Die Schweiz hat sie auch: Wohnungsnot. Und demnächst eine Volksabstimmung über die „Initiative für mehr bezahlbare Wohnungen“

Es gehört nicht viel Phantasie dazu, die in Teilen des Landes, vor allem in den (Groß)Städten, immer schwieriger werdende Versorgung mit Wohnraum als eines der ganz großen sozialpolitischen Themen in den vor uns liegenden Jahren zu identifizieren. Das spüren nicht nur die Hartz IV-Empfänger und die Menschen mit sehr kleinen Einkommen, sondern Wohnungsmangel diffundiert als Problem immer stärker in die Reihen der „Normalverdiener“.

So liest sich der Anfang des Beitrags Wohnst Du schon oder suchst Du noch? Die Wohnungsfrage als neue alte soziale und „Markt“-Frage, zunehmend auch für die „Mitte“, der hier am 10. September 2014, also vor mehreren Jahren, veröffentlicht wurde. Seither hat das angesprochene Problem in den Groß- und anderen Städten weiter und erheblich an gesellschaftlicher Sprengkraft zugelegt. Das schlägt sich in zahlreichen Berichten in den Medien nieder. Stück für Stück erobert die Wohnungsfrage als neue (alte) soziale Frage (vgl. dazu aus dem Jahr 2015 den Beitrag Eine expandierende Großbaustelle mit offensichtlichen Baumängeln: Die Wohnungsfrage als eines der zentralen sozialen Probleme der vor uns liegenden Jahre) Städte und Regionen, die sich bislang noch sicher gefühlt haben. Dazu nur als Beispiel das Thema einer Hintergrund-Sendung des Deutschlandfunks am 3. Januar 2020: »In Leipzig und anderen ostdeutschen Großstädten schnellen die Preise auf dem Wohnungsmarkt rasant in die Höhe. Die Löhne dagegen steigen langsamer als die Mieten. Die Folge: Die Zahl der Menschen mit Mietschulden wächst und alteingesessene Bewohner werden zunehmend aus ihren Vierteln verdrängt.«

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Nach dem Urteil des BVerfG ist Hartz IV eine „bedingungslose Grundsicherung“ geworden? Was für ein Unsinn

Das nunmehr vergangene Jahr war im Bereich der Grundsicherung vor allem durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. November 2019 geprägt ( BVerfG, Urteil vom 05. November 2019 – 1 BvL 7/16), bei dem es um einen Teil der Sanktionen innerhalb des Hartz IV-Regimes ging. Dazu ausführlicher der Beitrag Ein Sowohl-als-auch-Urteil. Das Bundesverfassungsgericht, die Begrenzung der bislang möglichen Sanktionierung und eine 70prozentige minimale Existenz im Hartz IV-System vom 6. November 2019. Darin wurde nicht nur auf die argumentativen Widersprüchlichkeiten in der Entscheidung hingewiesen, sondern vor allem auf den Tatbestand, dass die Sanktionen gerade nicht generell verboten, sondern „lediglich“ eine Begrenzung der besonders harten Formen der Sanktionierung vorgenommen wurde.

Die fundamentale Bedeutung dieses Urteils, auf das man jahrelang warten musste, nachdem Sozialrichter aus Gotha durch einen Vorlagenbeschluss das Verfahren ausgelöst hatten, steht im Kontext mit der Tatsache, dass es hier um nichts weniger als um das Existenzminimum ging – und um eine Antwort auf die Frage, ob das unantastbar ist oder nicht.

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