazu der Beitrag Wenn eine am Anfang sicher gut gemeinte Anerkennungsprämie zu einem toxischen Spaltpilz mutiert. Bei der Corona-Prämie für Pflegekräfte sortiert und differenziert man sich ins Nirwana vom 3. September 2020).

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Sterbehilfe: Eine normativ höchst anspruchsvolle Debatte über die (Un-)Möglichkeit des „freien Sterbens“ – oder doch nur auf der Rutschbahn in ein Geschäftsmodell mit outgesourcten „Suizidhelfern“?

»Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.«

Mit diesen Worten hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 eine dieser wegweisenden Entscheidungen gefällt, die wie ein Fallbeil wirken. Es handelt sich um den Anfang der Mitteilung des hohen Gerichts, die unter der unmissverständlichen Überschrift Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig gesetzt wurde. Wer die Entscheidung des Gerichts im Original und damit in aller Ausführlichkeit nachlesen will, der kann das hier machen: BVerfG, Urteil vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15

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Der „beste Niedriglohnsektor“, der in Europa geschaffen wurde, bleibt weiterhin eine Konstante der deutschen Arbeitsmarktverhältnisse: 2018 gab es 8 Millionen Niedriglohnjobs

Im Januar 2005 – Hartz IV hatte gerade das Licht der Welt erblickt – lobte der damalige Noch-Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) in seiner Rede auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos sein ganz besonderes Kind: „Wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt.“

Millionen arbeitende Menschen mussten in den vergangenen Jahren die Erfahrung machen, was es heißt, in einem Niedriglohnjob zu arbeiten. Das Statistische Bundesamt hat uns nun mit konkreten Zahlen versorgt, über wie viele Menschen wir hier sprechen: 8 Millionen Niedriglohnjobs im Jahr 2018, so ist eine Pressemitteilung vom 21. Oktober 2020 überschrieben. »Gut jede und jeder fünfte abhängig Beschäftigte (21 %) in Deutschland arbeitete im April 2018 im Niedriglohnsektor. Damit wurden rund 8 Millionen Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle (11,05 Euro brutto je Stunde) entlohnt.«

Wo arbeiten die meisten Niedriglohnbeschäftigten? Die Anteilswerte (bezogen auf die Vollzeitbeschäftigten ohne Auszubildende) in den einzelnen Wirtschaftsbereichen überraschen nicht:

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