Raus aus der Fürsorge – aber rein in was? Das geplante Bundesteilhabegesetz und die technokratische Stückelung der Behinderung

Es geht um viele Menschen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten 7,6 Millionen schwerbehinderte Menschen (also Menschen, denen ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde) am Jahresende 2015 in Deutschland. Das waren 9,3 Prozent der Bevölkerung. Am 7. November 2016 wird es im Deutschen Bundestag eine Anhörung geben zum geplanten Bundesteilhabegesetz. Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) der Bundesregierung liegt vor (BT-Drs. 18/9522 vom 05.09.2016). Mit dem Bundesteilhabegesetz soll die Behindertenpolitik im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden. Die UN-Konvention wurde von Deutschland 2008 ratifiziert und fordert die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Sie definiert Inklusion als ein Menschenrecht.

Unter der vielversprechenden Überschrift Raus aus der Fürsorge wird uns in Aussicht gestellt: »Schwerpunkt des Gesetzes ist die Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX). Eine wesentliche Änderung hier: Die Eingliederungshilfe (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe) wird aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herausgeführt und in das neu gefasste SGB IX integriert. Das SGB IX wird dadurch zu einem Leistungsgesetz aufgewertet.« Das klingt modern, Fürsorge hingegen irgendwie verstaubt und nach Gnadenbrot. Aber zwischen Semantik und Realität liegen oftmals Welten – und immer öfter beschleicht einen das Gefühl, man sollte Begriffe wie Fürsorge lieber wieder reaktivieren statt sie technokratisch zu „modernisieren“, auch so ein gesichts- und prima facie inhaltsleerer Terminus. Dazu ein Beispiel.

Die Bundesregierung spricht von einem „kompletten Systemwechsel“, der mit dem BTHG vollzogen werden soll – alte Hasen der Sozialpolitik wissen, dass das nicht ohne Opfer abgehen kann und wird.

Greifen wir uns einen Bereich heraus. In dem Artikel Raus aus der Fürsorge kann man diese vielversprechende Botschaft lesen: »Erstmals wird die Teilhabe an Bildung als eine eigene Reha-Leistung anerkannt. Damit werden Assistenzleistungen für höhere Studienabschlüsse oder auch eine Promotion ermöglicht.«
Das wäre doch ein echter Fortschritt, wenn es denn so werden wird.

Kommen wir zugleich zu einem genau so echten Rückschritt, der einhergehen würde mit einer vorgesehenen Regelung im BTHG und der nun zu Recht heftig kritisiert wird: Unter der Überschrift Nicht behindert genug fürs Studium greift Ottmar Miles-Paul eine echte Verschlechterung auf. Er bezieht sich dabei auf den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). Mises-Paul hatte bereits am 30.09.2016 unter der Überschrift Behinderten Studierenden droht Exklusion statt Inklusion den Sachverhalt angesprochen, dabei auf die Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks zum Entwurf des Bundesteilhabegesetzes seitens Bezug genommen:
»Das Bundesteilhabegesetz ist eigentlich angetreten, um mehr Teilhabe für behinderte Menschen zu ermöglichen. Stattdessen soll nun sehbehinderten Menschen Unterstützung verweigert werden.« Wie das? Miles-Paul zitiert die DBSV-Präsidentin Renate Reymann:

„Im Moment haben sehbehinderte Menschen mit einem Sehvermögen von bis zu 30 Prozent grundsätzlich Anspruch auf Eingliederungshilfe, sie dürfen also beispielsweise Hilfsmittel oder Vorlesekräfte fürs Studium beantragen. Der Gesetzentwurf des Teilhabegesetzes sieht jedoch vor, dass nur noch derjenige Leistungen erhält, der eine sogenannte ‚erhebliche Teilhabeeinschränkung‘ hat. Bevor über den eigentlichen Antrag auf Eingliederungshilfe entschieden wird, ist erst einmal der Nachweis zu erbringen, dass man in mindestens fünf von neun Lebensbereichen nicht allein zurechtkommt, also auf ständige personelle oder technische Hilfe angewiesen ist. Zu den Lebensbereichen gehören unter anderem Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen etc.), häusliches Leben (Einkaufen oder Wohnung putzen), Mobilität und die Pflege der Beziehungen zu anderen Menschen. Viele sehbehinderte Menschen fallen damit aus dem System.“

