Wenn die Sonde sozialpolitisches Terrain sondiert. Eine Zwischenmeldung zu den Sondierungsgesprächen einer möglich-wahrscheinlichen Jamaika-Koalition

Kurz vor dem evangelischen Reformationstag ging es im Kontext der derzeit laufenden Sondierungsgespräche der möglichen und wahrscheinlichen Koalitionspartner eines Jamaika-Bündnisses aus Union, FDP und Grünen  um sozialpolitische Reformen – wobei „Reformen“ hier wie generell seit einigen Jahren nicht mehr in dem Sinne zu verstehen sind, wie das früher mal der Fall war, also etwas, das tradierte Mechanismen und Institutionen weiterentwickelt in einem positiven Sinne, sondern nicht selten wird der Terminus Reform ge-, manche würde sagen missbraucht für die Verkleisterung von Kürzungs- und Abbaumaßnahmen (vgl. zur Umdeutung von Begriffen im sozialpolitischen Kontext auch diesen Beitrag von Nicholas Timmins: The ‘welfare state’ should be something we’re proud of. Not a term of abuse). Nun ist im Vorfeld der Sondierungsgespräche – wohlgemerkt: das ist die Phase vor den offiziellen Koalitionsgesprächen, an deren Ende dann der Koalitionsvertrag stehen wird – immer wieder auf die große Differenz in sozialpolitischen Fragen vor allem zwischen der FDP und den Grünen hingewiesen worden.

Dazu als ein Beispiel der Beitrag „Jamaika“ ante portas nach der Bundestagswahl – und was das für die Sozialpolitik bedeuten kann. Am Beispiel der Leiharbeit vom 25. September 2017.  Und in diesen Tagen wurden wir Zeugen einer weiteren sozialpolitischen Baustelle, auf der sich die Uneinigkeit und die Bauchschmerzen mancher Beteiligter besichtigen lassen: die „Rente mit 63“. Vgl. dazu und vor dem Hintergrund der Äußerungen von Jens Spahn (CDU) den Beitrag Schaumschläger jenseits einer diskussionswürdigen Kritik an der bereits auf dem absteigenden Ast befindlichen „Rente mit 63“ vom  31. Oktober 2017.

Die BILD-Zeitung hat mal wieder als erste mit dem Toten gesprochen: »Reform der Reform bei der Rente: Nach BILD-Informationen haben sich Union, FDP und Grüne bei ihren Koalitionsgesprächen darauf verständigt, die erst 2014 von der Großen Koalition eingeführte Rente mit 63 (nach 45 Beitragsjahren) teilweise wieder abzuschaffen«, kann man diesem Artikel entnehmen: Schafft Jamaika Rente mit 63 wieder ab? Die Replik lies nicht lange auf sich warten: Grüne dementieren Änderungen an Rente mit 63:

„Die Behauptung, dass Union, Grüne und FDP sich auf die Einschränkung der Rente mit 63 verständigt hätten, ist frei erfunden“, teilte das Mitglied im grünen Sondiererteam, Markus Kurth, am Mittwoch mit. Richtig sei, dass man in den Gesprächen mit CDU, CSU und FDP flexible Übergänge in den Ruhestand als wichtiges Zukunftsthema identifiziert habe … Auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt und FDP-Vize Wolfgang Kubicki widersprachen dem Eindruck, dass das Thema entschieden worden sei. In Verhandlungskreisen hieß es lediglich, man habe darüber bei der Sondierung am Montag im Zusammenhang mit der Erwerbsminderungsrente gesprochen.
Was aber sondieren die überhaupt auf dem sozialpolitischen Planeten? Einen ersten Eindruck vermittelt Rainer Woratschka mit seinem Artikel Jamaika-Sondierung zur Sozialpolitik: Von Altersarmut bis Cannabis: »Die erste Jamaika-Sondierung zur Sozialpolitik war nur ein Abtasten. Allerdings deuten sich Gemeinsamkeiten an – bei der Bekämpfung von Altersarmut, Pflegenotstand und Langzeitarbeitslosigkeit.«

Die Grünen haben den Sondierungsstand Arbeit, Rente, Gesundheit, Pflege, Soziales vom 30.10.2017 ins Netz gestellt. Darin findet man einige interessante Themen, mit denen sich die womöglich demnächst Regierenden so beschäftigen (wollen). Im Grunde ist das nicht mehr als eine Stichwortliste, was man angesprochen hat oder anzusprechen gedenkt. Schauen wir uns einige wenige Punkt etwas genauer an:

»Wir wollen Selbständigkeit fördern und unterstützen, unter anderem durch Bürokratieabbau, insbesondere bei der Statusfeststellung, und einer Reduzierung der Mindest-Krankenversicherungsbeiträge. In Verbindung damit diskutieren wir auch über die Frage der weiteren sozialen Absicherung von Selbständigen (Pflicht zur Altersvorsorge, möglicher Einbezug in die gesetzliche Rentenversicherung).«

Das ist verständlich und notwendig. Gerade die Mindest-Versicherungsbeiträge waren und sind Gegenstand intensiver Diskussionen und auch zahlreicher Medienberichte, vgl. dazu den Beitrag Wie lange noch warten? Überforderte Solo-Selbständige und die Diskussion über eine Absenkung des Mindestbeitrags an die Krankenkassen vom 24. Oktober 2017. An dieser Stelle kann man sich nach den Positionierungen gerade von Grünen und FDP am ehesten eine partielle Verbesserung vorstellen, was den Bereich der Krankenversicherung angeht, weitaus schwieriger wird das beim Thema Rentenversicherung werden.

