Bekanntlich geht es in einer Koalition unterschiedlicher Partner im Regelfall zu wie auf einem orientalischen Basar, wenn der eine was will und der andere das eigentlich nicht, sich aber die Zustimmung abkaufen lässt. Das kann man diese Tage wieder einmal besichtigen am Beispiel der seit Jahren geforderten Maßnahmen gegen die desaströsen Arbeitsbedingungen vieler Paketzusteller. Aus dieser Kelleretage des Arbeitsmarktes wird nun ein Durchbruch vermeldet, wird landauf landab berichtet: Koalition einigt sich auf Verbesserungen für Paketboten. Man achte auf solche Formulierungen: »Dabei sollen große Paketdienste verpflichtet werden, Sozialabgaben für ihre säumigen Subunternehmer nachzuzahlen. Dafür sollen kleine und mittelständische Unternehmen an anderer Stelle entlastet werden, wie Union und SPD mitteilten.« Bei dem letzten Punkt geht es um das Versprechen eines sogenannten „Bürokratie-Entlastungsgesetzes (BEG III)“, das man auf den Weg bringen will. Details nannten die Koalitionäre zunächst nicht.
Schauen wir auf die Paketboten: »Nach wochenlangen Diskussionen sind sich Union und SPD endlich einig: Paketboten sollen in Zukunft besser vor Ausbeutung geschützt werden … (Ein Gesetzentwurf soll) Versandunternehmen wie Hermes, UPS oder DHL in die Verantwortung dafür (nehmen), dass auch all jene Zusteller einen Mindestlohn erhalten und über Sozialbeiträge abgesichert werden, die nicht direkt bei ihnen, sondern bei einem Subunternehmen angestellt sind. Im Ernstfall sollen die Dienstleister für nicht gezahlte Entgelte und Beiträge einstehen«, so dieser Bericht: So sollen Paketboten vor Ausbeutung geschützt werden. Das hört sich doch gut an. Kein Wunder, dass es große Zustimmung in den meisten Medienberichten gab und neben der SPD, die sich das auf ihrer Erfolgsliste abbuchen lassen möchte, gab es auch von der Gewerkschaft Verdi Begeisterung für das, was man da in Aussicht stellt (denn das muss ja erst noch den gesetzgeberischen Weg durchlaufen).
Die Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit ist weniger trivial, als der unbedarfte Beobachter wahrscheinlich glaubt. Man kann das in Deutschland studieren am Beispiel des Mindestlohngesetzes und seiner Kontrolle durch den Zoll. Offensichtlich geht es dabei um die Frage, ob der den Arbeitnehmern zustehende gesetzliche Mindestlohn pro Arbeitsstunde auch zur Auszahlung gekommen ist. In nicht wenigen Fällen geht es aber in Wirklichkeit nicht um die Höhe des Mindestlohnes, sondern um das Problem, dass es sich dabei um ein Stundenlohn handelt – und das bedeutet zwangsläufig, dass die Kontrolleure darauf angewiesen sind, die Arbeitszeiten nachvollziehen zu können. Daraus resultieren nun für manche Branchen und Arbeitgeber ganz erhebliche Probleme, man denke hier an die Gastronomie. Nicht wegen dem Lohn an sich, sondern weil bei den Kontrollen klar werden würde, dass hier regelhaft gegen das Arbeitszeitgesetz mit seinen Schutzgrenzen die tägliche Arbeitszeit betreffend verstoßen wird. Das wurde in der Vergangenheit kaum bis gar nicht überprüft, nun fallen Verstöße dagegen gleichsam als Kollateralschaden der Mindestlohnkontrollen auf – wenn die tatsächliche Arbeitszeit korrekt festgehalten und dokumentiert wurde.
Aber selbst bei den vielen Arbeitgebern, die sich absolut regelkonform verhalten, kann die Dokumentation der Arbeitszeit schwierig werden. Natürlich immer dann, wenn es sich beispielsweise um ortsflexible Arbeitnehmer handelt, also nicht um Beschäftigte, die einstempeln, wenn sie ins Werk oder ins Büro kommen und ausstempeln, wenn sie Feierabend machen. »Über viele Berater, ITler, Versicherungsvertreter weiß niemand, wie viel sie wirklich arbeiten und ob sie ihre Gesundheit gefährden«, so Larissa Holzki in ihrem Artikel unter der Überschrift Kommt die Stechuhr für alle? Und sie weist darauf hin, dass sich das nun ändern könnte, wenn es nach Giovanni Pitruzzella, Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) geht, denn der habe in einem laufenden Verfahren dafür plädiert, diesen Zustand EU-weit zu ändern. Veröffentlicht wurde der Artikel kurz vor der heutigen Bekanntgabe der Entscheidung des EuGH. Und die hat es in sich.
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