Fachkräfte- bzw. Arbeitskräftemangel: Von leeren Regalen in Supermärkten über die angeblich guten Seiten des Mangels bis hin zu einer Gefahr für Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit

Schaut man in die Berichterstattung der letzten Monaten, so häufen sich die Meldungen über fehlende Fachkräfte, nicht selten geht es sogar um das Fehlen von überhaupt irgendwelchen Arbeitskräften. Dieser Mangel ist hinsichtlich seiner Ursachen (und der tatsächlichen Ausmaße) im gleichen Maße umstritten wie der Mangel an Jobs bei der Debatte über Arbeitslosigkeit. An dem einem Ende des Diskussionsstrangs gibt es eine grundsätzliche Infragestellung der Existenz eines „Fachkräftemangels“ und eine oftmals in diesem Kontext vorgetragene Empfehlung, man müsse die Leute nur besser bezahlen und gut behandeln, dann würde man auch ausreichend Personal finden können. Auf der anderen Seite ist es nicht nur anekdotische Evidenz, wenn aus unterschiedlichsten Branchen berichtet wird, dass man überhaupt keinen Bewerber mehr finden kann. Und natürlich kann und darf man diese Diskussion nicht losgelöst führen von den Rahmenbedingungen, unter denen die Arbeitsmärkte agieren müssen (Stichwort Corona-Pandemie, Zuwanderungsentwicklung oder Sonderfaktoren wie die Auswirkungen des Brexit, wenn wir an Großbritannien denken).

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Ihr Fachkräfte kommet, aber möglichst günstig? Das Beispiel Österreich

Am 1. März ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Es »schafft den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern. Ziel ist, dass diejenigen Fachkräfte zu uns kommen können, die unsere Unternehmen vor dem Hintergrund des großen Personalbedarfs und leerer Bewerbermärkte dringend benötigen«, so das Bundesinnenministerium. Nun leben wir bekanntlich nicht auf einer Insel, sondern um uns herum gibt es zahlreiche andere Länder, die ebenfalls gerne Fachkräfte aus anderen Ländern hätten. Beispielsweise unsere Nachbarn in Österreich.

Und wie sich die Meldungen gleichen: »Der Fachkräftemangel entpuppe sich zusehends als Wachstumshemmnis, 88 Prozent der Betriebe spürten die Knappheit an Personal … 40 Prozent der Unternehmen beklagen demnach bereits Umsatzeinbußen, weil sie offene Stellen nicht besetzen können.« Das hätte auch in einem Artikel über Deutschland stehen können, bezieht sich aber auf Österreich. Die Zahlen wurden von der österreichischen Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) zitiert. Und dagegen muss man was machen: »Die Regierung will den Fachkräftemangel in Österreich lindern und hat dazu ein paar Maßnahmen ventiliert, um den Zuzug von Personen aus Drittstaaten in den heimischen Arbeitsmarkt zu erleichtern.«

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Wenn Pflegepersonaluntergrenzen in der Realität zu erheblichen Problemen in vielen Krankenhäusern führen, dann wird der in Zahlen gegossene Pflegenotstand sichtbar. Und was das auch mit einer „Bereinigung“ der Krankenhauslandschaft zu tun haben könnte

Im November 2018 wurde unter der Überschrift Pflegepersonaluntergrenzen auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums ausgeführt: »Nur mit einer guten Pflegepersonalausstattung ist eine sichere und gute Behandlung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus möglich. Mit zwei Maßnahmen sorgen wir darum für ausreichend Pflegepersonal: In vier pflegesensitiven Krankenhausbereichen gelten ab dem 1. Januar 2019 Pflegepersonaluntergrenzen. Begleitet wird diese Maßnahme ab 2020 von Vorgaben für die gesamte Pflege im Krankenhaus – dem sogenannten „Ganzhausansatz“.« Was muss man sich unter einem „Ganzhausansatz“ vorstellen? »Dazu wird in Zukunft das Verhältnis von eingesetztem Pflegepersonal zu individuellem Pflegeaufwand eines Krankenhauses ermittelt. Dieser „Pflegepersonalquotient“ gibt Aufschluss darüber, ob eine Klinik, gemessen am Pflegeaufwand, viel oder wenig Personal einsetzt. Krankenhäuser dürfen dabei einen noch festzulegenden Wert nicht unterschreiten. Anderenfalls drohen ihnen Sanktionen.«

Und zumindest die angekündigten ausgewählten Pflegepersonaluntergrenzen sind mittlerweile scharf gestellt worden – Details findet man in der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV).

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