Und wer das ganz konkret illustriert haben möchte, wie die Verschlechterung in der Lebensrealität eines Menschen aussehen würde, für den wird Sebastian T. als Beispiel genannt:

Der 24-jährige hat ein Sehvermögen von 20 bis 25 Prozent und studiert technische Informatik. Wegen seiner Sehbehinderung wird ihm eine Studienassistenz finanziert, die beispielsweise in Vorlesungen erklärt, was an die Wand projiziert wird. Ohne Assistenz wäre es ihm unmöglich, dem Unterricht zu folgen. Sein Problem: „Im Alltag komme ich gut zurecht. Ständige Unterstützung brauche ich ausschließlich im Studium – und nicht etwa in vier weiteren Bereichen, wie es in den Regelungen des neuen Bundesteilhabegesetzes vorgesehen ist, um Unterstützung zu erhalten. Das bedeutet, ich müsste meine Assistenz, wenn das Gesetz unverändert in Kraft tritt, selbst bezahlen, weil ich dann nicht mehr als ‚behindert genug‘ angesehen würde. Von den 450 Euro BAföG, die mir im Monat zur Verfügung stehen, könnte ich mir das nicht leisten.“

Das kann und darf am Ende des Gesetzgebungsprozesses nicht herauskommen. Aber das schreibt sich leichter als es getan werden kann, denn dem Bundesteilhabegesetz liegt ein unlösbares Dilemma zugrunde: Es soll Verbesserungen bringen, die Inklusive vorantreiben, zugleich aber soll es „aufkommensneutral“ umgesetzt werden, also unterm Strich nicht mehr kosten. Viel Spaß bei dieser Übung.

Zugleich kann man an diesem einen Beispiel aus der realen Welt der Beeinträchtigungen erkennen, dass der so modern daherkommende technokratische Zugriff auf das, was die Betroffenen brauchen und was man ihnen zugesteht, eine sehr unangenehme, exkludierende Seite hat (und haben muss, um das in die eigenen Sortierschablonen pressen zu können). Vielleicht sollte man über die warme Seite von Fürsorge nochmal nachdenken.

Auch Alexander Drewes aus dem Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben Düsseldorf hat in einem Blog-Beitrag unter der Überschrift Weshalb darf der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes in der jetzigen Form auf keinen Fall Gesetz werden? vom 22.09.2016 diesen kritischen Aspekt aufgegriffen:

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes (BTHG-E) will das aus dem Fürsorgerecht der 1920er Jahre stammende Prinzip der Eingliederungshilfe komplett auf neue Füße stellen. Sowohl der Gesetzestext als auch die Begründung klingen in großen Teilen „modern“, in Wahrheit sind sie es aber nicht, so Drewes.

Langjährig tradierte Prinzipien werden, sofern sie zugunsten behinderter Menschen gewirkt haben, einfach „über Bord geworfen“.

So soll ein neuer Grundsatz etabliert werden, der die Hilfe zur Pflege im Rang vor die Eingliederungshilfe setzt.

Das hat Folgen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung:
»Menschen, die Einkünfte erzielen und „nur“ Eingliederungshilfe beziehen, werden nunmehr ein bisschen weniger arm gemacht als bislang. Menschen, die auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind, werden genau so arm belassen, wie das schon heute der Fall ist.« Schon das stellt eine evidente Ungleichbehandlung eines dem Grunde nach gleichen Sachverhaltes dar. Das ist nach dem Wortlaut des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz einfach verfassungswidrig, so der Jurist Drewes.
»Die Bundesregierung kann auch nicht erklären, weshalb sie in Zukunft Leistungen „poolen“ will. Beim „Pooling“ ist angedacht, dass mehrere Leistungsbezieher einen identischen Leistungserbringer teilweise oder sogar zur gleichen Zeit nutzen.

Die Erklärung kann auch hier ausschließlich eine fiskalpolitische sein … Wie sich mehrere Nutzer zur gleichen Zeit ein und dieselbe Assistenzkraft teilen können sollen, wenn sie gleichzeitig – ggf. sogar differente – Bedarfe haben, auch das bleibt das Geheimnis des Gesetzentwurfs der Bundesregierung.«
Auch Drewes kritisiert massiv die im Gesetzentwurf geplante „5 von 9“-Voraussetzung, also »dass wenigstens aus fünf von neun Bereichen die Notwendigkeit der konkreten Hilfestellung bei der Teilhabe nachgewiesen werden muss (sofern Assistenzleistungen benötigt werden, immer noch aus drei von neun). Das hebelt den Bedarfsdeckungsgrundsatz weitgehend aus, weil viele Menschen zwar hohe Bedarfe an Hilfen haben, diese aber häufig nicht in fünf von den neun Bereichen, die der Gesetzgeber nennt.«

Und dann bringt er das in diesem Beitrag angesprochene Dilemma auf den Punkt:

»Bei Durchsetzung des vorliegenden Entwurfes werden fundamentale Prinzipien des Rechts der Eingliederungshilfe wie der Bedarfsdeckungsgrundsatz durchbrochen und ein Individualisierungsgrundsatz etabliert, der nicht individuell, sondern modular vorgeht.«

Man sollte sich bewusst machen, was das bedeuten wird.

Abbildung: BMAS (2016): Maßnahmen und Ziele des Bundesteilhabesetzes

Es knirscht und knackt im Gebälk und im Keller. Die EU driftet auseinander. Auch bei der Entwicklung der Armutsquoten

Die Europäische Union (EU) steckt in einer fundamentalen Krise, die sich aus mehreren ganz unterschiedlichen Quellen speist. Es sind vor allem die Krisen seit 2008, die zu einer sich zu einer existenziellen Infragestellung der europäischen Staatengemeinschaften auszuwachsen beginnen. Das Versprechen einer unaufhaltsam voranschreitenden ökonomischen Konvergenz der Staaten, die sich in den Euro-Raum einer gemeinsamen Währung begeben haben, ist nicht nur gebrochen worden, die „Krise des Euro“ und der Umgang miteinander hat Hierarchien erkennen lassen, die bei den einen zu Wut, Ablehnung und Verzweiflung geführt hat, bei den anderen zu Abwehr und innerer Schließung gegen die als übergriffig empfundenen Haftungserwartungen. Die schnelle und weitreichende Ost-Erweiterung der EU hat zu einer institutionellen, aber auch mentalen Überforderung geführt. Was immer für beide Seiten gilt.

In der Nicht-Bewältigung der Flüchtlingskrise und insbesondere der kategorischen Weigerung der osteuropäischen Staaten, überhaupt irgendeinen Beitrag zu leisten, kann man schon einen fundamentalen Bruch mit den Mindest-Voraussetzungen einer halbwegs funktionierenden supranationalen Gemeinschaft erkennen. Gleichzeitig erleben die südeuropäischen Peripheriestaaten, allen voran Griechenland und Italien, was es bedeutet, zum einen eingespannt zu werden in eine Austeritätspolitik, die ihnen kaum bis keine Spielräume mehr lässt, zugleich aber allein gelassen zu werden mit dem weiter über das Mittelmeer kommenden Zustrom an Flüchtlingen und anderen Migranten, die in die sich schließende Festung Europa gelangen wollen. Als wäre das alles nicht genug, breiten sich in Europa flächendeckend rechtspopulistische bis rechtsextreme Bewegungen aus, denen scheinbar etwas gelungen ist, was man als Aufgabe eher den linken Parteien zugeschrieben hätte – denen eine Stimme zu geben, die sich als „Verlierer“ fühlen oder es auch sind. Und diese Bewegungen bleiben nicht mehr am Rand stecken, sondern erobern immer mehr Terrain bis in die Schaltzentralen der politischen Macht hinein. Und was sie auch befeuert ist der Brexit – weil erstmals der Austritt aus der EU nicht nur eine theoretische Option darstellt, sondern praktisch geworden ist.

