Die Pflege weiter allein zu Haus: Das Bundesverfassungsgericht will/kann der Pflege nicht helfen. Verfassungsbeschwerde gegen den „Pflegenotstand“ nicht zur Entscheidung angenommen

So eine Schlagzeile wird allen weh tun, die für die Pflege unterwegs sind: Klage gegen Pflegenotstand gescheitert. Von Karlsruhe ist keine Hilfe für diesen wahrlich gebeutelten Bereich und damit für die dort zu pflegenden wie arbeitenden Menschen zu erwarten. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in der Überschrift einer Pressemitteilung über die Nicht-Annahme einer Verfassungsbeschwerde mit Anführungszeichen gearbeitet: Verfassungsbeschwerde gegen den „Pflegenotstand“ nicht zur Entscheidung angenommen, so heißt es dort. Offensichtlich will man damit seine Distanz zur Begrifflichkeit zum Ausdruck bringen, als ob dieses Wort eine Nicht-Realität widerspiegelt, zumindest kann man damit nicht viel anfangen. Vielleicht will man auch warnen, dass es sich um ein kontaminiertes Wort handelt. Dabei sind die Anführungszeichen begründungspflichtig, denn offensichtlich ist seine Verwendung mehr als weit verbreitet – ein einfacher Test mit Google fördert immerhin in nur 0,35 Sekunden „ungefähr 164.000 Ergebnisse“ zu Tage. Rein quantitativ gesehen muss da schon was dran sein. Aber eine Google-Suche kann auf der anderen Seite natürlich nicht wirklich ein Maßstab sein für die höchsten Richter unseres Landes bei der Beurteilung der Frage, ob etwas gegen die Verfassung verstößt.

Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Pflegemissstände in unserem Land – war da nicht schon mal was vor kurzem? Das wird sich der eine oder andere Leser dieses Blogs erinnernd fragen. Genau, erst am 10 Januar 2016 konnte man hier den Beitrag lesen: Immer diese Zuständigkeitsfragen. Das Bundesverfassungsgericht lehnt Verfassungsbeschwerde gegen Missstände im Pflegesystem ohne weitere Begründung ab. Aber hier wird nichts aufgewärmt, sondern tatsächlich geht es bei dem neuen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts um ein anderes – angestrebtes – Verfahren.

Im Januar dieses Jahres ging es um den Vorstoß des in der Angelegenheit Pflegenotstand engagierten Armin Rieger, der in Augsburg das Pflegeheim „Haus Marie“ leitet. Ihm ging und geht es um eine Beschwerde gegen den Staat wegen Verletzung der Schutzpflicht gegenüber den Pflegebedürftigen. Er hat Mitte 2014 »einen 21-seitigen Schriftsatz nach Karlsruhe geschickt, der sich wie eine einzige Abrechnung mit dem aktuellen Pflegesystem las. Darin warf er Heimen und Pflegern sogar Urkundenfälschung und Betrug vor: „Jeder weiß, dass täglich Leistungen seitens der Pflegekräfte abgezeichnet oder dokumentiert werden, die nicht geleistet werden können.“ Die Krankenkassen und Politiker wüssten davon auch, doch es werde „systematisch weggeschaut“. Laut Rieger sei unter den aktuellen Rahmenbedingungen eine Berufsausübung „unter ethischen Gesichtspunkten nicht möglich. Der vorgegebene Personalschlüssel und die zustehenden Mittel lassen eine menschenwürdige Pflege nicht zu“«, kann man zur Vorgeschichte in dem Artikel Pflege-Rebell scheitert endgültig lesen, der bereits in der Überschrift auf den Punkt bringt, was aus dem Vorstoß geworden ist. Nichts.

Die Verfassungsbeschwerde des Heimleiters wurde nicht wegen der Inhalte oder einer fehlenden substanziellen Begründung abgelehnt, denn die hat das BVerfG gar nicht erst geprüft. Die Entscheidung zur Ablehnung wurde formalistisch begründet: Für bessere Pflege in Senioreneinrichtungen dürften nur diejenigen klagen, die dort leben. Rieger dagegen sei Geschäftsführer und Mitinhaber des „Haus Marie“. Mithin sei er für die Verfassungsbeschwerde gar nicht „zuständig“.

