Sie wächst und gedeiht, die Leiharbeit

Regelmäßig veröffentlich die Bundesagentur für Arbeit einen Bericht über die Lage der Leiharbeitsbranche – bei der BA als „Zeitarbeit“ tituliert. Die neuste Ausgabe von Aktuelle Entwicklungen der Zeitarbeit wurde nun im Juli 2017 publiziert. In der Zusammenfassung des neuen Berichts bilanziert die BA bekannte Strukturmerkmale:

»Im Jahr 2016 waren 991.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt. Der Anteil der Leiharbeitnehmer an der Gesamtbeschäftigung liegt bei knapp 3 Prozent. Mehr als jeder zweite Leiharbeiter übt eine Helfertätigkeit aus (bei allen Beschäftigten: jeder Fünfte). Die Mehrzahl der Zeitarbeitnehmer ist männlich und jünger. Personen ohne Berufsabschluss sind anteilig deutlich häufiger vertreten als bei den Beschäftigten insgesamt. Auch der Ausländeranteil ist in der Zeitarbeit höher. 15 Prozent der Zugänge in Arbeitslosigkeit aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt und 14 Prozent der Beschäftigungsaufnahmen erfolgen aus bzw. in die Zeitarbeitsbranche. Die Bruttoarbeitsentgelte in der Zeitarbeit liegen deutlich unter den im Durchschnitt über alle Branchen erzielten Entgelten.« (BA 2017: 4).

Markus Krüsemann hat sich die Zahlen der BA genauer angeschaut und in diesem Beitrag verarbeitet: Auch 2016 hohe Wachstumsdynamik bei der Leiharbeit. Darin berichtet er:

»In den Betrieben und Unternehmen der Überlassungsbranche haben die Sektkorken sicher längst schon geknallt, denn das vergangene Jahr bescherte ihnen erneut traumhafte Wachstumsraten, und mit einem Personalpool auf Rekordhöhe lassen sich auch 2017 sicher wieder satte Gewinne einfahren. Hatten die Branchenführer noch im Mai 2016 nur „ein minimales Marktwachstum von 2,9 Prozent“ für 2016 erwartet, so mussten sie die im Januar 2017 veröffentlichten Zahlen aus der Bundesagentur für Arbeit für das erste Halbjahr 2016 schon optimistischer gestimmt haben. Mit einem dort ausgewiesenen Beschäftigungswachstum von 4,6 Prozent (gegenüber der ersten Jahreshälfte 2015) und einem Juni-Rekordwert von über eine Mio. LeiharbeiterInnen blieben die Anbieter klar auf dem seit Mitte 2013 eingeschlagenen Wachstumskurs …

Die gestern von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgelegten Zahlen zeugen von einem auch im zweiten Halbjahr 2016 anhaltenden Boom. So lag die Zahl der Leiharbeitsbeschäftigten Ende Dezember bei knapp 993.000, das sind gut 42.000 mehr Leihkräfte als im Vorjahresmonat. Das Plus von 4,4 Prozent reichte jedenfalls für den höchsten bislang gemessenen Dezemberwert.«

Krüsemann weist ausdrücklich darauf hin, dass man die Dynamik der Leiharbeitsbranche auch daran erkennen kann, dass sie in einem Umfeld wachsender regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung stattfindet – und deren Wachstumsraten dennoch übersteigt:

»Die Verleiher konnten mit dem insgesamt anziehenden Wachstum der Beschäftigung nicht nur Schritt halten, sondern überdurchschnittliche Steigerungsraten erzielen. Während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Teil- und Vollzeit) zwischen 2013 und 2016 um nie mehr als 2,5 Prozent zulegen konnte, wartet die Beschäftigung in der Leiharbeit mit beeindruckenden halbjährlichen Wachstumsraten zwischen 3,5 und 7,6 Prozent auf.«

Der neue BA-Bericht Aktuelle Entwicklungen der Zeitarbeit enthält noch viele weitere hilfreiche Informationen über diese Branche, nicht nur die Beschäftigtenzahlen, sondern auch Daten zu den Beschäftigungsdauern oder den Entgelten.

