Nach zehn langen Jahren kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass mittellose Hochschulzugangsberechtigte sich nicht auf einen subjektiven verfassungsrechtlichen Anspruch auf staatliche Leistungen zur Ermöglichung eines Studiums berufen können. Und baut einen bemerkenswerten Absatz in das Urteil ein

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG) wurde im Jahr 1971 unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) für finanziell bedürftige Schüler und Studierende eingeführt, um durch eine „individuelle Ausbildungsförderung auf eine berufliche Chancengleichheit hinzuwirken“. Zum ersten Mal wurde ein einklagbarer Rechtsanspruch auf die Studienfinanzierung eines Hochschulstudiums geschaffen und die Förderung nicht mehr von besonderen Leistungen abhängig gemacht (wie z.B. beim 1957/58 eingeführten Honnefer Modell), so Angela Borgwardt in ihrem 2021 veröffentlichten Beitrag „… Happy Birthday BAföG! Aber: Du musst Dich ändern!“. Rechtsanspruch und einklagbar? Da wird der eine oder andere an die seit vielen Jahren geführte Debatte über die (nicht) ausreichende Höhe der BAföG-Leistungen denken.

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Wo landen die jungen Menschen beim Übergang in die Ausbildungslandschaft? Ein Blick auf die aktuellen Zahlen der integrierten Ausbildungsberichterstattung

Regelmäßig wird über die Entwicklung der Berufsausbildung berichtet, dabei steht vor allem das Geschehen in der dualen Berufsausbildung im Mittelpunkt (vgl. beispielsweise den Beitrag Duale Berufsausbildung: Die Zahl neuer Ausbildungsverträge ist im Jahr 2023 gestiegen. Zugleich diskutiert man über Leerstellen statt Lehrstellen und leere Lehrstellen, der hier am 18. März 2024 veröffentlicht wurde). Aber für die jungen Menschen gibt es zahlreiche andere Möglichkeiten, ihren Einstieg in die Welt der Berufsausbildung zu gestalten. Neben einer dualen oder fachschulischen Berufsausbildung gehen nehmen viele ein Hochschulstudium auf. Zuweilen landen sie auch in einem der vielgestaltigen Angebote, über die sie erst einmal die Möglichkeit bekommen sollen, später eine „richtige“ Berufsausbildung zu beginnen. Manche bleiben im schulischen Biotop und gehen in die Sekundarstufe II, um einen höherwertigen Schulabschluss zu erwerben.

Interessant ist natürlich der Blick auf das ganze Geschehen. Mit der integrierten Ausbildungsberichterstattung (iABE) wird das Ziel verfolgt, das Ausbildungsgeschehen im Anschluss an die Sekundarstufe I vollständig und systematisch abzubilden. Wie sah das im Jahr 2023 aus?

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Manche warten auf das Christkind, andere warten lange auf das BAföG-Geld. Ein Beispiel aus den Untiefen der Flaschenhals-Ökonomie

»BAföG steht für mehr Chancengleichheit im deutschen Hochschulsystem. Diese staatliche Studienfinanzierung gibt es seit 1971, und sie hat sich millionenfach bewährt. Mehr als vier Millionen Menschen konnten bisher dank BAföG studieren.« Das kann man auf der Seite des Deutschen Studierendenwerks (DSW) lesen. »Studierenden-BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss (= Geschenk) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Von der Darlehenssumme muss man insgesamt maximal 10.010 Euro zurückzahlen.«

Im Jahr 2022 wurden für die Förderung von Studierenden 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt . Im Durchschnitt erhielten Studierende monatlich 611 Euro pro Person.

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