Bei dem aktuellen Fall geht es um einen parallelen Vorstoß von anderer Seite. Auch über den wurde hier – bereits am 8. November 2014 – in einem eigenen Beitrag berichtet: Man bittet das Bundesverfassungsgericht um „Hilfe in höchster Not“. Es geht also um die Pflege. Um die Pflege von Menschen mit Grundrechten.  Sieben Musterkläger fordern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf, gegen den Pflegenotstand in Deutschland einzuschreiten und den Gesetzgeber „zur Einhaltung seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtungen“ zu bewegen. »So eine Verfassungsklage hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben«, urteilte damals Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung in seinem Artikel Aufschrei gegen den Pflegenotstand.

Die Nöte der Beschwerdeführer, zwischen 35 und 89 Jahre alt, die aufgrund ihrer Lebenssituation damit rechnen müssen, in einem Pflegeheim untergebracht zu werden, wurden dem höchsten deutschen Gericht in einer 112-seitigen Klageschrift zugestellt worden. Hinter den Klägern stand der Sozialverband VdK. Die damalige Hoffnung war, dass wenn die Bundesverfassungsrichter zu dem Schluss kommen, dass der Staat seine Schutzpflichten gegenüber Pflegebedürftigen bislang verletzt, der Gesetzgeber dann in einer bestimmten Frist Abhilfe schaffen müsse.

»Aber wird man diese Hilfe vom höchsten Gericht auch bekommen? So sehr man sich gerade an dieser Stelle eine volle Bejahung wünschen würde, plausibel ist so ein Ergebnis eher nicht.« So die Einschätzung bereits in dem Beitrag vom 8. November 2014. Referenzpunkt für diese Skepsis war die zum damaligen Zeitpunkt bereits bekannte Nicht-Annahme der Verfassungsbeschwerde des Herrn Rieger: »Für bessere Pflege in Senioreneinrichtungen dürften nur diejenigen klagen, die dort leben. Rieger dagegen ist Geschäftsführer und Mitinhaber des „Haus Marie“. Man möchte dem Gericht nicht zu nahe treten, aber so ganz konsequent erscheint diese etwas gewillkürt daherkommende Grenze nun auch wieder nicht, denn auch ein Heimleiter kann ein Betroffener sein – vor allem von Zuständen, die als systematisch generiert angesehen werden.«

Und genau das wurde als Achillesferse auch bei der VdK-Klage gesehen, denn »die formalistische Ablehnungsbegründung des BVerfG könnte sich auch bei dem – anders gelagerten – Ansatz des VdK als Bumerang erweisen, da es sich auch hier um Einzelkläger handelt, die (noch) nicht in einem Heim leben und eine andere Politik wollen angesichts dessen, dass ihnen dann droht.«

Neben der Vorahnung, dass auch dieser Vorstoß aus primär formalistischen Gründen auflaufen wird, wurde damals ein weiteres Fragezeichen hinsichtlich einer möglichen Rolle des Bundesverfassungsgerichts vorgetragen:

»Aber auch wenn wir einmal spekulieren, dass das Bundesverfassungsgericht entscheiden sollte, man lässt das Verfahren zu, weil wenigstens eine „halbseitige“ Betroffenheit angenommen wird. Was dann? Wo soll das Gericht die beschriebene Grenze zwischen einem unabwendbaren Leid und einer Konsequenz aus einer unterentwickelten Ressourcenlage oder einer unterlassenen Heimaufsicht auf der anderen Seite ziehen? Ab wann kippt in praxi die Schuldfrage von der einen zur anderen Seite?«

Dann schauen wir uns abschließend an, was das Bundesverfassungsgericht denn heute in seiner Pressemitteilung Verfassungsbeschwerde gegen den „Pflegenotstand“ nicht zur Entscheidung angenommen vorgetragen hat an Gründen für eine Nicht-Annahme der Verfassungsbeschwerde (die Entscheidung im Original: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. Januar 2016 
– 1 BvR 2980/14):

»Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, da eine Verletzung einer grundrechtlichen Schutzpflicht durch grundgesetzwidriges Unterlassen des Gesetzgebers sowie die eigene und gegenwärtige Betroffenheit der Beschwerdeführer nicht hinreichend substantiiert vorgetragen wurde.«

Die Verfassungsrichter stützen ihre Entscheidung im Wesentlichen auf zwei Punkte:

»1. Nur in seltenen Ausnahmefällen lassen sich der Verfassung konkrete Pflichten entnehmen, die den Gesetzgeber zu einem bestimmten Tätigwerden zwingen. Ansonsten bleibt die Aufstellung und normative Umsetzung eines Schutzkonzepts dem Gesetzgeber überlassen. Ihm kommt ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu. Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann vom Bundesverfassungsgericht nur begrenzt nachgeprüft werden. Es kann erst dann eingreifen, wenn der Gesetzgeber seine Pflicht evident verletzt hat.«

