Zwischen Überbrückung und Verfestigung: Die Rolle der Grundsicherung beim Übergang in die Altersrente

Ein Teil der altersarmen Menschen ist auf Grundsicherung im Alter nach SGB XII angewiesen – wobei die Altersarmut auf gar keinen Fall reduziert werden darf auf diejenigen, die in diesem Sozialhilfezweig mehr oder weniger aufgefangen werden. Ausführlicher dazu der Beitrag Altersarmut: Diesseits und jenseits der Grundsicherung im Alter nach SGB XII vom 8. November 2022.

Was aber ist mit denjenigen, die vor dem Übergang in die Altersrente Grundsicherung beziehen? Setzt sich das dann im Rentenbezug fort? Oder dient der Bezug von Grundsicherungsleistungen der Überbrückung, bis der Anspruch auf eine Altersrente die betroffenen Menschen aus der Grundsicherung herausholt?

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Altersarmut: Diesseits und jenseits der Grundsicherung im Alter nach SGB XII

Blickt man die vergangenen Jahre zurück, dann steigt sie kontinuierlich an, die Zahl der Empfänger der Sozialhilfeleistung Grundsicherung im Alter (und bei Erwerbsminderung für Menschen vor dem Erreichen der Altersgrenze) nach § 41 ff. SGV XII.

»Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedarfsorientierte und bedürftigkeitsgeprüfte Fürsorgeleistung. Zugang zu den Leistungen haben erwachsene Personen, deren (anrechenbares) Einkommen, (verwertbares) Vermögen und/oder (realisierbare) Unterhaltsansprüche nicht ausreichen, um den individuellen Bedarf zu decken. Hierbei bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern bzw. Eltern unberücksichtigt, sofern das jährliche Gesamteinkommen des Unterhaltspflichtigen 100.000 Euro nicht übersteigt«, so die Kurzbeschreibung von Johannes Steffen.

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Überwiegend weise, aber zunehmend eine Last? Gibt es einen Trend zu mehr negativen Einstellungen gegenüber der älteren Generation?

Beginnen wir mit den positiven Nachrichten: Ältere Personen werden in der Bevölkerung eher als weise und erfahren wahrgenommen. Hierbei wird insbesondere die Funktion Älterer als Ratgeber geschätzt, bei der Jüngere von deren Lebenserfahrung profitieren. So betrachten insgesamt 87,1 Prozent (1996: 87,9 Prozent) der Befragten Ältere als erfahrene Ratgeber. Demgegenüber beschreiben nur 47 Prozent sie als einsam, depressiv und nicht auf der Höhe der Zeit. 1996 waren 43,7 Prozent dieser Ansicht. Aber: Während 1996 nur neun Prozent der Befragten hohe Zustimmungswerte zur Einschätzung Älterer als gesellschaftliche Bürde berichteten, waren es 2021 mit 19,2 Prozent mehr als doppelt so viele.

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„Die“ Inflation und ihre Streuung zwischen unten und oben

Am 13. Oktober 2022 meldet das Statistische Bundesamt unter der Überschrift Inflationsrate im September 2022 bei +10,0 %. Vor allem Energie- und Nahrungsmittelpreise sorgen für neuen Höchststand: »Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im September 2022 bei +10,0 %. Die Inflationsrate hat sich damit nach +7,9 % im August 2022 sprunghaft erhöht und verweilt seit sieben Monaten oberhalb von 7 %.« Die Inflationsrate hat damit einen neuen Höchststand im vereinigten Deutschland erreicht. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes, wird mit diesen Worten zitiert: „Hauptursachen für die hohe Inflation sind nach wie vor enorme Preiserhöhungen bei den Energieprodukten. Aber wir beobachten zunehmend auch Preisanstiege bei vielen anderen Gütern, besonders bei den Nahrungsmitteln. Zudem haben das Auslaufen von 9-Euro-Ticket und Tankrabatt den Preisauftrieb im September 2022 verstärkt. Diese zeitlich begrenzten Maßnahmen des zweiten Entlastungspakets hatten sich von Juni bis August 2022 dämpfend auf die Gesamtteuerung ausgewirkt.“ Nach Inkrafttreten der Entlastungsmaßnahmen im Juni 2022 hatte das Statistische Bundesamt den dämpfenden Effekt der Entlastungsmaßnahmen auf den Verbraucherpreisindex auf etwa einen Prozentpunkt geschätzt.

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Flucht aus der (deutschen) Mitbestimmung abgebremst: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Gewerkschaften (nicht nur) bei SAP

»Wie andere Firmen hat sich auch SAP von einer deutschen AG in eine europäische SE umgewandelt. Was das für die Mitbestimmung der Gewerkschaften bedeutet, war umstritten. Der EuGH hat nun entschieden: Sie darf nicht geschwächt werden«, so bilanziert Gigi Deppe aus der ARD-Rechtsredaktion unter der Überschrift EuGH stärkt Gewerkschaften bei SAP eine neue Entscheidung des EuGH (Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-677/20 vom 18.10.2022). Und Deppe verweist sogleich darauf, dass das Urteil nicht nur die SAP betrifft: »Die Entscheidung des obersten Gerichts der EU dürfte im Ergebnis viele Firmen interessieren. Denn mehrere hundert große deutsche Unternehmen wie etwa Allianz, BASF oder Porsche haben sich seit 2004 von einer Aktiengesellschaft in eine sogenannte Societas Europaea umgewandelt. Das heißt: Hinter dem Firmennamen steht nicht mehr das Kürzel AG, sondern die beiden Buchstaben SE.«

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