Und wieder einmal – der „Pflegebonus“, neue Folge. Wenn eine am Anfang sicher gut gemeinte Anerkennung zu einem toxischen Spaltpilz mutiert ist

Beamen wir uns zurück in das erste Corona-Jahr. Bereits im Frühjahr 2020 begann die erste Folge der Serie „Corona- bzw. Pflegebonus“: »Ach, die „Corona-Prämie“. Am Anfang stand die gute Absicht: Die Pflegekräfte in der Altenpflege sollten eine handfeste materielle Würdigung in Form einer Prämie bekommen. So entstand vor einigen Wochen die Idee, die besonderen Leistungen der Altenpflege mit einer „Corona-Sonderprämie“ von 1.500 Euro für die mehr als eine halbe Million Beschäftigten zu honorieren«, so begann dieser Beitrag, der hier am 27. April 2020 veröffentlicht wurde: Nur nicht sich selbst bewegen und mit dem Finger auf andere zeigen: Die Sonderprämie für Beschäftigte in der Altenpflege und die Reise nach Jerusalem bei der Frage: Wer zahlt (nicht)? Damals ging es noch darum, wer die frohe Botschaft am Ende bezahlen sollte. Das war schon schwierig genug. Es wurde dann gerade vor dem Hintergrund der Budgetgrenzen, innerhalb derer man sich dann bewegen musste, bei der Umsetzung noch komplizierter, was beispielsweise am 3. September 2020 dann diesen hier publizierten Beitrag zur Folge hatte: Wenn eine am Anfang sicher gut gemeinte Anerkennungsprämie zu einem toxischen Spaltpilz mutiert. Bei der Corona-Prämie für Pflegekräfte sortiert und differenziert man sich ins Nirwana. Und die Serie ging weiter: »In den ersten Tagen des neuen, dritten Corona-Jahres werden wir mit dem nunmehr dritten Akt eines Trauerspiels konfrontiert, in dem es erneut um eine vielleicht gut gemeinte Absicht geht: Pflegekräfte sollen eine handfeste materielle Gratifikation in Form eines „Pflegebonus“ bekommen.« So begann der hier am 9. Januar 2022 veröffentlichte Beitrag „Pflegebonus“: Wenn man „den“ Pflegekräften erneut eine Geldprämie zuwerfen möchte und vorher aber noch die potenziellen Nutznießer eindampfen muss. Dort wurde von einer Milliarde Euro berichtet, die man für diese erneute Prämie zur Verfügung stellen wollte, was man am Ende auch gemacht hat: Im Sommer dieses Jahres hat dann auch tatsächlich die dritte Runde einer „Corona-Prämie“ das gesetzgeberische Licht der Welt erblickt.

Am 19. Mai 2022 hat der Deutsche Bundestag das „Pflegebonusgesetz“ beschlossen, mit dem die Leistungen von Pflegekräften in Krankenhäusern und in den Pflegeeinrichtungen gewürdigt werden sollen und das am 28. Juni 2022 in Kraft getreten ist. Man achte genau auf die Formulierung, für was wem hier etwas gezahlt werden soll:

➞ Die Prämie soll an Pflegekräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung gezahlt werden, die während der Pandemie besonders belastet waren. Für die Pflegeprämien in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden dazu jeweils 500 Millionen Euro aus Bundesmitteln bereitgestellt. Die Steuerfreiheit für Bonuszahlungen wurde auf 3.000 Euro angehoben. Bis zu dieser Höhe sind die Prämien dann auch sozialabgabenfrei.

Man ahnt schon, was jetzt kommen muss: „Pflegekräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung gezahlt werden, die während der Pandemie besonders belastet waren“ – das muss nun genauer definiert werden. Neben der „unmittelbaren Patientenversorgung“ vor allem die „besondere Belastung“, die von einer „normalen“ Belastung abgegrenzt werden muss. Wie hat das der Gesetzgeber zu lösen versucht?

