Bisherige Muster lösen sich angeblich auf: Wem geben Deutsche mit Migrationsgeschichte ihre Stimme?

Es gab ja mal eine Zeit, in der intensiv darüber diskutiert wurde, dass Deutschland angeblich kein Einwanderungsland sei. Schaut man sich dann solche aktuelle Meldungen an, dann wird klar, dass wir (schon seit langem) natürlich in einer Einwanderungsgesellschaft leben: Gut jede vierte Person in Deutschland hatte 2021 einen Migrationshintergrund, berichtet das Statistische Bundesamt in einer Mitteilung vom 12. April 2022. »Im Jahr 2021 hatten 22,3 Millionen Menschen und somit 27,2 % der Bevölkerung in Deutschland einen Migrationshintergrund.« Das sind viele.

Was muss man sich unter diesem „Migrationshintergrund“ vorstellen, eine immer wieder auftauchende Begrifflichkeit, die so abstrakt und fast schon konturlos daherkommt? Die Statistiker verwenden für ihre Zählung diese Definition: »Eine Person hat nach der hier verwendeten Definition einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.«

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Eine (nur vorübergehende?) Corona-Delle im System der dualen Berufsausbildung in Deutschland?

Der eine oder andere auf der Suche nach positiven Nachrichten in diesen wahrlich dunklen Zeiten wird eine solche Meldung aus dem Statistischen Bundesamt sicher neugierig zur Kenntnis genommen haben: Zahl der neuen Ausbildungsverträge leicht über Vorjahresniveau. In den zurückliegenden zwei Corona-Jahren war doch immer wieder von Einbrüchen im System der dualen Berufsausbildung die Rede, sogar von einer „verlorenen Corona-Generation“ wurde stellenweise spekuliert. Geht es also wieder aufwärts in diesem für die Zukunft so bedeutsamen Bereich der Ausbildung?

Lesen wir weiter, was uns die Bundesstatistiker an Zahlen präsentieren: »Im Jahr 2021 haben rund 467.100 Personen in Deutschland einen neuen Ausbildungsvertrag in der dualen Berufsausbildung abgeschlossen. Das waren … 0,3 % mehr als im Vorjahr, das aufgrund der Corona-Pandemie mit 465.700 Ausbildungsverträgen einen historischen Tiefstand verzeichnet hatte.«

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Der erste Branchenmindestlohn soll der erste sein, der von den Arbeitgebern beerdigt wird. Die Arbeitgeber der Baubranche haben die Lohnuntergrenze gekippt

Früher war wahrlich nicht alles besser, aber manches wurde gemeinsam klarer gesehen: »Der Branchenmindestlohn in der Bauwirtschaft wurde vor 25 Jahren eingeführt – er war der erste seiner Art in Deutschland. Seinerzeit waren sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber noch einig, dass es angesichts der oftmals harten Arbeit am Bau bei Wind und Wetter eine attraktive Bezahlung braucht, um Fachkräfte zu gewinnen«, berichtet Frank-Thomas Wenzel unter der dann allerdings ernüchternden Überschrift Baubranche: Arbeitgeber kippen Branchenmindestlohn. Robert Feiger, der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), äußert sich dazu so: „Dies hat sich über die Jahrzehnte bewährt, ich kann nicht verstehen, dass die Arbeitgeber dieses System jetzt zerschlagen wollen. Nach meinem Kenntnisstand sind es die Arbeitgeber selbst, die immer wieder nach Fachkräften und Auszubildenden rufen“.

Die Bundesagentur für Arbeit berichtet in ihrer im Dezember 2021 veröffentlichten Fachkräfteengpassanalyse 2020: »In den Berufen des Hochbaus und des Tiefbaus, aber auch in der Bodenverlegung, im Bereich der Klempnerei, Sanitär, Heizung und Klimatechnik, aber auch in Teilen im Aus- und Trockenbau zeigte sich 2020 ein bundesweiter Engpass.« (S. 21)

Und in so einer einer Situation will man eine über dem gesetzlichen Mindestlohn liegende branchenbezogene Lohnuntergrenze streichen? Was ist da los?

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