Ausbeutung als risikoloses Geschäftsmodell. Von Menschen, ihren Rechten und Arbeitsmigranten

Zuerst der Blick von ganz oben: Weltweit leben nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 164 Millionen Arbeitsmigranten in fremden Ländern. Ihre Zahl sei zwischen 2013 und 2017 um neun Prozent gestiegen, berichtete die Organisation, die im Auftrag der Vereinten Nationen soziale Gerechtigkeit und die Rechte von Arbeitnehmern fördern soll. Das und mehr kann man diesem Artikel entnehmen: Zahl der Arbeitsmigranten steigt auf 164 Millionen. Nun gibt es solche und andere: Dazu gehören Saisonarbeiter, die etwa als Erntehelfer Geld verdienen, Fachkräfte wie Pflegepersonal oder IT-Spezialisten, aber auch Flüchtlinge sowie Menschen, die sich illegal in Gastländern aufhalten, werden von der ILO mitgezählt Vgl. ausführlicher dazu ILO Global Estimates on International Migrant Workers. Results and Methodology, 2018). Darunter sind Arbeitsmigranten, denen es materiell gut geht, die gerade wegen der höheren Löhne und anderer Arbeitsbedingungen in ein anderes Land gegangen sind oder dort Geschäfte machen. Aber unter den vielen anderen gibt es zahlreiche Ausbeutungsfälle.

Das klingt immer so abstrakt. An dieser Stelle kann man beispielsweise eine Reportage von Hannes Lintschnig und Stefan Schultz empfehlen, die der Ausbeutung ein Gesicht und eine Geschichte und Gefühle gibt: Verloren in Europa: »Als Bulgariens Wirtschaft abstürzt, zieht Stanimir Panow nach Hamburg-Wilhelmsburg. Er hofft auf ein besseres Leben, doch er landet auf dem sogenannten Arbeiterstrich – in einem System der Ausbeutung, von dem deutsche Verbraucher massiv profitieren.«

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Das „Nomadentum“ der Lkw-Fahrer auf den europäischen Straßen wird endlich beendet. Wirklich?

Keine Frage – wenn man die vielen teilweise abgrundtief beunruhigenden Berichte auch in diesem Blog über die Situation vieler Lkw-Fahrer auf den europäischen Straßen Revue passieren lässt, dann freut man sich zutiefst über jede Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Lebenslagen der Betroffenen. Und Grund dazu kann man haben, wenn solche Schlagzeilen die Berichterstattung bestimmen: EU will „Nomadentum“ der Lkw-Fahrer beenden. Dort erfahren wir: »Wenn es nach dem Willen der EU-Staaten geht, sollen Lkw-Chauffeure nicht mehr in ihren Fahrerkabinen schlafen dürfen und in Zukunft das Recht haben, alle drei bis vier Wochen heimzukommen. Darauf hat sich der Verkehrsministerrat nach Marathonverhandlungen in der Nacht auf Dienstag geeinigt. Die EU will damit das derzeit bestehende „Nomadentum“ von Lkw-Fahrern – wochenlange Touren ohne feste Unterkünfte – beenden. Damit das Paket in Kraft tritt, muss das EU-Parlament noch zustimmen.« Man muss an dieser Stelle aufrufen, dass wir hier über zwei Millionen Lkw-Fahrer sprechen, viele von ihnen kommen aus osteuropäischen EU-Staaten, deren Speditionen sich als Niedrigpreismodell etabliert haben und die erhebliche Einnahmen generieren, was auch den Widerstand gerade der osteuropäischen EU-Mitglieder gegen die Regulierungsversuche auf der EU-Ebene erklärt.

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Scheinselbständig, nicht scheinselbständig … Pflegekräfte als Honorarkräfte und eine uneinheitliche Rechtsprechung

Also in der Pflege und bei der Beschäftigung von Pflegekräfte geht ja einiges durcheinander. Das werden viele denken, wenn sie mit solchen Informationen versorgt werden: »In Brandenburg arbeiten offenbar immer mehr Pflegekräfte als selbstständige Freiberufler oder bei Zeitarbeitsfirmen. Und in immer mehr Alten- und Pflegeheimen kommen Leiharbeiter zum Einsatz«, kann man beispielsweise diesem Artikel mit Blick auf Brandenburg entnehmen: Immer mehr Leiharbeiter in der Pflege. Und nicht wenige werden von solchen Meldungen überrascht sein, wenn man an das übliche Image der Leiharbeit denkt: »Keine Nachtschichten mehr, kein Einspringen am Wochenende, beste Bezahlung – mit paradiesischen Arbeitsbedingungen werben Leiharbeitsfirmen um Altenpflegekräfte. Die profitieren dabei vom Fachkräftemangel« so Tina Friedrich und Jan Wiese in ihrem Beitrag Leiharbeit in der Altenpflege boomt: Pflegekräfte auf Pump. Speziell zu der Entwicklung einer zunehmenden Zahl an Leiharbeitskräften in der Pflege, vor allem in der Altenpflege, vgl. bereits diesen Beitrag vom 5. Juli 2018: Schlechte Leiharbeit, gute Leiharbeit? Von Leiharbeitern bei Daimler und in der Pflege. Und (schein)selbständige Pflegekräfte werden gerichtlich erneut ausgebremst.

Und auch die gibt es neben den Leiharbeitern in der Pflege: Honorarkräfte. Freiberufliche Pflegekräfte, die sich als Selbstständige an Einrichtungen verkaufen und dafür ein Honorar bekommen. Und das kann durchaus üppig ausfallen, je nach Personalnot der Krankenhäuser und Pflegeheime. Aber ist das überhaupt zulässig, als „selbständige“ Pflegekraft inmitten eines Teams von anderen, abhängig beschäftigten Pflegekräften und anderen Berufsgruppen in einer Einrichtung zu arbeiten? Sind das nicht „scheinselbständige“ Kräfte?

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