Bayern erodiert. Bei der Tarifbindung. Und neue Zahlen zur „Rufarbeit“

Bayern wird ja gerne von der CSU, die sich in dem Freistaat als Staatspartei mit Dauerabo versteht, als leuchtendes Vorbild für den Rest der Bundesrepublik Deutschland dargestellt, weil dort alles besser sei. Und es gibt ohne Zweifel auch zahlreiche Bereiche, wo man den Bayern Respekt zollen muss. Aber für Arbeitnehmer stellt sich die Sache weitaus differenzierter dar als man glauben möchte. Eigentlich müssten dort goldene Zeiten für die Beschäftigten angebrochen sein, angesichts der wirtschaftlichen Situation, der niedrigen offiziellen Arbeitslosigkeit, des in vielen Teilen des Landes beklagten massiven Mangels sogar an irgendwelchen Arbeitskräften.

Und dann das: »In Bayern werden nur noch 53 Prozent aller Beschäftigten durch einen Tarifvertrag geschützt. Damit ist der Freistaat das Schlusslicht unter den westdeutschen Bundesländern, die im Durchschnitt nach wie vor eine Tarifbindung von 59 Prozent aufweisen. Lediglich in Ostdeutschland liegt die Tarifbindung zumeist noch niedriger.« Das kann man einem Bericht über eine neue Studie aus dem gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung entnehmen.

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Kapo – was? Der DGB nimmt mit der Arbeit auf Abruf das Schmuddelkind der Arbeitszeitflexibilisierung ins Visier

Arbeitszeiten sind naturgemäß ein in mehrfacher Hinsicht höchst strittiges Thema: Nicht nur mit Blick auf den grundsätzlichen Konflikt, der daraus resultiert, dass die Arbeitgeber möglichst viel bekommen möchten, während die Arbeitnehmer ein Interesse daran haben, nicht über die Maßen hinaus geben zu müssen. Auch die Verteilung der Arbeitszeiten bietet Stoff für zahlreiche Auseinandersetzungen. Das fängt bei der Urlaubsplanung an und geht über bezahlte bzw. unbezahlte Mehrarbeit oder Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit bis hin zu wechselnden Arbeitszeitmustern, beispielsweise bei den Schichtarbeitsmodellen. Wir haben es bei allen hier genannten (potenziellen) Konfliktfeldern rund um das Thema Arbeitszeit immer auch mit der Machtfrage zwischen Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage zu tun, denn eine Verweigerung von Arbeitszeiten muss man sich als Arbeitnehmer erst einmal „leisten“ können, sei es durch die eigene Marktstärke oder aber – im Regelfall – durch gesetzliche oder tarifliche Schutzbestimmungen, zu denen in ganz besonderem Maße auch die betriebliche Mitbestimmung gehört, wenn es denn eine solche gibt. Was in vielen kleinen Unternehmen nicht der Fall ist und in vielen personalintensiven Dienstleistungsbetrieben auch nicht. Dann müssen sich die Beschäftigten warm anziehen, denn gerade in diesen Unternehmen gibt es einen starken betriebswirtschaftlich für sich genommen durchaus verständlichen Impuls, den  Höhepunkt der unternehmerischen Arbeitszeitflexibilisierung zu erreichen – die „Arbeit auf Abruf“.

Mit der „Arbeit auf Abruf“ wird die Flexibilisierung zulasten der Arbeitnehmer auf die Spitze getrieben: »Bei der Arbeit auf Abruf, in der Sprache der Personaler auch kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (KAPOVAZ) genannt, erbringen die Beschäftigten einen Großteil ihrer Arbeitsleistung je nach betrieblichem Arbeitsanfall. Sie arbeiten also nach Bedarf, über dessen Vorliegen allein der Arbeitgeber entscheidet. Sowohl Lage als auch Umfang der von den Beschäftigten zu erbringenden wöchentlichen Arbeitsleistung kann der Arbeitgeber kurzfristig (laut Gesetz mindestens vier Tage im Voraus) und nach Gutdünken festlegen. Der Zeitraum zwischen den einzelnen Arbeitseinsätzen gilt als sogenannte Rufbereitschaft und wird (anders als Bereitschaftsdienst) nicht bezahlt. Im Extremfall befinden sich KAPOVAZ-Beschäftigte also in ständiger Arbeitsbereitschaft«, so Markus Krüsemann in seinem Blog-Beitrag KAPOVAZ, Arbeit auf Abruf – ein ganz mieses Teilzeitmodell vom 29.10.2015.