➞ Krankenhäuser gelten als anspruchsberechtigt, wenn dort im Jahr 2021 mehr als zehn mit dem Coronavirus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt und diese mehr als 48 Stunden beatmet wurden. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ermittelt die Anspruchsberechtigung und die Gesamtsumme der Beträge für die einzelnen Krankenhäuser und der jeweiligen Beschäftigten.
➞ Das Personal auf Intensivstationen soll in besonderem Maße berücksichtigt werden.
➞ In einem Änderungsantrag wurde zusätzlich festgelegt, dass auch Beschäftigte von Leiharbeitsunternehmen von der Prämie profitieren können.

Die ersten beiden Punkte beziehen sich vor allem auf die Krankenhäuser – laut Bundesgesundheitsministerium geht es um 837 Kliniken in Deutschland, die bonusverteilungsberechtigt sind. Die individuelle Bonushöhe ist abhängig von der Gesamtzahl der Bonusberechtigten in den Krankenhäusern.

Und bei den Einrichtungen und Diensten der Langzeitpflege?

Anspruch auf Bonuszahlungen haben Beschäftigte, die vom 01.11.2020 bis 30.06.2022 mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig waren. Ausgezahlt wird der Bonus von dem Arbeitgeber, bei dem man am 30. Juni 2022 beschäftigt ist, so die Bundesregierung. Der gestaffelte Pflegebonus soll bis spätestens 31. Dezember 2022 in folgender Höhe ausgezahlt werden:
➞ vollzeitbeschäftigte Pflegefachkräfte bis zu 550 Euro
➞ Personal, das mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege / Betreuung tätig ist (zum Beispiel in Verwaltung, Haustechnik, Küche) bis zu 370 Euro
➞ Auszubildende bis zu 330 Euro
➞ Helfer im Freiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) etwa 60 Euro
➞ sonstige Beschäftigte bis zu 190 Euro

Die in Abhängigkeit der Tätigkeit gestaffelten Boni werden den Pflegeeinrichtungen von der sozialen Pflegeversicherung erstattet. Die Länder können den Bonus für Beschäftigte in der Langzeitpflege darüber hinaus erhöhen.

Habe ich schon erwähnt, dass die praktische Umsetzung nicht im Bundesgesundheitsministerium in Berlin und auch nicht in irgendeiner Länder-Behörde geleistet wird, sonder von den Einrichtungen und Diensten?

Bis wann soll das Geld fließen?

Pflegeeinrichtungen sollen ihren Beschäftigten bis zum 31.12.2022 einen Pflegebonus zahlen.

Wo derart differenziert werden muss, fallen manche durchs Prämien-Netz

Wenn man die Architektur dieser Neuauflage einer „Corona-Prämie“ verstanden hat, dann wird einem sofort klar, dass es da einige geben wird, die im Grunde (also wenn das auch vor Ort umgesetzt wird) einen Prämien-Anspruch haben, einige bzw. viele aber leer ausgehen müssen. Und so überraschen solche Meldungen dann nicht wirklich: Corona-Pflegebonus: Viele Beschäftigte in baden-Württemberg gehen leer aus: »Mit dem Pflegebonus will der Bund die Arbeit in Kliniken und Altenheimen unter Belastung der Corona-Pandemie würdigen. Viele Häuser und Beschäftigte bekommen davon allerdings nichts.« Und das hat was mit der angesprochenen einschränkenden Bestimmung der Prämien-Empfänger zu tun, wie sie im Pflegebonusgesetz eingebaut wurde. Wir erinnern uns – „unmittelbare Patientenversorgung“ und „besondere Belastung“ müssen erfüllt sein, sonst rollt der Euro nicht. Was das vor Ort bedeuten kann, verdeutlicht dieses Beispiel aus dem Artikel:

»Seit zehn Jahren arbeitet Cornelia Reichel in der Notaufnahme. Als Fachkrankenschwester für Notfallpflege in Biberach an der Riß kümmert sie sich auch um Patientinnen und Patienten mit Corona. Die Schutzkleidung bei deren Behandlung erschwere die Arbeit, erzählt sie: „Wir tragen FFP2-Masken, Kittel, Handschuhe – das alles staut Wärme und ist beispielsweise beim Reanimieren enorm mühsam und anstrengend.“ Die Patientenzahlen und die Belastung seien durch Corona auch in der Notaufnahme gestiegen. Vom Pflegebonus profitieren Reichel und Ihre Kolleginnen und Kollegen allerdings nicht, denn den gibt es nur für sogenannte „bettenführende Stationen“. Die Notaufnahme gehört nicht dazu.
Ob bettenführend oder nicht, die Arbeit sei vergleichbar gewesen, sagt Reichel. Positiv-Getestete habe man zeitweise nicht auf die Station verlegen können, weil diese vollständig belegt war. Sie blieben daher in der Notaufnahme. „Wir haben also keine Betten geführt, aber trotzdem Patienten über Stunden oder Tage hinweg betreut“, schildert die Fachkrankenschwester.«

Die Wirkung vor Ort ist desaströs. Der bereits im Titel dieses Beitrags angesprochene toxische Spaltpilz in Aktion – zurück zu Cornelia Reichel aus der Notaufnahme: »Dass dies von der Politik nicht honoriert wird, empfinde sie als „Schlag ins Gesicht“. „Es ist eine Fassungslosigkeit in der kompletten Abteilung und ich weiß, dass es in anderen Häusern genauso ist. Es ist für uns nicht nachvollziehbar und schwer zu verkraften. Ich weiß, dass viele überlegen zu gehen und was anderes zu machen. Es ist eine enorm große Frustration.“«

Auch andere Berufsgruppen werden beim Bonus nicht berücksichtigt, darunter die Rettungsdienste. Dabei habe der Rettungsdienst bei schwer kranken Patientinnen und Patienten oftmals den ersten Kontakt und damit auch das größte Risiko, sich mit Corona anzustecken. Auch psychiatrische Kliniken und Einrichtungen der Behindertenhilfe werden nicht berücksichtigt.

Von unten wird nach oben gemeldet: Es ist ein Desaster mit dem vielleicht mal gut gemeinten Anliegen

»Der Bundesverband Pflegemanagement hat die Umsetzung des Coronabonus in der Pflege als katas­trophal beklagt. Die ohnehin mehr als angespannte Situation der beruflich Pflegenden habe sich mit der Aus­schüttung des Bonus weiter zugespitzt«, kann man diesem Artikel entnehmen: Pflege beklagt Umsetzung von Coronaprämie. »So seien vom Bundesgesundheitsminister keine klaren Auszahlungskriterien definiert worden; teilweise wür­den Beträge ausgezahlt, deren Höhe nicht nachvollzogen werden könne, heißt es. „Diese nicht nur wahrgenommene, sondern faktische Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit führt in den Teams vor Ort zu Konflikten unter den Pflegenden selbst, aber auch zwischen Pflegefachpersonen und der Unternehmensleitung“, kritisiert der Verband, in dem Führungskräfte aus dem Bereich der Pflege zusammen­geschlossen sind.« Der Verband forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Pflegebevoll­mächtigte Claudia Moll (beide SPD) auf, klare Kriterien vorzugeben und einen einheitlichen Bonus an alle Pflegenden auszu­zahlen, die bisher nicht berücksichtigt wurden.