Und dann kommen auf den ersten Blick unscheinbar daherkommende Stichpunkte, die es aber arbeitsmarktpolitisch in sich haben:

»Darüber hinaus sprechen wir im Rahmen der Sondierungen weiter über die folgenden Themen … Die Frage der Entwicklung des Arbeitszeitgesetzes … Die Frage von befristeten Arbeitsverhältnissen. Die Frage der Regulierung von Zeitarbeit (Höchstüberlassungsdauer etc) … Der Mindestlohn gilt. Im Rahmen des geltenden Mindestlohns sind die Fragen von Bürokratie, Dokumentationspflichten, Praktika und Ehrenamt zu prüfen.«

Was besonders elektrisiert sind die Andeutungen zum Thema Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz. Und manche durchaus verständlich alarmiert. Zum Thema Mindestlohn vgl. schon den Beitrag Ein Vorstoß zur „Entlastung“ der Arbeitgeber beim Mindestlohn – ein Vorgeschmack auf das, was von einer Jamaika-Koalition sozialpolitisch zu erwarten ist? vom 17. Oktober 2017. Wenn nun „Fragen von Bürokratie, Dokumentationspflichten, Praktika und Ehrenamt“ zu prüfen seien, dann verheißt das nichts Gutes aus Sicht der Mindestlohnbefürworter, geht es hier doch offensichtlich um die Möglichkeit, Sonderregelungen zu schaffen. In diesem Kontext muss auch die lapidare Formulierung „Die Frage der Entwicklung des Arbeitszeitgesetzes“ sei Gegenstand der Sondierungen gesehen werden. In diesem Blog wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass weniger die Höhe des Mindestlohns an sich das Problem ist, sondern das bestimmte Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe darauf drängen, bei der Arbeitszeitkontrolle (gleichsam ein „Kollateralschaden“ der Mindestlohngesetzgebung) entlastet zu werden.

Dass beim Arbeitszeitthema einiges in Bewegung ist, kann man auch solchen Wortmeldungen entnehmen: Schäuble, Strobl und die DEHOGA: Arbeitszeitgesetz unter Beschuss, so beispielsweise der DGB: »Nach der Bundestagswahl werde er dafür kämpfen, „dass wir das Arbeitszeitgesetz so ändern, dass Sie den nötigen Spielraum haben“, versprach im April der damalige Finanzminister Wolfgang Schäuble dem Gastronomie-Arbeitgeberverband DEHOGA … Jetzt macht Schäubles Parteikollege Thomas Strobl den ersten Vorstoß.« Nun ist es also offensichtlich an der Zeit, Versprechen einzulösen. »Einen entsprechenden Vorstoß machte jetzt Thomas Strobl, der zweite CDU-Ehrengast des DEHOGA-Frühlingsfestes – und fordert die Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes«, so der DGB.

Rainer Woratschka berichtet in seinem Artikel Von Altersarmut bis Cannabis zu diesem Punkt:

»So sah sich Grünen-Chefin Simone Peter am Tag danach zu der Klarstellung bemüßigt, dass ihre Partei einer „Aushöhlung“ des Mindestlohns, etwa durch eine Einschränkung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, ebenso wenig zustimmen könne wie einer „Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes“, das tägliche Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten regelt.

In der FDP wiederum ärgern sie sich über diese Replik. Man merke leider, dass Peter bei den Gesprächen über Arbeit und Soziales nicht dabei gewesen sei, gibt der Arbeitsmarktexperte der Liberalen, Johannes Vogel, zurück. Natürlich müsse man „Regeln im Zeitalter der Digitalisierung anpassen, wenn sie wie etwa bei der Arbeitszeit den Bedürfnissen von Millionen Beschäftigten nach Selbstbestimmung und flexibler Einteilung nicht mehr entsprechen“, beharrt er. Und bei der Sondierung habe man „zu Recht“ auch darüber gesprochen, „wie wir die Misstrauensbürokratie gegen Handwerk und Mittelstand reduzieren können“.«

Und wie sieht es bei der Rentenpolitik aus, wenn wir von den Schaumschlägereien eines Jens Spahn einmal absehen? Darüber wird sondiert – wobei einige Punkte sehr wohl im Zusammenhang stehen könnten mit einer schlussendlich dann doch aufgerufenen Abschaffung der „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“, wie die angebliche „Rente mit 63“ richtig heißt:

