Billiger, noch billiger. Wo soll man anfangen? Karstadt, Deutsche Post DHL, Commerzbank … und Primark treibt es besonders konsequent

Es muss schon nachdenklich stimmen – die deutsche Volkswirtschaft segelt von einem Rekord zum nächsten, ganz anders als viele andere europäische Staaten. Nicht nur im Außenhandel, auch bei der Beschäftigung – und das, obgleich doch ausweislich der Untergangs-Propheten zahlreicher wirtschaftswissenschaftlicher Mainstream-Institute der halbe Untergang des Abendlandes aufgrund des seit dem 1. Januar 2015 in Kraft gesetzten gesetzlichen Mindestlohns angebrochen sein müsste, dem „hunderttausende Arbeitsplätze“ zum Opfer fallen sollen. Davon ist aber nichts zu spüren, ganz im Gegenteil. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) schreibt diese Tage in dem aktuellen Bericht Einschätzung des IAB zur wirtschaftlichen Lage: »Die Beschäftigung folgt weiter ihrem stabilen Aufwärtstrend, und auch die Zahl der offenen Stellen steigt weiter. Die Arbeitslosigkeit sinkt im Januar den vierten Monat in Folge. Dem IAB-Arbeitsmarktbarometer zufolge setzt sich diese Entwicklung in den nächsten Monaten fort. Nach einem weiteren Plus um 0,2 auf 101,8 Punkte signalisiert der Indikator einen leichten Rückgang der saisonbereinigten Arbeitslosigkeit in den nächsten drei Monaten. Wesentliche Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit sind gegenwärtig nicht wahrnehmbar.« Nicht dass das die Katheder-Kritiker irgendwie erschüttert in ihrer ideologisch einzementierten Position. Aber es deutet bei nüchterner Betrachtung darauf hin, dass es kaum eine bessere Zeit gibt als jetzt, eine gesetzliche Lohnuntergrenze einzuführen.

Die mediale Aufmerksamkeit fokussiert derzeit auf zwangsläufig sich ergebende Anpassungsprobleme für einige Billig-Geschäftsmodelle nach Einführung des Mindestlohns, wobei die betriebswirtschaftlichen Probleme einiger immer eingeordnet werden in eine Anfage an „den“ Mindestlohn und seine angeblich negativen Wirkungen. Dabei gibt es hier eine zweite Seite der Medaille, über die punktuell aufgrund des derzeit gehäuften Auftretens zwar auch berichtet wird, aber zumeist nur isoliert bezogen auf das Unternehmen A oder B und nicht eingebettet in eine vergleichbar grundsätzliche übergeordnete Anfrage, die sich allerdings anbieten würde: Die Billigheimer-Strategie vieler Unternehmen, betriebswirtschaftlich im Einzelfall rational, volkswirtschaftlich im Zusammenspiel aber desaströs. Hierzu einige Beispiele aus der deutschen Arbeitswelt.

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Beim Mindestlohn-Bashing darf die Schattenwirtschaft nicht fehlen. Und wenn sie passend gemacht werden muss

Es sind harte Zeiten für die Mindestlohn-Befürworter. Überall wird man konfrontiert mit (angeblichen) Problemen, die durch die neue Lohnuntergrenze ans Tageslicht kommen. Nachdem im Vorfeld der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von vielen Ökonomen massive Beschäftigungsverluste vorhergesagt wurden, von denen die Bundesagentur für Arbeit bislang in ihren Zahlen, in denen sich das aufgrund der Kündigungsfristen schon hätte niederschlagen müssen, (noch) nichts erkennen kann (bzw. ganz im Gegenteil, wie ein Blick auf den Frühindikator des IAB zeigt: Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im Januar 2015 zum vierten Mal in Folge gestiegen), hat sich in den vergangenen Tagen die hochgekochte Debatte verschoben auf das Feld des (angeblichen) „Bürokratiemonsters“, mit dem viele Unternehmen zu kämpfen haben. Aber auch hier wurde und wird immer öfter auf gewisse Widersprüche zwischen Behauptungen und Realität hingewiesen.

In dieser Situation „passen“ dann wie gerufen solche Schlagzeilen: Mehr Schwarzarbeit wegen MindestlohnWo mehr Lohn ist, ist mehr Schatten oder noch deutlicher, damit gar nicht erst Zweifel aufkommen: Mindestlohn befeuert Schwarzarbeit in Deutschland. Und andere Medien schreiben diese Aussage ab und reichen sie weiter. Es wird bei vielen Menschen hängen bleiben. Aber was ist dran an dieser Botschaft?