Und auch hier wurde bereits über das Thema berichtet: Das deutsche „Jobwunder“ und seine Kelleretagen: „Arbeit auf Abruf“ auf dem Vormarsch. Den möglichen Endpunkt – „Null-Stunden-Verträge“ – kann man schon auf der Insel besichtigen, so ist ein Beitrag vom 31. Mai 2016 überschrieben. Dort wurde berichtet, das beispielsweise in den Läden von Toys“R“Us neun von zehn Mitarbeiter Teilzeitbeschäftigte mit flexibler Arbeitszeit sind. Und der in dem damaligen Blog-Beitrag zitierte Artikel Toys’R’Us-Mitarbeitern reicht Gehalt nicht zum Leben von Anette Dowideit weist zugleich auch auf einen Profiteur hin:

»Für Arbeitgeber sind solche kapazitätsorientierten Verträge attraktiv, da sie – gerade im hart umkämpften Einzelhandel – helfen, die Personalkosten gering zu halten. Sie verhindern, dass Mitarbeiter bezahlt werden müssen, wenn die Läden leer sind, während in Spitzenzeiten keine zusätzlichen Kräfte eingestellt werden müssen.«

Die Inanspruchnahme der Arbeit auf Abruf, die kein neues Phänomen ist, geht offensichtlich nach oben, wie Anette Dowideit in einem anderen Artikel – Die bittere Wahrheit über das deutsche Jobwunder – berichtet:

»Bundesweit sind bereits etwas über anderthalb Millionen Menschen betroffen von den „kapazitätsorientierten variablen Arbeitszeiten“, kurz Kapovaz. Dies hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin auf Anfrage der „Welt“ berechnet.«

Und offensichtlich ist damit noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht, wenn es nach den Arbeitgebern geht: »Tatsächlich ruft die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bereits nach einer Lockerung der derzeitigen gesetzlichen Vorgaben für solche Verträge: Die Ankündigungsfrist von zurzeit vier Tagen, wann ein Mitarbeiter zum Dienst eingeteilt werde, müsse verkürzt werden, sagte ein BDA-Sprecher auf Anfrage«, berichtet Anette Dowideit in ihrem Artikel Toys’R’Us-Mitarbeitern reicht Gehalt nicht zum Leben. Die totale Flexibilisierung des KAPOVAZ-Arbeitnehmers (der häufig eine Arbeitnehmerin ist), so könnte man das zusammenfassen.

Nunmehr hat sich der DGB der Sache angenommen und zu dem Themen- und Problemkreis diese Studie veröffentlicht:

DGB: Arbeit auf Abruf: Arbeitszeitflexibilität zulasten der Beschäftigten, Berlin: DGB Bundesvorstand, September 2016

Der Zusammenfassung kann man entnehmen:

»Arbeit auf Abruf ist in § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) geregelt und liegt vor, wenn Beschäftigte ihre Arbeitsleistung entsprechend des betrieblichen Arbeitsanfalls – also nach Bedarf – zu erbringen haben. Der Arbeitgeber kann kurzfristig die Lage und teilweise auch das Volumen der von dem/der Beschäftigten zu erbringenden wöchentlichen Arbeitsleistung festlegen. Der/die Beschäftigte in Arbeit auf Abruf ist immer nur dann zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitseinsatz mindestens vier Tage im Voraus angekündigt wird.

