Was haben Manager, Hausfrauen und Studenten gemeinsam? Richtig, sie alle machen es. Angeblich. Laut einer neuen Studie

Sie nehmen Drogen. Gemeint ist hier nicht der Wein am Abend oder der Rettungsschirm des Steueraufkommens, also die Zigarette. Die Rede ist von Chrystal Meth. Im Fernsehen jagt ein Bericht den anderen, in dem von Panikmache bis hin zu seriöser Aufklärung über die Gefahren alles dabei ist. „Crystal Meth – Vormarsch einer tödlichen Droge„, so beispielsweise einer dieser Beiträge.
Eine neue Studie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums zeigt, dass Konsumenten von Stimulanzien wie Amphetamin („Speed“) oder Methamphetamin („Crystal Meth“) von sehr unterschiedlichen Gruppen konsumiert werden. Karin Truscheit berichtet in ihrem Artikel „Ein Gift für alle Lebenslagen„: »Knapp 400 Konsumenten wurden von Mitarbeitern des Zentrums für Interdisziplinäre Suchtforschung an der Universität Hamburg unter anderem zu ihren Lebensumständen, ihren Konsumgewohnheiten und ihrem ersten Kontakt zu Rauschgiften befragt. Zwar seien die Aussagen zurückhaltend zu interpretieren, da die Untersuchung keine repräsentative Befragung sei.«

Die unkonventionelle Studie basiert im Wesentlichen auf direkten Gesprächen in Drogenkliniken, Suchtberatungsstellen oder auf Befragungen über Internetforen.

Die Wissenschaftler versuchen eine Typisierung der Konsumentenlandschaft:

»Manche konsumierten nur in der Freizeit, manche für bessere Leistungen in Schule, Ausbildung oder Beruf. Andere hingegen, um mit psychischen Erkrankungen wie Depressionen besser umgehen zu können. Einige Konsumenten kamen auch aus der „schwulen Party-Szene“, manche hatten Kinder, wieder andere zeigten besonders „riskante Konsumgewohnheiten“. Gründe für den Konsum wie „Erreichen einer Deadline“ oder „viel Arbeit (freelancing) ohne Leistungstief zu erledigen“ wurden von Befragten aus der Gruppe „Beruf“ angegeben. Hier sei auffällig, dass Angaben zu „Crystal“ tendenziell häufiger im Zusammenhang mit schwerer körperlicher Arbeit gemacht wurden, sie kamen also eher von Handwerkern. So gab ein Konsument zu Protokoll, auch „Crystal“ genommen zu haben, „um Leistung zu steigern, besonders im Beruf im Trockenbau und als Küchenhelfer, das war ziemlich anstrengend“ … „Speed“ nannten hingegen tendenziell eher Personen mit kreativen Berufen oder Bürotätigkeiten … Viele Konsumenten sagten, die Rauschgifte für exzessives Tanzen und „Partymachen“ zu brauchen …«

Den Link von Crystal und Speed zur Arbeitswelt verfolgen Corinna Budras und Nadine Bös in ihrem Artikel „Kollegen auf dem Crystal-Trip„:

»Noch immer ist allerdings Cannabis die mit Abstand am häufigsten konsumierte illegale Droge. 4,5 Prozent der Erwachsenen haben diese Substanz im vergangenen Jahr konsumiert, wie die Drogenbeauftragte der Bundesregierung im November berichtete. Danach sind Kokain mit 0,8 Prozent und Amphetamine wie Speed mit 0,7 Prozent am weitesten verbreitet. Konkrete Zahlen über den Konsum von Crystal liegen noch nicht vor, aber schon die Nachricht über den gedankenlosen Einsatz im Büro oder „auf Montage“ ist alarmierend. Denn die synthetische Droge gehört zum Härtesten, was der Markt derzeit zu bieten hat.«

Burdas und Bös führen mit Blick auf den Konsum von Chrystal Meth weiter aus:

