Was ist noch normal und was ist schon krank, was ist nicht zu vermeiden und wo muss man was tun? Die gesundheitliche Lage der Studierenden und der höchst ambivalente Lockruf des Geldes. Zugleich eine Frage nach dem (Un)Sinn des Scheiterns

2,7 Millionen Studie­rende im Winter­semester 2014/2015 – noch nie waren so viele Studierende an den deutschen Hochschulen eingeschrieben, meldete bereits im November des vergangenen Jahres das Statistische Bundesamt. Und für viele Bildungspolitiker markiert das Jahr 2013 eine historische Zäsur in unserem Bildungssystem, denn in diesem Jahr haben erstmals mehr zumeist junge Menschen ein Hochschulstudium aufgenommen als eine duale Berufsausbildung angefangen. Der eine oder die andere wird sich an dieser Stelle zu Recht erinnert fühlen an die seit einigen Jahren laufende Debatte über einen (angeblichen) „Akademisierungswahn“ in unserer Gesellschaft und dem schrittweisen Absinken des doch ebenfalls angeblich weltweit so einmaligen deutschen Berufsausbildungssystems in eine Risikozone mit wenig Sauerstoff für die Akteure und einem möglicherweise anstehenden Tod auf Raten. Darum aber soll es an dieser Stelle gar nicht gehen. Auch nicht um die Tatsache, dass die steigenden Studierendenzahlen auf ein System treffen, das nicht nur höchst komplex angelegt und seit Jahren an den Auswirkungen eines „Systemwechsels“ (gemeint ist hier die Umstellung auf die Bachelor-/Master-Studiengänge im Gefolge der deutschen Umsetzung der „Bologna-Reformen“) laboriert, verbunden mit der Tatsache, dass es sich bei den Hochschulen um die pädagogischen Einrichtungen handelt, die zum einen die schlechtesten Relationen zwischen Lehrpersonal und Lernenden aufweisen, zum anderen treffen die Studierenden hier auf die ansonsten im Bildungssystem recht einmalige Konstellation, dass der Großteil der Lehrenden per Akklamation zu „Pädagogen“ erklärt worden ist, die sie aber gar nicht sind und bei denen man dann hoffen kann und muss, dass sie sich pädagogisch „richtig“ verhalten, wobei das „Richtige“ in der Pädagogik bekanntlich eine eigene Dimension darstellt.

In diesem Kontext muss man dann folgende Meldungen zur Kenntnis nehmen: »Der Trend steigender Fehlzeiten setzt sich fort. 2014 waren Erwerbspersonen durchschnittlich 14,8 Tage krankgeschrieben. Das entspricht einem Krankenstand von 4,06 Prozent, der damit um 1,0 Prozent höher liegt als im Jahr zuvor. Dabei sind insbesondere Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen erneut gestiegen. Besonders besorgniserregend sind die gesundheitlichen Belastungen unter Studierenden. Bei dieser Gruppe zeigen die Auswertungen eine deutliche Zunahme an Verordnungen von Psychopharmaka«, berichtet die Techniker Krankenkasse (TKK) unter der Überschrift Mehr als jeder 5. Studierende bekommt eine psychische Diagnose. Die gesundheitliche Lage der Studierenden ist der Themenschwerpunkt des neuen Gesundheitsreport der TKK (Gesundheitsreport 2015. Gesundheit von Studierenden).

Die beunruhigend daherkommende Botschaft wurde sogleich aufgegriffen von den Medien: Mit Alkohol gegen Prüfungsstress, so hat die FAZ ihren Artikel überschrieben, die Ärzte Zeitung behauptet gar Viele Studenten sind depressiv, womit man schon sehr weit geht, denn das kommt wie eine Tatsache daher, wobei man anmerken sollte, dass eine Diagnose gerade in diesem Bereich durchaus erst einmal eine Vermutung oder vielleicht sogar nicht zutreffend sein kann.

Zuerst einmal einige Erkenntnisse aus dem Gesundheitsreport 2015 der TKK. Zur Datenbasis sei angemerkt: Die TKK hatte für die Erhebung Arzneimittel- und Diagnosedaten von rund 190.000 Studierenden ausgewertet und diese mit den Daten von gleichaltrigen Berufstätigen verglichen. Ergänzend dazu war auch ein repräsentativer Querschnitt von 1000 Studentinnen und Studenten zu ihrem Lebensstil befragt worden.

Bei 21,4 Prozent der Studierenden in Deutschland wurde 2013 eine psychische Erkrankung diagnostiziert. Die Betroffenen litten am häufigsten unter einer Depression. Der Anteil der Studierenden mit einer psychischen Diagnose ist somit seit 2009 um 4,3 Prozent gestiegen. 4,3 Prozent der Studenten haben 2013 eine Psychotherapie begonnen, rund sechs Prozent ließen sich stationär behandeln. Knapp vier Prozent der Studierenden erhielten Antidepressiva. Mit rund 257 Tagesdosen im Jahr wurden sie somit über zwei Drittel des Jahres mit Medikamenten versorgt.
Hinzu kommt ein „Geschlechter-Bias“, denn betroffen sind vor allem die Studentinnen. Bei rund 30 Prozent von ihnen wurde 2013 eine psychische Störung diagnostiziert, doppelt so häufig wie bei ihren männlichen Kollegen (15 Prozent).