Die jüngste Versinnbildlichung der fundamentalen Krise offenbart das beeindruckende Auflaufen des Versuchs, das Freihandelsabkommen mit Kanada, also CETA, durchzudrücken – vorläufig gescheitert an einem Widerstandsnest in der belgischen Provinz, die sich der Zustimmung verweigern (vgl. dazu CETA, TTIP & Co. – Das Gewürge um die Freihandelsabkommen. Vor TTIP soll CETA kommen, das ist fertig. Im doppelten Sinne?). Unabhängig von der konkreten Frage der Freihandelsabkommen wird immer deutlicher, dass eine Staatengemeinschaft der (noch) 28 Mitglieder, die überaus heterogen zusammengesetzt ist, in den meisten Punkten nicht mehr entscheidungs-, geschweige denn handlungsfähig sein kann, wenn Einstimmigkeit erforderlich ist, zugleich aber die parlamentarische Entwicklungsstufe der EU selbst in vielen Punkten kaum ein gleichgewichtiges Substitut zu dem bilden kann, was in den Nationalstaaten darunter verstanden wird.

Das alles ist auch ganz oben angekommen, so dass diese Schlagzeile dann auch nicht mehr überrascht: Steinmeier warnt vor dem Ende der EU, berichtet die Süddeutsche Zeitung über den Bundesaußenminister:

„Die Finanzkrise, die Fluchtwelle nach Europa und der Schock des Referendums in Großbritannien haben die Europäische Union in heftige Turbulenzen gestürzt“, warnte Steinmeier. Nun würden Populisten vom rechten Rand aus versuchen, die Gunst der Stunde zu nutzen und mit einem vermeintlichen Versagen der EU in der Mitte der Gesellschaft auf Stimmenfang gehen.
„Selbst hartgesottene Fürsprecher Europas sehen, dass wir neu überzeugen müssen und zwar außerhalb des Elfenbeinturms der professionellen Europafreunde“, sagte der Minister. „Wenn wir den Wert der EU nicht mehr zu schätzen wissen, geht sie vor die Hunde.“

Das alles ist komplex, verwoben und mit erheblichen Irrationalitäten aufgeladen – aber natürlich spielen immer auch die ökonomischen und (damit eng zusammenhängend) die sozialen Lagen der Menschen eine ganz zentrale Rolle bei der Suche nach den Ursachen der skizzierten Entwicklungen innerhalb der EU.

Sozialpolitisch besonders im Blick ist dabei natürlich die Problematik der Exklusion von Menschen aus dem gesellschaftlichen Gefüge, vor allem, wenn dieses geldbasiert und geldgetrieben ist. Zur Abbildung der Entwicklung am unteren Rand verwendet man – nicht aus Willkür, sondern nach internationaler Konvention – einen relativen Einkommensarmuts(gefährdungs)begriff, der immer wieder, gerade auch in Deutschland, heftig kritisiert wird. Wenn man sich die Definition der EU genauer anschaut, dann kann man erkennen, dass die häufig vorgetragenen Bedenken gegen diesen Indikator Berücksichtigung finden: »Die Armutsgefährdungsquote ist der Anteil der Personen, deren gesamtes Haushaltseinkommen (nach Sozialleistungen, Steuern und sonstigen Abzügen), das für Ausgaben und Sparen zur Verfügung steht, unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt, welche auf 60% des nationalen verfügbaren Median-Äquivalenzeinkommens nach Sozialleistungen festgelegt ist. Dieser Indikator misst nicht den Wohlstand oder die absolute Armut, sondern ein – im Vergleich zu anderen Personen im gleichen Land – niedriges Einkommen«, so die Hinweise von Eurostat.

Die EU selbst verwendet die Einkommensarmut, aber nicht nur, sondern eine erweiterte Fassung: Sie schaut sich die Menschen an, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, was sie so definiert: Das bedeutet, dass sie sich in mindestens einer der folgenden drei Situationen befanden: sie waren nach Zahlung von Sozialleistungen von Armut bedroht (Einkommensarmut), sie litten unter erheblicher materieller Deprivation oder lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbstätigkeit.

