Die angeblich so drangsalierte Leiharbeit boomt vor sich hin und (nicht nur) die Kassiererinnen einer Supermarktkette erleben die niederen Realitäten des Geschäfts am eigenem Leib

Der eine oder andere wird sich noch an das Jahr 2016 erinnern, wenn es hier mal wieder um das Thema Leiharbeit geht. Da gab es eine der letzten größeren sozialpolitischen Vorstöße der damaligen und nunmehr wiederbelebten Großen Koalition – die Reform der gesetzlichen Grundlage der Leiharbeit, also des AÜG, wobei dieses Kürzel für Arbeitnehmerüberlassungsgesetz steht. Und die damals dafür zuständige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), nunmehr Vorsitzende der Bundestagsfraktion der SPD und designierte Parteivorsitzende, hat über ihr damaliges Ministerium eine Menge Segenssprüche das neue Gesetz betreffend von sich geben lassen:

»1. Wir stärken gute Löhne durch die wirksame Umsetzung des „Equal Pay“-Grundsatzes („gleicher Lohn für gleiche Arbeit“) nach neun Monaten.
2. Wir verhindern unbegrenzte Leiharbeit mit der Einführung einer Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten.«

Das hört sich doch ausgezeichnet an. Und dann wird man mit solchen Störungen seitens der Presseberichterstattung konfrontiert: »Jahrelang arbeiteten die Leiharbeiterinnen Carmen H. aus Reutlingen und Birgit J. aus Tübingen bei der Supermarktkette „real“ an der Kasse. Seit dem 1. Januar hätten die beiden eigentlich Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft – so steht es im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Doch statt gleicher Bezahlung wurde den beiden von ihrer Zeitarbeitsfirma zu Beginn des Jahres gekündigt … „real“ behauptet, man könne es sich nicht leisten, den Kassiererinnen „Equal Pay“, also den gleichen Lohn wie der Stammbelegschaft, zu zahlen – das geht aus den Gerichtsunterlagen hervor, die dem SWR vorliegen.« Vgl. dazu auch den Bericht Kein gleicher Lohn für gleiche Arbeit des Fernsehsenders SWR vom 8. März 2018.

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Wenn die Fundamente bröckeln: Für Berufsschulen werden händeringend Lehrkräfte gesucht. Auch vielen Grund- und Förderschulen gehen die Lehrer aus

Die älteren Semester werden sich noch an die 1980er und 1990er Jahren erinnern, als man ein Lehramtsstudium als fast sichere Eintrittskarte in die Arbeitslosigkeit bzw. in die Karriere als Taxifahrer oder Gastwirt etikettiert hat. Aber das waren eben auch Zeiten, in denen man selbst von einer „Ärzteschwemme“ gesprochen hat, weil es zu viele Mediziner gab, die wie viele andere damals auch in langen Warteschlangen auf dem Arbeitsmarkt ihr individuelles Glück suchen bzw. mit viel Ellbogeneinatz erkämpfen mussten. Die geburtenstarken Jahrgänge strömten auf den Ausbildungsmarkt, in die Hochschulen und dann als Absolventen auf den Arbeitsmarkt. Mittlerweile sind die Angehörigen der „Baby Boomer“-Generation über 50 und stellen (noch) die Mehrheit der Beschäftigten in den Betrieben.

