Renaissance der Werkswohnungen? Eine Studie sieht Bewegung in diesem Bereich, aber man muss die Kirche im Dorf lassen

Im Juli 2024 wurde hier ein Beitrag veröffentlicht, der den Finger auf eine der ganz großen sozialen Fragen unserer Tage legt: die Wohnungsnot und die Suche danach, was man machen kann, um in diesem existenziellen Bereich Verbesserungen hinzubekommen. »Über den Mangel an dann auch noch halbwegs bezahlbaren Wohnraum wird seit langem ausführlich berichtet. Und das ist nicht nur ein Problem für die vielen vom Mangel betroffenen Menschen, sondern es verstärkt die ebenfalls hinlänglich bekannte Klage über fehlende Fach- und Arbeitskräfte. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht wirklich, wenn nun wieder häufiger über ein Instrumentarium berichtet wird, bei dem der eine oder andere eher an die Zechensiedlungen des Ruhrgebiets oder die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg denkt: Werkswohnungen. Oder neudeutscher: Mitarbeiterwohnungen.« So beginnt der Beitrag, der am 12. Juli 2024 unter der Überschrift Renaissance der Werkswohnungen? Unternehmerische Wohnungsversorgung als ein durchaus hilfreicher Tropfen auf den heißen Stein der Wohnungsnot veröffentlicht wurde. Dort wurde bereits darauf hingewiesen, dass sich durchaus hier und da einiges getan hat, man aber realistisch bleiben sollte: es handelt sich eher um einen Tropfen auf dem heißen Stein der Wohnungsnot.

Zu diesem Thema wurde zwischenzeitlich eine neue, umfangreich angelegte Studie veröffentlicht. Auch die sieht einige neue Bewegungen, weist zugleich aber ebenfalls darauf hin, dass man die Erwartungen bzw. Hoffnungen nicht zu hoch hängen sollte.

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Erfolgsgeschichte Kurzarbeit? Anmerkungen zur befristeten Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes

Durch das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition im November 2024 sind zahlreiche sozialpolitisch relevante Gesetzgebungsverfahren kurz vor der notwendigen parlamentarischen Finalisierung liegen geblieben (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Ein sozialpolitisches Trümmerfeld als Hinterlassenschaft. Zahlreiche Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition bleiben auf den letzten parlamentarischen Metern liegen vom 9. November 2024). Die öffentlichen Diskussionen fokussierten auf die Neuwahl des Deutschen Bundestages. Vor diesem Hintergrund fallen die wenigen Abweichungen vom Stillstand fast schon nicht mehr auf. Beispielsweise die „Dritte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld“. Deren Entwurf wurde am 18. Dezember 2024 vom Reste-Bundeskabinett beschlossen und sie ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten.

Mit der Dritten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert (im Regelfall kann es für für maximal zwölf Monate bezogen werden). Die Verordnung und die Verlängerung der Bezugsdauer gelten bis 31. Dezember 2025.

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Sie wächst weiter. Die Zahl der Mehrfachbeschäftigten

In Zeiten, in denen immer wieder schlagzeilenträchtig darüber Klage geführt wird, dass „die“ Menschen in Deutschland angeblich immer weniger erwerbsarbeiten (wollen), dass in voller Lebenskraft stehende Jüngere nach einer Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich streben und zugleich in vielen Bereichen händeringend nach Arbeitskräften gesucht wird – in solchen Zeiten sollte man Meldungen wie diese aufmerksam zur Kenntnis nehmen: »Auch im dritten Quartal 2024 stieg die Zahl der Beschäftigten mit mehreren Jobs. Damit setzt sich ein langjähriger Trend fort«, so Anja Schreiber in ihrem Beitrag Darum haben immer mehr Menschen einen Zweitjob. „Im dritten Quartal 2024 gingen insgesamt rund 4,6 Millionen Beschäftigte einer Nebentätigkeit nach“, so Susanne Wanger vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. Damit habe mittlerweile fast jeder neunte Beschäftigte einen zweiten Job. „Diese Entwicklung folgt einem langfristigen Aufwärtstrend.“

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