Jenseits der sympathieheischenden Namens-Kapriolen des Gesetzgebers: Anmerkungen zur Ambivalenz der Kurzarbeit vor dem Hintergrund des angekündigten „Arbeit-von-morgen“-Gesetzes

Der eine oder andere wird denken: Wie man es macht, man macht es falsch. Früher wurden die staubtrockenen Juristen der Ministerialbürokratie kritisiert für die technokratischen Wortungetüme, mit denen sie ihre Gesetzesvorlagen überschrieben haben. Dann haben wie in den meisten anderen Bereichen des menschlichen Daseins die Betriebswirte und von ihnen die Fraktion der Marketingleute Einzug gehalten in die heiligen Hallen der Gesetzgebung und seitdem werden wir zunehmend beglückt mit Namens-Kapriolen, denen man – wenn es nicht so ein ernstes Thema wäre – einen gewissen Unterhaltungswert zuschreiben könnte: Das „Gute-Kita-Gesetz“ ist so ein Beispiel, gleichsam abgerundet durch das „Starke-Familien-Gesetz“, beide von der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lässt sich nicht lumpen beim Framing-Wettbewerb mit seinem „Faire-Kassenwahl-Gesetz“. Und selbst der Horst Seehofer (CSU) beglückt uns mit einem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Da will der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nicht in die zweite Liga fallen und kündigt ein „Respekt-Rente-Gesetz“ an – und nun ein „Arbeit-von-morgen-Gesetz“, wobei er hier doch erkennbar schwächelt, denn nach der sozialdemokratischen Verlautbarungslogik müsste es eigentlich heißen: „Gute-Arbeit-von-morgen-Gesetz“.

Nun kann das schon mal in der Hektik des Tagesgeschäfts vergessen werden, wenn es nur darum geht, schnell irgendwelche Effekte zu erzielen, vor allem, wenn man in wenigen Tagen die ersten beiden der drei Landtagswahlen in Ostdeutschland vor der Tür stehen hat und zugleich die SPD in den Umfragen bei deutlich unter 15 Prozent verharrt und weiter an Rest-Boden zu verlieren scheint. Insofern könnte man das als ein reines Werbemanöver abbuchen, so auch der Impuls aus den Reihen des eigenen Koalitionspartners, also der Union (vgl. zu dieser Verkürzung als ein Beispiel das Interview „Ein Akt verzweifelter Wahlpropaganda“ mit dem CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach).

Aber so einfach darf und sollte man es sich nicht machen. Vor allem nicht angesichts des allgemeinen und immer stärker werdenden Rauschens in den Medien über einen konjunkturellen Einbruch in Verbindung mit der seit langem laufenden und überaus strittigen Debatte über – mögliche – negative Folgen des grundsätzlichen Strukturwandels für die Arbeitsmärkte (Stichworte Digitalisierung, Roboterierung usw.). Denn die Vorschläge des Bundesarbeitsministers versuchen, genau an diesen beiden sehr unterschiedlichen Risiko-Dimensionen der Arbeitsmarktentwicklung anzusetzen.

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Endlich geht es aufwärts mit den Erwerbsminderungsrenten. Oder? Ein genauer Blick auf die Zahlen und dringender rentenpolitischer Handlungsbedarf

Die Erwerbsminderungsrente ist eine überaus bedeutsame sozialstaatliche Leistung. Derzeit beziehen mehr als 1,8 Mio. Menschen diese Form der Rente, weil sie nicht mehr oder nur äußerst eingeschränkt in der Lage sind, über Erwerbsarbeit nicht nur den Lebensunterhalt zu decken, sondern darüber auch Rentenanwartschaften zu erwirtschaften. Seit Jahren konstatiert die Mehrheit der Rentenexperten sozialpolitischen Handlungsbedarf in diesem Teilbereich der Alterssicherung, denn die Höhe der Leistung ist niedrig und die Betroffenen werden bis zu ihrem Tod auf diese Leistungen angewiesen sein. Der durchschnittliche Zahlbetrag der knapp 168.000 im Jahr 2018 neu zugegangenen Renten wegen Erwerbsminderung betrug in Westdeutschland 730 Euro und in Ostdeutschland 753 Euro. Da ist jede Verbesserung der Erwerbsminderungsrente ein wahrer Segen.

Nun hat die Große Koalition in der letzten Legislaturperiode bereits zweimal – 2014 und dann 2017 – gesetzgeberische Verbesserungen vorgenommen, die zu höheren Erwerbsminderungsrenten führen. Und zuletzt gab es mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz erneut Verbesserungen: Die Zurechnungszeit ist für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben worden. Anschließend wird sie in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze weiter auf 67 Jahre verlängert. »Beginnend mit dem Jahr 2019 wird das Ende der Zurechnungszeit für Neurentner jährlich bis zum Jahr 2031 schrittweise angehoben. Bei versicherten Personen, deren Erwerbsminderungsrente im Jahr 2031 beginnt, wird das Erwerbsleben schließlich fiktiv bis zum Alter von 67 Jahren verlängert«, so das Bundesarbeitsministerium (BMAS).

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Eine scheinbar widersprüchliche Angelegenheit: Einerseits Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel, anderseits eine konjunkturell und strukturell steigende Arbeitslosigkeit

Derzeit werden zahlreiche Berichte über die wieder steigende Arbeitslosigkeit veröffentlicht. Und tatsächlich zeigt ein Blick auf die Daten aus der Arbeitsmarktstatistik, dass wir am aktuellen Rand einen deutlich erkennbaren Anstieg der Zugänge in Arbeitslosigkeit aus einer Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt zur Kenntnis nehmen müssen, vor allem aus dem Bereich der Industrie, Verkehr und Lagerhaltung und aus der Leiharbeit (vgl. dazu genauer den Beitrag Arbeitsmarkt: Winter is coming? Ein Blick in die Arbeitsmarktstatistik vom 8. August 2019). Offensichtlich beginnt die konjunkturelle Entwicklung in Verbindung mit den anhaltend unsicheren Erwartungen ihre Spuren auch auf dem Arbeitsmarkt zu hinterlassen. Mit Blick auf die weitere, von nicht wenigen eher pessimistisch bewertete Entwicklung werden zugleich strukturelle Faktoren ins Feld geführt, die auf erhebliche Beschäftigungsrisiken hindeuten. Dabei spielt natürlich auch die wahrscheinliche technologisch bedingte Arbeitslosigkeit eine Rolle – die gesamtwirtschaftlich vermutlich durch einen (fortgesetzten) Beschäftigungsaufbau an anderer Stelle ausgeglichen werden kann, was aber für viele einzelne Betroffene nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass sie nicht arbeitslos und einige auch auf Dauer abgekoppelt werden von dem Beschäftigungswachstum an anderer Stelle.

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