Susanne Werner berichtet in ihrem Artikel Viele Studierenden sind depressiv auch über eine Interpretation der Befunde, die scheinbar fassungsfähig daherkommt zu den Erwartungen, die viele mit solchen Daten verbinden werden:

»Der Grund für die zunehmenden Diagnosen psychischer Störungen ist offenbar im „Stresslevel auf dem Campus“ zu finden. Rund die Hälfte der Studierenden gaben in der Befragung an, regelmäßig unter Stress zu stehen, etwa ein Viertel fühlte sich sogar „unter Dauerdruck“.
Zu den zentralen Belastungsfaktoren zählten die Befragten Prüfungsstress, Doppelbelastung durch Studium und Jobben, finanzielle Sorgen, die Angst vor schlechten Noten sowie das Bangen, später keinen Job zu finden.«

Das wird sicher auch die erste Vermutung vieler Leser gewesen sein und mithin deshalb „passungsfähig“, weil es sich einordnen lässt in einen allgemeinen Diskurs über die „krankmachenden“ Strukturen unserer Leistungsgesellschaft und dem „zunehmenden“ Druck, dem die Beschäftigten ausgesetzt seien. Insofern rundet das ein Bild ab, in dem beispielsweise auch auf die (angeblich) stark steigende Zahl an Jugendlichen und selbst Kindergartenkindern mit psychischen  Problemen hingewiesen wird.

Ein genauerer Blick lohnt wie so oft. Wenn von „Studenten“ die Rede ist, denken die meisten ob bewusst oder unbewusst sicher sofort und nur an junge Menschen, die nach der Schule eine Studium beginnen. Vor diesem Hintergrund ist der folgende altersdifferenzierte Befund aus dem Gesundheitsreport 2015 der TKK interessant, auf den Weber hinweist:

»Im Vergleich zeigt sich, dass die psychischen Erkrankungen stark ab dem 27. Lebensjahr ansteigen. Die Raten der psychischen Diagnosen der Studierenden übersteigen dann deutlich entsprechende Erkrankungen bei jungen Erwerbstätigen.
„Ab 32 Jahren bekommen Studierende beider Geschlechter etwa doppelt so viele Antidepressiva verschrieben wie Erwerbspersonen im gleichen Alter“, sagte Dr. Thomas Grobe vom AQUA-Institut, das die Zahlen für die TK ausgewertet hatte.«

Insofern trifft die herausgestellte und von vielen Medien rezipierte überdurchschnittliche Betroffenheit eben erst einmal nicht den „Normalfall“ der Studierenden, also diejenigen, die Anfang 20 sind. Ein differenzierter Blick ist vor allem deshalb bedeutsam, weil man ansonsten die falschen Schlussfolgerungen zieht. Offensichtlich ist es so, dass ab 30 die Bewältigung des mit einem Studium verbundenen Drucks deutlich schwerer fällt als in den jüngeren Jahrgängen. Dann spielten entscheidende Prüfungen, Fragen der Studienfinanzierung und womöglich auch Kinder eine treibende Rolle als Stressfaktoren. Das würde aber in der Konsequenz bedeuten, dass eine Hilfestellung für diese kleine Gruppe an Studierenden eher ansetzen müsste an Rahmenbedingungen wie der finanziellen Unterstützung oder des Angebots an einer entlastenden und zugleich die Ausbildung ermöglichenden Betreuungsinfrastruktur.

Aber grundsätzlich sollte man sich vor einer durchaus naheliegenden Schlussfolgerung hüten, die scheinbar so gut passt in eine Fundamentalkritik an den (tatsächlich oder angeblich) pathologischen Strukturen unserer Leistungsgesellschaft. Also die doch offensichtliche Überforderung eines Teils der Studierenden dadurch zu verringern, dass man den Druck auf sie reduziert, die Anforderungen absenkt, sie dann doch noch ans Ziel kommen lässt, in dem man schlichtweg beide Augen zudrückt. Man muss sehen, dass es sich bei einem Studium eben auch um einen offiziellen Ausbildungsweg handelt, der mit einem staatlich lizenzierten Abschluss endet, der Zugang eröffnet zu bestimmten Tätigkeiten und Positionen (und damit auch Vergütungen), die andere nicht bekommen (können).

Man kann das kritisieren, aber Fakt ist: Ein Hochschulstudium bildet in der Gesamtschau auf die bestehenden Ausbildungsstrukturen (immer noch) das „obere“ Ende der Bildungshierarchie ab und insofern muss es notwendigerweise selektiv sein und auch einen Teil der Teilnehmer am Ende aussondern. Unabhängig von der Einstellung gegenüber Prüfungen – die als Selektionsfallbeil wirken können – und damit letztendlich dem exkulpierenden Gesicht des Bildungssystems – so lange wir uns in diesem System bewegen, kann es keinen Sinn machen, den Erfolg gerade des Systems am oberen Ende der Bildungshierarchie daran zu messen, dass alle, die reingehen, auch erfolgreich, also mit Abschluss, wieder rauskommen und das dann auch noch unbeschadet.

Aber vielleicht erledigt „das System“ diese Aufgabe selbst. Und wieder einmal spielt Geld und seine Anreizwirkung hierbei eine Rolle. Als Beispiel dafür sei auf den Artikel 4000 Euro für jeden Absolventen hingewiesen. Man sollte über die (möglicherweise und wie so oft sicher nicht geplanten, sich aber einstellenden) Nebenwirkungen einer als „gut“ daherkommenden Idee einmal genauer nachdenken. Ausgangspunkt ist das diagnostizierte Problem der Studienabbrüche. Denn wenn ein Teil der Studierenden unterwegs verloren geht und nicht zum Abschluss gelangt, dann ist das eine Ressourcenverschwendung, die eingesetzten Mittel haben ja nicht zu dem anvisierten Ergebnis geführt.

Nun wird der eine oder die andere einwerfen an dieser Stelle: Es gibt doch viele und höchst unterschiedlich zu gewichene Gründe für einen Studienabbruch. Die Information, dass beispielsweise 25 Prozent und mehr der Studierenden „abbrechen“, vernebelt eigentlich mehr als es uns weiterhilft. Denn darunter fallen beispielsweise Studierende, die – Gott sein Dank für sich selbst und für die Gesellschaft – am Anfang des aufgenommenen Studiums merken, dass das nichts für sie ist. Und wenn die das Studium abbrechen, heißt das noch lange nicht, dass sie deswegen auf eine akademische Ausbildung verzichten, wenn sie schlichtweg das Studienfach und/oder den Hochschulort wechseln und einen neuen Versuch starten. Zu den Studienabbrechern zählen auf der einen Seite die, die an den problematischen Rahmenbedingungen scheitern (beispielsweise Probleme bei der Vereinbarkeit von Studium und Familie), die es ansonsten vielleicht gut geschafft hätten. Aber eben auch diejenigen, die schlichtweg nicht in der Lage sind, den Anforderungen eines Studiums gerecht zu werden – und wenn die abbrechen, dann ist das zwar ein Scheitern, heißt aber noch lange nicht, dass das per se schlecht ist, denn möglicherweise erweisen sie sich in anderen Ausbildungsstrukturen als überaus erfolgreich (man schaue nur auf die durchaus positiven Erfahrungen, die gemacht worden sind mit Studienabbrechern, denen man eine „klassische“, also duale Berufsausbildung vermittelt hat). Aber um es ganz deutlich und ohne politisch korrekte semantische Verkleisterungen zu sagen: Das Scheitern muss zu einem Hochschulstudium dazu gehören, man muss auch auflaufen und das bescheinigt bekommen können, dass man den Anforderungen nicht gewachsenen ist.

Diese sicherlich kontrovers diskutierbaren Hinweise zeigen eines auf alle Fälle: Wir haben es hier mit einer hochkomplexen Gemengelage zu tun, die man tunlichst nicht über einen Kamm scheren sollte. Aber der Reiz für Bildungspolitiker scheint groß zu sein, genau das zu tun:
»Mehr als jeder vierte Student schmeißt sein Studium hin, Nordrhein-Westfalen will das jetzt ändern: Das Land zahlt seinen Hochschulen künftig einen Erfolgsbonus für jeden Absolventen – 4.000 Euro pro Abschluss.« Die Hochschulen sollen also angereizt werden, mehr dafür zu tun, einem Teil der Studierenden die Scheiternserfahrung zu ersparen. Auch hierfür sind die angesprochenen „rohen“ Zahlen zu den Studienabbrechern Ausgangspunkt dafür, „etwas“ tun zu müssen:»Nach Berechnungen des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) schließt bundesweit etwa ein Drittel der Studenten an Universitäten und knapp ein Viertel an Fachhochschulen das Studium nicht ab. Vor allem Fächer wie Mathematik, Physik, Chemie und Ingenieurwissenschaften sind betroffen«, kann man auch dem Artikel 4000 Euro für jeden Absolventen entnehmen.

Allein schon der differenzierende Hinweis auf die besonders betroffenen Fächer eröffnet zugleich, wenn man denn will, eine realistische, also nicht einfache Sicht auf das Phänomen Studienabbruch, denn die Anforderungen, beispielsweise hinsichtlich der erforderlichen Mathematik, sind in diesen Studiengängen sehr hoch. Nun kann man zugespitzt formuliert zwei Schlussfolgerungen ziehen: Zum einen wäre die Frage der Studienbedingungen bis hin zur (Nicht-)Pädagogik des Lehrpersonals ein Ansatzpunkt. Vielleicht also gelingt es über bessere Bedingungen, mehr Studierenden die Untiefen der Mathematik verstehbar zu machen und sie dann auch noch zu einem Abschluss zu führen. Das wäre der unbedingte Auftrag, die eigene Institution zu überprüfen und auch Konsequenzen zu ziehen, wenn die Ausbildungsqualität zu niedrig ist. Aber auf der anderen Seite könnte man auch durchaus zeitgeistig sagen, wir senken die Anforderungen, die zu immer auch beschämenden Scheiternserfahrungen führen können, einfach ab, weil nun mal bei vielen jungen Menschen die Kenntnisse in der Mathematik schlecht sind. Aber wir alle als Nutzer einer Brücke, eines Freizeitparks oder was auch immer werden unbedingt erwarten dürfen und müssen, dass die Ingenieure rechnen können, ob das nun angenehm ist oder nicht.

Zurück zu dem Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen: »Nach Angaben des Ministeriums ist NRW das erste Bundesland, das ein stark auf den Studienerfolg ausgerichtetes Prämienmodell einführt. Die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf hatte bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, die Abbrecherquote senken zu wollen. Anfang vergangenen Jahres hatte Wissenschaftsministerin Schulze mit den Fachhochschulen verabredet, dass dort künftig 20 Prozent weniger Studenten abbrechen sollen.«

Man könnte jetzt etwas pikiert einwenden, dass sich das irgendwie anhört wie die Planvorgaben des ZK für Bildungsabschlussoutput der Hochschul-Kombinate. Aber ernsthafter: Was kann es bedeuten, wenn man lesen muss, die Wissenschaftsministerin habe mit den Fachhochschulen verabredet, »dass dort künftig 20 Prozent weniger Studenten abbrechen sollen«? Die optimistische Variante geht so: Alle strengen sich jetzt in den NRW-FHs ganz doll an, um die potenziellen Studienabbrecher zu identifizieren und vor dem fatalen Schritt eines Studienabbruchs zu bewahren. Die einen bekommen einen Krippenplatz für die Kinder, die anderen so lange Mathe-Nachhilfe, bis sie aufgeben. Es gibt allerdings auch eine zweite Variante, die leider weitaus realistischer erscheint für jeden, der in diesem System gearbeitet hat oder gar arbeitet: Die Anforderungen werden Schritt für Schritt abgesenkt. Wenn man Durchfallquoten hatte von 30 oder 40 Prozent, dann kann man eine Reduzierung der damit verbundenen Abbrecherquoten um 20 Prozent schnell und wirksam erreichen, in dem man die Durchfallquoten abgesenkt. Wenn das nicht von den Studierenden selbst geleistet werden kann, dann muss man eben nachhelfen. Und wenn der Fachbereich, in dem die Studierenden eingeschrieben sind, ein unmittelbares und erhebliches finanzielles Interesse hat bzw. gemacht bekommt, wie durch die neue Prämie in NRW, dann muss man doch keine ökonomische Studie in Auftrag geben, um sich vorzustellen, in welche Richtung sich die Systeme begeben werden.

Die Mittel für diese neue Prämie holt sich NRW aus dem „Hochschulpakt“, ein milliardenschweres Bund-Länder-Programm, mit dem zusätzliche Studienplätze finanziert werden. Die Hochschulen im bevölkerungsreichsten Bundesland erhalten künftig 18.000 Euro für jeden zusätzlichen Studienanfänger, zudem die Erfolgsprämie für Absolventen. Die Anreizwirkung wird eintreten, das kann man prognostizieren.

Aber man kann und muss zugleich ein Riesen-Fragezeichen hinsichtlich der Sinnhaftigkeit solcher letztendlich nur vulgärökonomisch fundierter Anreizmodelle setzen. Und man sollte eines nie vergessen: Man kann Anforderungen und Hürden immer recht einfach absenken – sollte sich das aber als Irrweg erweisen, dann wird es kaum möglich sein, wieder zurück zu gehen auf Start. Das ist wie eine Rutschbahn nach unten. Das kann sich zu einem echten Problem auswachsen für das Bildungssystem an sich, aber auch für die Abnehmer, also beispielsweise die Arbeitgeber und die Anforderungen auf vielen Arbeitsplätzen. Darüber hinaus werden aber auch den jungen Menschen möglicherweise fatale Hinweise gegeben, dass man sich nicht zusätzlich anstrengen muss, dass man auch so irgendwie durchkommen wird, dass immer das System oder andere verantwortlich sind, immer weniger bis gar nicht aber man selbst.

Zur Änderung des Asylrechts. Geduldete werden mehr geduldet, zugleich wird die andere Seite der „Willkommenskultur“ geschärft: Mehr einsperren, Internierung, Flucht als Verbrechen