Arbeit auf Abruf ist keine Randerscheinung am Arbeitsmarkt. Rund 13 Prozent der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten nutzen diese Arbeitszeitform (IAB) und mindestens rund 5 Prozent der Beschäftigten sind davon betroffen (SOEP). Eventuelle Dunkelziffern berücksichtigt, dürfte die Zahl sogar noch höher liegen. Die Beschäftigten tragen ein höheres Risiko in Arbeit auf Abruf tätig zu sein, wenn sie in kleinen Betrieben, in bestimmten Branchen (wie bspw. Einzelhandel oder Gastronomie) und/oder wenn sie in Minijobs tätig sind.

Arbeit auf Abruf ist für die Beschäftigten mit Risiken verbunden. In der betrieblichen Praxis bleibt Arbeit auf Abruf oftmals durch die Nichtgewährung von Arbeitnehmerrechten hinter den sozialen und rechtlichen Standards zurück. Hinzu kommen eingeschränkte Möglichkeiten bei der Planbarkeit des Alltags sowie schwankende Einkommen, oftmals gepaart mit niedrigen Löhnen.«

Offensichtlich ist die „Arbeit auf Abruf“ an sich legal, der DGB hat ja schon den Hinweis auf § 12 TzBfG gegeben. Schauen wir uns den Paragrafen einmal genauer an:

§ 12 Arbeit auf Abruf
(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.
(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

Gesetzlich ist also bei grundsätzlicher Zulässigkeit der Arbeit auf Abruf als Minimalstandard normiert ein Minimum von 10 Stunden pro Woche (wenn nichts anderes festgelegt wurde) und mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden pro Tag (erneut: wenn nichts anderes festgelegt wurde). Das ist natürlich eine äußerst „dünne“ Schutzvorschrift.
Hinzu kommt: Im Absatz 3 des § 12 findet man diese Unterlaufensregelung:

»Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 2 auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf vereinbaren.«

Das muss man sich mal vorstellen: Die sowieso nicht üppigen Schutzvorschriften für die Arbeitnehmer können durch tarifvertragliche Regelungen – die ja eigentlich einer Besserstellung der Arbeitnehmer zu dienen haben – noch unterlaufen werden. Und gleichsam als Krönung gibt es dann die Option für nicht-tarifvertraglich organisierte Arbeitgeber (und Arbeitnehmer) in diesem Fall einer schlechteren Regelung für die Arbeitnehmer als im Gesetz sich auf den Tarifvertrag, den man ja ansonsten nicht befolgen will, zu beziehen, um davon auch profitieren zu können.

Nach der Untersuchung des DGB sind bis zu 1,9 Millionen Arbeitnehmer betroffen. In der Gastronomie arbeiten mindestens zwölf Prozent der Beschäftigten auf Abruf. Ein großes Problem liegt mit Blick auf die gesetzlichen Minimalstandards in der abweichenden Praxis: Die Arbeitgeber müssen den Beschäftigten mindestens vier Tage im Voraus über seinen Einsatz informieren – laut DGB wird jeder Dritte aber erst am selben Tag kontaktiert, ein weiteres Drittel ein bis drei Tage vorher. Und: Betriebe könnten sich zudem der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub relativ leicht entziehen, indem sie die Arbeit an diesen Tagen einfach nicht abrufen, so der DGB.

Zu welchen Schlussfolgerungen kommt der DGB nach seiner Bestandsaufnahme des Phänomens „Arbeit auf Abruf“?

»Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht sind einseitig flexible Arbeitszeitregelungen wie Arbeit auf Abruf abzulehnen. Um Arbeit auf Abruf seine gesetzliche Grundlage zu entziehen, wäre eine Streichung des § 12 TzBfG notwendig. Zudem braucht es eine Regelung, dass sogenannte Null-Stunden-Verträge unzulässig sind. Solange die Regelung der Arbeit auf Abruf in § 12 TzBfG bestehen bleibt, wäre zumindest eine gesetzliche Klarstellung sinnvoll, dass die tatsächlich geleistete Durchschnittsstundenanzahl als fest vereinbart gilt … Solange Arbeit auf Abruf in ihrer derzeitigen Ausgestaltung bestehen bleibt, gilt es diese Arbeitszeitform weiter zu begrenzen:

Gewerkschaften und Betriebsräte können KAPOVAZ begrenzen, indem Gewerkschaften weiterhin keine Tarifverträge abschließen, die die im § 12 TzBfG gewährten Verschlechterungsmöglichkeiten beinhalten. Und Betriebsräte können für eine Eingrenzung sorgen, indem sie gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG die Zustimmung zur Einführung von KAPOVAZ verweigern bzw. Teilzeitregelungen vereinbaren, die KAPOVAZ ausschließen.« (DGB 2016: 15).

