Die Pflege im Heim ist deutlich teurer geworden

Bereits in den zurückliegenden Jahren sind die Bewohner von Pflegeheimen mit ständig steigenden Kosten, die sie über die sogenannten Eigenanteile selbst zu tragen haben, konfrontiert worden.

Der Anstieg resultiert vor allem aus dem Tatbestand, dass die Heimkosten insgesamt aus mehreren Finanzierungsquellen gedeckt werden müssen, unter denen die Pflegeversicherung nur eine ist. Und die Pflegeversicherung ist noch nicht einmal eine Teilkaskoversicherung, wie immer wieder fälschlicherweise geschrieben oder behauptet wird, sondern eine Teilleistungsversicherung, die in Abhängigkeit von der Intensität der Pflegebedürftigkeit feste Beträge auszahlt. Wenn nun aber die zu refinanzierenden Kosten der Pflegeheime steigen, dann führt das im bestehenden System bei einer Nicht-Anpassung der fixen Beträge aus der Pflegeversicherung dazu, dass die Kosten über entsprechend anzuhebende Eigenanteile der Bewohner/innen der Heime zu tragen sind (von denen es drei gibt: Den „Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“, mit dem die nicht über die Pflegeversicherung gedeckten Kosten der Pflege getragen werden müssen, sowie die vollständig von den Bewohnern zu tragenden Kosten der „Unterkunft und Verpflegung“ sowie die „Investitionskosten“.

mehr

Wer „zu früh“ da war, darf von späteren Verbesserungen ausgeschlossen werden. Das Bundessozialgericht hat entschieden: Keine höhere Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner

In der vergangenen Jahren wurde hier immer wieder über die Situation der Menschen berichtet, die auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind – es handelt sich dabei um Menschen, die vor dem Erreichen der normalen Altersgrenzen so krank sind, dass sie nicht mehr voll oder gar keiner Erwerbsarbeit nachgehen können. Und es wurde dabei auch immer wieder über gesetzgeberische Aktivitäten in diesem Bereich berichtet, bei denen es darum ging, die prekäre Situation der Erwerbsminderungsrentner zu verbessern. Da ist durchaus einiges bewirkt worden.

Wir reden beim Thema Erwerbsminderungsrenten nicht von einer kleinen Gruppe oder gar Einzelfällen. Beispiel 2021: In diesem Jahr wurden 848.000 Altersrenten neu bewilligt, hinzu kamen 166.000 Erwerbsminderungsrenten, die neu bewilligt und ausgezahlt wurden. Bei den Erwerbsminderungsrenten zeigt sich zwischen 2000 und 2006/2007 ein Rückgang von 237.000 bis auf bis auf 160.000. Seitdem bewegt sich die Anzahl der Neuzugänge in Erwerbsminderungsrenten innerhalb eines Korridors von 160.000 bis etwa 180.000 Personen.

mehr

Zwischen Überbrückung und Verfestigung: Die Rolle der Grundsicherung beim Übergang in die Altersrente

Ein Teil der altersarmen Menschen ist auf Grundsicherung im Alter nach SGB XII angewiesen – wobei die Altersarmut auf gar keinen Fall reduziert werden darf auf diejenigen, die in diesem Sozialhilfezweig mehr oder weniger aufgefangen werden. Ausführlicher dazu der Beitrag Altersarmut: Diesseits und jenseits der Grundsicherung im Alter nach SGB XII vom 8. November 2022.

Was aber ist mit denjenigen, die vor dem Übergang in die Altersrente Grundsicherung beziehen? Setzt sich das dann im Rentenbezug fort? Oder dient der Bezug von Grundsicherungsleistungen der Überbrückung, bis der Anspruch auf eine Altersrente die betroffenen Menschen aus der Grundsicherung herausholt?

mehr

Altersarmut: Diesseits und jenseits der Grundsicherung im Alter nach SGB XII

Blickt man die vergangenen Jahre zurück, dann steigt sie kontinuierlich an, die Zahl der Empfänger der Sozialhilfeleistung Grundsicherung im Alter (und bei Erwerbsminderung für Menschen vor dem Erreichen der Altersgrenze) nach § 41 ff. SGV XII.

»Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedarfsorientierte und bedürftigkeitsgeprüfte Fürsorgeleistung. Zugang zu den Leistungen haben erwachsene Personen, deren (anrechenbares) Einkommen, (verwertbares) Vermögen und/oder (realisierbare) Unterhaltsansprüche nicht ausreichen, um den individuellen Bedarf zu decken. Hierbei bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern bzw. Eltern unberücksichtigt, sofern das jährliche Gesamteinkommen des Unterhaltspflichtigen 100.000 Euro nicht übersteigt«, so die Kurzbeschreibung von Johannes Steffen.

mehr

Überwiegend weise, aber zunehmend eine Last? Gibt es einen Trend zu mehr negativen Einstellungen gegenüber der älteren Generation?

Beginnen wir mit den positiven Nachrichten: Ältere Personen werden in der Bevölkerung eher als weise und erfahren wahrgenommen. Hierbei wird insbesondere die Funktion Älterer als Ratgeber geschätzt, bei der Jüngere von deren Lebenserfahrung profitieren. So betrachten insgesamt 87,1 Prozent (1996: 87,9 Prozent) der Befragten Ältere als erfahrene Ratgeber. Demgegenüber beschreiben nur 47 Prozent sie als einsam, depressiv und nicht auf der Höhe der Zeit. 1996 waren 43,7 Prozent dieser Ansicht. Aber: Während 1996 nur neun Prozent der Befragten hohe Zustimmungswerte zur Einschätzung Älterer als gesellschaftliche Bürde berichteten, waren es 2021 mit 19,2 Prozent mehr als doppelt so viele.

mehr