Eine schnelle Recherche im Netz fördert tonnenweise solche Meldungen zu Tage: „Man muss oft teilen, damit jeder etwas bekommt“: »Mehr Bedürftige melden sich, aber die Zahl der Lebensmittelspenden ist rückläufig. Die Tafeln im Landkreis Ebersberg stoßen an ihre Grenzen.« Und weiter: »Etwa 20 bis 30 Haushalte haben vor dem Ukraine-Krieg wöchentlich Hilfe bei der Tafel gesucht. Mit den Geflüchteten aus der Ukraine ist die Zahl auf mehr als 65 Haushalte gestiegen, sagt Liane Spiegelberg. Damit bei der Ausgabe alles rund und fair läuft, erhält jeder Kunde einen Tafelausweis. Darauf zu lesen ist neben dem Namen auch die Zusammensetzung der Familie. Dementsprechend werden die Lebensmittel verteilt. Am Ausgabetag erhält jeder eine Losnummer. In der Reihenfolge dieser Nummern ist dann der Zugang zur Tafel geregelt.« Oder aus Niedersachsen: Krisenstimmung bei den Tafeln in Walsrode: »Es brennt ganz lichterloh bei den Tafeln im Land. Die steigenden Kosten für Lebensmittel haben sich auch bei dieser Versorgungskette für Menschen, die in Not geraten sind, ausgewirkt. Ursula Büch, erste Vorsitzende der Tafel in Walsrode: „Wir bekommen von den Discountern kaum mehr Ware. Uns fehlen Obst und Gemüse und viele andere wichtige Lebensmittel.“ Auch die Lieferungen von den Bäckereien seien drastisch zurückgegangen. „Wenn wir von der Stadt Walsrode nicht so großzügig unterstützt würden, hätten wir die größten Probleme, die über 1 000 Menschen, die jeden Freitag zu uns kommen, zu versorgen.“« Auch in der Großstadt Hamburg: „Manche Lebensmittel bekommen wir gar nicht mehr“: »Leere Regale im Lager der Tafel. In Hamburg zeigt sich, wie prekär die Lage ist. „Wegen steigender Preise werden die Großspender immer knauseriger“, heißt es. Nun sind die Helfenden auf neuen Hilfen angewiesen.« Um nur drei von vielen Beispielen zu zitieren. Die hier angerissene Entwicklung wurde bereits vor Monaten aufgerufen, so in dem Beitrag „Am Limit“. „So geht das nicht mehr weiter“: Vielen Tafeln geht die Puste aus, der hier am 29. April 2022 veröffentlicht wurde.
Tafeln
„Am Limit“. „So geht das nicht mehr weiter“: Vielen Tafeln geht die Puste aus
Mit der Gründung der ersten Tafel im Jahr 1993 in Berlin haben engagierte Menschen den Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung aufgenommen. Mittlerweile sind es rund 60.000 Helferinnen und Helfer, die sich für die Tafel-Arbeit engagieren. Sie sammeln gespendete Lebensmittel ein, beladen und entladen Fahrzeuge, sortieren die Lebensmittel und verteilen sie in den Ausgabestellen der Tafeln überall im Land an armutsbetroffene Menschen. 265.000 Tonnen Lebensmittel werden so jährlich von den Tafeln gerettet. Im Jahr 2020 gab es bundesweit 956 Tafeln, zu denen über 2.000 Ausgabestellen gehörten. Viele Tafeln bieten zudem weiterführende Serviceangebote für ihre Kunden an. Die Angebote reichen von der Freizeitgestaltung für Familien bis zu Seniorencafés, Kleiderkammern und Sozialkaufhäusern. Hinzu kommen Betreuungs- und Beratungsangebote wie Sprachunterricht, Kinderkochkurse oder Hausaufgabenhilfe.
So beginnt die Selbstbeschreibung des Dachverbands der 956 Tafeln in unserem Land, niedergeschrieben im Jahresbericht 2020 der Tafel Deutschland, der im Mai 2021 veröffentlicht wurde. Eine umfangreiche Rechenschaftslegung der Arbeit der Tafeln.
Auch Lebensmittel im Müllcontainer können strafrechtlich geschütztes Eigentum sein, wenn der Gesetzgeber es so will. Das Bundesverfassungsgericht zum „Containern“ und die eigentlich relevante Frage in einer Wegwerfgesellschaft
»Der Gesetzgeber darf das zivilrechtliche Eigentum grundsätzlich auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen.«
So das Bundesverfassungsgericht unter der Überschrift Erfolglose Verfassungsbeschwerde bei einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen „Containern“ zu einem Beschluss, mit dem begründet wird, warum das hohe Gericht zwei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Diebstahls von Lebensmitteln aus einem verschlossenen Abfallcontainer eines Supermarktes („Containern“) richten, nicht zur Entscheidung angenommen hat. Dazu ausführlicher BVerfG, Beschluss vom 05. August 2020 – 2 BvR 1985/19. Wie so oft muss man schon zwischen den Zeilen graben, um Hinweise der Verfassungsrichter an die Politik zu lesen: »Es ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, den Bereich strafbaren Handelns verbindlich festzulegen. Das Bundesverfassungsgericht kann diese Entscheidung nicht darauf prüfen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat … Der Gesetzgeber hat (die) Verfügungsbefugnis des Eigentümers nicht durch eine gegenläufige, verhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung eingegrenzt.« Was er, anders formuliert, durchaus hätte tun können.
Auch hier muss man zuerst einmal einen Blick auf den Sachverhalt werfen. Dazu kann man dem Beschluss des BVerfG die folgende Beschreibung entnehmen: