Wer erinnert sich nicht an die vielen kritischen Berichte über die „Pflegenoten“ für Pflegeheime. Denn die haben den Eindruck erweckt, dass Deutschland flächendeckend ein Land der Einser-Einrichtungen sei. Dass selbst Heime, die wegen gravierender Pflegemängel in den Fokus der Berichterstattung und der Aufsichtsbehörden genommen wurden, auf dem Papier mit Bestnoten geglänzt haben. Bisher liegt die Durchschnittsnote für Deutschlands Heime bei 1,2. Und die massive Kritik an dem dahinter stehenden Bewertungssystem wurde über Jahre vorgetragen.
So beginnt der Beitrag Neuer Anlauf beim „Pflege-TÜV“: Jetzt wird aber wirklich alles besser. Oder doch nicht? vom 22. November 2018. Die Absichten bei der Einführung des Systems waren die besten. Mit einem Benotungssystem für Pflegeheime sollten „schwarze Schafe“ kenntlich gemacht, der Wettbewerb gefördert und den „Kunden“ ein verlässlicher Qualitätsüberblick geboten werden. Angesichts der Tatsache, dass mehr als 300.000 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen suchen jedes Jahr einen Heimplatz suchen, eine ehrenwerte und wichtige Sache. Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) wurde seit Juli 2008 erstmals die Möglichkeit für Versicherte geschaffen, relevante Prüfergebnisse des MDK und des PKV-Prüfdienstes in der stationären Pflege laienverständlich zugänglich zu machen. Doch einige Jahre nach seiner Einführung gaben Experten dem sogenannten Pflege-TÜV selber mieseste Noten. Irgendwann hat man auch in der Politik ein Einsehen gehabt, dass es so nicht weitergeht. Der Gesetzgeber hat daraufhin im Jahr 2015 die Betreiber von Pflegeeinrichtungen und -diensten sowie die Krankenkassen verpflichtet, bis zum Frühjahr 2017 ein neues Bewertungsverfahren zu entwickeln – aber die kamen wie so oft nicht termingerecht in die Puschen.