Schulabbrecher und Ausländer an die Front? Die – nicht wirklich – neue Personalrekrutierungsstrategie der Bundeswehr

Um ihren Personalbedarf zu decken, will die Bundeswehr stärker um Geringqualifizierte werben. „Angesichts der demografischen Entwicklung sowie der anstehenden strukturellen Anpassungen der Bundeswehr werden künftig verstärkt auch junge Menschen mit unterdurchschnittlicher schulischer Bildung beziehungsweise ohne Schulabschluss personalwerblich anzusprechen sein.“ Die „Erschließung neuer Potentiale zur Personalgewinnung“ sei erforderlich, um den Personalbedarf zu decken und die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu erhalten. Künftig sollen auch in Deutschland lebende Ausländer für die Bundeswehr gewonnen werden. „Bestehende Regelungen sind so zu erweitern, dass Inländer bei entsprechender Eignung, Befähigung und Leistung auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft regelmäßig in die Streitkräfte eingestellt werden können“.

Nein, diese Ausführungen stammen nicht aus einem der vielen, in den vergangenen Tagen veröffentlichten Artikel, sondern sie sind diesem Beitrag entnommen: Bundeswehr buhlt um Geringqualifizierte. Und der ist bereits am 15. Februar 2011 veröffentlicht worden.

Die Ideen stammen aus einem bereits 2011 vorliegenden Papier mit dem Tiel „Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr“, ein 82 Punkte umfassender Katalog, der im Zuge der Bundeswehrreform erarbeitet worden ist.

Man hätte die Ausführungen aus dem Jahr 2011 aber ohne weiters per copy and paste in diesen Tagen wiederverwenden können, in denen solche Meldungen die Runde machen: EU-Ausländer sollen dienen dürfen. Darin heißt es: »Wer in der Bundeswehr dienen möchte, braucht einen deutschen Pass. Das ist seit 61 Jahren so. Verteidigungsministerin von der Leyen möchte das nun ändern und auch EU-Bürgern den Wehrdienst ermöglichen. Außerdem will sie Schulabbrechern ohne Abschluss besondere Anreize bieten.« Der letzte Punkt wird von der FAZ aufgegriffen: Schulabbrecher sollen Soldaten werden: »Die Bundeswehr will als Arbeitgeber attraktiver werden und deshalb Schulabgängern ohne Hauptschulabschluss künftig besondere Anreize bieten. Ihren Abschluss sollen sie parallel nachholen können, wenn sie sich als Zeitsoldat verpflichten … Die Bundeswehr wolle zudem Zeitsoldaten für bis zu 25 Jahre verpflichten und Quereinsteiger gewinnen. Von der Leyen werbe künftig auch um Feldwebelanwärter, die älter als 30 Jahre sind, um Frauen und um Bürger aus anderen EU-Staaten.«

Und erneut werden wir mit Ankündigungen die Zukunft betreffend bedient:

»Bis 2025 will Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) demnach ein modernes Personalmanagement aufbauen, das Angehörigen der Bundeswehr neue Karrierepfade eröffnet.«

