Wenn die Neue wahrscheinlich zu klein ist, die Alte wahrscheinlich auch, aber die ist schon da und hat viele andere Mitglieder: Die Nicht-Anerkennung der „Neue Assekuranz Gewerkschaft“, der „Gemischtwarenladen“ Verdi und die Frage der Tariffähigkeit einer Gewerkschaft

„Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“ (Art 9 Abs. 3 Grundgesetz)

Im Art. 9 Abs. 3 GG, nicht umsonst ganz vorne in unserer Verfassung platziert, findet man die Verankerung der sogenannten Koalitionsfreiheit, mit der im Grunde das Existenzrecht von Gewerkschaften verfassungsrechtlich abgesichert wird. Dabei ist zwischen einer individuellen und einer kollektiven Koalitionsfreiheit zu unterscheiden: »Die individuelle Koalitionsfreiheit garantiert das Recht des Einzelnen, Koalitionen zu gründen. Daher können Arbeitnehmer durch freiwilligen Zusammenschluss Gewerkschaften und Arbeitgeber Arbeitgeberverbände gründen. Arbeitnehmer haben ferner das Recht, sowohl einer bestehenden Koalition beizutreten und sich in ihr zu betätigen (positive Koalitionsfreiheit) als auch das Recht, sich keiner Koalition anzuschließen oder aus einer Koalition auszutreten (negative Koalitionsfreiheit). Durch das Koalitionsrecht ist die gewerkschaftliche Betätigung von Arbeitnehmern geschützt. Sie dürfen wegen ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit nicht benachteiligt werden. Daher ist die an Stellenbewerber oder Arbeitnehmer gerichtete Frage des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit grundsätzlich unzulässig.«

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Die Grenzen der Gemeinnützigkeit werden enger gezogen und einige werden ausgeschlossen. Das trifft nicht nur politische Akteure, sondern auch die „Zweckbetriebe“ gemeinnütziger Organisationen

Da hat der Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) aber so einigen Teilnehmern am immer noch bunten Vereinsleben in Deutschland einen gehörigen Schrecken eingejagt: »Ist ein Mann gemeinnützig, wenn er unter seinesgleichen bleibt – oder bloß in gemischtgeschlechtlicher Gesellschaft? Der Vorschlag von Finanzminister Scholz bringt traditionelle Männervereine in Bedrängnis.« In dem Artikel Das Problem der traditionellen Herrenklubs wird dann weiter ausgeführt: Scholz verkündete, man ändere derzeit das Gemeinnützigkeitsrecht. „Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen“. Das würde mehrere Tausend Vereine treffen – und eine Folge des Wegfalls der Gemeinnützigkeit wäre dann u.a., dass man keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen darf.

Und ein derart begründeter Entzug der Gemeinnützigkeit könnte auch eine deutsche Institution von internationalem Ruf treffen: den Kölner Karneval. In den Traditionskorps, dessen wichtigsten Vereinen, dürfen Frauen bislang keine aktiven Mitglieder werden.

Dass das auch für die katholische Kirche relevant werden könnte, davon war aber nichts zu hören, obgleich man ja durchaus inhaltliche Bezüge herstellen könnte. Mit dieser Institution wird man sich auch kaum anlegen. Dafür gibt es andere Spielwiesen, wo es dann um Organisationen geht, denen man den durchaus vorteilhaften Status der Gemeinnützigkeit absprechen kann. Diese Erfahrung musste Anfang des Jahres der globalisierungskritische Verein Attac machen.

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Überschuldung: Etwas Licht von oben betrachtet, zugleich ganz viel Schatten bei den Älteren. Auch hier zeigen sich die Auswirkungen von Altersarmut

»Die Zahl überschuldeter Privatpersonen in Deutschland ist erstmals seit 2013 leicht zurückgegangen. Auch die Überschuldungsquote, also der Anteil überschuldeter Personen im Verhältnis zu allen Erwachsenen in Deutschland, sinkt geringfügig.« Das meldet wir Wirtschaftsauskunftei Creditreform unter der Überschrift SchuldnerAtlas Deutschland 2019. Wenn man das in konkreteren Zahlen braucht: »Zum Stichtag 1. Oktober 2019 betrug die Überschuldungsquote bundesweit exakt 10 Prozent. Damit sind weiterhin über 6,9 Millionen Bürger überschuldet und weisen „nachhaltige Zahlungsstörungen“ auf. Das sind rund 10.000 Personen weniger als im vergangenen Jahr (minus 0,1 Prozent).«

Der Blick auf einen längeren Zeitraum verdeutlicht: »Deutschlandweit bleiben rund vier Millionen Menschen in einer harten und damit tieferen Überschuldungsspirale gefangen. Von 2006 bis 2019 stieg die Zahl der Überschuldungsfälle insgesamt um 611.000 (plus 18 Prozent).«

In Summe schieben die Betroffenen einen Schuldenberg von 202 Milliarden Euro vor sich her. Mit Blick auf die Ursachen: Über 80 Prozent der Überschuldungsfälle entfallen auf die „Big Six“: Arbeitslosigkeit, Erkrankung/Sucht/Unfall, unwirtschaftliche Haushaltsführung, Trennung/Scheidung/Tod, eine gescheiterte Selbstständigkeit und ein längerfristiges Niedrigeinkommen.

Zugleich zeigen die Daten erneut, warum sich die Sorgenfalten vertiefen, wenn man auf die älteren Menschen schaut. Bereits im vergangenen Jahr musste man zur Kenntnis nehmen: »Während die Zahl der jüngeren Verschuldeten erfreulicherweise zurückging, ist die Zahl der verschuldeten über Siebzigjährigen rasant gestiegen. Das sei gefährlich, denn allein mit ihrer Rente hätten die meisten kaum eine Chance, ihre Schulden wieder loszuwerden. Nicht nur wegen der steigenden Mieten.«

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