Kann das so (nicht) bleiben? Die Tafeln zwischen Angebot und Nachfrage, halber Professionalisierung und den (vermeintlichen) Verlockungen staatlicher Mittel

So stellt man sich das Einsammeln von Spenden für eine mildtätige Sache vor: »Der 1. FC Köln und die Tafel Deutschland setzen in der Adventszeit gemeinsam ein starkes Zeichen gegen Armut und Lebensmittelverschwendung: … am 14. Dezember 2019 wird der 1. FC Köln beim Bundesliga-Heimspiel gegen Bayer 04 Leverkusen das Tafel-Logo auf den Trikots tragen. Möglich macht dies die REWE Group. Der Hauptpartner des 1. FC Köln verzichtet zugunsten der Tafeln auf seinen Werbeplatz auf der Trikotbrust … Am Spieltag wird es im und um das Stadion außerdem eine große Spendenaktion zugunsten der Tafel in Köln geben. Auch wenn die Tafeln fast ausschließlich ehrenamtlich arbeiten, benötigen sie dringend Geld für Kühlwagen oder Mietkosten für Lager und Ausgabestellen.« Das meldet Tafel Deutschland, der Dachverband der über 940 gemeinnützigen Tafeln mit mehr als 2.000 Tafel-Läden und Ausgabestellen in Deutschland, in einer Pressemitteilung vom 12.12.2019.

Foto: © Stiftung 1. FC Köln

mehr

Der Armutsbericht 2019, eine grobschlächtige Vierteilung des Landes und eine klaffende offene Wunde, die größer wird: Altersarmut

Alle Jahre wieder veröffentlicht der Paritätische Wohlfahrtsverband seinen Armutsbericht. Der für 2019 beginnt mit durchaus erfreulichen Nachrichten: »Im Jahr 2018 waren 15,5 Prozent der Menschen in Deutschland von Armut betroffen. Im Vergleich zu 2017 sank die Armutsquote damit um 0,3 Prozentpunkte. Für Hunderttausende bedeutete dieser prozentual kleine Rückgang einen Fortschritt: 210.000 Menschen weniger als noch im Vorjahr mussten rechnerisch unterhalb der Armutsgrenze leben.« Aber dabei bleibt der neue Bericht nicht stehen: »Jahre schien es so, als würde die Armutsgrenze zwischen Ost und West verlaufen. Jetzt hat der Paritätische Wohlfahrtsverband auch im Westen Problemzonen identifiziert«, so versucht es dieser Artikel zusammenzufassen: Wohlfahrtsverband sieht Deutschland viergeteilt. »Den „wohlhabenden“ Ländern Bayern und Baden-Württemberg mit einer Armutsquote von zusammen 11,8 Prozent, stünden Nordrhein-Westfalen und der Osten mit rund 18 Prozent gegenüber. Dazwischen lägen die weiteren Regionen Westdeutschlands mit einer Armutsquote von zusammen knapp 16 Prozent.«

Aber die Unterteilung des Landes auf der Ebene der Bundesländer in vier Blöcke erscheint doch mehr als grobschlächtig. Das wird besonders deutlich, wenn man sich anschaut, welche Unterschiede innerhalb der einzelnen Bundesländer beobachtbar und wie auseinanderlaufend zuweilen die Entwicklungen zwischen den Regionen innerhalb eines Bundeslandes sind.

mehr

Mit heißer Nadel eine Teilentlastung der Betriebsrentner stricken, um schnell noch die Kurve zu bekommen: Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz

Eine der vielen sozialpolitischen Baustellen soll rechtzeitig zum Jahresbeginn abgeräumt werden und deshalb wird der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen in diesen Tagen einen – im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen – Gesetzentwurf verabschieden, dessen Neuregelungen dann bereits am 1. Januar 2020 in Kraft treten werden: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG), so heißt das Wortungetüm. Der Gesetzentwurf wurde als Bundestags-Drucksache 19/15438 vom 25.11.2019 veröffentlicht. Damit wird das zügig umgesetzt, was in dem Beitrag Im Windschatten der Einigung bei der „Grundrente“: Die Betriebsrentner bekommen auch was ab. Die Doppelverbeitragung wird gemildert vom 11. November 2019 auf der Grundlage des Kompromisses zur „Grundrente“ bereits beschrieben wurde. Man will was tun gegen die seit Jahren und von vielen kritisierte „Doppelverbeitragung“ im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Noch im Frühjahr 2019 hatte es so ausgesehen, dass sich hier nichts mehr zum Besseren verändern wird (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Doppelt verbeitragte Betriebsrentner und ein (nicht nur) Merkel-Basta-Nein vom 3. April 2019).

Zur offiziellen Zielsetzung des Gesetzes kann man dem Entwurf entnehmen: »Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung als sogenannte Versorgungsbezüge beitragspflichtig. Auf Versorgungsbezüge werden Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes erhoben. Die Betriebsrentnerinnen und -rentner haben diese Beiträge allein zu tragen. Dies verringert die Attraktivität von Betriebsrenten und führt heute vielfach dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber entsprechenden Angeboten zu- rückhaltend sind. Die Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen auf Versorgungsbezüge hemmt somit den weiteren Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung.«

mehr