Die „Aufstocker“ im Hartz IV-System: 10 Milliarden Euro im Jahr 2018 für die „Subventionierung von Lohndumping“? Eine Spurensuche in den offiziellen Daten

Immer wieder schaffen sie es für einen dieser kurzen Momente in den Strudel der Berichterstattung: die „Aufstocker“ im Hartz IV-System. Also Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen und trotz Arbeit so wenig Geld zur Verfügung haben, dass sie zusätzlich Geld aus dem Grundsicherungssystem bekommen (müssen).

»Löhne von arbeitenden Hartz-IV-Empfängern sind im vergangenen Jahr um fast 10 Milliarden Euro aufgestockt worden. Das geht aus neuen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegen und von der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann ausgewertet wurden. Zwischen 2007 und 2018 sind damit mehr als 117 Milliarden Euro für das Aufstocken niedriger Löhne ausgegeben worden.« So kann man es in diesem Artikel lesen: Hartz IV: Staat stockte 2018 Löhne um fast 10 Milliarden Euro auf. Die Bundestagsabgeordnete wird mit den Worten zitiert, »Milliardenbeträge aus Steuermitteln würden aufgewendet, um nicht existenzsichernde Arbeit aufzustocken. „Die Gesellschaft subventioniert so seit vielen Jahren Arbeitgeber, die Niedriglöhne zahlen oder ihren Beschäftigten nur Arbeitsverhältnisse in Teilzeit oder Minijobs anbieten, obwohl viele gerne länger arbeiten würden. Das ist eine verdeckte Subventionierung von Lohndumping, mit der die Bundesregierung prekäre Beschäftigung vorantreibt und zementiert“.«

Im vergangenen Jahr gab es gut 1,1 Mio. Menschen mit Hartz IV-Leistungen, die gleichzeitig Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit bezogen haben. Diese Einkommen werden angerechnet auf den Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Wie kommt man nun auf die erhebliche Summe von 10 Mrd. Euro, die für die Lohnsubventionierung ausgegeben wurden? Die Daten findet man bei der Bundesagentur für Arbeit (Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Monats- und Jahreszahlen), Nürnberg, November 2019).

2018 gab es insgesamt 3,1 Mio. Bedarfsgemeinschaften mit einem Zahlungsanspruch von 35,84 Mrd. Euro. Und davon entfielen 10,51 Mrd. Euro auf 1,01 Mio. Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem erwerbstätigen „ELB“, so werden die „erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ im Jobcenter-Jargon offiziell genannt. Die also irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sind und daraus auch Erwerbseinkommen bezogen haben. Nun muss an dieser Stelle auf zwei wichtige Aspekte hingewiesen werden, um die Zahlen richtig einordnen zu können:

➔ Die 10,51 Mrd. Euro sind die Hartz IV-Leistungen, die an 1,01 Mio. Bedarfsgemeinschaften ausgezahlt wurden, in denen mindestens einer oder eine erwerbstätig war. Betrachtet werden hier erst einmal nicht einzelne Personen, sondern Haushalte, in denen auch mehr als nur eine Person leben können. Anders formuliert: Weil die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bedürftig sind, fließen hier Leistungen – selbst wenn der einzelne Erwerbstätige möglicherweise allein gerade an der Grenze der Bedürftigkeit wäre. Und das kann auch sein, wenn der Erwerbstätige ein an sich ordentliches Erwerbseinkommen hätte. Und da die 10 Mrd. Euro an alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft fließen, kann man diese Summe auch nicht so einfach als eine Subventionierung niedriger Löhne bezeichnen.

➔ Und die generalisierende Aussage, dass es sich um eine „Subventionierung von Lohndumping“ handelt – also man muss Hartz IV-Leistungen beziehen, weil seitens der Arbeitgeber so schlecht bezahlt wird -, ist nicht zwingend (und kann aus den Daten auch nicht abgelesen werden, denn dazu müsste man die genauen Stundenlöhne der Aufstocker kennen). Aber selbst mit einem halbwegs ordentlichen Stundenlohn kann es Konstellationen geben, bei denen man Anspruch auf aufstockende Leistungen aufgrund der Bedürftigkeit des gesamten Haushalts hat. Und nicht nur die Lohnhöhe ist ein unsicheres Terrain – hier wäre auch zu berücksichtigen, dass es ganz unterschiedliche Beschäftigungsformen und vor allem -umfänge gibt. Der normale Bürger wird – ob bewusst oder eher unbewusst – davon ausgehen, dass hier Löhne von „normalen“ Jobs aufgestockt werden müssen, also aus einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeit. Nun gibt es aber auch andere Beschäftigungsformen, wie die sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit, die Selbstständigkeit oder die ausschließlich geringfügige Beschäftigung, also die berühmten 450 Euro-Jobs. Und das sollte einleuchten – wenn man „nur“ einen Minijob hat, dann wird man davon alleine nicht leben können, es kann sich gerade hier oder auch der Teilzeitarbeit nur um einen „Zuverdienst“ handeln. Der dann weitere Einkommensquellen erforderlich macht, um über die Runden kommen zu können.

➔ Nur ein Hinweis zu den Auszubildenden, denn hier wird der eine oder andere fragen, wie es sein kann, dass mehr als 62.000 Azubis Hartz IV-Leistungen beziehen, obwohl sie eigentlich ausgeschlossen sind. Dazu dieser Erläuterung: Im Normalfall haben Auszubildende zwar keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, allerdings gibt es spezifische Sonder- und Härtefallregelungen, die dazu führen, dass ein Teil der Auszubildenden trotzdem Hartz IV bezieht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Auszubildende gemäß § 56 Abs. 1 SGB III keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. In Einzelfällen ist der Hartz-IV-Bezug für Auszubildende auch bei der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BVB) oder an einer Maßnahme in einer Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) möglich.

Das spiegelt sich dann auch in den Daten:
➞ Beispiel Hartz IV trotz einer Vollzeit-Arbeit: Bei den Aufstocker-Bedarfsgemeinschaften, in denen ein Vollzeitbeschäftigter lebt, handelt es sich überwiegend um Mehrpersonen-Bedarfsgemeinschaften. Nur 26.000 bzw. 21,5 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften mit einem Vollzeitbeschäftigten sind Haushalte mit einem Alleinstehenden. Anders formuliert: Nur 7,5 Prozent der Single-Bedarfsgemeinschaften, bei denen irgendeine Erwerbstätigkeit registriert wurde, gehen einer Vollzeit-Erwerbsarbeit nach, mit deren Einkommen trotzdem nicht der Sprung aus der Hilfebedürftigkeit nach SGB II gelingt.

Wo arbeiten die Hartz IV-Aufstocker? Gibt es branchenbezogene Auffälligkeiten?

Die Bundesagentur für Arbeit weist nur – wie hier schon dargestellt – die Erwerbseinkommen der „Aufstocker“ in bestimmten Bandbreiten aus, wir haben keine Informationen über die Höhe der Stundenlöhne. Nun kann man über einen Blick auf die Verteilung der „Aufstocker“ auf die einzelnen Wirtschaftsbranchen versuchen, eine indirekte Annäherung an die Frage zu bekommen, ob der ergänzende Grundsicherungsbezug eine Beschäftigung im Niedriglohnsektor ermöglicht und stabilisiert – eine durchaus plausible These. Ein Blick auf die Verteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die gleichzeitig Hartz IV-Leistungen bekommen, gemessen als Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, ergibt dieses Bild (alle Zahlen zu den Branchen beziehen sich auf dem März 2019):

Es handelt sich um „klassische“ Niedriglohnbranchen, in denen wir einen überdurchschnittlich hohen Anteil an „Aufstockern“ an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Branchen erkennen können.