Die Bundestagsabgeordneten haben im Mai 1993 ein Zeichen gesetzt. Sie haben das Grundgesetzt geändert – und zwar ganz vorne, wo eigentlich eherne Grundrechte verankert sind. Es waren bewegte Zeiten, denn hunderttausende Menschen waren vor dem Krieg in Jugoslawien nach Deutschland geflohen, gleichzeitig kamen viele Asylbewerber aus anderen Teilen der Welt und nicht zu vergessen die Zuwanderung seitens der so genannten „Spätaussiedler“ aus der zerfallenden Sowjetunion. Und die mussten alle irgendwie untergebracht und versorgt werden. Parallel durchlief das Land eine mehr als verstörende und ganze Biografien entwertende Wiedervereinigung mit einem Arbeitsmarkt in Ostdeutschland, der gleichsam auseinandergerissen war. In dieser brodeligen Gemengelage kamen ausländerfeindlich motivierte Brandanschläge auf Asylbewerberheime und andere Unterkünfte, in denen Ausländer lebten, hinzu. Die Namen Mölln und Rostock-Lichtenhagen sowie Solingen seien hier nur stellvertretend für die damalige Zeit genannt. Die Politiker hatten Angst, dass ihnen der innenpolitische Laden um die Ohren fliegen könnte. Doch statt sich vor die Menschen zu stellen, die nach Deutschland gekommen sind, hat man ein anderes Zeichen gesetzt. Die damalige Regierung aus Union und FDP verabschiedete mit Unterstützung der SPD ein Gesetz, welches das Grundrecht auf Asyl faktisch abgeschafft hat. Eine große Koalition der Abschottung. Im Dezember 1992 hatten sich Union, FDP und die eigentlich oppositionelle SPD auf eine Neuregelung des Asylrechts verständigt (vgl. dazu auch die Hintergrundinformationen in diesem Beitrag: Einschränkung des Asylrechts 1993). Das Ziel: Die Verfahren sollten beschleunigt und ein „Asylmissbrauch“ verhindert werden. Dazu sollte der ursprünglich schrankenlose Satz in Artikel 16 („Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“) gestrichen und durch einen Artikel 16a ersetzt werden. Als gleichsam perfide technokratische „Spitzenleistung“ erwies sich die Operationalisierung der angestrebten Abschottung, also wie man die Zugbrücke hat hochziehen wollen: So wurde die so genannte „Drittstaatenregelung“ eingeführt, die besagt: Wer über ein EU-Land oder ein anderes Nachbarland Deutschlands einreist, hat keinen Anspruch auf Asyl und kann sofort abgewiesen werden. Die meisten Flüchtlinge scheitern auf diese Weise bereits an den Grenzen Deutschlands. Und um das wasserdicht zu bekommen: Auch Flüchtlinge aus „sicheren Herkunftsstaaten“, also Ländern, in denen keine Verfolgung oder unmenschliche Behandlung droht, haben keinen Anspruch auf Asyl. Dieser kurze Exkurs in die Zeit von vor über zwanzig Jahren ist notwendig, um das, was man nunmehr gemacht hat, besser einordnen zu können.

Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzesentwurf zur „Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ vorgelegt, der im Bundestag zur Verabschiedung stand und von der Mehrheit heute auch angenommen wurde. »Hinter dem technischen Ausdruck verbirgt sich ein perfides Vorhaben: Die Bundesregierung will die Inhaftierung von Schutzsuchenden dramatisch ausweiten«, so Maximilian Popp in seinem Kommentar Flucht als Verbrechen. Die Perfidie des Ansatzes wird in den folgenden Zeilen erkennbar:

»Künftig sollen Flüchtlinge, die mithilfe von Schleppern nach Deutschland gelangen, die Grenzkontrollen umgehen, ihren Pass verloren haben oder falsche Angaben gegenüber Behörden machen, weggesperrt werden können. Also mehr oder weniger alle. Das Gesetz ist der größte Einschnitt in die Flüchtlingsrechte seit dem Asylkompromiss 1993.«

Popp zitiert den Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der behauptet, die Härte gegenüber Neuankömmlingen sei nötig, um „die Zustimmung zur Zuwanderung und der Aufnahme von Schutzbedürftigen in Deutschland zu sichern“. Auch wenn er diese Zuordnung für einem Minister „unwürdig“ hält, sie folgt natürlich im bestehenden System durchaus einer bestimmten Logik, die man nicht sofort von der Hand weisen kann.

Carolin Weidemann hat in ihrem Artikel Bundesregierung will mehr Flüchtlinge einsperren dargelegt, was die gesetzlichen Neuregelungen auf der dunklen Seite des Asylrechts beinhalten. Dazu muss man wissen, dass die Zahl der Abschiebehäftlinge gesunken ist, vor allem seit der Bundesgerichtshof im Sommer 2014 die Inhaftierung von europäischen Binnenflüchtlingen, sogenannte Dublin-Fälle, weitgehend verboten hat. Genau das aber will die Bundesregierung nun wieder ändern:

»Gemäß des Dublin-Abkommens dürfen sich Schutzsuchende lediglich in jenem europäischen Land um Asyl bewerben, das sie zuerst betreten. Wer trotzdem nach Deutschland weiterflieht, soll, nach dem Willen der Bundesregierung, unmittelbar nach der Einreise interniert werden können.

Als Haftgründe gelten laut Gesetzesvorhaben:
falsche oder unvollständige Angaben gegenüber den Behörden,
ein fehlender Pass,
Geldzahlungen an Schlepper
oder die Umgehung von Grenzkontrollen bei der Einreise.
Kurz: alle unvermeidlichen Begleiterscheinungen der Flucht.«

Auch der mittlerweile überarbeitete Entwurf zielt vor allem darauf: eine Ausweitung der Abschiebehaft und die Herstellung der dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen. Die Einwände gegen dieses Ansinnen reichen vom Bundesrat, der „gravierende negative Auswirkungen“ auf die Betroffenen herausstellt bis hin zu der Feststellung, dass in den vergangenen Jahren trotzt sinkender Zahlen an in Abschiebehaft befindlichen Menschen keineswegs weniger Abschiebungen vollzogen wurden, was ja als These sofort in den Raum gestellt wird, wenn man die Leute nicht wegsperrt.