Genau dieses Erfordernis sehen die Verfassungsrichter aber bei der vorliegenden Verfassungsbeschwerde als nicht erfüllt an:

»Weder führen die Beschwerdeführer aus, unter welchen Gesichtspunkten die bestehenden landes- und bundesrechtlichen Regelungen zur Qualitätssicherung evident unzureichend sein sollten, noch zeigt die Verfassungsbeschwerde substantiiert auf, inwieweit sich eventuelle Defizite in der Versorgung von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen durch staatliche normative Maßnahmen effektiv verbessern ließen.«

Dann wird noch ein zweiter Punkt nachgeschoben, der zum einen an die bekannte Argumentationsfigur der Nicht-Betroffenheit wie im Fall des Heimleiters Rieger erinnert, zum anderen aber an einer markanten Stelle hinausgeht:

»2. Die Verfassungsbeschwerde zeigt auch nicht hinreichend substantiiert auf, dass die Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar in ihren Grundrechten verletzt sind … Vorliegend ist bereits die Notwendigkeit von stationärer Pflege in der Person der Beschwerdeführer nicht mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit gegeben. Hinzu kommt, dass Pflegebedürftige gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB XI zwischen den für die Versorgung zugelassenen Pflegeheimen wählen können. Gegenüber grundrechtswidrigen Pflegemaßnahmen ist um fachgerichtlichen Rechtsschutz zu ersuchen.«

Während der erste Teil der unter Punkt 2 vorgetragenen Argumentation der entspricht, mit der schon die Beschwerde des Herrn Rieger zurückgewiesen wurde, enthält der zweite Teil eine fast schon putzige Bewertung, die aber keineswegs den gerade bei einem Verfassungsgericht anzulegenden inhaltlichen Maßstäben genügen kann: Gleichsam im Fahrtwind eines sehr reduzierten und mit Blick auf die Lebenswirklichkeit mehr als fragwürdigen Postulats einer „Wahlfreiheit“ des Pflegebedürftigen zwischen verschiedenen Heimen wird in den Raum gestellt, jeder könne sich ja einem Heim mit Pflegenotstand entziehen. Das hat nun rein gar nichts mit der Versorgungsrealität vieler Menschen in vielen Regionen unseres Landes zu tun. Also entweder hätte man sich dieses Argument sparen sollen oder aber man muss das „substantiiert“ begründen können – das verlangt das Gericht von den Beschwerdeführern ja auch.
Aber was soll’s. Der letzte Satz im Zitat – »Gegenüber grundrechtswidrigen Pflegemaßnahmen ist um fachgerichtlichen Rechtsschutz zu ersuchen« – macht deutlich, was der Kern der Botschaft aus Karlsruhe ist: Wir sind nicht zuständig, bei Details wendet euch bitte an die Fachgerichte. Man wird sicher erleichtert sein beim hohen Gericht, dass dieser Kelch an einem vorübergegangen ist angesichts der Tiefen und Untiefen, die mit dem Pflegenotstandsthema verbunden sind.
Und fürwahr – der Ball liegt damit wieder im Spielfeld, wo er hingehört: Es handelt sich um politische Weichenstellung und um konkrete gesetzgeberische Gestaltungen, mit denen man die mit dem Begriff des Pflegenotstands beschriebene Problematik bearbeiten müsste, sollte, könnte. Wenn man denn wollte.
Und mit dem Wollen ist das bekanntlich so eine Sache. Die Pflege, also vor allem und zuerst die Pflegekräfte, müssen ihre Sache in die eigenen Hände nehmen. Beispielsweise das irgendwann einmal das, was beispielsweise auf Twitter unter dem Hashtag #Pflegestreik virtuell verhandelt wird, zu einer realen politischen Auseinandersetzung wird. 

Die Amazonisierung der Gesellschaft schreitet voran und Amazon stellt die Systemfrage auch bei den Paketdiensten

Die teilweise wirklich nur noch als katastrophal zu bezeichnenden Arbeitsbedingungen der Paketzusteller waren und sind immer wieder mal Thema in der Berichterstattung, auch hier wurde das Thema oft aufgerufen. Immer mehr, immer schneller und immer billiger – dieser Dreischritt im Gefolge der Amazonisierung unserer Gesellschaft wurde und wird bislang überwiegend auf dem Rücken der vielen (schein)selbständigen Subunternehmer ausgetragen, die das dann weiterreichen an ihre Beschäftigten. Und Amazon – auch selbst hinsichtlich der eigenen Arbeitsbedingungen seit langem in der Kritik – wächst weiter, wie der gesamte Bereich des Online-Handels.

