Mindestlohnbetrug: Sind es 64 Milliarden Euro oder mehr oder weniger? Einige Anmerkungen zu den eigentlichen Fragen hinter der einen großen Zahl

Noch sind wir im Sommerloch, in dem man gut die eine oder andere Meldung platzieren kann, die nach der Mechanik der Aufmerksamkeitsökonomie vor allem dann auf dankbaren Resonanzboden stößt, wenn sie a) skandalisierend daherkommt und b) mit einer die Rezipienten möglichst beeindruckend großen Zahl versehen ist.

Der deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat das versucht und gemessen an der Medienresonanz durchaus auch einen tagespunktuellen Treffer landen können.

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Bruchlandung mit Millionenschaden: Einige Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen versenken Beitragsgelder in spekulativen Hochrisiko-Anlagen

Im Frühjahr 2026 wurde hier über die berufsständischen Versorgungswerke – dem von der Gesetzlichen Rentenversicherung abgesonderten eigenständigen Alterssicherungskonstrukt für Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten – berichtet, die im Normalfall unter dem Radar der öffentlichen Debatten vor sich hinwerkeln: Ein Milliardenschaden beim berufsständischen Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin durch versenkte Beitragsmittel. Und nicht nur dort droht den an sich „guten Risiken“ eine wackelige Alterssicherung, so ist der Beitrag vom 4. März 2026 überschrieben.

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Vorzeitiger abschlagsfreier Altersrentenbezug: Wie wäre es mit Ausnahmen für „Schwerarbeiter“? Von Österreich (nicht) lernen (können)

Da haben die drei CDU-Ministerpräsidenten aus den ostdeutschen Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aber einen schweren Stein in das Wasser des Geiseltalsees geworfen, als sie die von der Alterssicherungskommission der Bundesregierung empfohlene Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren in Frage gestellt haben (vgl. dazu ausführlicher die Darstellung in dem Beitrag Nur ein Sturm im ostdeutschen Wasserglas oder eine echte Bedrohung für das „Gesamtkunstwerk“ Rentenreform? Zur Diskussion über die nicht mehr existierende „Rente mit 63“. Und die vorläufig auf Eis gelegte „Pflegereform“ wird gleich mit aufgerufen vom 3. August 2026). 

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