Ryanair mal wieder. Vor Gericht und in den Schlagzeilen: Wenn outgesourcte Piloten sozialversicherungsrechtlich wieder ingesourct werden müssen

Da scheint einiges los zu sein über den Wolken. Jetzt tobt dort angeblich sogar der „Klassenkampf“, wenn man diesem Beitrag folgt: Streik trotz 10.000 Euro Rente – Bei den Lufthansa-Piloten eskaliert der Klassenkampf. Der wurde ausgelöst durch einen 24-Stunden-Streik der »Cockpit- und Kabinen-Besatzungen der Lufthansa. Seit Monaten streiten die Piloten für eine bessere Altersversorgung, doch tatsächlich geht es um die Zukunft des Konzerns – und um einen Machtkampf der Gewerkschaften.«

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Jenseits von „Le Streik, c’est moi!“: Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und die Frage nach ihrer „Gegnerunabhängigkeit“

Längst ist die nur noch als Eintagsfliegerei zu bezeichnende mediale Berichterstattung zu den nächsten aktuellen Baustellen weitergezogen, nachdem für einen dieser kurzen Momente lang sämtliche noch vorhandenen und funktionsfähigen Scheinwerfer auf die (vorerst) letzte Streikaktion der wilden Lokführer-Gewerkschaft GDL gerichtet waren – eine Spartengewerkschaft, die übrigens nicht unter dem Dach des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) segelt, sondern Unterschlupf beim Deutschen Beamtenbund (dbb beamtenbund und tarifunion) gefunden hat.

Nun haben wir in den vergangenen Jahren schon einige Streikaktionen der Lokführer erlebt – aber bislang noch nie in diesem Umfang im Hinblick auf zusammenhängende Streiktage: Der ursprünglich auf sechs Tage angelegte Ausstand wurde am Montagmorgen, 29. Januar 2024, einen Tag früher als geplant, beendet. Die GDL und die Deutsche Bahn verhandeln seit Anfang November 2023. Mit jeweils zwei Warnstreiks im Spätherbst 2023 und zwei Streiks im neuen Jahr hat die Lokführergewerkschaft seither insgesamt vier Mal den Fern-, Regional- und Güterverkehr in weiten Teilen lahmgelegt.

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Eine Gefahr für Gefälligkeitstarifverträge weniger? Nach acht langen Jahren bestätigt das Bundesarbeitsgericht die Nicht-Tariffähigkeit der „DHV – Die Berufsgewerkschaft“

DHV – dieses Kürzel steht hier nicht für den Deutschen Hochschulverband oder gar für den Deutschen Hanfverband, zwei seriöse Verbände mit der gleichen Buchstabenfolge, sondern für DHV – Die Berufsgewerkschaft. »DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. vertritt die gewerkschaftlichen und berufspolitischen Interessen von etwa 73.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie steht in der Tradition der christlichen Angestelltengewerkschaftsbewegung. Auch heute lässt sie sich in ihrem Handeln von den Grundprinzipien der christlichen Soziallehre, der Solidarität, Subsidiarität und des Pluralismus leiten.« Die DHV ist Mitglied im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands und dem internationalen Zusammenschluss christlicher Gewerkschaften WOW. So steht das noch auf der Website dieser „Gewerkschaft“. Die DHV ist Mitglied im Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB)? Was kann man denn gegen die haben? Jeder, der sich mit Gewerkschaften ein wenig auskennt, weiß, dass das seriöser daherkommt, als es ist. Man denke nur an die mehr als unrühmliche Rolle, die CGB-„Gewerkschaften“ beim Abschluss von Dumping-„Tarifverträgen“ in der Leiharbeit gespielt haben.

Aber das mit der „Gewerkschaft“ hat sich wohl erledigt: Keine Tariffähigkeit der DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V., so ist eine Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 überschrieben und die bezieht sich dabei auf Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22. Juni 2021 – 1 ABR 28/20. Was ist passiert?

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