»Puls, Blutdruck und Körpertemperatur steigen an, die Pupillen sind erweitert. Die Droge löst Euphorie und ein gesteigertes Selbstbewusstsein aus, vor allem aber erhöht sie die Aufmerksamkeit und steigert die Leistungsfähigkeit. Von Schmerz keine Spur.
Das kann man im Job gut gebrauchen, was die Hälfte der Befragten in der ZIS-Studie auch als einen Grund nennt, Crystal Meth zu schniefen oder zu rauchen. Nur so gelingt es manchen, überhaupt noch den gesteigerten Anforderungen im Arbeitsleben gerecht zu werden, für Selbständige bedeutet ein solcher Zuwachs an Leistungsfähigkeit sogar bares Geld.«

Mit Blick auf unsere Arbeitswelt ist dieser Befund interessant: Die bisherigen Klischees über Konsumenten von Drogen kann man getrost über Bord werfen. »Auch der Handwerksmeister im vorgerückten Alter greift zur Leistungssteigerung auch schon mal zu Crystal Meth«, so wird einer der Studienautoren zitiert. Die Studie behauptet eine erkennbare Tendenz: »Wer stark körperlich tätig ist, greift eher zu Crystal Meth. Menschen, die monotone, langweilige Bürotätigkeit zu erledigen haben, etwa über Nacht stundenlange Korrekturen übertragen müssen, versuchen sich die Arbeit dagegen eher mit Speed erträglich zu machen.«

Vor dem Hintergrund der erheblichen Heterogenität der Konsumenten hört sich die Stellungnahme der neuen Drogenbeauftragten passend an: „Wir brauchen vielfältige, zielgruppenspezifische Maßnahmen, um den einzelnen Gruppen gerecht werden zu können“, sagte Marlene Mortler.

Das war dann die Sonntagsrede, zumindest muss man das so einordnen, wenn man auf der anderen Seite das hier zur Kenntnis nehmen muss: „Modellprojekte gegen Heroin und Crystal Meth vor dem Aus„, so ein Artikel von Heike Haarhoff in der taz. Schauen wir uns also die Realitäten jenseits der Sonntagsreden an: »Die Sucht- und Drogenpolitik der Bundesregierung wird Opfer der Haushaltskonsolidierung: Um 500.000 Euro will die Koalition in diesem Jahr die Ausgaben für Modellprojekte und Forschung zum Suchtmittelmissbrauch kürzen. 2013 standen hierfür noch 3,4 Millionen Euro zur Verfügung … Sinken sollen zudem die Zuschüsse an Verbände – um 160.000 Euro gegenüber 2013 auf künftig 840.000 Euro. Aufgestockt werden bloß die Mittel für Aufklärung: um 300.000 Euro auf künftig 7,5 Millionen Euro.«
Nun wird der eine oder die andere sagen – das sind doch überschaubare Beträge. Also ein Versuch der Einordnung:

»Was in absoluten Zahlen nach geringen Summen klingt, trifft Forscher und Projekte empfindlich. Denn insgesamt stehen für die Drogenpolitik nur noch 11,2 Millionen Euro zur Verfügung. Zum Vergleich: 2010, kurz nach dem Start der damaligen schwarz-gelben Regierung, waren es noch 13,4 Millionen Euro. Projekte und Studien, etwa zu Alkohol-, Crystal- oder Heroinmissbrauch, sind bedroht. Denn die Bundesmittel sind für sie die einzige Finanzierungsmöglichkeit. In den Ländern existieren keine vergleichbaren Töpfe.«

In keinem Bereich werde so stark gekürzt wie in der Drogenprävention, so die Kritik der Grünen. Und nicht nur mit Blick auf die Gelder für Projekte: »Der seit Jahresanfang amtierenden Drogenbeauftragten Marlene Mortler (CSU) stehen fünf Mitarbeiter zur Verfügung; ihre Vorgängerin, Mechthild Dyckmans (FDP), hatte neun Beschäftigte.«

Da hat sich jemand rasieren lassen.

Aber das scheint die gute Dame auch nicht besonders zu belasten, ist sie doch zu dem neuen Job gekommen wie die sprichwörtliche Jungfrau zum Kinde:

»Dem agrarpolitischen Fachmedium „top agrar“ verriet die Bundestagsabgeordnete, zugleich Vorsitzende des Arbeitskreises Landwirtschaft der CSU-Landesgruppe, unlängst: „Agrarpolitik bleibt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit.“ Etwa die Hälfte ihrer Arbeitszeit, so Mortler, werde sie diesem Thema widmen.«

Dann soll sie sich wenigstens für eine Legalisierung des Hanfanbaus in den ländlichen Regionen unseres Landes einsetzen, sie kann das ja als agrarpolitisches „Neuland“ verkaufen. Sinnvoller als die Verschandelung der Kulturlandschaft mit endlosen Rapsfeldern wäre das auf alle Fälle. 

