Solche und andere Kinder in Österreich: Eine Differenzierung der Familienleistungen nach dem Wohnort der Kinder verstößt gegen das EU-Recht

Beamen wir uns zurück in die Zeit vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie. Das gab es Themen, die mit großer Verlässlichkeit immer wieder (gerne in den Sommerzeiten) für einen Empörungsmoment an die medialen Oberfläche gezogen wurden. Darunter das Kindergeld. Also das wurde und wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt, aber für ganz bestimmte Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen und die Kindergeld beanspruchen auch für Kinder, die zu Hause geblieben sind und nicht hier leben.

Das lief dann immer nach so einem Muster ab: »Die Diskussion um Sozialleistungen für EU-Ausländer ist neu entfacht: Saisonarbeiter kassieren Kindergeld, obwohl ihr Nachwuchs gar nicht in Deutschland lebt … Der Streit um das Thema ist voll entbrannt. CSU-Abgeordnete wollen die Regeln für den Kindergeld-Bezug von EU-Ausländern ändern – damit Saisonarbeiter, deren Nachwuchs gar nicht in Deutschland lebt, kein Geld mehr bekommen. „Falsche Anreize nach Deutschland zu kommen, müssen dringend vermieden werden“, sagte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt.« Das Zitat stammt aus dem Artikel Kindergeld und Hartz IV: So viel Geld kosten uns die Zuwanderer aus der EU vom 13. Mai 2014, der damals vom „Focus“ veröffentlicht worden ist. 

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Diesseits der Versprechungen und verloren im abgemagerten föderalen Durcheinander: Ein Update zum Staatsversagen beim Arbeitsschutz

»Das sind harte Vorwürfe: Deutschland gehöre beim Arbeitsschutz zu den Schlusslichtern in Europa. Das habe der Sachverständigen-Ausschuss des Europarates festgestellt, der in allen Ländern die Einhaltung der sozialen Standards überprüft: „2014 hat der Sachverständigen-Ausschuss zum ersten Mal festgestellt, dass Deutschland im Arbeitsschutz nicht mehr den vorgeschriebenen Standard erreicht. Und wir haben uns eingereiht bei Bulgarien und Ungarn. Und das ist allerdings in Deutschland wenig zur Kenntnis genommen worden.“ So ein O-Ton von Wolfhard Kohrte von der Universität Halle-Wittenberg. Er sieht darin ein Staatsversagen.«

So begann der Beitrag Der Arbeitsschutz zwischen Staatsversagen und „Vision Zero“, der hier am 23. September 2018 veröffentlicht wurde. Darin wurde festgestellt: »In allen Bundesländern – die für den Arbeitsschutz zuständig sind – wurden bei den Arbeitsschutzbehörden massiv Stellen abgebaut. Folge: Von Jahr zu Jahr finden weniger Betriebskontrollen statt. Seit Mitte der 1990er Jahre ging die Zahl um zwei Drittel zurück, obwohl es immer mehr Betriebe und Vorschriften gibt.«

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Zum Streik von nicht-ärztlichen Beschäftigten der Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen und einem Spaltpilz zwischen Pflege und Nicht-Pflege

100 Tage hatten Klinikleitungen und politisch Verantwortliche Zeit. 100 Tage, in denen sie Tarifverhandlungen über mehr Personal und Entlastung an den sechs nordrhein-westfälischen Universitätskliniken hätten auf den Weg bringen können. Aber der Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen (AdL) ignorierte Ultimatum sowie alle Verhandlungsaufforderungen und Terminangebote von gewerkschaftlicher Seite – das behauptet Verdi auf der Seite Notruf NRW. Gemeinsam stark für Entlastung. Im April gab es erste Warnstreiks an Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen und eine unmissverständliche Botschaft: Bereit zum großen Klinikstreik. Dennoch gab es von der anderen Seite keine Reaktion.

Die unausweichliche Konsequenz der Verweigerungshaltung war, dass man in den „richtigen“ Streik gehen musste. Für einen Tarifvertrag Mindestpersonalausstattung. Nicht für fünf oder zehn Prozent mehr Lohn. Über 98 Pro­zent der bei der Gewerk­schaft Ver­di orga­ni­sier­ten Klinikbeschäftigten hat­ten sich Anfang Mai für einen Arbeits­kampf ausgesprochen.

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