»Ein flexibler Renteneintritt und gleitende Übergänge von Erwerbstätigkeit in den Ruhestand (Teilrenten etc.) … Das Rentenniveau und die Beitragssatzentwicklung unter der Berücksichtigung der Generationengerechtigkeit und der angemessenen Absicherung im Alter … Verbesserungen bei der Erwerbsminderungs-Rente … Unser gemeinsames Ziel ist die Verbesserung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge … Die Frage weiterer Verbesserungen bei der Mütterrente.«

Hier tun sich eine Menge Fragezeichen auf. Vor allem der Hinweis darauf, dass die „Verbesserung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge“ offensichtlich Ziel aller Gesprächsparteien ist, lässt aufhorchen und man kann das auch kritisch sehen (vgl. dazu beispielsweise den Beitrag Vom theoretischen Irrweg einer Kapitaldeckung der Renten über die praktizierte Stärkung der Teilkapitaldeckung bis hin zu der Tatsache, dass wir alle Gefangene unserer Kohorte sind vom 29. Oktober 2017).

Und noch einmal zurück zum Thema Arbeitsmarkt – da ist doch noch die Gruppe der Langzeitarbeitslosen und der vielen Hartz IV-Empfänger, die es aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht gelingen will, an der aufsteigenden Beschäftigungsentwicklung zu partizipieren.

»Gemeinsames Ziel ist es, mehr Langzeitarbeitslosen den Einstieg auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Im Zuge dessen wollen wir unter anderem dafür sorgen, dass erheblich weniger Menschen das Bildungssystem ohne Abschluss verlassen, nachholende Qualifikationen ausbauen sowie uns um die spezielle Zielgruppe von Alleinerziehenden intensiver kümmern.«

Und etwas genauer erfahren wir:

»Überprüfung und Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen der Jobcenter, deren Struktur und die Stärkung dezentraler Entscheidungen, sowie der Vergleichbarkeit der Integrationserfolge. Die Zuverdienstregeln im Arbeitslosengeld II, mit Blick auf deren Anreize, durch Ausdehnung der Arbeitszeit auch mehr Verdienst zu behalten … Den Möglichkeiten für Personen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen sowie die Frage deren dauerhafter Förderung (z. B. Passiv-Aktiv-Transfer, Frage eines sozialen Arbeitsmarktes, etc.). Entbürokratisierungen, Pauschalierungen und Vereinfachungen im SGB II. Die Frage der Rechtsstellung der SGBII-Bezieher (Sanktionen).«

Das sind Themen, die sicherlich vor allem von den Grünen in den Sondierungsgesprächen platziert wurden. Ob es diesmal hilft, wenigstens teilweise dringend erforderliche Verbesserungen wenigstens anzustreben? Man darf gespannt sein.

Offensichtlich versuchen gerade die Grünen, einige Spuren bereits in dieser ersten Phase, vor dem Beginn offizieller Koalitionsverhandlungen, zu hinterlassen. Der Sache wegen sei gehofft, dass es ihnen gelingt, das auch bis zu einem Koalitionsvertrag durchzuhalten.

Die Hoffnung darauf ist zu diesem Zeitpunkt nur eine Hoffnung. Und man wünscht sich, dass diese Inaussichtstellung des Kommenden nicht eintreten wird:

»Was aber, wenn die Grünen trotz allem Widerstand leisten gegen das Schleifen ihrer linken Restposten? Man wird sie daran erinnern, dass Kompromisse dazugehören, vor allem, wenn man der kleinste Partner in einer Koalition ist. Konkret: Wenn den Grünen Entgegenkommen bei den für sie so wichtigen Themen Umwelt und Klima in Aussicht gestellt wird, dann müssen sie eben in den sozialpolitisch ziemlich sauren Apfel beißen. Und man wird das auch mit den entsprechenden ministeriellen Spielwiesen abzubilden versuchen. Sollen die Grünen das Umweltministerium bekommen. Und das Familienministerium und, wenn es denn sein muss, gerne auch ein Integrationsministerium, in dem sich die „Gutmenschen“ austoben können, ohne wirkliche Budgetrelevanz. Man schaue nur in die Bundesländer, in denen die Grünen als dritter und kleinster Partner in einer Regierungskoalition mitmischen. Selbst wenn es sich wie in Rheinland-Pfalz um eine Ampel und nicht um Jamaika handelt – genau das ist der Zuschnitt, den man den Grünen zugesteht. Wo sie am wenigsten stören, aber beschäftigt sind.« (Stefan Sell: Mit Semantik gegen die Rente).

Schaumschläger jenseits einer diskussionswürdigen Kritik an der bereits auf dem absteigenden Ast befindlichen „Rente mit 63“

Ach, die „Rente mit 63“. Wir erinnern uns – neben der „Mütterrente“ (für die tatsächlichen oder angeblichen) Unionswähler war die abschlagsfreie Rente mit 63 mit Blick auf die (tatsächlichen oder angeblichen) SPD-Wähler ein Herzensanliegen der Sozialdemokratie in der nunmehr beendeten Großen Koalition. Sie wurde durch die großen Industriegewerkschaften in den Koalitionsvertrag transportiert und von der sozialdemokratischen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles exekutiert. Nun wurde das immer schon mit einer gehörigen Portion Kritik garniert, meistens mit dem Vorwurf, hier würde eine Art „billige“ Klientelpolitik betrieben, die anderen teuer zu stehen kommt.

