Die Mietpreisbremse darf weiter bremsen, so das Bundesverfassungsgericht. Wenn sie denn bremst

Im Dezember 2013 wurde schon mal ein Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aufgesetzt und unterschrieben. Und neben vielen anderen mehr oder weniger ambitionierten Vorhaben hatte man unter der Überschrift „Bezahlbare Mieten“ als Vorhaben der damals noch wirklich Großen Koalition festgeschrieben: »Damit Wohnraum insbesondere in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten bezahlbar bleibt, räumen wir den Ländern für die Dauer von fünf Jahren die Möglichkeit ein, in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Wohnraum die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken. Erstvermietungen in Neubauten sowie Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen sind davon ausgeschlossen.«

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„IG Metall-Ausbildungsbilanz 2025“: Die „Deindustrialisierung“ auf dem deutschen Arbeitsmarkt schlägt auf die Berufsausbildung im industriellen Bereich durch

Seit 2019, dem letzten „normalen“ Jahr von der Corona-Pandemie, sank die Zahl der Industriejobs in Deutschland um 266.200. Allein im vergangenen Jahr 2025 waren es mehr als 120.000 Arbeitsplätze in der Industrie, die verloren gegangen sind (vgl. dazu den Beitrag Auf dem Arbeitsmarkt geht die „Deindustrialisierung“ weiter: Im Jahr 2025 wurden in der deutschen Industrie 120.000 Arbeitsplätze abgebaut vom 17.02.2026). Dort wurde auch dargestellt, dass der Stellenabbau 2025 am massivsten in der Automobilindustrie zugeschlagen hat – allein in dieser Branche sind es fast 50.000 Jobs, die im vergangenen Jahr abgebaut wurden.

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