Die neuesten Daten für die EU hat Eurostat diese Tage veröffentlicht:

Eurostat: Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen in der EU zurück auf Vor-Krisen-Niveau. Ausgeprägte Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, Pressemitteilung 199/2016, Brüssel, 17.10.2016

»Im Jahr 2015 waren etwa 119 Millionen Personen bzw. 23,7% der Bevölkerung in der Europäischen Union (EU) von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht«, erfahren wir dort. Und weiter: »Nachdem der Anteil der Personen in der EU, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, zwischen den Jahren 2009 und 2012 dreimal in Folge gestiegen war und fast 25% erreicht hatte, ist er seither stetig gesunken und auf das Niveau von 2008 (23,7%) zurückgekehrt. Dennoch lag er im Jahr 2015 weiterhin über seinem Tiefstand von 2009 (23,3%).«
Betrachtet man „nur“ die Anteilswerte bezogen auf die Einkommensarmut, dann ergeben sich niedrigere Werte: Danach waren 17,3% der Bevölkerung in der EU im Jahr 2015, nach Zahlung von Sozialleistungen, armutsgefährdet. 2008 lag dieser Wert noch bei 16,5 %.

In dem Artikel Wie die Krise Europa gespalten hat auf Spiegel Online wurden diese und weitere Daten von Eurostat aufgegriffen, aber aufgrund der – nur teilweise berechtigten Kritik an der allgemeinen Einkommensarmutsquote – hat man dort ausschließlich die „erhebliche materielle Deprivation“ herangezogen, gleichsam der harte Kern der Armut. 
Natürlich stellt sich sofort die Frage, wann denn ein Mensch bzw. ein Haushalt davon betroffen ist. Das ist nach ebenfalls einer statistischen Konvention dann der Fall, wenn schlicht das Geld für mindestens vier der folgenden neun grundlegenden Dinge fehlt:
Miete, Heizung, unerwartete Ausgaben, mindestens jeden zweiten Tag eine angemessene Mahlzeit, mindestens eine Woche Urlaub im Jahr außerhalb der eigenen vier Wände, Auto, Waschmaschine, Farbfernseher oder Telefon.
2015 traf dies EU-weit auf mehr als 40,3 Millionen Menschen zu. Das ist in etwa jeder Zwölfte – oder 8,1 Prozent. 
In der Abbildung ist aufbereitet, wie sich das in den von Eurostat ausgewiesenen Ländern der EU darstellt – und man erkennt a) unschwer die enorme Spannweite, die 2015 von 0,7 Prozent in Schweden und 37,2 Prozent in Bulgarien als dem Armenhaus der EU reicht sowie b) durchaus teilweise erhebliche Verschiebungen der Anteilswerte auf der Ebene der einzelnen Länder zwischen 2008 und 2015.

Und ein differenzierter Blick auf die Veränderungen in den Jahren zwischen 2008 und 2015 beim Anteil der Menschen mit „erheblicher materieller Deprivation“ fördert einen wichtigen Befund ans Tageslicht: Es gibt Verlierer und Gewinner. Die eindeutigen Gewinner der Entwicklung liegen im Osten der EU. Deutliche Rückgänge verzeichnen die Länder Polen, Bulgarien und Rumänien. Am anderen Ende der Skala gibt es aber auch deutliche Anstiege bei den Anteilswerten der hart Armen und die treffen den südeuropäischen Raum: Griechenland, Zypern, Malta, Italien und Spanien sind auf der Verliererseite.

Fazit: Länder aus Osteuropa haben in den vergangenen sieben Jahren große Fortschritte gemacht, während sich insbesondere in den kriselnden Staaten Südeuropas die Lage verschlechtert hat.
Natürlich könnte man an dieser Stelle argumentieren, dass es sich in Wirklichkeit eher um einen Angleichungsprozess von der unteren Mitte und von unten gleichzeitig handelt, denn die genannten osteuropäischen Staaten kommen ja auch von einem sehr hohen Niveau der Deprivation und verbessern sich, während die südeuropäischen Staaten von einem besseren Niveau in der unteren Hälfte nach unten abrutschen. Aber diese Relativierungen helfen den einzelnen Menschen und auch den einzelnen Staaten nicht, wenn sie sich vergleichen.
Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass diese Entwicklung die bereits klar erkennbare „Blockbildung“ innerhalb der EU weiter befördern, damit aber auch bei der gegebenen Entscheidungsarchitektur der EU immer öfter Blockaden generieren wird. Letztendlich wird auch hier manifest, dass die gegebenen und weiter zunehmenden Ungleichgewichte innerhalb der Volkswirtschaften im EU-Raum zu einem, wenn nicht dem zentralen Problem geworden sind und derzeit auch keine Umkehrung erkennbar ist.