Neben einer grundsätzlichen Ablehnung gab und gibt es auch eine eher systematisch angelegte Kritik, die darauf abstellt, dass das deshalb kritisch zu sehen sei, weil es sich nur um eine temporäre Besserstellung einiger weniger Jahrgänge handelt und das eigentliche Problem, also die schrittweise Verlängerung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre für alle, keineswegs rückgängig gemacht wurde, sondern weiter läuft, was dazu führt, dass auch das vorübergehend und unter bestimmten Bedingungen abgesenkte Eintrittsalter in die abschlagsfreie Rentenbezugsmöglichkeit von 63 schrittweise (wieder) auf 65 Jahre ansteigt. Man entlastet also einige (überschaubare) Rentenjahrgänge vom Damoklesschwert der Abschläge, aber für die danach geht es weiter so wie vorher. Und es erfolgt keine systematische Differenzierung der an das gesetzliche Renteneintrittsalter gekoppelten Abschläge nach der im Einzelfall vorliegenden Zeit der Einzahlung in die Gesetzliche Rentenversicherung.

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Vom theoretischen Irrweg einer Kapitaldeckung der Renten über die praktizierte Stärkung der Teilkapitaldeckung bis hin zu der Tatsache, dass wir alle Gefangene unserer Kohorte sind

Es ist ein ewiges (und immer wieder falsch formuliertes) Thema der Alterssicherungspolitik: Umlage- oder Kapitaldeckungsverfahren? Besonnen daherkommende Stimmen plädieren für ein Sowohl-als-auch und verweisen auf die intuitiv plausibel daherkommende Lebensweisheit, dass man erfahrungsgemäß nicht alle Eier in einen Korb legen sollte. In der gerade zu Ende gegangenen Legislaturperiode hat die Große Koalition aus Union und Sozialdemokratie versucht, die Teilkapitaldeckung im deutschen Alterssicherungssystem am Ende noch durch einen groß angelegten Wurf der Reform der Betriebsrenten zu stärken – und als man schon dabei war, die Anreize für „Betriebsrenten“ (die faktisch über den Mechanismus der Entgeltumwandlung in der Regel von den Arbeitnehmern selbst finanzierte „Betriebsrenten“ sind) zu erhöhen, hat man gleich auch noch den kränkelnden Riester-Renten einen Schuss gesetzt (vgl. dazu Die halbierte Betriebsrentenreform, eine „kommunikative Herausforderung“ gegenüber den Arbeitnehmern und das von vielen totgesagte Pferd Riester wird erneut gedopt vom 3. Juni 2017 sowie Private Altersvorsorge: Von einem toten Pferd, das man weiter pampert bis zu unattraktiven Riester-Sparern, denen gekündigt wird vom 27. Oktober 2017).

Man braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, dass bei den nun anstehenden Beratungen über den Themenkomplex Rente im Rahmen der Sondierungsgespräche zwischen Union, FDP und Grüne auch das Thema weitere Förderung und Ausbau der Kapitaldeckung in der Alterssicherung aufgerufen wird. Dafür spricht, dass die in Hessen seit längerem gemeinsam miteinander regierenden Christdemokraten und Grüne mit dem Konzept der „Deutschland-Rente“ (vgl. dazu bereits den Beitrag Riester in Rente und endlich eine „faire private Altersvorsorge“? Die „Deutschland-Rente“ schafft es immerhin schon in den Bundestag vom 29. Januar 2016) einen gemeinsamen Vorstoß gemacht haben, den man nun aufgreifen kann und der sicher im Grundsatz auch auf Resonanz bei der FDP stoßen wird (der es im Zweifelsfall dann eher um eine angemessene Beteiligung der privaten Versicherungswirtschaft gehen wird bei der konkreten Ausgestaltung.

Das sind Momente, wo es sich immer wieder lohnt, einmal grundsätzlicher auf das Thema zu schauen und sich nicht sofort in die Tiefen respektive Untiefen der aktuellen Diskussion bestimmter Modelle runterziehen zu lassen.

