»Das Arbeitnehmerüberlassungsrecht kann als überaus komplexer Bereich des Arbeitsrechts bezeichnet werden, das aufgrund seiner vielen Regularien und Sanktionen bei Verstößen besonders risikobehaftet ist. Die Komplexität rührt nicht zuletzt durch die europäischen Vorgaben in der Richtlinie 2008/104/EG vom 19. November 2008 über Leiharbeit (Leiharbeitsrichtlinie) her. Trotz diverser gerichtlicher Entscheidungen auf nationaler und europäischer Ebene ist die Auslegung des Arbeitnehmerüberlassungsrechts nach wie vor mit vielen Unsicherheiten verbunden.« So die zutreffende Charakterisierung von Johanna Keil in ihrem Beitrag Wie lange ist „vorübergehend“? aus dem März dieses Jahres, in dem es um eines der Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Formenkreis der Leiharbeit ging. Der EuGH musste sich mehrfach mit dieser besonderen Beschäftigungsform befassen, insbesondere mit der Auslegung von „unbestimmten Rechtsbegriffen“. Dazu gehört beispielsweise eine „vorübergehende Überlassung“ – was aber ist noch „vorübergehend“ und was nicht mehr? Der EuGH hat in seinem Urteil vom 17. März 2022 (Az. C-232/20) Auslegungshinweise für die Beurteilung dieses Merkmals gegeben, ohne jedoch letztlich Klarheit zu schaffen. Vielmehr spielte der EuGH den Ball zurück an die nationalen Gerichte. Vgl. dazu auch ausführlicher den Beitrag Was ist (k)eine „vorübergehende Überlassung“ von arbeitenden Menschen? Der Europäische Gerichtshof fällt ein „erfreuliches“ bzw. „enttäuschendes“ Urteil zur Leiharbeit, der hier am 18. März 2022 veröffentlicht wurde.
Viele, bei einigen sogar „besonders viele“ Babyboomer steigen schon mit 63 aus dem Erwerbsleben aus und in den Rentenbezug ein. Aber stimmt das überhaupt?
»Angesichts einer alternden Gesellschaft wird die Ausweitung der Erwerbstätigkeit in höhere Alter als eine wichtige Stellschraube gesehen, um dem Fachkräftemangel und Finanzierungslücken im Rentensystem entgegenzuwirken. Neue Zahlen aus einem Forschungsprojekt am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigen jedoch, dass der Anstieg der Erwerbsbeteiligung bei älteren Beschäftigten in den letzten fünf Jahren weitgehend zum Stillstand gekommen ist«, kann man dieser Mitteilung entnehmen: Renteneintritt der Babyboomer: Für viele ist schon mit 63 Schluss. Darin findet man auch diese Abbildung:

Bessere Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie – eine mögliche Regelung auf der europäischen Ebene „von Deutschland“ blockiert?
Die Bundesregierung besteht bekanntlich aus drei Parteien, die sich in einer „Ampel-Koalition“ zusammengeschlossen haben: SPD, Grüne – und FDP. Während sich Sozialdemokraten und Grüne in vielen gerade sozialpolitisch relevanten Fragen durchaus nahe stehen, vertritt die FDP oftmals davon abweichende Positionen und die Liberalen tun sich erkennbar schwer mit so manchem Vorhaben der beiden anderen Partner. Das reicht dann bis hin zu einer versuchten Positionierung der FDP-Politik als Gegengewicht zu den beiden „linken“ Parteien im eigenen Regierungsbündnis, wie das der FDP-Chef, der amtierende Bundesfinanzminister Christian Lindner, auch öffentlich vorträgt.
Eine solche Vorbemerkung erscheint wichtig, um solche viele erst einmal irritierende Meldungen einordnen zu können: »Verhandlungen in der Europäischen Union über bessere Arbeitsbedingungen von Beschäftigten bei Onlineplattformen wie Lieferando, Uber oder Gorillas sind vorerst gescheitert. Offenbar konnte sich die Bundesregierung nicht auf eine gemeinsame Linie einigen. Hätte Berlin dem Vorhaben zugestimmt, hätte es nach Informationen von EU-Diplomaten eine ausreichende Mehrheit dafür gegeben«, kann man diesem Bericht entnehmen: EU-Regeln für Dienste wie Lieferando: Bessere Arbeitsbedingungen blockiert. Und direkt unter der Überschrift werden wir darüber informiert: »Alle EU-Staaten waren bereit – nur die Bundesregierung wegen des FDP-Widerstands nicht: Die Verhandlungen über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Onlineplattformen sind gescheitert – zumindest vorerst.« Was ist da los?