Mit Hilfe eines „Bonsai-Zwegat“ raus aus Hartz IV? Eine neue Variante des voyeuristischen Unterschichten-Fernsehens soll auf Sendung gehen

Das mit der Expertise ist ja immer so eine Sache. Die einen haben sie und arbeiten mit ihr. Tagtäglich, im sozialen Bereich zumeist und sehr eng gestrickten Rahmenbedingungen, häufig selbst prekär und in der Nähe zu denen, für die man die Expertise einzusetzen versucht.
Und anderen schreibt man Expertise zu, weil sie in ihrer Funktion – beispielsweise als langjähriger Bürgermeister eines Stadtteils in Berlin – laut auf sich und dann auf die Sache aufmerksam gemacht haben, von den Medien entdeckt und eingesetzt wurden als irgendwie geerdet daherkommende Bereicherung der Talkshow- und nach Dienstende auch der Bild-Zeitungslandschaft. Wir sprechen hier also von dem stimmgewaltigen Heinz Buschkowsky (68), ehemaliger Bürgermeister von Berlin-Neukölln und mittlerweile offensichtlich im Unruhestand. Er polarisierte mit Thesen wie beispielsweise „Multikulti ist gescheitert“. Der Fernsehsender RTL beschreibt seine Expertise in der Pressemitteilung Mit Heinz Buschkowsky raus aus Hartz IV: „Deutschlands bekanntester Bürgermeister“ sucht bei RTL Teilnehmer für TV-Experiment! so: » Er hat in über 15 Jahren als Bezirksbürgermeister im Berliner Bezirk Neukölln etliche Hartz IV-Empfänger persönlich kennengelernt.« Und was soll der jetzt für RTL machen?

Der Fernsehsender plant ein – natürlich – „außergewöhnliches TV-Experiment, für das man Buschkowsky gewonnen habe:

»Ab 2017 bietet RTL in einem außergewöhnlichen TV-Experiment Sozialhilfeempfängern die Chance, sich mit einem Koffer voller Bargeld aus der Sozialhilfefalle zu befreien … Rund 25.000 Euro als finanzielle Sofort-Starthilfe stehen pro Familie bereit … Bei „Zahltag – Ein Koffer voller Chancen“ bekommen Langzeitarbeitslose und ihre Familien eine finanzielle Sofort-Starthilfe für ein Leben ohne Hartz IV. Für die Laufzeit des sechsmonatigen Experiments verdoppelt RTL die kompletten staatlichen Bezüge und zahlt sie auf einen Schlag in bar aus. Das wären bei einer vierköpfigen Durchschnittsfamilie abhängig vom Wohnort rund 25.000 Euro. Mit diesem Geld können die teilnehmenden Familien ihre eigene kleine Geschäftsidee umsetzen oder intensiv in Bewerbungsmaßnahmen investieren. Das Ziel ist es, dauerhaft die eigene Existenz zu sichern, ohne auf Kosten des Staates zu leben.«

Beraten werden die Teilnehmer dabei von einem Expertenteam. Als Kopf dieses Expertenteams konnten RTL und Endemol Shine Heinz Buschkowsky gewinnen. »Für das TV-Experiment war er sofort Feuer und Flamme: Er sieht darin eine realistische Möglichkeit, perspektivlosen Menschen unter die Arme zu greifen, damit sie einen Ausweg aus dem Teufelskreis der Resignation finden. Heinz Buschkowsky ist ein echter Macher unter den Politikern und passt deshalb perfekt zu dem Projekt.«