Das versuchen auch David Mum und Erik Türk in ihrer Veröffentlichung „Kapitaldeckung“ der Rente – ein Irrweg?, die von der Friedrich-Ebert-Stiftung herausgegeben wurde. Sie stoßen sich gleich am Anfang an der Semantik. „Kapitaldeckungsverfahren“ suggeriere eine vermeintliche Sicherheit, die so nicht existiert. Nach Auffassung der beiden Autoren sei es »viel passender, von  finanzmarktabhängigen als von „kapitalgedeckten“ Systemen zu sprechen.«

An dieser Stelle sei nur darauf hingewiesen, dass das keine rein  akademische Wortklauberei ist. Denn viele Menschen (und darunter selbst Ökonomen) verbinden mit der Begrifflichkeit Kapitaldeckungsverfahren, dass die Ansprüche der Rentner mit (realem) Kapital gedeckt sind und man eben nicht wie im Umlageverfahren darauf angewiesen ist, dass die Jüngeren später einmal die Rentenansprüche, die man in einem Umlagesystem erworben hat, auch einzulösen bereit sind. Dahinter steckt – überaus wirkkräftig – das, was ich das „Sparbuch-Modell“ nenne, also den Transfer des individuellen Sparens auf die Rente. Man legt heute Geld zurück (auf einem Sparbuch), das man dann einlösen kann, wenn man es im Alter braucht. Dieses Geld ist auf einem konkreten, der Einzelperson zurechenbaren Konto und wächst nicht nur durch die Einzahlungen im Laufe der Zeit, sondern auch durch den Zins und Zinseszins. Das ist eine „Erzählung“, die gerade bei den vielen risikoaversen und dem Sparen gleichsam genetisch zugewandten Deutschen auf einen besonders fruchtbaren Boden fällt. Der zugleich allerdings etwas verseucht wurde durch die Erfahrungen, die aus und nach der großen Finanzkrise 2007/08 berichtet wurden. Trotzdem suggeriert die Story von der Kapitaldeckung ein angenehmes Gefühl, nicht mehr einem unüberschaubaren Kollektiv ausgeliefert zu sein, dass dann für mic sorgen muss, wenn ich alt und auf das Geld angewiesen bin. Aber die Betroffenen können es drehen und wenden wie sie wollen – auch in der Kapitaldeckung sind sie der Tatsache ausgeliefert, dass alles eine Frage von Angebot und Nachfrage ist. Anders ausgedrückt: Wenn nur einige oder eine überschaubare Zahl spart, dann können die durchaus ansehnliche Renditen aus ihrem individuellen Sparkapital erwirtschaften. Was aber, wenn das Millionen Arbeitnehmer machen (müssen)? Was, wen die auch noch wie die Baby Boomer in großer Zahl in die Rente gehen und dann alle gemeinsam darauf angewiesen sind, dass ihre Sparbeträge, die in den Jahren davor angelegt worden sind, nunmehr von den Investments wieder gelöst werden müssen, um das Geld auszahlen zu können? Denn auch hier zeigt sich der theoretische Irrweg der Apologeten einer Kapitaldeckung, die suggerieren, es handele sich hier um Kapital, dass man ja individuell angespart hat und dass auch nicht für andere, sondern nur für die einzelnen Sparer verwendet werden kann. Wenn nun viele einzelne Sparer gemeinsam in den Ruhestand gehen und die Anlagen aufgelöst bzw. kapitalisiert werden müssen, das aber gleichzeitig auf wenige Aktive trifft, die sich ja auch hier beteiligen müssen, in dem sie kaufen und darüber das Geld zur Verfügung stellen, dann kann man sich vorstellen, was passiert: Der Preis sinkt und die Sparer werden sehr verdutzt in die Landschaft schauen, denn sie werden nicht das bekommen (können), was sie sich erhofft oder was ihnen in Aussicht gestellt worden ist.

Mum und Türk schreiben dazu passend: »Entscheidend für die (künftige) „Leistbarkeit“ ist vor allem die Höhe der (künftigen) Wertschöpfung (BIP).« Und sie machen einen weiteren Punkt bei der Kritik der scheinbaren Gegenüberstellung von Umlage- versus Kapitaldeckung:

»Die Tatsache, dass in einem Umlagesystem die Beiträge nicht auf Finanzmärkten veranlagt werden, impliziert keineswegs, dass sich die Finanzierung auf die Lohnsumme oder die Erwerbseinkommen beschränken muss. Öffentliche Rentensysteme können auch andere Einkommensquellen heranziehen, wozu es lediglich eines ausreichend hohen steuerfinanzierten Beitrags bedarf. Die Besteuerung von Vermögen und Kapitaleinkommen erschließt diese Finanzierungsquellen, ohne dass deswegen selbst Kapital veranlagt werden müsste.«

Die (potenzielle) Finanzierungsbasis eines umlagefinanzierten Rentensystems ist das BIP – aber diese »breite Finanzierungsbasis lässt sich nicht dadurch erweitern, dass man die Rentenauszahlung organisatorisch auf mehrere Säulen aufteilt.«

Und dann kommt ein Hauptargument von Mum/Türk:

»Mit zunehmender Gewichtung „kapitalgedeckter“ Renten steigt jedoch die Abhängigkeit von Finanzmarktentwicklungen und damit auch die Unsicherheit künftiger Rentenhöhen. Denn während sich die nominelle Wertschöpfung relativ stetig entwickelt, unterliegen Finanzmarkterträge extremen Schwankungen.«