Das amerikanische Unternehmen geht jetzt allerdings einen Schritt weiter: Amazon baut in USA eigenen Paketdienst auf, so ist einer der Artikel dazu überschrieben.

»Der Onlinehändler Amazon will künftig einen Großteil seiner Lieferungen in den USA selbst abwickeln. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters und beruft sich dabei auf die Aussagen von Lieferfahrern des Unternehmens. Die Fahrer sagten demnach, im Rahmen des internen Programms Amazon Flex seien bereits Pakete von Amazon selbst an Prime-Kunden geliefert worden. Den Informationen der Fahrer zufolge sollen sie nun auch normale Bestellungen über die Website amazon.com ausliefern. Geplant sei demnach ein Ausbau der Lieferflotte des Unternehmens, um in den USA mit Logistikunternehmen wie UPS oder FedEx in Konkurrenz zu treten. Eine Sprecherin des Unternehmens sagte, in Texas würden Fahrer von Amazon Flex bereits Pakete ausliefern.«

Amazon Flex – der Name ist schon Programm. Denn es wird jetzt kaum einen aufgeweckten Zeitgenossen überraschen, wenn man an dieser Stelle anfügen muss, dass die Flex-Fahrer „natürlich“ nicht bei Amazon angestellt werden bzw. sind:

»Die Fahrer sind dem Bericht zufolge keine Amazon-Angestellten, sondern arbeiten selbstständig und müssen unter anderem die Tankrechnung und Versicherungen selbst bezahlen, heißt es in dem Bericht weiter. Amazon könnte durch eine eigene Fahrerflotte seine milliardenschweren Logistikausgaben deutlich senken und die Kontrolle der Auslieferungen verbessern.«

Wer jetzt an dieser Stelle vielleicht einwenden möchte, na gut, aber das betrifft uns nicht, das findet in den USA statt, der muss eines besseren belehrt werden.

Schon in dem Artikel findet man am Ende diesen Hinweis:

»Auch in Deutschland arbeitet Amazon an einem eigenen Zustelldienst. Über ein Versandlager in Olching bei München will das Unternehmen testen, wie es sich als Konkurrenz zu DHL, Hermes und DPD aufstellen kann. Hat das Modellprojekt Erfolg, soll der Paketdienst ausgeweitet werden.«

Damit zeichnet sich eine Art Systemwechsel ab, so auch die Einschätzung von Frank-Thomas Wenzel in seinem Artikel Wie Amazon und Google den Einzelhandel verändern wollen:

»Bislang gibt es klare Arbeitsteilung: Auf der einen Seite der mit großem Abstand weltgrößte Onlinehändler Amazon, der hierzulande einen Marktanteil von fast 25 Prozent hat. Auf der anderen Seite die Paketdienste UPS, DPD oder die Posttochter DHL.«

So ist das im heutigen System. Warum dann einen eigenen Lieferdienst?

»Auch DHL und Co .verdienen am Ausliefern, das ist Geld, das Amazon gerne hätte. Bislang schreckte der Konzern davor zurück, weil die Liefervolumina von Amazon allein vielfach zu gering waren, um eigene Flotte zu betreiben. Das ändert sich aber mit dem stetigen Wachstum des Onlinehandels, der in Deutschland ungebrochen mit zweistelligen Prozentzahlen zulegt. Insider halten es für möglich, dass Amazon zunächst punktuell in Großstädten eigene Lieferdienste ausbaut. Außerdem könnten die Amazon-Transporter auch Waren von anderen Onlinehändlern ausliefern.«

Und der Online-Handel expandiert nicht nur rasant, auch der Wettbewerbsdruck steigt entsprechend:

»Der Wettbewerb im Onlinehandel wird härter. Um sich von der Konkurrenz abzusetzen, setzt Amazon alles darauf, schneller zu werden. Lieferung nur wenige Stunden nach der Bestellung: Darauf läuft es zumindest in großen Städten hinaus. Dies verlangt eine höchsteffiziente Logistik – das legt es nahe, alles aus einer Hand zu organisieren.«

In Deutschland gibt es nicht nur das bereits angesprochene Pilotprojekt in Olching bei München, sondern es werden Amazon-Manager zitiert, die darauf hinweisen, dass weitere Verteilzentren entstehen sollen, die möglichst nah an Großstädten angesiedelt werden sollen. Dort könnten dann auch eigene Lieferdienste eingesetzt werden.

