Immer noch 7,5 Millionen abhängig Beschäftigte, aber: der Niedriglohnsektor ist etwas geschrumpft

19 Prozent und damit fast jeder fünfte abhängig Beschäftigte in Deutschland haben im April 2022 im Niedriglohnsektor gearbeitet. Damit wurden rund 7,5 Millionen Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle von 12,50 Euro brutto je Stunde entlohnt. Das waren 514.000 niedrig entlohnte Jobs weniger als im April 2018 (8,0 Millionen), berichtet das Statistische Bundesamt unter der Überschrift 0,5 Millionen weniger Niedriglohnjobs im April 2022 gegenüber April 2018. Der Anteil der niedrigentlohnten Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen ist somit bundesweit von 21 Prozent auf 19 Prozent gesunken.

Mit Blick auf die Schrumpfung des so gemessenen Niedriglohnsektors gibt es erhebliche Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland – und das lässt sich auf die Anhebung des Mindestlohns in den Jahren 2018 bis zum Frühjahr 2022 zurückführen: »Der Anteil an Beschäftigten im Niedriglohnsektor sank in Ostdeutschland mit einem Rückgang von 29 % auf 23 % im Zeitraum April 2018 bis April 2022 deutlich stärker als in Westdeutschland, wo er von 20 % auf 18 % zurückging. Eine Erklärung dieser Entwicklung ist der zwischen April 2018 und April 2022 von 8,84 Euro auf 9,82 Euro gestiegene gesetzliche Mindestlohn, der die Verdienstentwicklung in Ostdeutschland stärker beeinflusste als in Westdeutschland.«

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Eine abgesenkte „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in Sammelunterkünften verstößt gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums

Zu diesem Ergebnis ist das Bundesverfassungsgericht gekommen. Der erste Senat des BVerfG hat entschieden, »dass § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar ist.«

Wenn das BVerfG von einem „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ spricht, dann ist das ist zum einen natürlich für die betroffenen Menschen in diesem Fall interessant, aber generell auch vor dem Hintergrund der parallel laufenden Diskussionen und gesetzgeberischen Entscheidungen im Kontext der Einführung eines „Bürgergeldes“, mit dem Hartz IV abgelöst werden soll, denn auch in der Grundsicherung nach SGB II (sowie SGB XII) geht es um dieses Grundrecht, das hier so prominent hervorgehoben wird.

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Kindertageseinrichtungen: Neben fehlendem Personal auch ein Investitionsstau auf der kommunalen Ebene

Man kann mittlerweile Schrankwände füllen mit Berichten aus immer mehr Orten in diesem Land, in denen ausgeführt wird, dass es vorne und hinten an Fachkräften für die Kindertagesbetreuung fehlt. Da wird der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes immer öfter zu einem Papiertiger – aber selbst diejenigen, die einen Platz ergattert haben, werden mit einem Dauermangel an Personal in vielen Einrichtungen konfrontiert, oft verbunden mit Verkürzungen der Betreuungszeiten, tageweiser Schließung oder wenn dennoch geöffnet wird, mit in manchen Fällen schlichtweg kindeswohlgefährdenden Personalschlüsseln.

Und so kann es durchaus die Konstellation geben, dass Räumlichkeiten für eine Kindertagesbetreuung vorhanden sind, aber es fehlt an erforderlichen Fachkräften, um diese auch mit lebenden Kindern zu füllen. Als wenn das nicht schon schwierig genug ist – es gibt auch die Problematik, dass auf der kommunalen Ebene vor Ort zu wenig investiert wird in die Schaffung erforderlicher neuer Betreuungsplätze oder dem Erhalt vorhandener baulicher Kapazitäten.

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Die Pflege im Heim ist deutlich teurer geworden

Bereits in den zurückliegenden Jahren sind die Bewohner von Pflegeheimen mit ständig steigenden Kosten, die sie über die sogenannten Eigenanteile selbst zu tragen haben, konfrontiert worden.

Der Anstieg resultiert vor allem aus dem Tatbestand, dass die Heimkosten insgesamt aus mehreren Finanzierungsquellen gedeckt werden müssen, unter denen die Pflegeversicherung nur eine ist. Und die Pflegeversicherung ist noch nicht einmal eine Teilkaskoversicherung, wie immer wieder fälschlicherweise geschrieben oder behauptet wird, sondern eine Teilleistungsversicherung, die in Abhängigkeit von der Intensität der Pflegebedürftigkeit feste Beträge auszahlt. Wenn nun aber die zu refinanzierenden Kosten der Pflegeheime steigen, dann führt das im bestehenden System bei einer Nicht-Anpassung der fixen Beträge aus der Pflegeversicherung dazu, dass die Kosten über entsprechend anzuhebende Eigenanteile der Bewohner/innen der Heime zu tragen sind (von denen es drei gibt: Den „Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“, mit dem die nicht über die Pflegeversicherung gedeckten Kosten der Pflege getragen werden müssen, sowie die vollständig von den Bewohnern zu tragenden Kosten der „Unterkunft und Verpflegung“ sowie die „Investitionskosten“.

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Wer „zu früh“ da war, darf von späteren Verbesserungen ausgeschlossen werden. Das Bundessozialgericht hat entschieden: Keine höhere Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner

In der vergangenen Jahren wurde hier immer wieder über die Situation der Menschen berichtet, die auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind – es handelt sich dabei um Menschen, die vor dem Erreichen der normalen Altersgrenzen so krank sind, dass sie nicht mehr voll oder gar keiner Erwerbsarbeit nachgehen können. Und es wurde dabei auch immer wieder über gesetzgeberische Aktivitäten in diesem Bereich berichtet, bei denen es darum ging, die prekäre Situation der Erwerbsminderungsrentner zu verbessern. Da ist durchaus einiges bewirkt worden.

Wir reden beim Thema Erwerbsminderungsrenten nicht von einer kleinen Gruppe oder gar Einzelfällen. Beispiel 2021: In diesem Jahr wurden 848.000 Altersrenten neu bewilligt, hinzu kamen 166.000 Erwerbsminderungsrenten, die neu bewilligt und ausgezahlt wurden. Bei den Erwerbsminderungsrenten zeigt sich zwischen 2000 und 2006/2007 ein Rückgang von 237.000 bis auf bis auf 160.000. Seitdem bewegt sich die Anzahl der Neuzugänge in Erwerbsminderungsrenten innerhalb eines Korridors von 160.000 bis etwa 180.000 Personen.

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