An dieser Stelle kann man an meinen Beitrag vom 2. April 2016 erinnern: Die letzten Zuckungen der Riester-Rente und die Zerstörung der Illusion eines schönen kapitalgedeckten Lebens im Alter, wenn es viele machen (wollen/sollen/müssen) und nicht nur einige. Dort findet man diesen Hinweis:
Das hier angesprochene Problem ist keine neue Erkenntnis, sondern wird seit vielen Jahren in der Fachdiskussion aufgeworfen. Man schaue sich dazu nur diese Veröffentlichung an, die aus dem Jahr 2001 stammt:

Andreas Heigl und Martin Katheder: Age Wave – Zur Demographieanfälligkeit von Aktienmärkten. Policy Brief 4/2001, München: Hypovereinsbank, 2001

Ihre Argumentation damals, im Jahr 2001 (also in der Zeit, in der die damaligen Schröder-Regierung das Loblied der kapitalgedeckten Altersvorsorge gesungen hat), ging so: Insbesondere die Generation der heute 30- bis 50-jährigen muss mit niedrigeren Renditen für ihre Geldanlage in die Aktienmärkte rechnen. Denn auch die Kapitaldeckung ist im Zuge der demografischen Alterung ähnlichen Risiken ausgesetzt wie die umlagefinanzierten Alterssicherungssysteme. Ursächlich hierfür ist das sich künftig deutlich verschlechternde Verhältnis von Sparern zu Entsparern („Age Wave“).

Man kann das auch so ausdrücken: Wir sind alle Gefangene unserer Kohorte. Wenn also größere Summen von den Vorsorgenden eingesammelt werden, um diese rentierlich anzulegen und dann, wenn das Alter gekommen ist, die vereinbarten und die in Aussicht gestellten Beträge auch auszahlen zu können, dann braucht man Abnehmer für die Sachen, in die man Geld angelegt hat, beispielsweise in Immobilien oder in Aktien. Und was, wenn es zu diesem Zeitpunkt gar nicht genug Abnehmer gibt oder geben kann, weil deren Zahl deutlich niedriger ist als es in der Vergangenheit noch war.
Die bedingungslosen Befürworter dieses Modells würden an dieser Stelle darauf verweisen, dass das alles kein Problem sei, weil man ja bei der Anlage des Kapitals nicht auf Europa oder nur Deutschland angewiesen sei, sondern das Kapital sehr bereit streuen könnte.

Das ist ein zentraler Punkt. Hier kann man die berühmte „Mackenroth-These“ in den Raum stellen, also die oft zitierte Formulierung des Ökonomen, Soziologen und Bevölkerungswissenschaftlers Gerhard Mackenroth, der 1952 – im Vorfeld der „großen Rentenreform“ von 1957 – geschrieben hat: »Nun gilt der einfache und klare Satz, dass aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muss. Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Periode zu Periode, kein „Sparen“ im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand.« Das gilt aber eben auch für die angebliche Kapitaldeckung. Das hat bei den Apologeten einer stärkeren Kapitaldeckung schon immer für Missmut gesorgt und sie haben versucht, diese volkswirtschaftliche Grundtatsache zu desavouieren.

Ein Beispiel dafür ist Bert Rürup, der frühere „Super-Berater“ der rot-grünen Ära, dessen Einfluss so weit ging, dass eine kapitalgedeckte Variante nach ihm benannt wurde („Rürup-Rente“). Der hat 2016 diesen Text veröffentlicht: „Mackenroths Theorem“: Ein Zombie der Rentenpolitik – und disqualifiziert sich schon selbst mit der Überschrift. Natürlich kann auch Rürup die Selbstverständlichkeit nicht leugnen, versucht sich aber sogleich zu verkleinern, wenn er schreibt: »Der Satz, dass „aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muss“, ist so zutreffend wie banal … Insoweit hatte Mackenroth zweifellos Recht.« Banal ist das gerade heute eben nicht. Dann aber kommt Rürup mit seinem eigentlichen Argument: »Die Aussage, dass Kapitaldeckung und Umlageverfahren nicht wesentlich verschieden seien und es volkswirtschaftlich immer nur ein Umlageverfahren gäbe, ist jedoch unzutreffend.« Und wir verortet er den entscheidenden Unterschied? Seine Argumentation wird von vielen Ökonomen sicher gerne kopiert und geteilt werden: »Die von den Versicherungen, Fonds oder Banken erzielten Vermögenseinkommen stammen dagegen aus der Anlage der Versicherungsprämien in deutsche und ausländische Staatsanleihen sowie aus Gewinnausschüttungen nicht nur in Deutschland tätiger Unternehmen, sondern zu einem beachtlichen Teil auch von Investitionen in anderen Ländern – in Anleihen, Beteiligungen an Unternehmen oder an Fonds. Kurzum, die mit Prämien an ein kapitalgedecktes System erworbenen Ansprüche werden aus völlig anderen Quellen und von einem anderen Personenkreis bedient als die aus den Beiträgen an eine umlagefinanzierte Rentenversicherung gezahlten Ansprüche.«