Werkverträge und Leiharbeit stärker in die Zange nehmen? Nordrhein-Westfalen präsentiert Studie zur gesetzlichen Eindämmung von Missbräuchen

Die Themen Leiharbeit und Werkverträge sind an sich schon heftig umstritten – und nun gießt das rot-grüne Nordrhein-Westfalen weiter Öl ins Feuer mit der Präsentation einer neuen Studie, in der eine weitergehende Regulierung dieser beiden Felder diskutiert und transportiert wird. Das arbeitsrechtliche Gutachten mit dem trocken daherkommenden Titel „Vorschläge für eine gesetzliche Regelung zur Eindämmung von Missbräuchen beim Fremdpersonaleinsatz und zur Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie“ wurde von Prof. Dr. Christiane Brors und Prof. Dr. Peter Schüren im Kontext der Initiative „Faire Arbeit – fairer Wettbewerb“ des nordrhein-westfälischen Arbeitsministers Guntram Schneider (SPD) erstellt.

Es sind vor allem zwei konkrete Vorschläge aus dem Gutachten der Arbeitsrechtler, die die Debatte über eine stärkere Regulierung von Werkverträgen und Leiharbeit befeuern werden:

Zum einen:  Die Arbeitgeber sollen künftig nachweisen, dass die Beschäftigten tatsächlich echte Werkvertrags-Mitarbeiter sind und kein Schein-Werkvertrag vorliegt. Vorgeschlagen wird also eine Umkehr der Beweislast. Der Arbeitsminister Schneider wird mit den Worten zitiert: »Wenn ein Mitarbeiter aufzeigt, dass er in die Arbeitsorganisation genauso eingebunden ist, wie ein Kollege aus dem Stammpersonal, dann muss das Unternehmen beweisen, dass dies nicht der Fall ist. Kann es das nicht, dann ist es automatisch der tatsächliche Arbeitgeber und haftet. Der Arbeitnehmer kann sich dann einklagen.«

Zum anderen: Bei der Leiharbeit geht es um das Ziel der Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und Stammpersonal. Nach spätestens neun Monaten Einsatz soll mindestens der gleiche Lohn wie beim Stammpersonal gezahlt werden. Der Entleiher, also die Firma, für die gearbeitet wird, haftet als Bürge für diese Lohnzahlung. Leiharbeit soll so nur noch möglich sein, um einen vorübergehenden Bedarf beim Entleiher abzudecken.

Die Übersicht über die wichtigsten Regelungsvorschläge von Brors/Schüren (2014: 5) verdeutlicht die wesentlichen Vorschläge:

1.) Leiharbeit: Die legale Überlassung von Leiharbeitnehmern ist nur noch zur Deckung eines „vorübergehenden“ Bedarfs beim Entleiher zulässig. Das soll in § 1 Abs. 2 AÜG unmissverständlich formuliert werden. Darüber hinaus soll bei befristeten Leiharbeitsverhältnissen eine Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern Stammpersonal zwingend vorgeschrieben werden. Der zumeist deutlich niedrigere Tariflohn in der Leiharbeit ist nur bei unbefristeten Leiharbeitsverhältnissen möglich. Nach neun Monaten Einsatz im Entleiher Unternehmen muss ausnahmslos mindestens der gleichen Stundenlohn wie beim Entleiher gezahlt werden. Dabei soll der Entleiher als Bürge für die Lohnzahlung haften.

2.) Scheinwerkverträge, Scheindienstverträge und Scheinselbstständigkeit: die Arbeitnehmer, die über einen Scheinwerkvertrag illegal überlassen werden oder Schein selbstständig sind, sollen sich nach den Vorschlägen bei demjenigen, für den sie abhängig arbeiten, mithilfe einer Beweislastumkehr leichter einklagen können. Sie müssen nur nachweisen, dass sie in seiner Betriebsorganisation tätig sind. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass dies im Rahmen eines ordentlichen Werk- oder Dienstvertrags oder einer selbstständigen Tätigkeit erfolgt – sonst steht seiner Arbeitgeberstellung fest.