Dann ist ja noch erneut Zeit gewonnen. Aber die Lage an der Personalbeschaffungsfront muss angesichts der Klimmzüge bei den Versuchen, neues Personal zu finden, dramatisch sein, obgleich die Truppenstärke massiv eingedampft worden ist, so gab es (mit den damals noch vorhandenen eingezogenen Wehrpflichtigen) im Jahr 2000 noch deutlich über 300.000 Soldaten – mittlerweile sei die Zahl nach Angaben des Wehrbeauftragten des Bundestags, Hans-Peter Bartels, im Juni 2016 auf nur noch 166.000 gesunken, obwohl eigentlich 170.000 Berufs- und Zeitsoldaten vorgesehen waren.
Nun ist ja nichts einzuwenden, wenn die Bundeswehr jungen Menschen Bildungs- und vor allem Ausbildungschancen eröffnet (es sei denn, man lehnt die Bundeswehr kategorisch ab). Aber die „Öffnung nach unten“ kollidiert mit den strukturellen Veränderungen, mit denen sich die Bundeswehr auseinandersetzen muss. Es ist ja nicht nur die Abschaffung der Wehrpflicht (und damit verbunden auch des Zivildienstes) sowie die dahinter stehende Ablösung vom Konzept einer landesverteidigenden (Wehrpflicht-)Bürgerarmee hin zu einer immer stärker auf Kriegseinsätze im Ausland ausgerichteten Truppe von (idealerweise entsprechend) professionellen Berufs- und Zeitsoldaten, die zugleich parallel zu der erheblichen Ausdünnung der Mannschaftsstärken immer intensiver gefordert werden als Soldaten, die sich in einem hochtechnisierten Umfeld bewegen müssen bzw. sollen. Und die zugleich mit einem Arbeitsmarkt konfrontiert sind, auf dem es – zu deutlich besseren privaten Umständen – für einen Teil der potenziellen Soldaten zahlreiche Ausbildungs- und Beschäftigungsalternativen gibt. Und man muss berücksichtigen: Die Bundeswehr liegt bei der Bezahlung oft abgeschlagen hinter der Wirtschaft. Gerade bei den IT-Fachleuten sind die Verdienstunterschiede zwischen Bundeswehr und privaten Unternehmen ganz erheblich, sie können nicht selten das Doppelte ausmachen.
Man kann sich das ein einigen wenigen Zahlen und Relationen verdeutlichen. Künftig hat jeder Jahrgang in Deutschland nur noch 600.000 Schulabgänger. „Zehn Prozent“ von ihnen braucht die Bundeswehr an Bewerbern, so das Ministerium selbst, also 60.000 Bewerber, um die mehr als 20.000 pro Jahr ausscheidenden Kräfte zu ersetzen, denn nicht jeder Bewerber kann am Ende auch eingestellt werden. Und was man nicht vergessen darf: Ein knappes Drittel der Rekruten bricht den Dienst innerhalb der Probezeit von sechs Monaten wieder ab.
Seit Aussetzung der Wehrpflicht 2011 aber kommen die Rekruten nicht mehr „frei Haus“. Besonders die Spezialisten, ob bei der Luftwaffe, der Marine oder im Sanitätsdienst, werden knapp. Außerdem fehlen Tausende Informationstechniker, jede vierte Stelle in der Laufbahn der IT-Feldwebel ist nicht besetzt.
Also investiert die Bundeswehr eine Menge in die Gewinnung von Interessenten für eine Soldatentätigkeit. Die Ausgaben für Anwerbung liegen im zweistelligen Millionenbereich (konservativ geschätzt): 2013: 29,9 Millionen Euro, 2014: 30,3 Millionen Euro 2015: 35,3 Millionen Euro, die gleiche Summe ist auch für das noch laufende Jahr 2016 eingeplant.
Die Bundeswehr wird es angesichts der Konkurrenzverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt und der eben nicht wegzudefinierenden Besonderheiten des Soldatenberufs sehr schwer haben, ausreichend die erforderlichen Fachkräfte gewinnen zu können.
Zumindest in den sozialen Netzwerken hat sie bei einem Teil der so sehnsüchtig erwarteten jungen Menschen einen viralen Volltreffer landen können: Mit der YouTube-Serie „Die Rekruten“.

»Bist du bereit für die vielleicht härtesten drei Monate deines Lebens? Dann sei bereit für die Grundausbildung bei der Bundeswehr! Drei Monate lang werden wir 12 neue Rekrutinnen und Rekruten mit der Kamera begleiten – und du bist täglich mit einer neuen Folge dabei!«

Offensichtlich gefällt das flott gemachte Format. Jeden Tag verzeichnet die Bundeswehr – nach eigenen Angaben – rund eine Million Zugriffe. Was zählt ist der Erfolg und da müssen dann auch Kritiker zurückstecken, die darauf hinweisen, die Serie zeige ein verzerrtes Bild der Bundeswehr, da in Mecklenburg-Vorpommern in einer der modernsten Kasernen der Truppe gedreht werde. Ganz abgesehen von der Tatsache, was auf die Soldaten zukommen kann, wenn sie im Auslandseinsatz für irgendwelche zu verteidigende deutsche Interesse verheizt werden. Alles Kleinkram. Matthias Gebauer berichtet nun sogar unter der Überschrift TV-Sender buhlen um Bundeswehr-Reality-Show: Aus der Webserie entsteht »möglicherweise eine Fernsehsendung. Nach SPIEGEL-Informationen interessieren sich bereits vier TV-Sender für das Konzept einer Reality-Show über den Alltag von Rekruten in der Grundausbildung. Es laufen erste Gespräche mit den privaten Sendern, wie man das bisher fürs Internet produzierte Format ins Fernsehen bringen kann.«

Die Sender haben nun nicht wirklich patriotische Gefühle für die ausgemergelte Bundeswehr entdeckt, sondern hier geht es um Business: »Um die kaufkräftige Gruppe der 17- bis 25-jährigen Zuschauer kämpfen alle TV-Stationen mit immer neuen Formaten, da sie der Werbewirtschaft die entsprechenden Slots innerhalb der Sendeplätze besonders teuer verkaufen können.«
Aber man muss auf dem Boden der Skepsis bleiben: Bei allen Stichproben unter jüngeren Leuten wird zwar der flotte YouTube-Versuch mit der „Rekruten“-Serie durchaus gewürdigt – aber zur Bundeswehr wollte dann doch lieber keiner. 