An dieser Stelle komme ich zurück zu der Arbeit von Heigl/Katheder (2001). Schon damals wurde mit Blick auf deren Studie darauf hingewiesen:

»Als möglicher Ausweg wird oft ein verstärkter Kapitaltransfer in demographisch junge Länder mit hohem Wachstumspotenzial ins Feld geführt. Sie sollen mit den späteren Erträgen die Ruheständler der westlichen Industrienationen versorgen („demographische Arbitrage“). Hier sind die Autoren aber skeptisch: Zum einen sind die Schwellenländer kaum in der Lage, das riesige Kapitalvolumen auch zu absorbieren. Wenn sich für die zufließenden Summen keine rentablen Investitionsmöglichkeiten mehr finden, kann die makroökonomische Stabilität sogar gefährdet sein.«

Man kann es auch so ausdrücken: Wenn ein enormes Angebot an Anlagen in der Auszahlungsphase auf eine aus welchen Gründen auch immer deutlich niedrigere Nachfrage stößt, dann muss nach allen Regeln der Ökonomie der Preis sinken.

Und wem das alles zu „alt“ und „abgehangen“ daherkommt, der kann einen Blick in die aktuelle Wirtschaftspresse werfen. Empfohlen sei hier exemplarisch der Beitrag Retiring baby boomers are going to have a huge impact on the economy von Stephen McBride, der am 14. September 2017 auf den Seiten es World Economic Forum veröffentlicht wurde. Der Beitrag bezieht sich auf die USA, wie die Generation der Baby Boomer der in Deutschland um einige Jahre voraus ist: »The first Baby Boomers turned 70 last year. At the same time, the US fertility rate is at its lowest point since records began in 1909. This disastrous combination means by 2030, those aged 65 and older will make up over 20% of the population.«

Die hier besonders relevante Argumentation in dem Artikel geht so:

»According to BlackRock, the average Boomer has only $136,000 saved for retirement. Even assuming 7% returns—when they’re more like 2%—it’s a yearly income of only $9,000. That’s $36,000 shy of the ideal retirement income.

This huge funding gap in pensions means Boomers will be forced to look for income elsewhere. Historically, that has come from bonds.«

Und hier kommen wir dann wieder zurück zu Angebot und Nachfrage, denn McBride weist darauf hin, dass es »trouble for the stock market as Boomers have 70% of their portfolios in equities« bedeutet. 2016 waren 37% der US-amerikanischen Aktien gebunden in der privaten Altersvorsorge. Und dann kommt der Schlüsselsatz, den man an Heigl/Katheder (2001) problemlos andocken kann:

»Therefore, this wave of forced selling will flood the market with billions of dollars’ worth of equities and bonds, which will push down prices.«

Und der Verfasser gibt den Investoren noch einen guten Ratschlag mit auf den Weg: »With millions of retirees forced to divest their portfolios over the next decade, and markets sitting at all-time highs, investors should start thinking about exit strategies.«

Das hört sich wahrlich nicht nach einem sicheren Hafen für die Altersvorsorge von Millionen Menschen an.

Am Anfang des Beitrags wurde die Idee der „Deutschland-Rente“ angesprochen, einem „schwarz-grünen“ Projekt sozusagen. Was soll das sein? Vorgeschlagen wird eine einfache, sichere und günstige zusätzliche Altersvorsorge, ein Standardprodukt für jedermann.  Sie wird zum Selbstkostenpreis von einem zentralen Rentenfonds verwaltet, damit das Geld, das Bürger für ihre zusätzliche Altersvorsorge beiseite legen, sicher vor überteuerten Angeboten ist. Sie sorgt für Orientierung in einem unübersichtlichen Markt, schafft Vertrauen und hilft vor allem, der Altersarmut vorzubeugen. Der Staat organisiert sie und steht dafür mit seinem guten Namen – deshalb der Name „Deutschland-Rente“. Die Anlage der eingezahlten Beiträge obliegt dem Deutschlandfonds, einem eigenständigen zentralen Rentenfonds, der ohne eigenes Gewinninteresse auf Selbstkostenbasis arbeitet und geschützt vor politischem Zugriff ist.

Das hört sich doch vernünftig an – und immer wieder wird in diesem Kontext darauf verwiesen, dass es doch so etwas in anderen Ländern geben würde. Norwegen, Schweden und Dänemark – also wieder einmal die skandinavischen Länder – werden hier gerne genannt.

