Die zunehmende Privatisierung des Pflegerisikos am Beispiel steigender Eigenanteile der Pflegebedürftigen und schrumpfender Teilleistungen aus der Pflegeversicherung

Es ist ja wirklich gut, dass die Situation, die Probleme und der Reformbedarf in der Altenpflege Gegenstand vieler Diskussionen ist. Und die Politik reagiert auf die vielen Meldungen aus einem zunehmend heiß laufenden „System“. So wurden Anfang dieses Jahres erste Zwischenergebnisse der „Konzertierten Aktion Pflege“ von gleich drei Bundesministern der Öffentlichkeit vorgestellt (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag 111 Luftballons für mehr Auszubildende in der Pflege oder doch mehr als das? Die Konzertierte Aktion Pflege und eine Zwischenbilanz, präsentiert von drei Bundesministern vom 28. Januar 2019).

Aber selbst wenn wir mal hypothetisch annehmen, der Ernst der Lage wurde erkannt und wir werden in den kommenden Monaten mit mutigen und weit ausgreifenden Veränderungen wie beispielsweise einer deutlichen Anhebung der Vergütung der Altenpflegekräfte in Verbindung mit klaren und schrittweise anzuhebenden Personalschlüsseln konfrontiert, dann öffnet sich sogleich der Blick auf eine andere sehr große Baustelle der miteinander vernetzten Systeme: die Frage der Finanzierung dieser zusätzlichen Aufwendungen und damit die Debatte über einen dringend notwendigen Umbau der Pflegeversicherung einschließlich der Aufteilung des Finanzierungsvolumens diesseits und jenseits der Sozialversicherung.  

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Die Jobcenter und die „angemessenen“ Kosten der Unterkunft. Hoffnung auf höhere Zuschüsse durch neue Entscheidungen des Bundessozialgerichts

Gerade in den zurückliegenden Monaten hatten wir wieder einmal eine „Hartz IV-Debatte“. Dabei ging es auch und vor allem um die Frage, ob und wie man das Grundsicherungssystem (SGB II) weiterentwickeln sollte und könnte. Auch das vor dem Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren zur Frage der verfassungsrechtlichen (Nicht?-)Zulässigkeit von Sanktionen wurde und wird diskutiert.

Man sollte an dieser Stelle daran erinnern, dass das Grundsicherungssystem nicht nur Arbeitslose bzw. Langzeitarbeitslose absichern soll, die immer im Zentrum der „Hartz IV-Debatten“ stehen. Die bilden sogar nur mit mehr als 1,4 Mio. Menschen eine Minderheit der insgesamt 5,9 Mio. Menschen, die in „Bedarfsgemeinschaften“ leben (müssen). Und auch die vieldiskutierten 424 Euro für einen Alleinstehenden pro Monat sind nur ein Teil der Hartz IV-Leistungen. Als zweite wichtige Säule der Grundsicherung ist die Übernahme der „angemessenen“ Wohnkosten für die Leistungsbezieher zu nennen.

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