Und aus den Reihen der in diesem Fall gemeinnützigen Träger von Pflegeeinrichtungen kommt ebenfalls harsche Kritik: In einem offenen Brief wendet sich der Vorstandsvorsitzende der Agaplesion gAG, Markus Horneber, an den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Darin kritisiert er, dass eine ganze Reihe von Berufsgruppen vom Pflegebonus ausgenommen sind, so diese Meldung: Agaplesion kritisiert Verteilung des Pflegebonus. „Das sind beispielsweise Pflegefachkräfte, die im ambulanten Bereich oder im OP arbeiten, oder Ärzte, Pflegehilfskräfte, Krankenpflegehelfer, Hebammen, Beschäftigte in Funktionsbereichen, aus anderen medizinischen Fachberufen, und Auszubildende“, so der Chef des größtem christlichen Gesundheitskonzerns Deutschland. „Besonders befremdlich“ sei es aber, dass Pflegefachpersonen der Zentralen Notfallaufnahmen vom Bonus ausgenommen sind. „Obwohl ihre Tätigkeit einem ganz besonderen Risiko ausgesetzt ist, sind diese für Sie offensichtlich nicht in gleicher Weise bedeutsam.“ Horneber berichtet von Rückmeldungen, die den Frust und Ärger gegenüber dem Gesetzgeber und dem Minister persönlich widerspiegeln.

»Die Kritik von Pflegenden und weiteren Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen über die Auszahlung des Corona-Pflegebonus reißt nicht ab. Viele sind fassungslos, nach welchen Kriterien Personal den Bonus erhält, nur anteilig bekommt oder eben gar nicht. Erst kürzlich hatten sich Beschäftigte des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM) mit einem Brandbrief an Karl Lauterbach und den hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU) gewendet.«

Nur der Vollständigkeit halber sei hier angemerkt: Dass mit dem vor allem budgetbedingten Eindampfen derjenigen Personengruppen, die einen Bonus bekommen (können), massive Kollateralschäden innerhalb des Gesamtpersonals in den Einrichtungen und Diensten verbunden ist, kann bei der erneuten Auflage einer „Corona-Prämie“ nach den seit langem vorliegenden Erfahrungen mit den ersten Folgen dieser eigenartigen Serie nun wirklich nicht mehr behauptet oder als Entschuldigung vorgetragen werden. Auch den anfangs dieses Beitrags zitierten Artikeln, die hier von 2020 an bis vor der Verabschiedung des „Pflegebonusgesetzes“ veröffentlicht wurden, kann man immer wieder den Hinweis entnehmen, dass die aus der Verteilungslogik begrenzter Mittel resultierenden Abgrenzungsnotwendigkeiten, die auf der anderen Seite mit dort empörend wirkenden Ausgrenzungserfahrungen einhergehen, zu massiven Frustrationen und negativen Wirkungen bei denen führen, die man doch eigentlich mit der Prämie wertschätzen wollte.

Das wird auch anderer Stelle so gesehen: »Helge Engelke von der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) bedauert, „dass aus den schlechten Erfahrungen der vorherigen Pflegebonus-Regelungen nicht gelernt wurde.“ Aus Sicht der NKG sind die Gesamtmittel für den Bonus zu gering angesetzt und der Kreis der Anspruchsberechtigten ist zu klein. „Auch die Mitarbeitenden der anderen Berufsgruppen haben sich enorm engagiert und waren hohen Belastungen ausgesetzt“, sagte Engelke. Die Voraussetzungen für den Bonus sind aus Sicht der NKG nicht geeignet, um eine faire Verteilung zu gewährleisten. „Sie führen vielmehr zu enormen Abgrenzungsproblemen und zu einer Ungleichbehandlung der Beschäftigten.“ Enttäuschung und Frustration über die empfundene Ungerechtigkeit stellten den Zusammenhalt der Beschäftigten auf die Probe, so Engelke.« Das kann man diesem Beitrag entnehmen: Wie der Pflegebonus in Niedersachsen für Ärger sorgt.