Zwischenzeitlich setzt Amazon auf das Verteilen von Beruhigungspillen an DHL & Co.
»Glaubt man Amazon-Finanzchef Brian Olsavsky, muss sich die Tochter der Deutschen Post keine Sorgen machen. Der Konzern brauche die eigenen Lieferkapazitäten nur, weil die Paketlieferdienste zu manchen Zeiten nicht mehr hinterherkämen. Diese seien „nicht länger in der Lage, unsere gesamte Menge, die wir in der Spitze brauchen, abzuwickeln“, sagte Olsavsky in einer Telefonkonferenz mit Analysten«, kann man dem Artikel Amazon überfordert Paketdienste entnehmen.

Und weiter:

»Der eigene Dienst solle vor allem für Transporte zwischen Amazons Lagern und seinen Auslieferzentren eingesetzt werden. Auch für besonders schnelle Lieferungen, etwa im Rahmen von Amazon Now oder des Essenslieferdienstes Amazon Fresh, könnte Amazon die eigenen Fahrzeuge gebrauchen.«

Ach, Amazon Fresh. Die nächste Baustelle, die der Konzern auch in Deutschland aufmachen will.
Denn hier entwickelt sich ebenfalls ein heftiger Wettbewerb: Beim Geschäft mit den Dingen des täglichen Bedarfs tritt Amazon gegen zahlreiche Supermarktketten an, die gerade dabei sind ihre Lebensmittel-Lieferdienste massiv auszubauen.

Diese Aktivitäten mag die Aktionäre des Unternehmens erfreuen, sehen sie doch ein weiteres Wachstum von Amazon am Horizont. Aber für die Arbeitsbedingungen der Menschen, die bei den Paketdiensten arbeiten, bedeutet das bei den derzeitigen Bedingungen eine weitere Eskalation der für sie negativen Ökonomisierung in der Branche. Um so wichtiger wäre eine gewerkschaftliche Gegenmacht, um die erfahrbaren Auswüchse in den Griff zu bekommen. Das wird allerdings erheblich erschwert durch die vielen kleinen Subunternehmer, die hier unterwegs sind und denen es oft nicht besser geht als den eigenen Mitarbeitern.

McKinsey kommt. Und soll jetzt die Flüchtlingsintegration in Berlin erledigen, weil die Verwaltung die „komplexe Aufgabe“ nicht bewältigen könne

McKinsey unterhält ein globales Netz aus ehemaligen Mitarbeitern – und wird langsam unheimlich. Die Berater-Alumni sitzen in den Schaltzentralen von Unternehmen und Politik, bewegen Milliarden, steuern ganze Volkswirtschaften. So beginnt der Artikel McKinsey ist überall von Michael Freitag und Dietmar Student, der bereits im Oktober 2012 veröffentlicht wurde. Hier wird an vielen Beispielen beschrieben, wie es diese globale Unternehmensberatung schafft, überall die Finger reinzubekommen. Man kann das „Geschäftsgeheimnis“ der Meckies relativ einfach beschreiben – und bei aller Distanz bis Abneigung muss man dabei fast schon ehrfurchtsvoll zur Kenntnis nehmen, dass es denen gelungen ist, eine Art Perpetuum mobile der (Folge-)Auftrags- und damit Geldbeschaffung in die Welt zu setzen. »In den Vorständen internationaler Konzerne, auf Ministerposten, in Kulturorganisationen, Stiftungen und auch in Internetfirmen wie Autoscout 24: Die Jünger McKinseys sind überall«, schreiben Freitag und Student. Und liefern auch ein paar eindrucksvolle Zahlen:

»Mehr als 25.000 ehemalige McKinsey-Berater besetzen in 120 Ländern meist hochrangige Positionen; bei McKinsey selbst sind aktuell nur 9000 Berater registriert. Weltweit haben es rund 7000 Ex-Meckies in höchste Führungspositionen geschafft; 200 leiten Firmen, die mehr als eine Milliarde Dollar im Jahr umsetzen; die Top-Five-CEOs kommen zusammen auf mehr als 400 Milliarden Dollar; sie führen Boeing (USA), BHP Billiton (Australien), Vodafone (Großbritannien), Eni (Italien) und die Deutsche Post.«

Die McKinsey-Berater beraten und dringen dann ein in die Unternehmen, oftmals über die Schiene Vorstandsassistenz. Wenn die dann weiter aufsteigen, sitzen sie später an Positionen, von denen aus sie selbst wieder Aufträge vergeben können – und an wen? Keine Frage, ein sich selbst erhaltendes und expandierendes Geschäftsmodell. 

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