Über „die“ Krankenhäuser wird andauernd berichtet und diskutiert – nicht nur angesichts ihrer Bedeutung während der zurückliegenden Corona-Pandemie-Jahre, sondern seit langem und zunehmend vor dem Hintergrund des Personalmangels, vor allem in der Pflege. Und seit kurzem auch im Kontext des im Dezember 2022 vorgelegten Empfehlungen der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“: Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung. Dritte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, so sind die überschrieben. Interessant dabei: Die psychiatrischen Krankenhäuser spielen hier keine Rolle – wie so oft in der Debatte über „die“ Kliniken. Dabei bilden sie eine bedeutsame Säule der Versorgung in unserem Land.
Psychiatrie
Die Medikalisierung depressiver Erkrankungen bis hin zum Unglücklichsein. Ein kritischer Blick auf den Einsatz von Antidepressiva
Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) ist ein unabhängiger Fachverband, der sich für eine menschenrechtsbasierte psychiatrische Behandlung und Versorgung und bessere Lebensbedingungen für psychisch erkrankte Menschen einsetzt. Hierbei versteht die DGSP psychische Krankheit und Gesundheit im sozialen und gesellschaftlichen Kontext und tritt daher für ein gemeinsames Handeln aller Beteiligten ein. Ihre Mitglieder sind psychiatrisch Tätige aller Berufsgruppen, Psychiatrieerfahrene und deren Angehörige sowie Träger sozialpsychiatrischer Angebote. So die Selbstdarstellung der DGSP.
Und die DGSP hat einen Fachausschuss Psychopharmaka. Der hat sich seit 2016 intensiv mit dem Thema Antidepressiva auseinandergesetzt und dazu nun ein interessantes Positionspapier veröffentlicht:
➔ Fachausschuss Psychopharmaka der DGSP (2019): Annahmen und Fakten: Antidepressiva. Positionspapier des Fachausschusses Psychopharmaka der DGSP, 12. Juni 2019
Die zukünftige Personalausstattung in den psychiatrischen Einrichtungen soll neu bemessen werden. Und nun steht die zentrale Studie hierfür unter dem Verdacht der Manipulation
Seit Januar 2019 sind sie in Kraft – die Pflegepersonaluntergrenzen, die der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz nicht für alle, aber für vier ausgewählte Bereiche in den Krankenhäusern auf den Weg gebracht hat: Seit 1. Januar 2019 müssen deutsche Krankenhäuser auf Intensivstationen, geriatrischen und kardiologischen Stationen sowie in der Unfallchirurgie Untergrenzen für den Einsatz von Pflegepersonal einhalten. Eine Verordnung schreibt die maximale Anzahl von Patienten vor, für die eine einzige Pflegekraft zuständig sein darf. In der Unfallchirurgie beispielsweise für zehn Patienten in der Tagschicht und für 20 Patienten nachts.
Dieser Anlauf im Kampf gegen den Pflegenotstand wurde im Vorfeld von mehreren Seiten mit ganz unterschiedlichen Argumenten kritisiert. Auch hier wurde beispielsweise bereits am 18. Mai 2017 in dem Beitrag Pflegekräfte ziemlich allein gelassen. In der Krankenhaus-Realität und im internationalen Vergleich darauf hingewiesen: „Es besteht die Gefahr, dass viele Krankenhäuser die Kennzahlen nicht als Unter-, sondern als Obergrenze verstehen.“ Die Kritik an den Pflegepersonaluntergrenzen wurde dann im Vorfeld ihrer Einführung in diesem Beitrag vom 3. Juni 2018 erweitert: Wenn das aus der Systemlogik definierte Unterste am Ende zum Obersten wird, sollte man sich nicht wundern. Zur Ambivalenz der geplanten Personaluntergrenzen in der Krankenhauspflege. Nunmehr haben wir die ersten Monate an Erfahrungen sammeln können – und die derzeitigen Berichte klingen alles andere als beruhigend.