Auch Österreich hat ein „Prämien-Problem“

Abschließend passend zu dem, was hier in Deutschland passiert, der Blick in unser Nachbarland Österreich, denn auch dort muss man sich mit den Schattenseiten einer am Anfang sicher gut gemeinten Maßnahme herumschlagen: Ärger über „ungerechten“ Gehaltsbonus für Pflegekräfte, so ist beispielsweise ein Artikel von Gerald John überschrieben: »Als Akt der „Wertschätzung“ gewährte die Regierung Pflegerinnen und Pflegern einen Gehaltszuschuss von 2.000 Euro. Doch viele fühlen sich ausgeschlossen.«

Die Beispiele gleichen sich: »Anna H. fühlt sich übergangen. Sie bringe „zu 100 Prozent“ die gleiche Leistung wie ihre Kolleginnen, schreibt die in der Behindertenarbeit tätige Frau. Weil Personal seit der aufreibenden Corona-Krise schwer zu finden ist, werde der Stress immer größer, trotzdem seien alle im Team mit dem vollen Herzen dabei. Doch während die einen nun einen Extrazuschlag aufs Gehalt bekommen, gehen andere – so wie sie selbst – leer aus.«

»Die Beschwerden richten sich gegen ein Kernstück des im Mai präsentierten Pflegepakets. Um „besondere Wertschätzung“ für diese so wichtige wie schwierige Arbeit auszudrücken, versprach die türkis-grüne Bundesregierung Pflegekräften einen Bonus in der Dimension eines Monatsgehalts. Geworden sind es schließlich 2.000 Euro, die der Bund via die zuständigen Länder pro Person ausschüttet – sofern diese unter die im Gesetz definierten Gruppen fällt.« John spricht von den Folgen einer „paradoxen Verteilung“: »Manche, die seit Jahren im Büro säßen, erhielten die Prämie – andere, die direkt mit den Klienten arbeiteten, schauten durch die Finger.« Da werden auch Unterschiede zu den Abgrenzungsklimmzügen in Deutschland erkennbar: Das Problem sei, dass der Bonus auf die Ausbildung statt auf die Tätigkeit abstelle. »In den Genuss kommen laut Gesetz diplomierte Pflegekräfte, Assistenzpersonal sowie Angehörige der Sozialbetreuungsberufe« – was ein zu eng gefasster Kreis sei, so die Kritiker. »Denn in den „multiprofessionellen“ Teams der Behindertenarbeit seien noch andere Kräfte vertreten: Psychologinnen oder Sozialpädagoginnen etwa, aber auch Quereinsteigerinnen mit einer pflegerischen Basisausbildung, ohne die in Zeiten der Personalnot das Werkl nicht laufen würde. All diese Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, sagt Neuherz, leisteten gleichwertige Arbeit.«

Und auch im Bereich der Krankenhausversorgung sind einige Pflegekräfte ausgeschlossen, teilweise durch die auch bei uns bekannten Absurditäten des föderalen Durcheinanders bedingt. Ein Beispiel: Ausgeschlossen sind laut Gesetz auch manche klassischen Pflegekräfte, wenn diese etwa freiberuflich in einer Heereseinrichtung oder Strafvollzugsanstalt arbeiten. Weil diese Gruppen nicht bei den Ländern beschäftigt sind, könne der Bund auch keinen „Zweckzuschuss“ – so das rechtliche Konstrukt – gewähren. Aber auch eine Teillösung dieses Problems – hier mit Blick auf den Strafvollzug – kann neue Probleme generieren. Denn nach der Kritik hat die Politik durchaus reagiert, die Bundesjustizministerin Alma Zadić (Grüne) hat angekündigt, den rund 280 Betroffenen eigenständig einen Bonus zu bezahlen. Dieser fällt mit 2.500 Euro pro Person nun sogar großzügiger aus als die vom allgemeinen Gesetz gewährten 2.000 Euro.

Und auf einen bedeutsamen Unterschied zur Ausgestaltung der Prämie in Deutschland (hier steuer- und abgabenfrei) muss mit Blick auf die österreichische Variante hingewiesen werden: »Denn von dem Geld sind nicht bloß die Lohnsteuer, sondern auch die Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge für die Sozialversicherung abzuziehen. Übrig bleibt netto deshalb maximal die Hälfte, oft weniger.«

„Der Bonus hätte einen Motivationsschub bringen sollen. Aber der Schuss geht nach hinten los.“
Elisabeth Potzmann, Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes (ÖGKV)