3.) Ausländer mit entsenden Bescheinigung: hier ist aufgrund der europäischen Rahmenbedingungen die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses als Konsequenz einer Beschäftigung in einem Scheinwerkvertrag nicht möglich. Die Autoren schlagen hier vor, bei illegalen Überlassung und Scheinselbstständigkeit einen vollen Anspruch auf die Vergütung zuzüglich des Arbeitgeberanteils in der Sozialversicherung vorzusehen, denn damit würde der Kostenvorteil aufgehoben und das müsste abschreckend wirken.

Die beiden Autoren plädieren dafür, den Betriebsrat einen stark abgesicherten, dauerhaften Unterrichtungsanspruch bei fremden Personaleinsatz zuzugestehen. Wenn dieses Informationsrecht des Betriebsrats verletzt wird, dann ist der Einsatz unzulässig.

Soweit die wichtigsten Vorschläge der beiden Arbeitsrechtler, die dann im weiteren Gang des Gutachtens begründet und ausformuliert werden.

Natürlich melden sich bereits erste kritische Stimmen zu Wort. So berichtet Lena Kreymann in ihrem Artikel „Kratzen an der Oberfläche„:

Der Vorsitzende des DGB Nordrhein-Westfalen, Andreas Meyer-Lauber, kritisierte gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung am Mittwoch, gleiche Bezahlung erst nach neun Monaten sei unzureichend. »Dann ist weit über die Hälfte der Leiharbeiter schon wieder raus aus dem Betrieb.«

Und zu dem vorgeschlagenen abgesicherten Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei fremden Personaleinsatz schreibt Kreymann:

Die Betriebsräte können sich dem Entwurf zufolge umfassender über die Werkverträge in einem Betrieb informieren. Der Haken hierbei: Ein Mitspracherecht ist nicht vorgesehen. Ein Werkvertrag sei schließlich ein Auftrag an eine Fremdfirma, erklärte Schüren dazu. »Dies würde einen Kernbereich der unternehmerischen Freiheit einschränken.«

Schlussendlich sollte man bedenken, dass die heute vorgelegten Vorschläge der Arbeitsrechtler noch weit davon entfernt sind, gesetzliche Realität zu werden. Der Arbeitsminister Schneider (SPD) versteht sie denn auch als Konkretisierung der Vorhabensbeschreibung im Koalitionsvertrag.

Immerhin ist es mit dem neuen Gutachten gelungen, weitere Bausteine für partikulare Lösungsansätze gerade in dem um sich greifenden Problemfeld der Werkverträge zur Diskussion zu stellen.

Schon mal was von „Nullstundenverträgen“ gehört? Oder von philippinischen Lkw-Fahrern, die es in Deutschland für 628 Euro machen (müssen) – pro Monat natürlich?

Wieder einmal muss aus den Kelleretagen der – eigentlich gar nicht so – neuen Arbeitswelt berichtet werden.
Behandeln wir zuerst die „Nullstundenverträge“, ein derzeit in Großbritannien um sich greifendes Übel auf dem Arbeitsmarkt. Über eine starke Zunahme von Nullstundenverträgen in Großbritannien berichtet Florian Röter in seinem Artikel. Es ist für so manchen Arbeitgeber das Trauminstrument der Ausbeutung, für die Betroffenen sicherlich ein echter Albtraum. Wenn man die folgende Beschreibung liest, dann kann einem schlecht werden angesichts der Perfidie, die in diesem Instrumentarium steckt:

»Vereinbart wird bei Nullstundenverträgen der Stundenlohn, der Arbeitnehmer steht auf Abruf bereit, erhält aber keine Garantie, dass er überhaupt arbeiten darf und etwas verdient. Der Arbeitgeber sichert sich ab, flexibel ist nur der virtuelle Arbeitnehmer, der auf Arbeit und Entgelt hoffen muss und während der vereinbarten Zeiten, womöglich den ganzen Tag, zur Verfügung steht. Auch wenn die Abrufarbeitnehmer kein geregeltes oder gar kein Einkommen haben, so fallen sie für die Regierung praktischerweise doch aus der Arbeitslosenstatistik heraus, schließlich besitzen sie ja einen Arbeitsvertrag.« 

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