Interessant und mit dem Anspruch möglichst großer Ausgewogenheit in Richtung auf Kritiker und Fans der Leiharbeit sind die Schlussbemerkungen im BA-Bericht (S. 23):

»Zeitarbeit ist eine feste Größe auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Die flexible Beschäftigung von Arbeitnehmern ermöglicht es den Unternehmen, ihren Personalbedarf zügig an Auftragsschwankungen anzupassen. Daher ist die Leiharbeit im Vergleich zu anderen Branchen auch durch eine überdurchschnittlich hohe Dynamik und Fluktuation gekennzeichnet: Beschäftigungsverhältnisse werden häufiger geschlossen bzw. beendet, die durchschnittliche Beschäftigungsdauer ist deutlich kürzer.

Für die Leiharbeitnehmer geht die große Flexibilität der Arbeitnehmerüberlassung mit Risiken, wie einem erhöhten Risiko aus Beschäftigung heraus arbeitslos zu werden, einher. Andererseits bietet die Zeitarbeit Beschäftigungschancen für Menschen, die aufgrund einer vergleichsweise großen Arbeitsmarktferne – beispielsweise aufgrund niedriger formaler Qualifikationen oder Phasen von Nichterwerbstätigkeit – bei der Beschäftigungssuche Probleme haben.«

Die Befürworter der Leiharbeiter weisen immer wieder auf die auch von der BA angesprochene „Chancen-Dimension“ der Leiharbeit gerade für diejenigen Arbeitnehmer hin, die ansonsten Schwierigkeiten haben, auf dem „normalen“ Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können.

Das hat auch Auswirkungen da, wo arbeitslose Menschen aufschlagen: In den Arbeitsagenturen und Jobcentern. Beispiel: Jede dritte Vermittlung der Arbeitsagentur führt in Leiharbeit: »2016 führte jede dritte Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit (BA) Arbeitslose in Leiharbeit. Zudem wurden 5 Prozent dieser Vermittlungen von der BA finanziell bezuschusst.« Die Zahlen basieren auf der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Die Entwicklung war in den letzten Jahren rückläufig und es werden anteilig etwas weniger Arbeitslose in Leiharbeit vermittelt, was natürlich auch und vor allem damit zu tun hat, dass aufgrund der Arbeitsmarktentwicklung der eine oder die andere jetzt Chancen auf eine „normale“ Anstellung hat, die früher gezwungen waren, in die Leiharbeit zu gehen.

Für die Arbeitslosen in den Agenturen und Jobcentern hat die Leiharbeit noch an einer anderen Stelle große Bedeutung – bei den Stellenangeboten der BA selbst: So entfallen immer noch fast ein Drittel der offenen Stellen bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern auf die Leiharbeitsbranche. Die regionalen Unterschiede sind dabei erheblich. In manchen Gegenden ist jedes zweite Stellenangebot ein Leiharbeitsverhältnis – diese Zahlen müssen vor dem Hintergrund gesehen werden, dass der Anteil der Leiharbeit an der Gesamtbeschäftigung bei gut 3 Prozent liegt.

Aus der aktuellen Berichterstattung dazu beispielsweise dieser Artikel von Jan-Dirk Franke: Ein Drittel der offenen Stellen in Sachsen kommt aus Leiharbeit: » Mehr als jede dritte bei den Arbeitsagenturen im Freistaat gemeldete offene Stelle (35 Prozent) kommt aus der sogenannten Arbeitnehmerüberlassung. Der Anteil ist in den letzten Jahren gestiegen, im Jahr 2011 lag er noch bei 27 Prozent, wie Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) belegen.« Am Ende des Beitrags findet sich allerdings ein einschränkender Hinweis auf die Aussagekraft der Anteilswerte seitens der BA selbst: Öfters meldeten verschiedene Zeitarbeitsfirmen freie Stellen für ein und denselben Entleiher. Dadurch kann es zu Doppel- und Mehrfachmeldungen kommen. Man sollte an dieser Stelle die BA ergänzen: Oftmals melden die Leiharbeitsfirmen auch deutlich mehr offene Stellen, als sie haben. Zum einen wohl wissend, dass sie die sowieso nicht besetzt bekommen, zum anderen aber auch, weil sie vor allem an die Profile potenziell geeigneter Arbeitsloser kommen wollen.