Besonders forsch daher kommt der Beitrag von Henning Krumrey von der WirtschaftsWoche: »Durch den neuen Mindestlohn nehmen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung um 1,5 Milliarden Euro zu … Das Ergebnis ist eindeutig: Der jahrelange Rückgang der Schattenwirtschaft erlahmt. Der Mindestlohn macht’s möglich.« 1,5 Mrd. Euro? Nicht nur grundsätzliche Skeptiker werden sich irritiert zeigen ob der Konkretheit der hier präsentierten Folgen des Mindestlohns für ein höchst subtiles und gleichsam naturbedingt nur schwach ausgeleuchtetes Feld, also der Schattenwirtschaft, zu der die Schwarzarbeit gezählt wird, die sich ja eben – wie der Name schon sagt – dadurch auszeichnet, dass sie im Verborgenen stattfindet und – wenn überhaupt – ihre Ausmaße nur geschätzt werden können.
Alle Artikel, die jetzt die Botschaft von den Auswirkungen des Mindestlohnes auf die Schattenwirtschaft transportieren, leiten ihre Aussagen aus einer Quelle ab:

Schneider, F./ Boockmann, B. (2015): Die Größe der Schattenwirtschaft – Methodik und Berechnungen für das Jahr 2015, Linz und Tübingen, 03.01.2015

Dort findet man auch Erläuterungen über die Methodik der Bestimmung des Umfangs der Schattenwirtschaft. Die Tabelle mit der Zeitreihe des Umfangs des geschätzten monetären Werts der Schattenwirtschaft in Deutschland von 1995 bis 2015 sowie des daraus resultierenden Anteils am Bruttoinlandsprodukts ist Schneider/Boockmann (2015: 22) entnommen. Man muss an dieser Stelle besonders zwei Aspekte hervorheben: 1.) Es handelt sich um Schätzgrößen, die bis auf konkrete Euro-Beträge heruntergerechnet werden, die auf zahlreichen Annahmen basieren. Und 2.) Die Schätzungen des Friedrich Schneider sind in der volkswirtschaftlichen Diskussion nicht unumstritten, es gibt erhebliche Zweifel vor allem an der ausgewiesenen Höhe der Schattenwirtschaft (vg. zur Kritik an der Methodik der verwendeten Schätzverfahren beispielsweise U. Thießens (2011): Schattenwirtschaft: Vorsicht vor hohen Makroschätzungen, in: Wirtschaftsdienst, H. 3/2011, S. 194-201).

Wenn man sich die zeitliche Entwicklung der hier ausgewiesenen Werte anschaut, dann muss man in einem ersten Schritt feststellen, dass die Schattenwirtschaft seit Anfang des Jahrtausends mit einem kurzen Ausreißer im Krisenjahr 2009 rückläufig war bzw. ist. Die zentrale, nunmehr auch kolportierte These lautet, dass dieser Rückgang eigentlich weiter gehen würde, wäre da nicht der die Schattenwirtschaft erhöhenden Effekt des gesetzlichen Mindestlohns – der aber, so wird uns dann erklärt, wieder „kompensiert“ wird durch die Schattenwirtschaft senkenden Effekte: »Dämpfend wirkt dagegen die Senkung der Rentenbeiträge von 18,9 % auf 18,7 %« (S. 25). Ganz offensichtlich – ohne das hier vertiefen zu können – gehen die Autoren von einem recht mechanistischen Modell der Schwarzarbeit aus. Steigen die Sozialabgaben etwas an (oder werden sie etwas gesenkt), dann nimmt die Schwarzarbeit zu (oder ab). Auf so einer recht simplifizierenden Logik (im Sinne eines „Ausweicheffekts“) basieren letztendlich auch die aktuellen Werte, die eine Zunahme der Schwarzarbeit durch den Mindestlohn behaupten. Die angedeutete Schlichtheit des Arguments findet man dann in diesem Zitat aus dem bereits erwähnten Artikel von Henning Krumrey:

»Der Wirkungsmechanismus beim Mindestlohn ist einfach. Durch die steigenden Kosten müssen die Unternehmen entweder die Preise erhöhen oder Arbeitskräfte abbauen. Steigende Preise machen es für die Kunden attraktiver, die gewünschte Leistung ohne offizielle Rechnung zu bekommen. Und entlassene Kräfte werden versuchen, ihre Fähigkeiten auf anderem Wege zu Geld zu machen. Leicht anschaulich wird dies am Beispiel der Friseurinnen. Wenn ein Salon die Preise erhöht und die Zahl der Mitarbeiter ausdünnt, wachsen die Haare der Kunden längst nicht langsamer. Aber es ist nun für die Friseurin wie die Verbraucher attraktiver, die Fachkraft zu Haarschnitt oder Dauerwelle in die eigene Wohnung kommen zu lassen.«

Ach, wenn die Welt doch so einfach wäre wie sie von manche Ökonomen so gerne gepinselt wird. Gerade an seinem scheinbar plausiblen Beispiel mit den Friseuren kann man aktuell zeigen, wie Berichte aus der Branche selbst nahelegen, dass es diesen Effekt nach der dort vorgenommenen Einführung eines Mindestlohnes, der bereits vor dem gesetzlichen Mindestlohn implementiert wurde, nicht gegeben hat. Zurückgegangen ist lediglich das Volumen der Trinkgelder, mit denen viele Kunden in der Vergangenheit eine Teilkompensation der niedrigen Bezahlung versucht haben.

Eine Kritik der gegenwärtig kolportierten Meldungen über einen Anstieg der Schwarzarbeit durch den Mindestlohn kann man in dem Beitrag Mindestlohn und Schwarzarbeit – eine Prognose über einen gar nicht so negativen Zusammenhang wie es zunächst scheint nachlesen. Der Autor dieses Blog-Beitrags stellt nach einem Blick in die Veröffentlichung von Schneider und Boockmann fest: Der Mindestlohn wird rechnerisch nur in einem eher geringen Maße ein Ausweichen in die Schattenwirtschaft nach sich ziehen, was ja nun eine ganz andere Aussage ist als die, die derzeit durchs Dorf getrieben wird. Wie wird das begründet? Hier eine Erläuterung aus dem Blog-Beitrag:

»Die Autoren der Studie haben den sog. Ausweicheffekt explizit für Tätigkeitsfelder mit sowieso schon hohem Aufkommen von Schwarzarbeit berechnet. In diesen Bereichen arbeiten immerhin 12,8 Prozent aller Beschäftigten, von denen mit 39 Prozent ein relativ hoher Anteil im Jahr 2012 unter 8,50 Euro verdient hat. Für diesen Bereich haben die Forscher einen rechnerischen Anpassungsbedarf in Höhe von sieben Milliarden Euro ermittelt, was nichts anderes bedeutet als dass die Löhne in diesen Tätigkeitsfeldern infolge des Mindestlohns um sieben Mrd. Euro erhöht werden, damit dieser vollumfänglich eingehalten wird. Für alle anderen Tätigkeitsfelder liegt der Anpassungsbedarf bei weiteren rechnerisch knapp zehn Milliarden Euro.
Sieht man mal von der Frage ab, ob solche Modellrechnungen überhaupt prognostische Relevanz haben: Wenn man die in den Schätzungen berechnete Mindestlohnwirkung von 1,5 Mrd. Euro dem errechneten Anpassungsbedarf von knapp 17 Milliarden Euro gegenüber stellt, so wird klar, dass bei einer Mindestlohnwirkung von unter neun Prozent nur wenige der von Mindestlöhnen betroffenen Jobs in die Schattenwirtschaft wechseln dürften.«

Der namentlich nicht ausgewiesene Blogger dieses Beitrags hat dann darauf hingewiesen, dass die „Schattenwirtschaftsforscher“ selbst eine sehr relativierende Bewertung in ihrer Studie vornehmen. Diese Stelle findet man bei Schneider/Boockmann (2015) auf der Seite 29 ihrer Veröffentlichung:

»Nur ein kleiner Teil der von den Mindestlöhnen betroffenen Jobs wechselt also in die Schattenwirtschaft. Nach der Modellschätzung wird also nur ein relativ kleiner Teil der notwendigen Anpassungen durch ein Ausweichen in die Schattenwirtschaft umgangen.«

Das nun hört sich ganz anders an als die Schlagzeilen zu Mindestlohn und Schattenwirtschaft, die allerdings bei vielen hängen bleiben werden.