RTL hat das neue Format nicht „erfunden“, sonder auf der Insel geklaut: »Wie gut dieses Experiment funktionieren kann, haben bereits die Engländer bewiesen. Der britische Sender Channel 5 hat im vergangenen Frühjahr gemeinsam mit der Endemol Shine – Tochter Dragonfly in dem Primetime-Doku-Experiment „The Great British Benefits Handout“ drei Familien nachhaltig aus der Sozialhilfe befreit. Diese Teilnehmer leben heute nicht mehr auf Staatskosten.«

Natürlich ahnt der alte Fuchs Buschkowsky, dass es Kritik geben wird, dass er sich an so einem Unterfangen beteiligen wird. Deshalb zitiert ihn die RTL-Pressemeldung mit diesen Worten: »Wir werden mit meinem Gesicht keinen TV-Zoo veranstalten. Die Menschen sollen nicht vorgeführt oder verheizt werden. Sie sollen ihre Entscheidungen selbstständig fällen, um wieder zu lernen für sich selbst zu sorgen. Natürlich ist die Verlockung groß, das plötzlich vorhandene Bargeld für die langgehegten und bisher unerreichbaren Träume auszugeben. Aber wir werden ihnen Wege aufzeigen, wie sie geschickt in ihre eigenen Ideen investieren können, um mit ihren Mitteln ein dauerhaftes Einkommen zu schaffen.«

Natürlich wird der eine oder andere jetzt an einen ähnlich beauftragten Experten aus den Tiefen und Untiefen der Lebenslagen denken, an Peter Zwegat und seine langjährige Thematisierung von Überschuldung und Schuldnerberatung. Auch Zwegat musste viele Kritik einstecken, aber es gab auch immer Stimmen, die darauf hingewiesen haben, dass es ihm gelungen sei, die Schuldnerberatung als eine wichtige personenbezogene soziale Dienstleistung zu popularisieren und Menschen einen Zugang dazu zu eröffnen, die ansonsten nicht in die Nähe einer klassischen Beratung gekommen wären. Offensichtlich will Buschkowsky auf dieses Image aufspringen.

Insofern ist diese Artikel-Überschrift konsequent: Heinz Buschkowsky: „Ich werde ein Bonsai-Zwegat sozusagen“:

Das Schlimmste, was passieren könne, erklärt Buschkowsky, sei, dass die Teilnehmer der Sendung wieder auf Hartz-IV-Niveau zurückfielen. „Mehr als ein bisschen in die Töpfe schauen kann nicht passieren“, versichert der Ex-Politiker. Auch den folgerichtigen Vergleich mit Peter Zwegat, dem alteingesessenen TV-Schuldenberater von RTL, lässt sich der frühere Bezirksbürgermeister gerne gefallen. „So in etwa. Ich werde ein Bonsai-Zwegat sozusagen.“

Und er kann es natürlich nicht lassen, das gesellschaftspolitisch aufzuladen: „Wir wollen ein Impuls geben, auch in die Politik, dass es zwar aufwendiger ist, aber nachhaltiger, die Menschen mit gezielter Starthilfe zu motivieren, als den Hartz-IV-Check jedes Jahr um 7,50 Euro zu erhöhen.“

Mit einem Koffer voller Geld an einige wenige, die sich jetzt bei RTL für das „Casting“ bewerben können.

Ob die es schaffen oder nicht – es wird sicher einige Zuschauer geben, denen es gefallen wird, den Betroffenen „in die Töpfe zu blicken“ und dann ist es auch egal, ob sie es schaffen, sich zu „befreien“ aus Hartz IV oder aber scheitern und in ihre Transferleistungsabhängigkeit zurückfallen. Der voyeuristische Charakter des Unterfangens ist offensichtlich und man kann das einfach trotz aller Klimmzüge, dem auch noch ein irgendwie fortschrittliches Antlitz zu verleihen, schäbig und unwürdig finden. Nicht zum ersten Mal, sondern erneut wird der TV-Zoo aufgebaut, damit die „moderne“ Fassung von „Brot und Spiele“ wieder einmal angerichtet werden kann. Man kann sich schon vorstellen, welche Unternehmen und Produkte die Werbeblöcke bestücken werden. Damit die Kasse klingelt, nicht bei den Betroffenen, sondern bei RTL.