Die enorme regionale Varianz bei den Anteilswerten verweist darauf, dass natürlich auch die Branchenentwicklung regional ganz erheblich divergieren kann. Gleichsam als Negativbeispiel kann man Bremen anführen, vgl. dazu beispielsweise den Deutschlandfunk-Beitrag Leben wie ein Tagelöhner – Bremen ist Hauptstadt der Leiharbeiter: »Der Anteil der Leih- beziehungsweise Zeitarbeiter ist nirgends so hoch wie in dem kleinen Stadtstaat Bremen. Vor fünf Jahren lag er bei ungefähr fünf Prozent. Tendenz steigend. Bislang ist es nicht gelungen, die Leiharbeit einzudämmen. Stattdessen nimmt die Zahl der prekären Jobs weiter zu.«

Die offensichtlich trotz der angeblich existenzbedrohenden Regulierung seitens der Politik florierende und expandierende Branche hat mittlerweile erhebliche Probleme, genügend Arbeitskräfte für die Aufträge zu rekrutieren. Da überrascht es nicht, dass sie Ausschau hält nach neuen Quellen für die Rekrutierung von Leiharbeitern. Dass man dabei ein Auge auf die Flüchtlinge geworfen hat, überrascht dann auch nicht mehr – vgl. dazu ausführlicher die Darstellung in dem Beitrag Bleiben sie länger fern oder kommen sie an? Flüchtlinge und der Arbeitsmarkt. Und die scheinbar besondere Rolle der Leiharbeit vom 21. Juli 2017.

Das wird dann in Teilen der Medienberichterstattung unterfüttert mit solchen Berichten: Vom Flüchtling zum Zeitarbeiter: »Die gescholtene Zeitarbeitsbranche wird für immer mehr Geflüchtete zum Tor in den Arbeitsmarkt. Einer von ihnen ist Maher Younes. Weil es mit dem Elektriker so gut läuft, stellt sein Arbeitgeber weitere Flüchtlinge ein«, so Harald Schumacher in seinem Artikel.

Die BA selbst schreibt in ihrem Bericht zum Thema Entgelte (S. 19): »Die erzielten Bruttoarbeitsentgelte von Leiharbeitnehmern sind unterdurchschnittlich … Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe erhielten im Jahr 2016 im Mittel (Median) ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt von 3.133 €. Der mittlere Verdienst der Leiharbeitnehmer war mit 1.816 € um 42 Prozent niedriger. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass sich die Beschäftigungsstruktur in der Arbeitnehmerüberlassung von der der Beschäftigten insgesamt merklich unterscheidet. So übt in der Zeitarbeit gut die Hälfte aller Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) eine Helfertätigkeit aus (54 Prozent; Beschäftigte insgesamt 12 Prozent), die generell mit einer niedrigeren Entlohnung verbunden ist. Die mit überdurchschnittlichen Verdiensten verbundenen Spezialisten- und Expertentätigkeiten kommen in der Arbeitnehmerüberlassung hingegen vergleichsweise selten vor.«

Aber auch, wenn man das berücksichtigt und einen Blick auf das gleiche Qualifikationsniveau wirft, zeigen sich erhebliche Verdienstunterschiede. So bekommen Leiharbeiter im wichtigen Helferbereich 28 Prozent weniger als Helfer, die nicht über Leiharbeit beschäftigt sind.

Und noch einmal vom Bundessozialgericht für die Akten: Keine Beitragsentlastung für Eltern in der Rentenversicherung

Grundsätzliche Entscheidungen kommen trocken daher: »Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat heute entschieden, dass es nicht gegen die Verfassung verstößt, wenn von Eltern wegen ihrer Betreuungs- und Erziehungsleistungen keine niedrigeren Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gefordert werden (Aktenzeichen B 12 KR 14/15 R).« Und damit es jeder, der nur Überschriften liest, auch versteht, haben die Bundessozialrichter ihre Pressemitteilung zur neuen Entscheidung so überschrieben: Fehlende Beitragsentlastung für Eltern in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht verfassungswidrig. Das war es dann in Kassel. Bleibt der klagenden Seite nur noch der Weg nach Karlsruhe. Die Kläger haben bereits angekündigt, sich auf diese Reise begeben zu wollen.  Dabei haben sie etliche Mitstreiter. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2015, in dem das BSG bereits das gleiche Anliegen verworfen hatte, strengten bereits fast 400 Familien Klage beim höchsten deutschen Gericht an (Az.: B 12 KR 13/15 R und B 12 KR 14/15 R). Zu der angesprochenen Entscheidung des BSG aus dem Jahr 2015 vgl. auch den Beitrag Die Sozialversicherung und ihre Kinder. Zur Entscheidung des Bundessozialgerichts: Keine Beitragsentlastung für Eltern vom 6. Oktober 2015. In dem damaligen Verharren ging es darum, dass ein Ehepaar den Beitrag zur Renten-, Kranken- und Sozialversicherung ab dem dritten Kind halbiert sehen wollte.