Kleine Patienten, ganz große Krise – mit Ansage seit Jahren. Wieder einmal melden die Kinderkliniken und die niedergelassenen Kinderärzte Land unter
»Es fehlten Betten und Kinder müssten teils Stunden auf Behandlung warten: Das sind Vorwürfe, die Kinderärzte der Rettungsstelle des Virchow-Klinikums äußern. In ihrer Notlage haben sie sich nun an die Charité mit einem Brandbrief gewandt. Die Schilderungen des Assistenzarztes, der lieber anonym bleiben möchte, sind drastisch. Manche der kleinen Patienten in der Kinder-Rettungsstelle des Virchow-Klinikums müsse er bis zu sieben Stunden warten lassen … Da Betten fehlten, müssten die Kinder auf den Gängen der Rettungsstelle abgestellten werden, … manche Kinder müssten sich dort erbrechen, „das ist nicht schön, wenn man da durchlaufen muss“, sagt der Arzt … Schon vor Corona sei die Situation „an der Oberkante dessen“ gewesen, „was zu schaffen war“, sagt der Arzt und führt das auf ein „kaputt gespartes System“ zurück.«
Das kann man diesem Artikel entnehmen: Kinderärzte des Virchow-Klinikums warnen vor kritischer Lage in Rettungsstelle. Der aber stammt nicht aus diesen Tagen, in denen man von einer Berichterstattungslawine über dramatische Engpässe in den Kinderkliniken und in den Praxen der Kinderärzte überrollt wird. Die Veröffentlichung datiert auf den 18. November 2021. Also vor über einem Jahr.
Und wieder einmal – der „Pflegebonus“, neue Folge. Wenn eine am Anfang sicher gut gemeinte Anerkennung zu einem toxischen Spaltpilz mutiert ist
Beamen wir uns zurück in das erste Corona-Jahr. Bereits im Frühjahr 2020 begann die erste Folge der Serie „Corona- bzw. Pflegebonus“: »Ach, die „Corona-Prämie“. Am Anfang stand die gute Absicht: Die Pflegekräfte in der Altenpflege sollten eine handfeste materielle Würdigung in Form einer Prämie bekommen. So entstand vor einigen Wochen die Idee, die besonderen Leistungen der Altenpflege mit einer „Corona-Sonderprämie“ von 1.500 Euro für die mehr als eine halbe Million Beschäftigten zu honorieren«, so begann dieser Beitrag, der hier am 27. April 2020 veröffentlicht wurde: Nur nicht sich selbst bewegen und mit dem Finger auf andere zeigen: Die Sonderprämie für Beschäftigte in der Altenpflege und die Reise nach Jerusalem bei der Frage: Wer zahlt (nicht)? Damals ging es noch darum, wer die frohe Botschaft am Ende bezahlen sollte. Das war schon schwierig genug. Es wurde dann gerade vor dem Hintergrund der Budgetgrenzen, innerhalb derer man sich dann bewegen musste, bei der Umsetzung noch komplizierter, was beispielsweise am 3. September 2020 dann diesen hier publizierten Beitrag zur Folge hatte: Wenn eine am Anfang sicher gut gemeinte Anerkennungsprämie zu einem toxischen Spaltpilz mutiert. Bei der Corona-Prämie für Pflegekräfte sortiert und differenziert man sich ins Nirwana. Und die Serie ging weiter: »In den ersten Tagen des neuen, dritten Corona-Jahres werden wir mit dem nunmehr dritten Akt eines Trauerspiels konfrontiert, in dem es erneut um eine vielleicht gut gemeinte Absicht geht: Pflegekräfte sollen eine handfeste materielle Gratifikation in Form eines „Pflegebonus“ bekommen.« So begann der hier am 9. Januar 2022 veröffentlichte Beitrag „Pflegebonus“: Wenn man „den“ Pflegekräften erneut eine Geldprämie zuwerfen möchte und vorher aber noch die potenziellen Nutznießer eindampfen muss. Dort wurde von einer Milliarde Euro berichtet, die man für diese erneute Prämie zur Verfügung stellen wollte, was man am Ende auch gemacht hat: Im Sommer dieses Jahres hat dann auch tatsächlich die dritte Runde einer „Corona-Prämie“ das gesetzgeberische Licht der Welt erblickt.