Wenn man speziell auf die ausschließlich geringfügig Beschäftigten nach Branchen schaut, dann erkennt man neben der Tatsache, dass fast jeder zehnte ausschließlich geringfügig Beschäftigte zugleich aufstockende Leistungen der Jobcenter bekommt, eine Häufung dieser „Aufstocker“ in drei Branchen, bei denen die Anteilswerte über dem durchschnitt liegen:

In den Reinigungsdiensten, dem Gastgewerbe sowie Verkehr und Lagerei wird die Beschäftigung durch eine überdurchschnittliche Zahl an aufstockenden Minijobbern stabilisiert und letztendlich auch subventioniert. Ein Blick auf die Bedeutung der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung in diesen Branchen zeigt, dass deren Geschäftsmodelle in einem nicht unerheblichen Ausmaß darauf basiert, dass man auf Minijobber zurückgreifen kann, die dann parallel oftmals über aufstockende Leistungen gestützt werden müssen.

Und die im Schatten zählt und sieht man nicht

Bei der Gewichtung und Bewertung der „Aufstocker“-Zahlen sollte man einen Aspekt nicht vergessen, der aber in den meisten Debattenbeiträgen überhaupt keine Erwähnung findet: Man muss davon ausgehen, dass bei weitem nicht alle Personen, die einen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen hätten, diesen auch einlösen. Und hier geht es nicht um eine zu vernachlässigende Größenordnung:

Dunkelziffer der Nichtinanspruchnahme: Studien gehen davon aus, dass zwischen 34 und 50 Prozent der Menschen, die eigentlich Hartz-IV-Leistungen beziehen könnten, auf ihren Anspruch verzichten. Unter den Erwerbstätigen sind es Schätzungen zufolge sogar bis zu zwei Drittel der Anspruchsberechtigten. Je nach Erhebung wurde für diese Gruppe eine Verzichtsquote von 48,4 bis 63 Prozent berechnet. Das sind übrigens Zahlen, von denen die Bundesregierung selbst berichtet hat – vgl. dazu den Beitrag Von abhängiger und selbständiger Einkommensarmut und vor allem von vielen, die einen Hartz IV-Anspruch nicht einlösen vom 25. Juni 2018. Nun werden sicher viele mit Prozentzahlen an sich nicht viel anfangen können. Was muss man sich darunter vorstellen? Bei der Übersetzung in Absolutzahlen wird deutlich, dass wir hier keineswegs über Peanuts reden – und hier wird nur die absolute Untergrenze der Nichtinanspruchnahmequote, wie sie in Studien geschätzt wurde, zur Illustration herangezogen:

Offiziell gab es im Jahr 2017 laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 4,36 Millionen erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger. Ausgehend von einer Verzichtsquote von 33,8 Prozent hätten in diesem Jahr weitere rund 2,22 Millionen Erwerbsfähige einen Hartz-IV-Anspruch gehabt. Stellen diese Personen jedoch keinen Antrag auf Grundsicherungsleistungen, tauchen sie auch nicht in der Grundsicherungsstatistik der BA auf.

Fazit: Die BA-Statistik über „Aufstocker“ bildet das Ausmaß der Erwerbsarmut in Deutschland also nur äußerst lückenhaft ab. Außerdem gibt es mehrere Millionen Vollzeitbeschäftigte, die mit ihrem Einkommen knapp über der Hartz-IV-Bedarfsgrenze liegen, bei der eindimensionalen Fokussierung auf das Aufstocken mit Hartz IV aber folglich ausgeblendet werden. Dazu der Beitrag 3,7 Millionen – wohlgemerkt – sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte verdienen weniger als 2.000 Euro brutto pro Monat. Das hat Folgen, nicht nur heute schon vom 29. April 2018. Allein diese Zahl verdeutlicht die Dimension des Niedriglohnsektors in unserem Land. Und was es bedeutet, wenn man viele Jahre oder gar lebenslang in dieser Welt der weit unter dem Durchschnitt liegenden Löhne arbeiten und leben muss, verdeutlicht auch ein Blick auf die Folgeprobleme dieser Menschen dann im Alter, denn viele von Ihnen werden in die Altersarmut weiterwandern, haben sie doch im Regelfall kaum Ansprüche auf Betriebsrenten, sie haben kein Vermögen bilden können, sie müssen auch im Alter zur Miete leben. Und dann wären wir ja fast schon bei dem in diesen Tagen so heftig diskutierten Thema „Grundrente“. Oder das, was man in diesem Land darunter meint verstehen zu müssen.