Aber der DGB sieht natürlich selbst und betont das auch: Damit wäre immer noch nicht den Beschäftigten in nichtmitbestimmten Betrieben geholfen.

An dieser Stelle werden die Vorschläge des DGB zwangsläufig ziemlich – na ja: So könnten Arbeitsagenturen und Jobcenter bei der Eindämmung von KAPOVAZ (und Minijobs) eine Rolle spielen, indem sie kleinere und mittlere Unternehmen auch zu arbeitsorganisatorischen Fragestellungen beraten. Das erscheint doch jetzt eher theoretischer Natur. Oder auch dieser Punkt: »Ausgebaut werden sollte ebenso die Weiterbildungsberatung für Arbeitslose und Beschäftigte. Ein Ergebnis der Analyse ist, dass das Risiko auf Abruf beschäftigt zu sein mit zunehmendem Qualifikationsniveau sinkt. Folglich steigt im Umkehrschluss das Risiko bei den weniger gut qualifizierten Arbeitskräften.« Nun wird man nicht wirklich alle zu gut qualifizierten Beschäftigten machen können, so richtig und wichtig eine vernünftige Qualifizierungsstrategie auch ist.

Fazit: Eigentlich müsste die legale Form der Arbeit auf Abruf, so der DGB, abgeschafft werden. Aber man ahnt dort auch, dass das kaum durchsetzbar sein wird, allein schon aufgrund des Gewichts, den mittlerweile die Dienstleistungen gewonnen haben, unter denen sich viele befinden, die ein großes Interesse und nicht selten auch einen betriebswirtschaftlichen Zwang haben, dass diese für sie gute Arbeitszeitflexibilisierung erhalten bleibt.

Wahrscheinlich wird man in der kommenden Zeit in einen dieser typischen Abwehrkämpfe getrieben angesichts der Forderung der Arbeitgeber, selbst die derzeit nich bestehende 4-Tage-vorher-Informationspflicht für den Arbeitgeber aufzuweichen respektive abzuschaffen. Aber wenn einem das gelingt, wird man feststellen müssen, dass dieses Kriterium zwar auf dem Papier steht, für viele Betroffene aber gar keine Relevanz hat, weil sich die Arbeitgeber (und letztendlich auch die betroffenen Arbeitnehmer) nicht daran halten und in der Praxis tagtäglich anders verfahren wird. Wir sind hier mit einem systemischen Problem konfrontiert, für das es keine einfachen Antworten gibt. Aber das ist ja nicht wirklich neu in der Sozialpolitik.

Der Blick über den Gartenzaun: Von Jubelmeldungen über eine (scheinbar) tolle Beschäftigungsentwicklung und vom Anziehen der Daumenschrauben bei Langzeitarbeitslosen, getarnt als Hilfe. Schauen wir nach Großbritannien

Wir kennen das gerade in Deutschland: Erfolgsmeldungen hinsichtlich der Arbeitsmarktentwicklung – vom deutschen „Jobwunder“ ist da immer wieder die Rede. Anlässlich der neuen Arbeitsmarktzahlen meldete sich die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zu Wort: »Der Arbeitsmarkt ist in guter Form … Neue Höchststände mit fast 42 Millionen Erwerbstätigen und 29,4 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten; dazu eine starke Frühjahrsbelebung nach den ohnehin schon guten Winterzahlen«, so die Ministerin. Nun auch in Großbritannien. Polly Toynbee berichtet von erwartbaren „triumphant headlines for the latest employment figures“ – und ergänzt mit einem sarkastischen Unterton: „More people will be in work, which is good news: far better to have half a job than no job at all.“ Allerdings entzaubern sich die schönen Zahlen bei genauerer Draufsicht und gleichzeitig – im Schatten der scheinbar guten Arbeitsmarktentwicklung – werden die Daumenschrauben für die Langzeitarbeitslosen richtig angezogen mit einem „Hilfsprogramm“, das den Begriff „workfare“ praktisch werden lässt.