Am ausgestreckten Arm verhungern lassen – nach diesem Motto scheint das Bundesarbeitsministerium zu agieren, egal, was das Bundessozialgericht so urteilt

Das Bundessozialgericht urteilt – ja und? Man muss ja nun wirklich nicht alles umsetzen, was die Robenträger so entscheiden. So oder ähnlich kann und muss man das Verhalten der Bundesregierung zusammenfassen, hinsichtlich behinderter Menschen, die bei ihren Eltern oder in Wohngruppen leben. Denen verweigert man weiterhin den vollen Sozialhilfesatz. Vgl. dazu den Artikel Vorenthaltene Selbständigkeit. Worum geht es?

»79 Euro pro Monat sind für Mittellose viel Geld. Für dieses Plus, den Unterschiedsbetrag zwischen Regelbedarfsstufe drei (320 Euro) und eins (399 Euro) bei der Sozialhilfe, haben sich erwerbsunfähige Behinderte in drei Verfahren erfolgreich durch die Instanzen gekämpft. Das Bundessozialgericht (BSG) sprach Betroffenen in einem Grundsatzurteil vom 23. Juli 2014 den vollen Sozialhilfesatz für Alleinstehende zu, auch wenn sie im Haushalt der Eltern oder in Wohngemeinschaften leben. Nur so sei der Gleichheitsgrundsatz gewahrt.«

Zur Entscheidung des Bundessozialgerichts vgl. auch die Pressemitteilung des Gerichts: Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, nach Regelbedarfsstufe 1 (100 %), dort gibt es auch die Links zu den drei Urteilen vom 23.07.2014, B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 12/13 R sowie B 8 SO 31/12 R.

Und was ist jetzt das Problem?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bleibt trotz der Entscheidungen des BSG hart und speist die meist dauerhaft auf staatliche Leistungen Angewiesenen bis heute mit 20 Prozent weniger ab. Wie kann das passieren?

Im November 2014 forderte das BMAS in einem Rundschreiben an kommunale Spitzenverbände und den Bundesrechnungshof die Grundsicherungsämter dazu auf, trotz neuer Rechtslage an der alten Regelung festzuhalten. Widersprüche seien im Einzelfall zu prüfen, heißt es darin weiter. Bei Ablehnung könnten die Betroffenen mit ihrer Behörde vereinbaren, die Verfahren bis auf weiteres ruhend zu stellen. Ansonsten würden sie für beendet erklärt, negative Bescheide seien nicht mehr anfechtbar. Sein Vorgehen begründete das BMAS mit einer »unsicheren Rechtsgrundlage aufgrund fehlender Entscheidungsgründe«, so Bonath in ihrem Artikel.
Doch die hat das BSG nunmehr nachgereicht, also müsste doch jetzt wenigstens eine Anpassung der Umsetzungspraxis an die Rechtslage erfolgen, sollte man meinen. Wieder weit gefehlt.

Das Ministerium unter Führung von Andrea Nahles (SPD) hält trotz der Urteile des BSG am verminderten Regelsatz für Behinderte fest, die bei den Eltern oder in Wohngruppen leben. Die Urteilsgründe würden nun erst einmal »umfassend bewertet«, so wird der BMAS-Sprecher Dominik Ehrentraut in dem Artikel zitiert. Erst nach dieser umfassenden Prüfung wird sich das Ministerium zum weiteren Umgang äußern. Und damit gleich klar wird, dass das dauern kann: »Das Ministerium hege gar verfassungsrechtliche Zweifel an der Entscheidung des obersten Sozialgerichts.« Der Ministeriumssprecher weiter: „Insofern besteht weiterhin eine unsichere Rechtsgrundlage“. Und dann noch ein „netter“ Rat an die Betroffenen: Es obliege den Bedürftigen, Bescheiden zu widersprechen oder Überprüfungsanträge zu stellen.

Wie man so was nennt? Am ausgestreckten Arm verhungern lassen. Die Lebenshilfe, so Bonath in ihrem Artikel, rät dazu, weiterhin Bescheiden zu widersprechen, gegebenenfalls Untätigkeitsklagen einzureichen. Das koste alles »Zeit und Nerven«. Und das nur, weil man offensichtlich an höchster Stelle eine rechtlich gebotene Klarstellung verschleppen will. Es wäre hilfreich gewesen, wenn das BSG die Entscheidung gleich an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht hätte, so hängt jetzt alles irgendwie in einem Niemandsland fest.