Habemus Tarifabschluss. Für die Leiharbeit. Das gefällt nicht jedem

Am 25. November 2016 hat der Bundesrat die vom Bundestag bereits beschlossenen Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gebilligt. Damit hat die heftig umstrittene Neuregelung der Leiharbeit (vgl. dazu den Beitrag Ein „kleingehäckseltes“ koalitionsvertragsinduziertes Abarbeitungsgesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen vom 21. Oktober 2016) seinen parlamentarischen Weg beendet. Und nur wenige Tage später werden wir mit dieser Nachricht aus der Leiharbeitswelt konfrontiert:
„Wir haben seit Dienstag mehr als 24 Stunden Non-Stop verhandelt und eine deutliche Erhöhung der Entgelte erreicht. Der Kompromiss enthält viel von dem, was wir gefordert hatten. Die Gewerkschaften haben die vollständige Ost-West-Angleichung ab 2021 sowie eine überproportionale Anhebung der unteren Entgeltgruppen durchgesetzt.“ Mit diesen Worten wird Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied  und Verhandlungsführer für die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit zitiert: Verhandlungsergebnis für die Beschäftigten der Leiharbeit erreicht. Und weiter erfahren wir über das Verhandlungsergebnis: Die Entgelte in der Leiharbeit steigen im Westen jährlich zwischen 2,5 und 3,2 Prozent pro Stunde. Im Osten steigen sie jährlich bis zu 4,82 Prozent pro Stunde. Die vollständige Ost-West-Angleichung in allen neun Entgeltgruppen erfolgt zum 01.04.2021. Die Entgelttabelle Ost entfällt zu diesem Zeitpunkt. Die dann gültige Tabelle West wird dann im gesamten Bundesgebiet angewendet. Und auch das sollte erwähnt werden: Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten und endet zum 31.12.2019. 

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Zwischen Quantität und Qualität. Organisationen fordern in einem gemeinsamen Memorandum faire und sorgfältige Asylverfahren

Es kommen deutlich weniger Menschen als Flüchtlinge nach Deutschland (durch). Noch vor einigen Monaten war das ganz anders. In der damaligen Dauer-Medienberichterstattung ging es auch immer um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und dessen offensichtliche Überlastung bei der Bearbeitung der Asylanträge. Wenn schon die Erfassung der Flüchtlinge zeitweilig nicht mehr sichergestellt werden konnte, überrascht es nicht, dass viele Menschen monatelang warten mussten, um überhaupt einen Asylantrag stellen zu können und dann nochmals eine lange Zeit ins Land ging, bis eine Entscheidung getroffen wurde bzw. wird. Mittlerweile normalisieren sich die Systeme und man könnte annehmen, dass das auch für die Asylverfahren der Fall ist. Und das sollte ja auch der Fall sein, dieses Versprechen personifiziert der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, dem zusätzlich die Leitung des BAMF übertragen wurde, um genau diesen Zustand herbeizuführen – bewusst auf seinen Nimbus als Effizienzmaschine setzend. Nun haben wir das Ende des Jahres 2016 erreicht, in dem es eine vergleichsweise sehr überschaubare Zahl an Neu-Ankömmlingen gegeben hat, so dass sich auf der Asylverfahrensseite eine Menge entspannt haben müsste. Dennoch sind noch hunderttausende Asylverfahren offen und hinzu kommen dann solche Botschaften: »Deutsche Wohlfahrtsverbände und Menschenrechtsorganisationen haben am Mittwoch in Berlin an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) appelliert, faire Asylverfahren für Flüchtlinge in Deutschland sicherzustellen«, berichtet Ralf Pauli in seinem Artikel Verbände fordern faire Asylverfahren. »Zeitdruck, politische Vorgaben, unerfahrene Mitarbeiter: Die Qualität der Asylverfahren ist für Pro Asyl, Diakonie & Co nicht mehr hinnehmbar.«

Die Organisationen, die sich mit einem gemeinsamen Memorandum zu Wort gemeldet haben, weisen auf „strukturelle Fehlentwicklungen“ hin, die mit den politischen Rahmenbedingungen zusammen hängen. Was genau ist damit gemeint?