Bleiben wir in einem ersten Schritt bei der – angeblich – so guten Arbeitsmarktentwicklung in Großbritannien. Polly Toynbee legt in ihrem Artikel den Finger auf die Wunde: »the last three-monthly figures showed that all the increase – yes, all of it – was not in jobs but in soaring self-employment, says Jonathan Portes of the National Institute for Economic and Social Research.« 80% der gesamten Beschäftigungszuwächse seit 2007 haben im Bereich vor allem der Solo-Selbständigkeit stattgefunden – vor allem aufgrund eines Mangels an alternativen Möglichkeiten der Erwerbsarbeit. Der „Notnagel“-Charakter wird auch hier erkennbar: »The TUC finds that 540,000 of the jobs created since 2010 are self-employed roles, with the over-50s in the majority and over-65s the fastest growing group.« Selbständigkeit als Fluchtweg vor allem für die älteren Erwerbslosen und für die armen Rentner. Die durchschnittlichen Einkommen der solo-selbständigen Frauen ist unter die 10.000 Pfund-Grenze gefallen. Auch über andere problematische Entwicklungen hinsichtlich der Qualität der Beschäftigung wird berichtet – über Leiharbeit und „Null-Stunden-Arbeitsverträge“: »Agency work and zero-hours contracts are growing ever more deeply embedded in the economy – no replacement for the good jobs lost.«

Jetzt aber – und vor diesem Hintergrund – zu den Langzeitarbeitslosen. Polly Toynbee schreibt in ihrem Artikel: Je besser die Arbeitsmarktzahlen daherkommen (und seien diese rein kosmetischer Natur), desto einfacher wird es für die Regierung, die Daumenschrauben anzuziehen für diejenigen, die noch in der Arbeitslosigkeit verbleiben. Und genau das passiert derzeit in Großbritannien – wieder einmal unter dem Deckmantel eines als Hilfsprogramms für die Langzeitarbeitslosen getarnten Maßnahmepakets, mit dem im Ergebnis das Workfare-Regime weiter verschärft werden soll. Die verantwortlichen Politiker drücken das natürlich ganz anders aus – und beziehen sich explizit auf die angeblich so tolle Arbeitsmarktentwicklung und der „Sorge“ um die, die trotzdem arbeitslos bleiben: „We are seeing record levels of employment in Britain, as more and more people find a job, but we need to look at those who are persistently stuck on benefits. This scheme will provide more help than ever before, getting people into work and on the road to a more secure future,“ so wird der Premierminister David Cameron zitiert.

New Help to Work programme comes into force for long-term unemployed – hier erfahren wir Details über das neue Programm, dass in wenigen Tagen in Kraft treten wird. Die Regierung sagt, die Mitarbeiter der Jobcenter bekommen mehr Möglichkeiten „to support those who are hardest to assist under Help to Work“. Wenn man sich dem „Hilfsangebot“ verweigert, werden die Betroffenen mit dem Entzug ihrer Leistungen sanktioniert. Das „Help to Work“-Programm besteht aus drei Komponenten, die von den Jobcenter-Mitarbeitern eingesetzt werden: So soll es ein „intensives Coaching“ geben für die Arbeitslosen, eine Verpflichtung, täglich einen Berater im Jobcenter aufzusuchen sowie als dritter Baustein die Ableistung von „community work“ – alles über einen Zeitraum von sechs Monaten. Bereits im letzten Herbst hatte der Finanzminister des Landes, George Osborne, auf einem Parteitag der regierenden Konservativen ausgeführt:

»We are saying there is no option of doing nothing for your benefits, no something-for-nothing any more. They will do useful work to put something back into the community, making meals for the elderly, clearing up litter, working for a local charity. Others will be made to attend the jobcentre every working day.«

Die angesprochene „community work“ (formal als Community Work Placement (CWP) bezeichnet und für eine Zielgruppe von 200.000 Langzeitarbeitslose vorgesehen) wird dann auch noch in einem Orwellschen Sinne konsequent als „voluntary work“, also als „Freiwilligenarbeit“ oder „Ehrenamt“ tituliert. Die Beschreibung ähnelt dem, was wir in Deutschland kennen, wenn wir über Arbeitsgelegenheiten oder „Bürgerarbeit“ sprechen:

»The voluntary work could include gardening projects, running community cafes or restoring historical sites and war memorials. The placements will be for 30 hours a week for up to six months and will be backed up by at least four hours of supported job searching each week.«

Das setzt natürlich voraus, dass genügend „Freiwilligen-Arbeitsplätze“ bereitgestellt werden. Die Gewerkschaft Unite hat die Wohlfahrtsverbände und -organisationen aufgefordert, sich nicht an dem Programm zu beteiligen, denn es handele sich um eine „workfare“-Maßnahme, also um das Gegenteil von Freiwilligenarbeit oder Ehrenamt: Charity bosses urged to shun ‘workfare’ scheme by Unite. Für die Unite-Gewerkschaft handelt es sich um nichts weiter als unbezahlte Zwangsarbeit. Die Warnung an die Wohlfahrtsorganisationen kommt nicht von ungefähr, denn viele von ihnen leiden unter erheblichen Finanzierungsproblemen und könnten sich deshalb als „leichtes Ziel“ für das vergiftete Angebot der Regierung erweisen – allerdings mit fatalen Folgewirkungen, worauf die Gewerkschaft auch hinweist:

»The government sees cash-starved charities as a soft target for such an obscene scheme, so we are asking charity bosses to say no to taking part in this programme. This is a warping of the true spirit of volunteering and will force the public to look differently at charities with which they were once proud to be associated.«

Es bleibt abzuwarten, wie die angesprochenen Organisationen reagieren.

Help to Work? Britain’s jobless are being forced into workfare – so wie die Überschrift eines Blog-Beitrags von Anna Coote kann man das zusammenfassen, was hier abläuft. Das kann man grundsätzlich kritisieren, man kann es aber auch im Lichte der bisherigen Erfahrungen mit den workfare-Ansätzen tun, darauf stützt sich beispielsweise die Argumentation von Polly Toynbee, die ihren Artikel prägnanterweise überschrieben hat mit: Help to Work is a costly way of punishing the jobless.

Auf einen diskussionswürdigen Aspekt hat Anna Coote hingewiesen: »The ground has been well prepared by the government’s divisive narrative that separates the population into two opposing camps: strivers and skivers«. Also die Separierung in gute und schlechte Arbeitslose, ein ewig wiederkehrendes Muster. Hier die „Streber“ und da die „Drückeberger“, um in der Begrifflichkeit von Coote zu bleiben:

»… strivers are people who are paid for the work they do; they work hard, investing copious effort and often long hours for low pay in order to earn a living, support their families and get on in the world. They are insiders: socially dependable, economically productive and morally righteous. Skivers, on the other hand, are lazy, unreliable and manipulative, choosing to live at others‘ expense so that they can sleep, watch television, abuse various substances and fritter away their time. They are outsiders: untrustworthy, unproductive and morally disreputable.«

Es geht am Ende um ein „punitive welfare regime“. In diesem ist es richtig, den Druck auf die Menschen zu erhöhen – „and make the worthless skivers suffer“. Und das Schlimme ist: Durch die moralisch aufgeladene Trennung in die „guten“ und „schlechten“ Arbeitslosen erleichtert man das Wegschauen, wenn die angeblichen Drückeberger leiden müssen. Und schon beginnt der Kreis sich zu schließen.