Für die einen zu wenig, für die anderen zu viel: Die neuen und erweiterten Untergrenzen für das Pflegepersonal in den Krankenhäusern im Jahr 2021

„Nur mit einer guten Pflegepersonalausstattung ist eine sichere und gute Behandlung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus möglich.“ Das schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf einer Seite, die den Titel Pflegepersonaluntergrenzen trägt. Der Aussage werden erst einmal alle sicher zustimmen können, wobei wie immer der Teufel im Detail sein Unwesen treibt. Wann ist denn die Personalausstattung in der Pflege eine „gute“? Wenn die Pflegekräfte entspannt arbeiten können? Oder wenn sie im Durchschnitt eine gute Arbeit abliefern könnten? Oder wenn es mindestens eine Mindestbesetzung gibt? Auf den letzteren Ansatz deutet die Überschrift mit den Untergrenzen hin, denn das ist offensichtlich etwas anderes als eine Pflegepersonaloptimalgrenze oder gar eine ideale Ausstattung mit Personal. Nicht ohne Grund erinnert eine Pflegepersonaluntergrenze an den Mindestlohn als Lohnuntergrenze oder an das Existenzminimum, dessen Sicherstellung durch eine Grundsicherung garantiert werden soll.

Eine Unterbesetzung von pflegesensitiven Bereichen im Krankenhaus kann fatale Folgen für Patientinnen und Patienten haben. Darum wurden bestimmte Krankenhausbereiche als „pflegesensitive Bereiche“ festgelegt, in denen Pflegepersonaluntergrenzen gelten, erläutert uns das Ministerium. Um welche Bereiche handelt es sich und wie sehen diese Untergrenzen konkret aus?

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Im Januar 2021 soll es fast 20 Prozent mehr Kurzarbeiter gegeben haben. Vor allem in Branchen, in denen ein Mindestkurzarbeitergeld sinnvoll (gewesen) wäre

Im Frühjahr 2020 haben wir eine bis dato nie gekannte Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes zur Kenntnis nehmen müssen – so waren im April 6 Mio. Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Durch die Öffnung und das Wiederhochfahren der Wirtschaft, vor allem der Industrie, ist dann die Zahl der Betriebe mit Kurzarbeit und die der Kurzarbeiter kontinuierlich zurückgegangen:

Die Daten über die tatsächliche Inanspruchnahme dieses so bedeutsamen arbeitsmarktpolitischen Instruments liegen erst mit mehrmonatiger Verspätung vor, so dass man am aktuellen Rand der Zeitreihe nur auf die Anzeigen von Unternehmen die Kurzarbeit und die davon voraussichtlich betroffenen Arbeitnehmer und/oder Schätzungen wie die vom ifo Institut zurückgreifen kann.

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