Der geplante Ausschluss (neuer) ukrainischer Flüchtlinge aus dem (Noch-)Bürgergeld vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse zum „Job-Turbo“ und seiner Wirksamkeit

In dieser schnelllebigen Zeit ist es immer wieder angeraten, nicht nur im Hier und Jetzt zu verharren, sondern regelmäßig zurückzublicken und sich zu versichern, dass man nicht die Orientierung verloren hat. Und nachzufragen, was eigentlich aus Maßnahmen geworden ist, die man vor einiger Zeit auf den Weg gebracht und deren Wirkungen sich in der Regel erst mit einem gewissen Zeitverzug einstellen (können und werden). 

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Aus dem Bürgergeld diesseits einer im luftleeren Raum eskalierenden „Arbeitspflicht“-Debatte: Immer weniger Möglichkeiten, einer geförderten Beschäftigung nachzugehen. Zur Entwicklung der Arbeitsgelegenheiten und der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Es ist zum Dauer-Kopfschütteln. Da wird das Land überzogen mit immer hysterischer daherkommenden Debatten über Bürgergeld-Bezieher, die angeblich alle nicht arbeiten wollen und lieber in der Transfer-Hängematte am Pool den Sommer genießen und das man die am besten alle zur Arbeit im Park verpflichten sollte.

Und auf der anderen, der stillen Seite des Bürgergeldes sehen wir einen kontinuierlichen Rückgang der geförderten Beschäftigung, sowohl bei den Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II wie auch bei dem erst seit 2019 existierenden höherwertigen, weil auf eine längerfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgerichteten Instrument der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II. Die Entwicklung der Eintritte in diese öffentlich geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten wie auch der Teilnehmerzahlen im langjährigen Vergleich sprechen eine deutliche Sprache.

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Zahlen bitte! Sanktionen im Hartz IV- bzw. im Bürgergeld-System. Und potemkinsche „Einsparungen“ mit den geplanten Verschärfungen der Sanktionen im SGB II

Deutschland, am Jahresende 2023: Im Dezember 2023 lebten in 2.897.000 Bedarfsgemeinschaften 5.473.000 Personen, die einen Anspruch auf Regelleistungen nach dem SGB II hatten. Hinter dieser einen großen Zahl von fast 5,5 Millionen Menschen, die auf Leistungen aus dem Grundsicherungssystem (SGB II) angewiesen sind, verbergen sich nicht nur 5,5 Millionen Einzelschicksale, sondern auch extrem unterschiedliche Fallkonstellationen, die zu einer Hilfebedürftigkeit geführt haben. In der öffentlichen und diese formatierenden medialen Diskussion muss man als unbedarfter Beobachter aber den Eindruck bekommen, als sind alle Hartz IV- bzw. neudeutsch „Bürgergeld“-Empfänger Arbeitslose, genauer: Erwerbsarbeitslose und das Hauptproblem des „neuen“ Bürgergeldes besteht darin, dass es keine „Anreize“ geben würde, irgendeine Erwerbsarbeit aufzunehmen oder dass sogar Jobs hingeschmissen werden, weil man mit dem Bürgergeld angeblich besser, vor allem angenehmer leben könne. In diesem höchst selektiven Kontext, der viele Millionen Hilfebedürftige und deren Lebenslagen komplett ignoriert, passt dann die Forderung nach einer (Wieder-)Verschärfung der Sanktionen, also der Leistungsminderungen in der Grundsicherung. Besonders populär, weil auf den ersten Blick für viele nachvollziehbar ist die Forderung, dass die Ablehnung einer angebotenen Erwerbsarbeit und die damit einhergehende Verlängerung des steuerfinanzierten Leistungsbezugs zu einer „knallharten“ Sanktionierung führen müsse, damit man sich nicht von Faulenzern und den Sozialstaat missbrauchenden Menschen an der Nase durch den Ring ziehen lassen muss und damit die Solidargemeinschaft geschützt wird vor einer Über-Inanspruchnahme aus „niederen“ Beweggründen.

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