So seien Tausende „Anhörer“ und „Entscheider“ neu eingestellt, aber nur in zwei oder drei Wochen ausgebildet worden. Zudem stünden BAMF-Mitarbeiter unter Druck, eine hohe Zahl von Asylentscheidungen zu liefern. Das hängt auch damit zusammen, dass die Bugwelle der vielen Flüchtlinge aus der Vergangenheit erst mit einer teilweise monatelangen Zeitverzögerung im Asylverfahrenssystem aufschlägt und dort den vorhandenen Antragsstau weiter bestückt. Im Jahr 2015 ist die Zahl der Erstanträge auf 441.000 gestiegen. 2016 wurden bis September sogar 643.000 Asylanträge gestellt. Mehr als eine halbe Million Anträge sind noch nicht entschieden.

Mit Frank-Jürgen Weise als neuen BAMF-Chef sei eine „andere Denke“ in die Nürnberger Zentrale eingekehrt, wird Katharina Stamm von der Diakonie Deutschland in dem Artikel von Ralf Pauli zitiert. Die neu eingerichteten Entscheidungszentren hätten Vorgaben, eine bestimmte Zahl an Asylanträgen pro Tag zu entscheiden. Dies führe „in vielen Fällen“ zu eklatanten Fehlentscheidungen.
In dem Artikel wird versucht, das Problem an einem Beispiel zu verdeutlichen:

»So haben beispielsweise eine von den Taliban bedrohte Afghanin und deren Familie bei einer Anhörung bei der BAMF-Außenstelle Ingelheim/Bingen ihre Fluchtgründe dargelegt und wurden abgelehnt. „Aus dem Sachantrag der Antragsteller ergibt sich weder eine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgungshandlung, noch ein flüchtlingsrechtlich relevantes Anknüpfungsmerkmal“, hieß es in der Begründung.
Die zwölf Verbände – darunter auch Amnesty International, der Deutsche Anwaltsverein oder die Caritas – kritisieren, dass der Bescheid aus reinen „Textbausteinen“ zur angeblich sicheren Lage vor Ort bestehe, die die individuelle Gefahrensituation für das afghanische Ehepaar vor Ort schlicht ignoriere und relevante Sachverhalte fehlerhaft darstelle. So wird die Hebamme als Sunnitin und Tadschikin bezeichnet, obwohl sie Schiitin und Hazara ist.
Die Taliban hatten die geflüchtete Hebamme beschuldigt, absichtlich eine Totgeburt bei der Frau ihres lokalen Anführers herbeigeführt zu haben. Auch ihr Mann wurde bedroht, weil er für die afghanische Polizei gearbeitet hat. All dies hat die Afghanin dem Anhörer erzählt. Dennoch wurde die Einzelfallgeschichte in der Entscheidung nicht berücksichtigt.«

Nun könnte man an dieser Stelle einwenden, dass das ein typisches Einzelbeispiel sei, bei dem der Mitarbeiter des BAMF eben schlecht gearbeitet hat. Aber so einfach kann man es sich nicht machen, denn die Organisationen – darauf wurde bereits hingewiesen – machen den Vorwurf, dass es um „strukturelle Fehlentwicklungen“ geht, die hier nur beispielhaft erkennbar werden. Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl, versucht das so einzuordnen: Das Ergebnis der Nicht-Berücksichtigung des Einzelfalls bettet sich in eine Praxis ein, dass Anhörer und Entscheider nicht mehr wie früher üblich ein und dieselbe Person seien. »Unter dem BAMF-Chef Weise sei die Trennung nun flächendeckend. So könne auch eine sorgfältige Anhörung zu fehlerhaften Entscheidungen führen.«

Das wird einen nicht wirklich überraschen, wenn man weiß, wie Weise in der BA die maßgeblich von Unternehmensberatern entworfenen Modelle einer Arbeitsteilung (im Sinne einer Zerlegung einzelner Arbeitsprozesse) mit dem Ziel, mehr in weniger Zeit machen zu können, umgesetzt hat. Mit durchaus vergleichbaren Qualitätsproblemen gerade im Bereich der Arbeitsvermittlung.