Wie immer lohnt es sich, auch hier genauer hinzuschauen. Das hat Christoph Freudenberg gemacht, mit seinem Aufsatz „Staatliche Fonds und Alterssicherung: Erfahrungen anderer Länder“, der in der Zeitschrift „Deutsche Rentenversicherung“, Heft 3/2017, S. 292 ff. veröffentlicht worden ist.
Der Zusammenfassung kann man entnehmen:

»In den jüngsten Jahren forderten unterschiedliche rentenpolitische Akteure die Einrichtung eines staatlichen Fonds zur Anlage individueller Altersersparnisse. Dabei verwiesen die Befürworter auf die guten Erfahrungen in anderen Ländern. Der vorliegende Beitrag wirft daher einen Blick auf die Ausgestaltung von staatlichen Fonds im internationalen Vergleich. Ein besonderer Fokus wird auf den norwegischen Staatsfonds, den schwedischen AP7-Fonds sowie den dänischen, sozialpartnerschaftlich geprägten ATP-Fonds gelegt. Dabei zeigt sich, wie unterschiedlich diese Fonds ausgestaltet sind, insbesondere im Hinblick auf ihre Zielsetzung und Anlagestrategie. Ein Augenmerk verdient das schwedische und dänische Modell. Beide überzeugen durch ihre geringe Kostenstruktur. Nichtsdestotrotz kommt der Autor zu dem Schluss, dass eine Übertragbarkeit dieser Modelle auf Deutschland nicht ohne Weiteres möglich ist.«

Freudenberg hat in seiner Untersuchung festgestellt, dass viele Staatsfonds gar keinen Rentenbezug aufweisen und für andere Ziele wie beispielsweise der Stabilisierung der heimischen Wirtschaft genutzt werden. Und beschränkt man den Blick auf öffentliche Fonds mit einem Rentenbezug, dann zeigt sich

»dass auch diese überwiegend nicht zur Anlage individueller Altersvorsorgeersparnisse (Rentenanlagefonds) genutzt werden. Vielmehr dienst das Gros dieser Fonds zur mittel- beziehungsweise langfristigen Finanzierung der öffentlichen umlagefinanzierten Rentensysteme (Rentenreservefonds).« (Freudenberg 2017: 308 f.)

Hier nur einige wenige Aspekte aus der Analyse von Freudenberg: Der vielzitierte norwegische Staatsfonds kann kaum als Vorbild für die jüngere deutsche Diskussion dienen, denn der ähnelt eher einem Rentenreservefonds, der die absehbaren demografischen Lasten abfedern soll.

Ein mögliches Referenzmodell findet man hingegen in Schweden. Seit 1999 gibt es dort mit dem staatlich verwalteten AP7-Fonds ein Standardprodukt als Alternative zu privatwirtschaftlichen Sparverträgen. Rund die Hälfte der schwedischen Erwerbspersonen sorgt über diesen Fonds kapitalgedeckt für das Alter vor. Dieser Fonds hat interessanterweise in den letzten Jahren besser abgeschnitten als der Durchschnitt der privaten Anbieter, was Renditen und Kosten angeht. Man muss allerdings darauf hinweisen, dass der Fonds eine eher riskante Anlagestrategie verfolgt. Es gibt keine Ertragsgarantien, bis zum Alter von 50 Jahren wird das Sparvermögen ausschließlich in Aktien investiert und es werden Finanzhebel eingesetzt.

Der ebenfalls untersuchte ATP-Fonds in Dänemark umfasst nahezu die gesamte Bevölkerung inklusive der Sozialleistungsempfänger. Anders als in Schweden gehen die Dänen deutlich sicherheitsorientierter vor. Interessant sind auch die Entscheidungsstrukturen in diesem Fonds, werden doch fast alle wesentlichen Entscheidungen von den Sozialpartnern, also Gewerkschaften und Arbeitgebern, getroffen.

Beachtlich sind die sehr geringen Anlage- und Verwaltungskosten der Fonds. Aber das bedeutet nicht, dass staatliche Fonds per se effizienter arbeiten als private Anbieter. Dazu Freudenberg (2017: 310):

»Es ist anzunehmen, dass die quasi verpflichtende Teilnahme aller Beschäftigten in diesen Fonds entscheidend für die beobachtete Kosteneffizienz ist. Im Umkehrschluss ist es fraglich, ob die Einführung eines staatlichen Rentenanlagefonds in  Deutschland ohne eine solche (quasi) verpflichtende Teilnahme ähnlich gute Ergebnisse im Hinblick auf Kosteneffizienz liefern würde.«

Und dann bleibt noch ein weiterer Aspekt offen: Norwegen, Schweden und Dänemark sind überschaubare Volkswirtschaften mit einer zahlenmäßig begrenzten Grundgesamtheit. Was aber, wenn in Deutschland genau so gespart und Kapital angelegt werden soll wie in diesen kleinen Ländern? Wir hätten es in Deutschland  mit einer ganz anderen Zahl und damit runden auch einem ganz anderen Volumen an Anlage und Rendite suchenden Kapital zu tun.

Man kann es drehen und wenden wie man will. Es wäre besser, wenn die zukünftige Bundesregierung ihr Augenmerk auf die Stärkung der Gesetzlichen Rentenversicherung und dabei auf die Beantwortung der Frage, wie man die Finanzierungsbasis der GRV endlich wegverlagern kann von der Belastung des Faktors sozialversicherungspflichtige Arbeit (und die auch noch begrenzt bis zur Beitragsbemessungsgrenze) hin zu einer Abbildung der tatsächlichen (und wachsenden) Wertschöpfung in der Finanzierungsarchitektur.