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Ein „Gedenktag“ für den gebeutelten Steuerzahler? An sich unsinnig und dann auch noch kalendarisch aufgeblasen

»Steuern sind eine Last oder gar existenziell bedrohlich, sie bestrafen den Bürger, er wird gemolken oder gejagt, und wenn er kein Schlupfloch findet, all dem im eigenen Land zu entkommen, so muss er fliehen, in eine Oase oder ins Asyl – so oder ähnlich denken wir über Steuern. Zumindest spiegelt das unser Sprachgebrauch wider. Der Frame von Steuern als bedrohliche Einschränkung der individuellen Freiheit wird durch eine ganze Heerschar von Metaphern erweckt. Einige muten zunächst vielleicht unverfänglich an oder so überzogen, dass sie nicht ernst gemeint sein können. Und doch spiegeln alle eine Denkweise über Steuern wider, die uns zumindest nachdenklich werden lassen sollte.« So Elisabeth Wehling in ihrem Beitrag Von viel Leid und wenig Freud. Reden über Steuern. Zu diesen Erzählungen, dessen Wirkkraft man nicht unterschätzen sollte, zählt der „Steuerzahlergedenktag“, der schon von der Begrifflichkeit ein echtes Trauerspiel verspricht. So platzierte der Bund der Steuerzahler (BdSt) diese Meldung: Von 1 Euro bleiben nur 45,4 Cent: »Der Steuerzahlergedenktag 2017 ist am Mittwoch, den 19. Juli. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) arbeiten die Bürger und Betriebe ab 03:27 Uhr wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch an den Staat abgeführt. Damit liegt die Volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote im Jahr 2017 bei voraussichtlich 54,6 Prozent – diese Quote ist so hoch wie noch nie! Von jedem verdienten Euro bleiben also nur 45,4 Cent zur freien Verfügung übrig.« Viele Medien haben das aufgegriffen und übernommen. Der gierige Staat nimmt den rechtschaffenen Bürgern das hart erarbeitete Geld weg und verschwendet es, so die naheliegenden Assoziationen, die vielen durch den Kopf gehen. Wenn es denn stimmen würde.

Aber Gott sei es gedankt gibt es Wissenschaftler, die noch rechnen können. Und die mal nachgerechnet haben, ob das eigentlich stimmt mit diesem „Steuerzahlerdenktag“. Zu dieser Kategorie gehört Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Sein Urteil in der kompakten Variante: »Wie jedes Jahr ruft der Bund der Steuerzahler auch jetzt seinen Gedenktag aus. Die Berechnung allerdings ist falsch und nichts anderes als vulgärökonomischer Populismus.« Das begründet er in seinem Beitrag Die Tea Party lässt grüßen.

Das Konzept des Steuerzahlergedenktags ist verkorkst und geht in weiten Teilen von falschen Annahmen aus, meint Stefan Bach. Der Gang seiner Argumentation:

»Um seinen Gedenktag zu ermitteln, berechnet der Bund der Steuerzahler eine sogenannte Einkommensbelastungsquote. Dazu werden die gesamten Steuern und Abgaben ins Verhältnis zum Volkseinkommen gesetzt – also die Summe aller Löhne, Gewinne und Vermögenseinkommen. Diese Belastungsquote liegt für das Jahr 2017 bei 54,6 Prozent – „die höchste Quote, die wir in der Bundesrepublik je gehabt haben“, sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel.«

Auf dieser Grundlage ist man auf den heutigen 19. Juli gekommen. Aber, so der erste Einwand:

»Das Volkseinkommen ist die falsche Bezugsgröße. Denn bei der Berechnung dieser Größe sind die indirekten Steuern schon abgezogen – also die Mehrwertsteuer, die Verbrauchsteuern und die Grundsteuern. In den vergangenen Jahrzehnten wurden die Mehrwertsteuer und die Ökosteuern beträchtlich erhöht und im Gegenzug die Einkommensteuer und die Sozialbeiträge gesenkt. Auch wenn sich insoweit die gesamten Staatseinnahmen gar nicht erhöht haben, bedeutet das für die Berechnung des Steuerzahlerbundes: Das Volkseinkommen ist gesunken und die Belastungsquote somit gestiegen.«