Martin Kaul weist in seinem Artikel Schneller und mehr ausweisen auf eine weitere erhebliche Verschärfung hin:

»So sollen Ausländerbehörden künftig etwa mit einem neu geschaffenen „Ausreisegewahrsam“ Flüchtlinge zu deren einfacherer Abschiebung bis zu vier Tage lang festnehmen können. In der Vergangenheit durften Ausländer, die nicht von den Behörden „geduldet“ sind, im Rahmen der Abschiebehaft auch schon festgesetzt werden. Allerdings mussten dafür weitere Gründe vorliegen. Hierbei wurde zumeist das Argument der Fluchtgefahr herangezogen.
Mehr Wiedereinreiseverbote
Mit dem neu geschaffenen Ausreisegewahrsam entfallen solche weiteren Gründe. Hier reicht es im Wesentlichen, dass die Ingewahrsamnahme die Abschiebung vereinfachen kann.«

Und in einem kann man sich ja auf Juristen verlassen – sie können einem Schwarz als Weiß verkaufen, so auch hier: Die vereinfachte Ingewahrsamnahme sei sogar „gut“ für die Betroffenen und eigentlich nur in deren Interesse, denn so könnten Nachtabholungen von Familien vermieden werden, die in der Öffentlichkeit und bei den in diesem Feld engagierten Menschen auf besondere Proteste gestoßen sind. Weitere Verschärfungen sind in den Gesetzesänderungen enthalten, z.B.: Ermittlungen aufgrund aufenthaltsrechtlicher Straftaten braucht die Staatsanwaltschaft nicht mehr zuzustimmen. Wiedereinreiseverbote sollen ebenfalls leichter ausgesprochen werden können. Das richtet sich etwa gegen „Personen aus Staaten des Westbalkans“, wie es beim Innenministerium heißt. Gemeint sind vor allem Sinti und Roma.

Das reiht sich ein in weitere Bausteine einer partiell abschreckenden Ausgestaltung des Umgangs mit bestimmten Flüchtlingen. Stellvertretend hierfür die Ausführungen nicht irgendeinen unmaßgeblichen Menschen, sondern des Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Manfred Schmidt, der in einem Interview der FAZ ausführt, das monatliche Taschengeld in Höhe von 140 Euro sollte für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern gestrichen werden. Damit werde der Anreiz für Migranten vor allem aus dem westlichen Balkan gesenkt.

„Wir müssen Menschen, die vermutlich kein Asyl bekommen, sagen, dass sie vom ersten Tag in Deutschland an kein Taschengeld erhalten. Dann würde der Zustrom schnell abnehmen.“

Die 140 Euro, die es in Deutschland während des Asylverfahrens als Taschengeld gebe, seien in etwa der durchschnittliche Monatsverdienst in Südserbien.

Die gesetzlichen Änderungen, die heute verabschiedet wurden, folgen einer ganz bestimmten und nicht unbekannten Logik: Schlechte Flüchtlinge, gute Flüchtlingen. Insofern gilt auch hier: Wo Schatten ist, muss auch Licht sein und insofern werben die Politiker der großen Koalition für die Änderungen mit dem Hinweis, es gebe doch auch zahlreiche Erleichterungen für Flüchtlinge, die bei uns sind, wenn auch nur als Geduldete. Dazu Martin Kaul in seinem Artikel:

»Vereinfachungen im Bleiberecht zielen vor allem auf jüngere und besonders gut integrierte Ausländer ab, die bislang nur geduldet wurden. Sie sollen künftig ein Bleiberecht erhalten können, wenn sie etwa unter 27 Jahre alt sind und mindestens 4 Jahre eine deutsche Schule besucht haben. Bislang mussten sie 6 Jahre Schulbesuch nachweisen.
Auch Familien, die für sich selbst aufkommen können, die ihre Treue zum Grundgesetz bekennen und mit einem Kind seit mindestens 6 Jahren in Deutschland wohnen, können ein Bleiberecht erhalten. Früher mussten es 8 Jahre sein.«

Es gibt also eine schrittweise Reduzierung der zu nehmenden Hürden, wenn man denn hier ist und geduldet wird. Die absehbare Verfestigung ihres Aufenthaltsstatus wird jetzt formal etwas schneller abgebildet. Man kann es auch so zusammenfassen, wie der Artikel Der Bundestag differenziert das Asylrecht weiter aus:

»Erleichterungen soll es für die rund 125 000 Geduldeten in Deutschland geben – also für jene Menschen, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte, die aus verschiedenen Gründen aber nicht abgeschoben werden. Sie bekommen nun die Chance auf ein sicheres Bleiberecht. Voraussetzung ist: Der Betroffene lebt schon seit Jahren im Land, spricht ausreichend Deutsch und kann seinen Lebensunterhalt selber sichern.«

Und wie zögerlich man hier insgesamt ist, verdeutlicht nicht nur das Beispiel mit der „Etwas-Absenkung“ der Schwellenwerte, sondern vor allem auch der Nicht-Umgang mit den jungen Flüchtlingen, die man hat gewinnen und vermitteln können in eine Berufsausbildung. Man sollte meinen, offensichtlich eine win-win-Stutation für beide Seiten, dem Individuum wie auch dem Staat. Und in ungezählten Sonntagsreden wird doch derzeit landauf landab beschworen, wie wichtig es sei, gerade die jungen Menschen so schnell wie möglich in Arbeit bzw. vor allem in Ausbildung zu bringen. Aber wie heißt es so schön im erfahrungsgesättigten Volksmund: Links blinken und rechts fahren.