Die Organisationen beklagen weitere Missstände im Asylverfahren: »So werden Dolmetscher mit 25 Euro die Stunde gering vergütet, gleichzeitig aber werde deren Leistung ungenügend kontrolliert. Zudem erheben BAMF-MitarbeiterInnen im Asylverfahren keine Beweismittel und beraten AsylbewerberInnen mangelhaft über deren Rechte und Pflichten. Auch fehle es an BAMF-internen Beschwerde- und Kontrollmechanismen.«

Nun könnte auch hier ein Einwand lauten, dass das eben eine Kritik sei, die von „interessierter Seite“ an das BAMF gerichtet wird. Aber selbst aus dem BAMF kommen entsprechende Belege, so schon in dem Artikel Bamf-Experten entsetzt über mangelhafte Qualitätskontrolle:

»Fachleute des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) kritisieren … in einem internen Papier die mangelhafte Qualitätssicherung der Asylverfahren. Im vergangenen Jahr habe das hierfür zuständige Referat bei gerade mal ein Prozent der 282.700 Asylentscheidungen stichprobenartig überprüfen können, ob die jeweilige Entscheidung korrekt war … Die Beschleunigung der Verfahren und die große Zahl neuer, unerfahrener Mitarbeiter in der Behörde könnten nun zu einer „signifikanten Ausweitung“ von Problemen führen. Um nicht zu einer reinen „Alibifunktion“ zu verkommen, müsse die Qualitätssicherung dringend aufgestockt und verbessert werden.«

Da muss der Blog-Beitrag Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Spannungsfeld von Bürokratie, Weises betriebswirtschaftlicher Weltsicht und menschlichen Schicksalen vom 3. Juli 2016 wieder aufgerufen werden, denn dort wurde bereits ausgeführt:

Es »geht hier um eine Behörde mit ihren Besonderheiten, die nicht nur, aber eben auch damit zu tun haben, dass es gerade nicht um die Optimierung oder Effizienzsteigerung bei der Verteilung von Paketen oder der Beschleunigung von Tötungsprozessen in Schlachthöfen geht, sondern um die Frage, ob einem Menschen Asyl gewährt wird oder nicht, ob jemand geduldet werden muss, weil die eigentlich anstehende „Rückführung“ möglicherweise den Tod für den Betroffenen bedeuten könnte. Oder weil das Herkunftsland ihn nicht (mehr) haben will.
Und das BAMF ist eingeklemmt in einen letztendlich nicht auflösbaren Widerspruch zwischen Masse und Einzelfall. Die notwendigerweise (eigentlich) gegebene Orientierung auf das Individuum mit seiner Geschichte und den im Regelfall nur in formalen Bruchstücken (wenn überhaupt) vorliegenden Identitäten bedingen etwas, was der Todfeind aller industriellen, auf einen Standard normierten Hochleistungsprozesse per se ist: einen erheblichen Zeitbedarf bei der Abklärung der fragmentierten Existenz und ihrer (Nicht-)Ansprüche, die Möglichkeit einer fundierten Prüfung der Umstände, die ausführliche Begründung der Entscheidung, die Gewährleistung eines rechtsstaatlich garantierten Überprüfungsanspruchs des für die Betroffenen existenziellen Urteils.«

Das Memorandum der zwölf Verbände und Organisationen kann man sich hier im Original anschauen:

Amnesty International et al. (Hrsg.) (2016): Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland. Standards zur Gewährleistung der asylrechtlichen Verfahrensgarantien, November 2016

Die Forderungen, was aus Sicht der Organisationen zu tun wäre, finden sich auf den Seiten 33 ff. des Memorandums. Sie beziehen sich auf die Anhörung, den Bescheid und die Rahmenbedingungen der Arbeit im BAMF.

Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Forderungen und Handlungsempfehlungen auch nur ansatzweise umgesetzt werden, ist nicht wirklich hoch anzusetzen, denn zum einen geht es auf der politischen Ebene vor allem darum, den Antragsstau so schnell wie möglich aufzulösen und die Fälle vom Tisch zu bekommen, andererseits ist die Institution BAMF schon damit konfrontiert, dass seitens der Politik  die Wahrnehmung transportiert wird, nun sind doch die ganzen Stellen, die man dem BAMF bewilligt hat, eigentlich wieder einsparfähig, weil doch die Flüchtlings- und Asylzahlen so stark zurückgegangen sind. Die damit verbundene Unsicherheit innerhalb des Apparats trägt sicher nicht dazu bei, dass die Qualität der Arbeit deutlich gesteigert wird.