Und nun geht es den Kalender rückwärts. Hätte der Steuerzahlerbund stattdessen das Nettonationaleinkommen genommen – da sind die indirekten Steuern noch nicht abgezogen -, dann »läge die Belastungsquote für das laufende Jahr nur noch bei 48,3 Prozent und der Steuerzahlergedenktag wäre schon am 25. Juni gewesen.« Aber dabei bleibt Bach nicht hängen:

»Zweiter dicker Rechenfehler: Sozialabgaben sind keine Steuern. Zu großen Teilen sind sie Versicherungsbeiträge, die private Vorsorge ersetzen. Den Beiträgen heute stehen Leistungen in der Zukunft gegenüber, denn wer beispielsweise mehr in die Rentenkasse einzahlt, bekommt im Alter eine höhere Rente. Allerdings wird in den Sozialkassen auch viel umverteilt, siehe Mütterrente oder Rente mit 65, und bei der Kranken- und Pflegekasse zahlt man auf sein Bruttoeinkommen, obwohl jeder die gleichen Leistungen bekommt.

Nimmt man deshalb vereinfachend an, dass die Sozialbeiträge nur zur einen Hälfte Steuern sind und zur anderen Hälfte Versicherungsbeiträge, dann liegt die gesamtwirtschaftliche Belastungsquote bezogen auf das Nettonationaleinkommen nur noch bei 38,9 Prozent – der Steuerzahlergedenktag wäre schon am 22. Mai gewesen.«

Aber auch hier ist noch nicht Schluss: »Der Staat zahlt auch Steuern an sich selbst – Mehrwertsteuer auf seine Einkäufe und Investitionen, Ökosteuer auf seinen Energieverbrauch, Kfz-Steuer für seine Fahrzeuge, Grundsteuer für seine Immobilien oder Unternehmen- und Einkommensteuern auf seine Kapitalerträge. Hier kommen schätzungsweise 50 Milliarden Euro im Jahr zusammen. Zieht man die vom Steueraufkommen ab, liegt die Steuerbelastungsquote nur noch bei 37,1 Prozent – der Steuerzahlergedenktag wäre schon am 15. Mai gewesen.«

Wie heißt es so schön im Volksmund – einer geht noch. Und einen weiteren Punkt hat Bach noch vorzutragen – er argumentiert volkswirtschaftlich, denn die Zahlung von Abgaben ist ja keine Einbahnstraße (was aber die Skandalisierungsversuche des Steuerzahlerbundes suggerieren – weggenommen und versenkt): »Steuern und Sozialbeiträge sind das Geld der Gesellschaft. Damit finanziert der Staat die öffentlichen Güter und Leistungen, die für das Funktionieren einer modernen Volkswirtschaft und den sozialen Ausgleich unabdingbar sind. Insoweit bekommen Bürger und Unternehmen das Geld wieder zurück.«

Stefan Bach verkennt nicht die unbestreitbare Tatsache, dass es viele Reibungsverluste und Ineffizienzen des staatlichen Handelns gibt (wie übrigens in der profitorientierten Privatwirtschaft auch). Vor diesem Hintergrund kalkuliert Bach so:

»Diese staatlichen Effizienzreserven zu messen ist methodisch schwierig – aber mehr als zehn Prozent der gesamtwirtschaftlichen Einkommen machen sie sicher nicht aus.«

Wenn man so rechnet, dann läßt sich mit Bach das folgende Fazit ziehen: »Der wirkliche Steuerzahlergedenktag liegt also spätestens Anfang Februar. Das ist noch vor Karneval und Fasching. Helau und alaaf!«

Und noch eine Anmerkung zum skandalisierenden und effektheischende Getöse, dass die Belastungsquote „so hoch wie noch nie“ sei. Ein Blick auf die Abgabenquoten seit 1960 relativiert das doch ganz erheblich. Was aber auch diese Gesamtdarstellung verwischt sind die erheblichen Streuungen, die wir auf der Ebene der einzelnen Haushalte und deren Belastungsprofile haben. Und da wäre ein genauerer Blick auf die Verschiebungen zwischen einzelnen Belastungsarten im komplexen System der Steuern und Sozialabgaben und deren Verteilungswirkungen relevant und übrigens weitaus aufschlussreicher als die Konstruktion eines imaginären deutschen Abgabenbelasteten, den es so gar nicht geben kann. Wenn man da genauer hinschaut, dann zeigen sich erhebliche Verwerfungen, die auch sozialpolitisch brisant sind. Dazu genauer beispielsweise mein Beitrag Der Mythos vom (stark) progressiven deutschen Steuersystem. Darin findet man diese Argumentation:

Die starken Schultern müssen eine höhere Last tragen als die ökonomisch schwachen Haushalte. Zu diesem Zweck gibt es die Progression in den Steuertarifen – und außerdem werden die unteren Einkommen entweder vollständig oder zumindest anteilig von der Besteuerung ausgenommen.
Auf den ersten Blick scheint dieses Prinzip in der deutschen Steuerpolitik auch tatsächlich zu greifen. Die Einkommens- und Unternehmenssteuern sind hierzulande stark progressiv: Geringverdiener müssen aufgrund von Freibeträgen nichts zahlen, in der Mitte der Verteilung beträgt die Belastung nur rund 5%, beim obersten Zehntel steigt sie auf 25% und beim Top-Prozent auf 35% der Bruttohaushaltseinkommen. Deshalb und wegen der großen Einkommensunterschiede kommt die ärmere Hälfte der Haushalte lediglich für knapp 4% der Einnahmen aus der Einkommensteuer auf, während auf das reichste Zehntel 59% und auf das reichste Hundertstel 26% entfallen. So weit, so gut.

Nur eine Anmerkung zu der ja immer wieder vorgetragenen Argumentation, dass die Reichen ganz besonders durch die Progression im System der direkten Steuern belastet werden: Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, „dass die vorliegenden Daten die Steuerprogression bei sehr Reichen überzeichnen“, wie es in der Studie weiter heißt. So würden viele größere Familienunternehmer oder Superreiche einen Großteil ihrer Jahreseinkommen in den Unternehmen stehen lassen oder in Holdinggesellschaften, Stiftungen oder „familiy offices“ thesaurieren. „Würde man diese einbehaltenen Gewinne berücksichtigen, auf die nur Unternehmenssteuern gezahlt werden, läge die effektive Einkommensteuerbelastung des reichsten Prozents der Steuerpflichtigen wohl deutlich niedriger“ (vgl. dazu die Studie Wer trägt die Steuerlast in Deutschland? Steuerbelastung nur schwach progressiv von Stefan Bach, Martin Beznoska und Viktor Steiner).

Bei genauerer Betrachtung ist das deutsche Steuersystem allerdings bei weitem nicht so progressiv, wie es zunächst scheint. Denn um die tatsächliche Belastung der Haushalte zu messen, darf man nicht nur die direkten Steuern wie etwa die Einkommenssteuer betrachten, sondern muss zusätzlich auch die sogenannten indirekten Steuern berücksichtigen, zu denen beispielsweise die Mehrwert-, die Kfz- oder die Tabaksteuer gehören. Diese indirekten Steuern machen knapp die Hälfte des gesamten Steueraufkommens in Deutschland aus.

Und es gibt noch einen weiteren Faktor, der bei der Ermittlung der Gesamtbelastung berücksichtigt werden muss: die Sozialbeiträge.

Man kann zeigen, dass in den unteren Einkommensschichten die Verteilungswirkung von direkten und indirekten Steuern sogar regressiv ist.

Dass das deutsche Steuersystem überhaupt etwas Progressives hat, ist den Sozialbeiträgen geschuldet: Die Abgaben für die Gesundheitsversorgung, Rentenbeiträge etc. fallen in den mittleren Einkommensschichten proportional höher aus als in den unteren und oberen Schichten der Einkommenspyramide.

Und die Studie von Bach/Beznoska/Steiner (2016) liefert einen interessanten Hinweis auf die realen Umverteilungen der zurückliegenden Jahre – und zwar von unten nach oben: So ist das ärmste Zehntel zwischen 1998 und 2015 um 5,4% des Bruttoeinkommens mehrbelastet worden, wogegen das reichste Zehntel um 2,3% entlastet wurde, das reichste Hundertstel sogar um 4,8%.
Fazit: In den letzten zwei Jahrzehnten haben Besserverdiener also von den Reformen bei der Einkommenssteuer profitiert, während weniger gut betuchte Haushalte von den Anhebungen der Mehrwertsteuer und der Energiesteuern eindeutig negativ betroffen waren. Die viel zitierten „starken Schultern“ durften sich also über eine politische Lockerungsmassage freuen – aus verteilungspolitischer Sicht ist das allerdings ein ernüchternder Befund.

So was allerdings will der Bund der Steuerzahler am konstruierten „Steuergedenktag“ 2017 dann lieber nicht hören.