Der Wahrheitsgehalt dieser Weisheit wird auch hier dokumentiert: Chance vertan: Berlin kneift bei Bleiberecht für Azubis mit Duldung, so die Überschrift eines Artikels, der den Finger notwendigerweise auf die offene Wunde legt:

»Die Idee klang gut: Junge Flüchtlinge sollten bis zum Ende ihrer Ausbildung nicht abgeschoben werden. Das Ergebnis ist ernüchternd: Diese Jugendliche sollen nur eine Duldung bekommen und keinen Aufenthaltstitel. Erste Kritik kommt aus Rheinland-Pflalz, die initiatoren dieser Idee.«

Die Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Dauer der Lehrzeit kommt nicht, statt dessen hat der Innenausschuss des Bundestages lediglich für eine Duldungsregelungen votiert – »die bereits nach heute geltendem Recht realisierbar ist.« Dabei ist die Begründung für die eigentlich angestrebte Verbesserung offensichtlich:

»Wenn man junge Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integrieren wolle, müsse man ihnen und ihren Ausbildungsbetrieben garantieren, dass die Jugendlichen mindestens bis zum Ende ihrer Ausbildung in Deutschland bleiben dürfen.
Mit einer Duldung ist das nur bedingt gegeben. Denn die Duldung beschinigt lediglich, dass die Abschiebung vorerst nicht vollzogen werden kann, der Inhaber Deutschland aber eigentlich verlassen muss, sobald die Hinderungsgründe nicht mehr vorliegen. Junge Menschen mit Duldung haben es daher schwer, überhaupt einen Ausbildungsplatz zu finden.«

„Es wäre eine Frage des gesunden Menschenverstandes gewesen, Angebot und Nachfrage hier sinnvoll zusammenzuführen“, so das Argument der rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerin Eveline Lemke. Letztendlich hat das was damit zu tun, dass bei den Entscheidungsträgern immer noch explizit oder implizit der Abschottungsgedanke verankert ist.

Nicht mehr Geld, sondern mehr Leute: Der unbefristete Pflegestreik an der Charité in Berlin wird ausgesetzt. Eckpunkte für eine zukünftige Personalausstattung vereinbart

Irgendwie häufen sich die positiven Nachrichten von der Streikfront im Lande: Zuerst haben die Flugbegleiter der Lufthansa mit ihrer Spartengewerkschaft UFO (Unabhängige Flugbegleiter Organisation. Gewerkschaft des Kabinenpersonals) nach einer Streikandrohung ab Juli zwischenzeitlich wieder die Verhandlungen mit ihrem Unternehmen aufgenommen, dann kamen heute die Lokführer mit ihrer Gewerkschaft GDL auf die Tagesordnung, die sich mit der Deutschen Bahn seit Wochen in einem Schlichtungsverfahren befanden: Schlichtung zwischen GDL und Bahn erfolgreich. Es wird keine weiteren Streiks bei der Bahn geben. Und zur Abrundung des Tages wird aus Berlin gemeldet: Charité-Streik vorerst ausgesetzt: »Zehn Tage lang legten Krankenschwestern und -pfleger an der Charité die Arbeit nieder. Nun haben die Klinik und Verdi sich auf Eckpunkte zum künftigen Personalschlüssel geeinigt: Sie sollen die Grundlage für den künftigen Tarifvertrag werden.« Und um den Tagesbericht zu komplettieren: Nachdem in den vergangenen Tagen kaum bis gar nicht in den Medien berichtet wurde über den ersten unbefristeten Pflegestreik, gab es heute auf Twitter eine Riesenwelle an Tweets mit dem Hashtag #Plegestreik, mit vielen Beiträgen, in denen die mediale Nicht-Ausleuchtung dieser Arbeitskampfmaßnahme beklagt wurde (dazu auch den Blog-Beitrag Pflegestreik! Ist da was? Nicht nur mediale Resonanzschwächen. Die Streikenden an der Charité in Berlin könnten in die GDL-Falle getrieben werden vom 27.06.2015. Aber auch hier scheint jetzt Entspannung angesagt: ver.di und Charité einigen sich auf Eckpunktepapier zu einem Tarifvertrag Gesundheit und Demographie – Streik wird ausgesetzt, so ist eine Pressemitteilung der „Aktion für Patientensicherheit“ überschrieben.

Der Mitteilung kann man die Umrisse des folgenden Ergebnisses entnehmen:

»ver.di und Charité haben sich darüber verständigt Regelungen zur Reduzierung der Arbeitsbelastung in allen Arbeitsbereichen festzulegen.
Der Tarifvertrag soll einen Maßnahmenkatalog enthalten, mit dem belastende Arbeitssituationen abgestellt werden sollen. Es werden für alle Berufsgruppen Kriterien definiert, an Hand derer Belastungen identifiziert werden.
Für die Intensivstationen und die Kinderklinik soll eine Quote festgelegt werden. Auch für die Normalpflege sollen Mindestbesetzungsstandards gelten.
Wenn Belastungssituation durch die Beschäftigten angezeigt und die Personalmindeststandards unterschritten werden, soll die Charité tarifvertraglich verpflichtet werden Maßnahmen zur Entlastung einzuleiten. Hierzu gehören ausdrücklich auch Einschränkungen des Arbeitsvolumens.«

Dem Papier zufolge soll etwa eine Schwester auf der Intensivstation nur noch zwei statt im Schnitt vier Patienten betreuen müssen.