Auf dem Arbeitsmarkt hingegen haben sich die Angebots-Nachfrage-Relationen ganz erheblich verschoben, zugunsten vieler Arbeitnehmer (von denen die meisten diesen fundamentalen Wandel der Marktbedingungen noch gar nicht realisiert haben). Auch wenn man äußerst vorsichtig sein sollte bei der Verwendung des Begriffs „Fachkräftemangel“, unter dem Arbeitgeber naturgemäß etwas anderes verstehen als Arbeitnehmer, so lässt sich doch mit Blick in einzelne Bereiche nicht wirklich leugnen, dass wir mit einem teilweise erheblichen Mangel an bestimmten Fachkräften konfrontiert sind. Für viele Menschen wird das derzeit beispielsweise mehr als offensichtlich im Bereich des Handwerks. Dort kann man immer öfter froh sein, wenn man überhaupt an einen Termin kommt – und der hat dann eine Wartezeit wie die bei Orthopäden oder Augenärzten. Bei den Handwerkern gibt es wie immer bei solchen komplexen Themen mehrere Gründe, vor allem das rückläufige Interesse an einer handwerklichen Ausbildung bei den an sich schon weniger werdenden jungen Menschen, aber wir ernten jetzt auch die Früchte des jahrelangen unterlassenen Tuns, also das zu wenig ausgebildet wurde, als es noch viele Bewerber gab. Die fehlen jetzt natürlich vorne und hinten, vor allem angesichts der vielen älteren Handwerker und Facharbeiter, die sich in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden.

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Die Vergessenen in real existierenden Kita-Welten. Von einem löchrigen Rechtsanspruch, schon heute und demnächst so richtig fehlenden Fachkräften und ja, dem Kindeswohl

In den zurückliegenden Monaten gab es eine durchaus intensiv zu nennende Diskussion über die Situation sowohl in der Krankenhaus- wie vor allem in der Altenpflege. Allerdings kann man derzeit schon ein gewisses Abflauen der Berichterstattung erkennen, nachdem sich die meisten Medien – und darunter nicht wenige effektheischend mit skandalisierend daherkommenden Reportagen – über den Pflegenotstand ausgelassen haben. Es ist sicher nicht völlig weltfremd, wenn man den Pflegekräften und den betroffenen Pflegebedürftigen zuruft, dass sie aufpassen müssen, nicht in die gleiche Falle zu laufen wie man das in einem benachbarten Feld der „personenbezogenen Dienstleistungen“ erleben musste. Gemeint sind hier die Kindertageseinrichtungen und die (nicht nur) pädagogischen Fachkräfte, die dort arbeiten.

Wir erinnern uns – vor allem seit 2007 wurde in Westdeutschland das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder auch unter drei Jahren ausgebaut. In Ostdeutschland gab es noch als Folge der ehemaligen DDR auch nach der Wiedervereinigung eine ganz andere Struktur und vor allem eine deutlich besser ausgebaute Infrastruktur. Und damals hatte man in das hier einschlägige Gesetz – dem SGB VIII – einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr geschrieben, allerdings mit einer mehrjährigen Übergangsperiode, damit die dafür zuständigen Kommunen genügend Zeit hatten, die erforderlichen Kita-Plätze zu organisieren. Ab dem 1. August 2013 sollte dann der Rechtsanspruch scharf gestellt werden. Manche westdeutsche Kommune hat im Vorfeld darauf spekuliert, dass das schon nicht so heiß gegessen wird und man den Rechtsanspruch verschieben wird, wenn klar wird, dass das Angebot an Betreuungsplätzen für die unter dreijährigen Kinder nicht ausreichen wird. Das allerdings ist nicht geschehen, der Rechtsanspruch wurde ins Leben gerufen – und rund um den August 2013 gab es eine intensive öffentliche Diskussion über den „Kita-Notstand“ angesichts der vielerorts fehlende Kita-Plätze. Dann aber wurde das Thema schnell wieder aus dem Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit verdrängt, nicht wegen einer erfolgreichen Umsetzung des Rechtsanspruchs für die Eltern, die einen Bedarf haben. Sondern weil es sich bei der Frage, ob man einen Kita-Platz bekommt oder eben nicht, um eine individualisierte Frage handelt, die zwar Hunderttausende oder gar mehr betrifft, die aber keine kollektive Größe darstellen, da es keine Interessenvertretung der betroffenen Eltern mit ihren Kindern gibt, sondern jeder sehen muss, wie er und sie damit klar kommt, wie man das vor Ort organisiert bekommt. Oder eben nicht.

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