Eine Gefahr für Gefälligkeitstarifverträge weniger? Nach acht langen Jahren bestätigt das Bundesarbeitsgericht die Nicht-Tariffähigkeit der „DHV – Die Berufsgewerkschaft“

DHV – dieses Kürzel steht hier nicht für den Deutschen Hochschulverband oder gar für den Deutschen Hanfverband, zwei seriöse Verbände mit der gleichen Buchstabenfolge, sondern für DHV – Die Berufsgewerkschaft. »DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. vertritt die gewerkschaftlichen und berufspolitischen Interessen von etwa 73.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie steht in der Tradition der christlichen Angestelltengewerkschaftsbewegung. Auch heute lässt sie sich in ihrem Handeln von den Grundprinzipien der christlichen Soziallehre, der Solidarität, Subsidiarität und des Pluralismus leiten.« Die DHV ist Mitglied im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands und dem internationalen Zusammenschluss christlicher Gewerkschaften WOW. So steht das noch auf der Website dieser „Gewerkschaft“. Die DHV ist Mitglied im Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB)? Was kann man denn gegen die haben? Jeder, der sich mit Gewerkschaften ein wenig auskennt, weiß, dass das seriöser daherkommt, als es ist. Man denke nur an die mehr als unrühmliche Rolle, die CGB-„Gewerkschaften“ beim Abschluss von Dumping-„Tarifverträgen“ in der Leiharbeit gespielt haben.

Aber das mit der „Gewerkschaft“ hat sich wohl erledigt: Keine Tariffähigkeit der DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V., so ist eine Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 überschrieben und die bezieht sich dabei auf Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22. Juni 2021 – 1 ABR 28/20. Was ist passiert?

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Wenn die Neue wahrscheinlich zu klein ist, die Alte wahrscheinlich auch, aber die ist schon da und hat viele andere Mitglieder: Die Nicht-Anerkennung der „Neue Assekuranz Gewerkschaft“, der „Gemischtwarenladen“ Verdi und die Frage der Tariffähigkeit einer Gewerkschaft

„Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“ (Art 9 Abs. 3 Grundgesetz)

Im Art. 9 Abs. 3 GG, nicht umsonst ganz vorne in unserer Verfassung platziert, findet man die Verankerung der sogenannten Koalitionsfreiheit, mit der im Grunde das Existenzrecht von Gewerkschaften verfassungsrechtlich abgesichert wird. Dabei ist zwischen einer individuellen und einer kollektiven Koalitionsfreiheit zu unterscheiden: »Die individuelle Koalitionsfreiheit garantiert das Recht des Einzelnen, Koalitionen zu gründen. Daher können Arbeitnehmer durch freiwilligen Zusammenschluss Gewerkschaften und Arbeitgeber Arbeitgeberverbände gründen. Arbeitnehmer haben ferner das Recht, sowohl einer bestehenden Koalition beizutreten und sich in ihr zu betätigen (positive Koalitionsfreiheit) als auch das Recht, sich keiner Koalition anzuschließen oder aus einer Koalition auszutreten (negative Koalitionsfreiheit). Durch das Koalitionsrecht ist die gewerkschaftliche Betätigung von Arbeitnehmern geschützt. Sie dürfen wegen ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit nicht benachteiligt werden. Daher ist die an Stellenbewerber oder Arbeitnehmer gerichtete Frage des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit grundsätzlich unzulässig.«

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Billig kostet. Die Streiks beim Billigflieger Ryanair und ein Blick auf die Zukunft der Arbeitskämpfe

Ryanair, immer wieder Ryanair. So wie auch in anderen Branchen einzelne Unternehmen stellvertretend für ein Prinzip genannt werden (man denke hier an Aldi für die Discounter), steht der irische Anbieter von Flugreisen für die Billigflieger dieser Welt. Und das Unternehmen hat (noch) ein markantes Gesicht, das des Ryanair-Chefs Michael O’Leary. Den als exzentrisch zu bezeichnen ist fast schon eine unzulässige Weichmalerei. »Legendär ist seine Fahrt durch das Städtchen Luton nördlich von London in einem Weltkriegspanzer: Im Jahr 2003 fuhr Michael O’Leary, Chef der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair, vor die Zentrale des Konkurrenten Easyjet und rief: „Wir werden das Luftfahrtgeschäft, so wie wir es kennen, zerstören!“ Binnen drei Jahren werde man die größte Airline Europas sein, kündigte er an … Es dauerte ein wenig länger, aber gemessen an der Zahl der beförderten Passagiere liegt Ryanair vor der Lufthansa-Gruppe auf Platz eins«, so Kevin P. Hoffmann in seinem Porträt Der Ire mit dem Panzer. Der Sohn irischer Landwirte hat sich seinen Ruf als größter Clown und Zyniker der Branche hart erarbeitet.

Aber man sollte ihn nicht nur reduzieren auf seine irren Ankündigungen. Beispiele dafür: Man prüfe den Einbau von Stehplätzen in den Maschinen – wobei sein Unternehmen damals, 2009, nicht vom Stehen, sondern vom „vertikalen Sitzen“ gesprochen hat. Und in offensichtlicher Anlehnung an den Traum der Alchemisten, aus Scheiße Gold zu machen, überrascht dann auch so eine fast schon als handfest zu nennende Überlegung nicht: » Die irische Fluggesellschaft plant eine Gebühr für den Toilettenbesuch an Bord. Außerdem soll die Zahl der Stillen Örtchen eventuell von drei auf eins reduziert werden, damit eine weitere Sitzreihe Platz im Flieger hat«, konnte man 2010 diesem Artikel entnehmen: Ryanair erwägt ein Geschäft mit der Notdurft. Alles bislang nur Luftnummern. Das gilt aber nicht für die realen Arbeitsbedingungen, denen die Beschäftigten bei diesem Unternehmen ausgesetzt sind.

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