Offensichtlich hat der Streik seine Wirkung nicht verfehlt: Seit dem 22. Juni waren täglich hunderte Mitarbeiter in den Arbeitskampf getreten, weil sie mehr Personal in der Pflege forderten. Laut ver.di gab es allein im ersten Halbjahr 2015 rund 800 „Gefährdungsanzeigen“ durch Schwestern und Pfleger. Um die 1.000 Betten – rund ein Drittel – blieben durch den Streik leer, täglich fielen 200 Operationen aus. Das hat der Charité sicher sehr weh getan.

Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der unbefristet angesetzte Pflegestreik an der Berliner Charité sicher eine enorme Bedeutung hat und man später vielleicht einmal von einer wichtigen Initialzündung für die Pflegeberufe sprechen wird. Aber die Ausgangslage für die Streikenden war und ist mehr als schwierig, denn auch wenn das eigene Unternehmen, also die Charité, von dem Arbeitskampf wirtschaftlich hart getroffen wurde durch die damit verbundenen Einnahmeausfälle, so muss doch auch gesehen werden, dass es sich um eine isolierte Aktion in einem zugegeben sehr großen Klinikkonzern gehandelt hat, der aber nicht wirklich die gesamte oder zumindest große Teile der Krankenhauslandschaft berührt, denn die anderen Kliniken waren weiter am Netz.

Insofern sind die Pflegekräfte mit einem nicht nur vergleichbaren, sondern angesichts der Bedeutung des Gutes Gesundheit bzw. Krankenversorgung sogar weitaus komplexeren Problem konfrontiert, mit dem sich bereits die streikenden Erzieher/innen in den kommunalen Kindertageseinrichtungen auseinandersetzen mussten: Die unmittelbaren Streikfolgen treffen erst einmal Dritte, weniger also die Arbeitgeber selbst als denn die „Kunden“ oder Patienten. Und die kann man nach einer bestimmten Dauer gut in Stellung bringen gegen die Arbeitskampfmaßnahmen. Letztendlich ist die Empfehlung der Schlichter im Kita-Streik auch so zu lesen, dass die Gewerkschaftsspitze jetzt so schnell wie möglich aus der selbst produzierten Nummer wieder herauskommen will, weil man gemerkt hat, dass die kommunalen Arbeitgeber hier durchaus sehr lange „toter Mann“ spielen können – nur hat man nicht damit gerechnet, dass die Basis dem mehr als enttäuschenden Schlichterspruch nicht wirklich folgen möchte (vgl. dazu den Blog-Beitrag Wenn man irgendwo reingeht, sollte man vorher wissen, wie man wieder rauskommt. Das Schlichtungsergebnis im Tarifstreit der Sozial- und Erziehungsdienste – ein echtes Dilemma für die Gewerkschaften vom 24.06.2015).

Die heute verkündete Basis für ein Aussetzen des Streiks ist zudem sehr wackelig: »Vorstandschef Karl Max Einhäupl erklärte, dass die Charité jetzt Wege finden muss, das zusätzliche Personal zu finanzieren … Mit ver.di sei man einig , dass die Politik grundsätzlich eine Verbesserung der Personalausstattung in Krankenhäusern erreichen müsse«, kann man dem Artikel Charité: Pflege-Streik wird ausgesetzt entnehmen. Man müsse nun die Frage beantworten, wie die Klinik die personelle Aufstockung finanzieren könne, sagte Charité-Chef Karl Max Einhäupl, da das Finanzierungssystem dies nicht hergebe. Der Charité-Vorstand geht gegenüber Krankenkassen und Senat quasi in Vorleistung. Das ist tatsächlich ein veritables Problem, denn das bestehende Vergütungssystem von Fallpauschalen auf Basis von DRGs sieht eine solche Abweichung nach oben für ein einzelnes Krankenhaus – anders als zu Zeiten von krankenhausindividuell vereinbarten tagesgleichen Pflegesätzen, wo das grundsätzlich möglich gewesen wäre – nicht vor. Insofern ist der Verweis auf „die“ Politik in diesem Fall nicht von der Hand zu weisen.

Hannes Heine hat in seinem Artikel Der Streik an der Charité wird ausgesetzt einen weiteren wunden Punkt angesprochen: Für die Pflegekräfte ist das Aussetzen des Streiks ein Erfolg: Es soll mehr Personal geben. Aber: »Nächstes Problem: Woher soll es kommen? … Selbst wenn man die einst als Maximalzahl diskutierten 600 Zusatzpflegekräfte wollte – der Arbeitsmarkt gebe sie derzeit nicht her.«

Diese Punkte werden sicher alle in den kommenden Wochen und Monaten diskutiert. Zuerst einmal sollte man sich freuen, dass der erste unbefristete Pflegestreik nicht zu einem Desaster geführt hat. Und man sollte wahrscheinlich auch nicht unterschätzen, dass das erhebliche Auswirkungen haben kann auf die Bereitschaft der Pflegekräfte, sich zu organisieren und in der Zukunft auch einen wesentlich breiter angelegten Arbeitskampf zu wagen.