Umrisse eines Europas, das schützt und den Arbeitnehmern nicht die kalte Schulter zeigt? Ein Blick auf die sozialpolitischen Ambitionen der EU-Kommission für die europäische Ebene

Um das gleich an den Anfang zu stellen – für die einen wird das viel zu wenig und eher Schaumschlägerei sein, was da aus Brüssel kommt, für die anderen hingegen der Beginn einer gefährlichen Landnahme der EU-Ebene in Bereichen, in denen sie nichts zu suchen habe. Wie immer geht es bei europäischen Frage nicht nur hoch, sondern auch überaus kontrovers zu. Letztendlich spiegelt das nur die mehrfache Zerrissenheit der Europäischen Union und damit auch die Versuche der EU-Kommission, hier stabilisierend zu intervenieren, in dem man auf gemeinschaftsrechtliche Regelungen und Institutionen setzt. Und hier bewegen wir uns speziell in einem Bereich, in dem an sich die Kommission und die EU-Ebene wenn, dann nur sehr begrenzt Kompetenzen zugestanden bekommen hat: der Sozialpolitik. An sich eine Domäne der Nationalstaaten. Nun haben wir zum einen in den vergangenen Jahren die Entwicklung gesehen (oder sehen müssen), dass über den Weg der Rechtsprechung des EuGH immer stärker auch in die Ausgestaltung der Sozialpolitik in einzelnen Mitgliedsstaaten eingegriffen wurde und wird, gleichzeitig bemüht sich die EU-Kommission, einen Fuß in die Tür zu den mitgliedsstaatlichen Sozialpolitiken zu bekommen.  

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„Goldener Boden“ – aber für wen? Das Handwerk zwischen Boom, Handwerkermangel und immer noch stagnierenden Löhnen mit einer strukturellen Lücke zu anderen Betrieben und Branchen

Dem einen oder anderen, vor allem den Betroffenen, wird die anekdotische Evidenz dieser Tage genügen, wenn es um die Frage geht, ob das Handwerk „goldenen Boden“ hat. Viele erleben derzeit, was es bedeutet, wenn dieser kleinbetriebliche Bereich volle Auftragsbücher hat und wenn teilweise vor Ort immer weniger Handwerker zu finden sind.

Und dass die Geschäfte sehr gut laufen, lässt sich auch der aktuellen Berichterstattung entnehmen: Handwerk mit größtem Umsatzplus seit 2011: »Das deutsche Handwerk hat seinen Umsatz 2017 so kräftig gesteigert wie seit sechs Jahren nicht mehr. Er wuchs um 3,6 Prozent und damit bereits das vierte Jahr in Folge … Das größte Plus verzeichneten die Handwerke für den gewerblichen Bedarf, wozu beispielsweise Metallbauer, Feinwerkmechaniker und Informationstechniker zählen. Auch das Bauhauptgewerbe – das vom anhaltenden Bauboom profitiert – meldete mit 4,5 Prozent eine besonders kräftige Steigerung.« Nun sei hier gleich darauf hingewiesen, dass es „das“ Handwerk nicht gibt. Das Handwerk ist heterogen. Die Varianten reichen vom Industriezulieferbetrieb bis zum Handwerker im konsumnahen Umfeld, vom mittelständischen Unternehmen mit hunderten Mitarbeitern bis zum Kleinstbetrieb. Die Handwerksbetriebe sind nach der Handwerksordnung in 41 zulassungspflichtigen, 53 zulassungsfreien und 57 handwerksähnlichen Gewerben tätig. Handwerker sind eine bedeutsame Gruppe unter den Erwerbstätigen. Weit über fünf Millionen Menschen, 12,5 Prozent aller Beschäftigten, zählen dazu.

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Österreich: Der Verfassungsgerichtshof kassiert das Modell einer gedeckelten Mindestsicherung mit Wartezeit und die Bundesregierung will dennoch nicht davon lassen

Über Hartz IV wird bekanntlich in Deutschland hart und höchst emotional diskutiert – gerade in diesen Tagen kann man das Reiz-Reaktions-Schema erneut studieren im Umfeld der Debatte über die Essener Tafel (vgl. dazu den Beitrag Verteilungskrämpfe ganz unten in der zunehmend normalisierten Welt der Zusätzlichkeit. Diesseits und jenseits der Essener Tafel vom 25. Februar 2018) und ganz besonders an den Äußerungen des zukünftigen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) und den Reaktionen aus der Opposition und vieler Sozialverbände über die Grundsicherung und die damit aus Spahn’s Sicht bekämpfte Armut (vgl. aus der Flut der Berichterstattung nur Hartz IV: Spahn erntet heftigen Widerspruch oder Empörung über Spahns Hartz-IV-Aussagen oder Spahn ist „weit weg von der Realität“).

Aber um Hartz IV soll es hier nicht gehen, sondern um das, was man in unserem Nachbarland Österreich „Mindestsicherung“ nennt. Ganz korrekt muss es heißen: Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS). Das ist eine Sozialleistung in Österreich, die am 1. September 2010 eingeführt wurde. Sie hat die bislang je nach Bundesland unterschiedlich geregelte Sozialhilfe ersetzt. Sie besteht aus einer Bargeldleistung und einer unentgeltlichen Krankenversicherung. Die Mindestsicherung beträgt mindestens 838 Euro für Alleinstehende 12-mal pro Jahr. Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5-fachen Betrag.

Aber die Inanspruchnahme dieser Grundsicherung ist an Bedingungen geknüpft und das Bundesland Niederösterreich hat sich hier besonders hervorgetan: »Niederösterreich, wo die konservative ÖVP mit einer absoluten Mehrheit ausgestattet ist, hatte im November 2016 beschlossen, die Mindestsicherung für Mehrpersonenhaushalte bei 1500 Euro zu deckeln. Getroffen werden sollten vor allem Zuwandererfamilien und Asylberechtigte mit vielen Kindern. Deswegen wurde auch ein fünfjähriger Aufenthalt als Bedingung ins Gesetz geschrieben«, berichtet Ralf Leonhard in seinem Artikel Sozialgesetze in Österreich: Schlappe für die Konservativen. Beide Restriktionen sind jetzt vom österreichischen Verfassungsgerichtshof gekippt worden. 

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