Der Arbeitsmarkt am Ende des zweiten Corona-Jahres und die Brückenfunktion der Kurzarbeit: Alles hat seinen Preis

„Der Arbeitsmarkt hat sich zum Jahresende gut entwickelt. Damit hat sich die Erholung der letzten Monate fortgesetzt. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im Dezember saisonbereinigt erneut abgenommen.“ Mit diesen Worten des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, beginnt die Pressemitteilung Arbeitsmarkt im Dezember 2021. Da will sich der ehemalige und auch in der neuen Ampel-Koalition zuständige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nicht lumpen lassen und legt überschriftenmäßig noch eine ordentliche Schippe rauf: „Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung so hoch wie noch nie“, so ist die Mitteilung des Ministeriums betitelt. Der Arbeitsmarkt stehe deutlich besser da als nach dem ersten Jahr der Pandemie, so der Minister. Und bei ihm findet man diesen Hinweis auf ein bedeutsames Instrument der Arbeitsmarktpolitik: »Vor allem mit dem Kurzarbeitergeld konnten wir Millionen von Arbeitsplätzen sichern. Die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit lag im Oktober bei gut 710.000, noch im Februar waren es 3,4 Millionen.« An dieser Stelle wird man dann wieder an die eigentlichen Zahlenlieferanten denken müssen, denn in der Mitteilung der BA findet man diesen Hinweis des BA-Vorsitzenden Scheele: »Unsicherheiten entstehen durch die pandemische Lage: die Anzeigen für Kurzarbeit sind im Dezember kräftig gestiegen.« Und etwas genauer: »Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 27. Dezember für 286.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Insbesondere das Gastgewerbe und der Handel zeigen wieder vermehrt Kurzarbeit an.«

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Im Ausbildungssystem sind schwere Corona-Schäden zu beklagen, ein Bundesprogramm zur Sicherung von Ausbildungsplätzen wird aufgestockt und noch komplizierter und ein Teil der Jugendberufshilfe gerät unter die Räder des Vergaberegimes

Bereits im Frühjahr des vergangenen Jahres wurde eindringlich gewarnt, dass die damals als erste Welle über uns gekommene Corona-Krise massive negative Auswirkungen auf das Berufsausbildungssystem haben wird, so beispielsweise hier in diesem Beitrag vom 16. April 2020: Die (in Sonntagsreden und anderen Ländern) vielgepriesene deutsche Berufsausbildung: Nach der Corona-Krise so richtig in Schieflage? Mittlerweile wissen wir, welche Schneisen die Corona-Krise in das System der Berufsausbildung geschlagen hat. Im vergangenen Jahr fiel die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge um 57.600 bzw. 11,0% niedriger aus als ein Jahr zuvor (2019: 525.000). Mit nunmehr 467.500 lag sie in Deutschland erstmals unter 500.000. Auf die verheerenden Spätfolgen eines einbrechenden „Ausbildungsmarktes“ wurde hier schon in dem Beitrag Der „Corona-Effekt“ auf dem Ausbildungsmarkt. Der wird nicht nur im Jahr 2020 von Bedeutung sein, sondern lange nachwirken vom 16. Dezember 2020 hingewiesen.

Jetzt sind wir ein Corona-Jahr weiter und erneut in dem für die Anbahnung neuer Ausbildungsverhältnisse so wichtigen Frühjahr. Und wieder wird darüber berichtet, dass wir wohl mit einem weiteren Rückgang der Zahl der Ausbildungsverhältnisse rechnen müssen. In diesem Jahr wird ein weiteres Minus von zehn Prozent erwartet. 2020 und 2021 würden dann insgesamt rund 100.000 Verträge weniger abgeschlossen als 2019. Solche Zahlen kann man auch einer neuen Prognose aus dem Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) entnehmen.

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Hartz IV als temporärer Rettungsanker für die in ihrer Existenz bedrohten Coronavirus-Krisenopfer? Und was für (andere) einkommensschwache Haushalte getan werden könnte bzw. müsste

In den nächsten Tagen wird die Bundesregierung eine ganze Reihe an gesetzgeberischen Maßnahmen auf den Weg bringen, bei denen es darum geht, wie den vielen Opfern der Coronavirus-Krise geholfen werden kann. Die Ausweitung der Kurzarbeitergeld-Regelung ist bereits in Windeseile in Kraft gesetzt worden. Was aber kann man für die unzähligen anderen Opfern der Stilllegung weiter Teile des sozialen und damit auch ökonomischen Lebens tun? Für die Solo-Selbstständigen, die von einem Tag auf den anderen überhaupt keine Einnahmen mehr haben? Für die anderen Kleinst- und Kleinunternehmer, die vor einem Alpengebirge an Fixkosten bei gleichzeitig wegbrechenden Einnahmen stehen?

Auch für diese Gruppen sollen – so heißt es aus der Regierung und den Bundesländern – umfangreiche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Selbst wenn das so kommt, muss das auch an die Menschen gebracht werden.

Das gilt auch für das letzte Auffangnetz unseres Sozialstaats, also die Grundsicherung nach SGB II, umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnet. Auch hier muss ein – wahrscheinlich erwartbarer enormer – Zustrom an Hilfebedürftigen bewältigt werden. Und das in einem System, das bereits unter Normalbedingungen als extrem kompliziert und mit langen Bearbeitungs- und Bewilligungszeiten versehen kritisiert wurde.

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