Die Bundesregierung will die Angehörigen von Pflegebedürftigen entlasten. Eine gute Sache. Wie immer ist es dann aber etwas komplizierter

Endlich kann man mal positive Nachrichten unters Volk bringen. Die Angehörigen von Pflegebedürftigen sollen entlastet werden. Die Bundesregierung hat dazu ein „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ auf den parlamentarischen Weg gebracht. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)“ wurde als Bundestags-Drucksache 19/13399 vom 23.09.2019 im Bundestag behandelt und zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen (vgl. dazu den Bericht Regierung will An­ge­hörige von Pfle­gebe­dürftigen unterstützen über die erstmalige Behandlung des Gesetzentwurfs im Bundestag vom 27. September 2019).

Das kommt bei vielen erst einmal gut an: »Können die Betroffenen die Kosten nicht selbst stemmen, müssen Angehörige einspringen. Für viele Ältere ist die Vorstellung ein Graus, sie könnten ihren Kindern „zur Last fallen“. Die wiederum müssen oft erhebliche Beiträge aufbringen. Das kann Familien bis an den Rand der finanziellen Belastbarkeit führen … Die Bundesregierung geht dieses Problem jetzt an. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) soll vielen betroffenen Familien helfen: Künftig müssen die allermeisten Angehörigen nicht mehr zahlen«, so beispielsweise Thomas Hauser in seinem Artikel Eltern ins Heim, Kinder müssen zahlen? Bundesregierung entlastet hunderttausende Angehörige. Mit diesem Gesetz würden „Eltern und Kinder von pflegebedürftigen Angehörigen spürbar entlastet“, wird Minister Heil zitiert. „Sie sind durch die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ohnehin stark belastet und tragen eine große Verantwortung. Wir nehmen ihnen jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen.“ Da kann man doch nun wirklich angesichts der enormen Eigenanteile, die mittlerweile vor allem in der stationären Pflege von den Pflegebedürftigen (und ihren Angehörigen) aufgebracht werden müssen, nur zu dem Ergebnis kommen: Danke!

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Immer öfter keiner mehr da. Ambulante Pflegedienste sowie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stoßen zunehmend an Grenzen

Werfen wir den Blick auf eine absolute Boombranche: ambulante Pflegedienste. Die Bundesregierung hatte in der letzten Legislaturperiode mit den Pflegestärkungsgesetzen Milliarden Euro in „die“ Pflege gegeben und dabei vor allem die Leistungsansprüche im Bereich der ambulanten Pflege ausgebaut. Durchaus passend zu dem Wunsch vieler Menschen, im Pflegefall solange wie möglich zu Hause zu bleiben und dort von den Angehörigen versorgt zu werden – dabei nicht selten unter Beteiligung ambulanter Pflegedienste. Ende 2017 wurden in Deutschland etwa 830.000 der insgesamt 3,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen von ambulanten Diensten versorgt. Vor allem am aktuellen Rand zeigt sich mit dem deutlichen Anstieg der auch von ambulanten Diensten versorgten Pflegebedürftigen der Effekt der angesprochenen Leistungsverbesserungen und -ausweitungen.

Doch nun stoßen die ambulanten Pflegedienste – bei denen man bedenken muss, dass weit über 90 Prozent von ihnen auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V erbringen – offensichtlich zunehmend an massive Kapazitätsgrenzen.

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Der Gesetzgeber will Leiharbeit in der Pflege „weitgehend verhindern“. Selbst wenn er wollte – wie will er das machen?

Derzeit geistert immer wieder die angebliche Botschaft durch die Medienwelt, der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wolle die Leiharbeit in der Pflege „verbieten“. Da geht allerdings einiges durcheinander.

Eine nüchterne Bestandsaufnahme der Daten zur tatsächlichen Bedeutung von Leiharbeit in der Pflege wie auch der unterschiedlichen Motive für entleihende Unternehmen wie auch für die Leiharbeiter selbst zeichnet ein differenziertes Bild, dahingehend, dass man zum einen die quantitative Bedeutung der Leiharbeit nicht überschätzen sollte, zum anderen aber tatsächlich vielfältige praktische Probleme mit dem Rückgriff auf dieses personalpolitische Instrument verbunden sind (vgl. dazu den Beitrag „Gute Leiharbeit“? Zur medialen und tatsächlichen Bedeutung der Leiharbeit in der Kranken- und Altenpflege vom 23. September 2019). In diesem Beitrag findet man auch einen Passus, der sich mit der (angeblichen) Forderung nach einem Verbot der Leiharbeit in der Pflege beschäftigt.

So wurde der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits im Sommer des vergangenen Jahres mit diesen vorsichtigen Worten zitiert: »Die Leiharbeit im Pflegebereich mache die Dinge nach Spahns Auffassung angesichts der aktuellen Probleme mit der Stellenbesetzung eher schwieriger als leichter. „Ich hätte lieber weniger Leiharbeit in der Pflege und mehr Festangestellte“, sagte Spahn.« In einem anderen Bericht heißt es: »Es müsse dringend jetzt etwas getan werden, vor allem gegen die Leiharbeit. Denkbar wäre, überlegte Spahn, ein Verbot von Leiharbeit in unterbesetzten Facharbeitsbereichen – auch wenn dies einen ziemlichen Eingriff bedeuten würde.« Wobei die dazu gehörende Überschrift des Artikels – Jens Spahn spricht sich für ein Verbot von Leiharbeit aus – dann angesichts der konkreten Formulierung des Ministers eine nun ja, sehr weit ausgreifende Interpretation ist. Der Mann weiß sicher, warum er semantisch so herumeiert bei dem Thema „Verbot der Leiharbeit“ in der Pflege.

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