Wenn das „sozialwidrige Verhalten“ im Hartz IV-System die Gerichtsleiter nach oben klettert, kommt es irgendwann beim Bundessozialgericht an (und fällt wieder runter)

Im September 2016 konnte man hier lesen: »Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will … schärfer gegen Hartz-IV-Empfänger vorgehen, die ihre Bedürftigkeit selbst verursacht oder verschlimmert haben. Demnach sollen Betroffene, die ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen, sie verschärfen oder nicht verringern, künftig sämtliche erhaltenen Leistungen für bis zu drei Jahre zurückzahlen müssen. Strenger ahnden sollen die Ämter demnach auch „sozialwidriges Verhalten“ von Hartz-Empfängern.« Das ist ein Zitat aus dem Artikel Jobcenter sollen „sozialwidriges Verhalten“ sanktionieren. Was muss man sich denn darunter vorstellen – „sozialwidriges Verhalten“? Das war die Leitfrage in dem hier am 2. September 2016 veröffentlichten Beitrag Wo soll das enden? Übergewichtige und Ganzkörpertätowierte könnte man doch auch … Ein Kommentar zum „sozialwidrigen Verhalten“, das die Jobcenter sanktionieren sollen. Es ging damals um neue Weisungen der BA auf der Grundlage einer Rechtsänderung, in denen dieses „sozialwidrige Verhalten“ konkretisiert wurde: »Betroffen seien etwa Berufskraftfahrer, die den Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verlieren und dann auf Hartz IV angewiesen sind … Die schärferen Bestimmungen könnten demnach auch Mütter treffen, die sich weigern, die Namen der Väter ihrer Kinder zu nennen. Denn dieser müsste möglicherweise Unterhalt zahlen, das Jobcenter müsste dann weniger Leistungen an die Mütter überweisen.«

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Häusliche Pflege in Corona-Zeiten: Die Nicht-Aufmerksamkeit für die „unsichtbaren“ Pflegenden

In der derzeit ablaufenden zweiten Corona-Welle stehen wieder einmal die Krankenhäuser und darunter die Intensivstationen im Mittelpunkt der aufgeregten Berichterstattung – Intensivstationen: Sorge vor der Belastungsgrenze oder Mehr Intensivpatienten: Kliniken treten auf die Bremse oder Immer mehr Covid-Patienten müssen ins Krankenhaus, die Aufzählung solcher Berichte ließe sich endlos fortsetzen. Und immer wieder wird ein zentrales Merkmal erkennbar: Der Mangel an Pflegepersonal mit der notwendigen fachlichen Expertise auf den Intensivstationen ist das Problem. Nicht fehlende Betten oder Beatmungsgeräte, sondern Menschen. Und eben nicht irgendwelche Menschen, sondern die müssen gerade hier, am Ende der Corona-Kette, auch noch passungsfähig sein zu einem Teilbereich der Medizin und der Pflege, wo es in den vergangenen Jahren enorme technische und prozessuale Fortschritte gegeben hat, dem viele Menschen ihr Überleben verdanken. Nicht ohne Grund braucht man in der Intensivpflege eine zweijährige Fachweiterbildung.

So wichtig es ist, über die offensichtlichen Engpassfaktoren in der Intensivmedizin zu diskutieren und auch darüber, was man hätte machen müssen bzw. können seit der ersten Welle – man darf nicht die großen anderen Bereiche, in den die pflegerische Versorgung von Millionen Menschen sichergestellt werden muss, aus den Augen verlieren. Dabei muss man zur Kenntnis nehmen, dass in der Langzeitpflege wenn, dann vor allem über die Pflegeheime berichtet wird (unter den medialen Rahmenbedingungen einer Aufmerksamkeitsökonomie vor allem – erneut – bei Corona-Fällen unter den Bewohnern und den Pflegekräften in einzelnen Heimen). Die Situation der ambulanten Pflegedienste ist auch derzeit, wie im Frühjahr, kaum bis gar nicht auf dem Schirm der Berichterstattung. Und wie sieht es dort aus, wo die meisten Pflegebedürftigen, weit mehr als 70 Prozent, versorgt und gepflegt werden? Also in der häuslichen Pflege? Und wie geht es den vielen pflegenden Angehörigen, ohne die innerhalb von Minuten das deutsche Pflegesystem zusammenbrechen würde?

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Neue Zahlen über den mittleren Verdienst eines Teils der Pflegekräfte in den Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten

»Der Pflegebranche fehlen akut Fachkräfte. In der aktuellen Corona-Krise könnte sich die Lage noch einmal deutlich verschärfen. Als eine Ursache für den Fachkräftemangel werden u. a. zu niedrige Gehälter angeführt. Seit dem Jahr 2012 sind die Entgelte in der Krankenpflege im Großen und Ganzen entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung gestiegen, in der Altenpflege waren die Steigerungen überdurchschnittlich.« Mit diesen Worten beginnt die zusammenfassende Darstellung einer neuen Auswertung der Lohneinkommen von Pflegekräften, die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf der Grundlage der Beschäftigtenstatistik veröffentlicht wurde:

➔ Jeanette Carstensen, Holger Seibert und Doris Wiethölter (2020): Aktuelle Daten und Indikatoren: Entgelte von Pflegekräften, Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), 4. November 2020

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Ein Schlaglicht auf die Frustration: Probleme der Intensivstationen aus Sicht des Personals. Und in Niedersachsen tritt man den Pflegekräften in den Hintern

Beginnen wir mit Nachrichten aus Niedersachsen, die wie eine Faust auf das Auge (und zur Sicherheit auch noch unterhalb der Gürtellinie) der Pflegekräfte daherkommen: »Im Kampf gegen die zweite Welle der Coronakrise hat Niedersachsen die Höchstarbeitszeit für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen erneut auf bis zu 60 Stunden pro Woche erhöht. Die Maßnahme, die eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 12 Stunden vorsieht, gilt befristet bis Ende Mai kommenden Jahres, teilte das Sozial­ministerium in Hannover mit.« Und die Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen, Nadya Klar­mann, wird mit den Worten zitiert: »Die Regierung sollte sich schämen, auf den Rücken der Menschen, die das System am Lau­fen halten, ihre eigenen jahrelangen Fehler in der Pflegepolitik auszubügeln.« Die Allgemeinverfügung des Sozialministeriums ist seit dem 1. November 2020 in Kraft. »Die Verfügung enthalte weder Regelungen zu Ausgleichstunden noch zu einer finanziellen Entschädigung für die Mehrarbeit. Lediglich ein Ersatzruhetag innerhalb eines Zeitraums von 8 Wochen sei für die im Rahmen der Ausnahmebewilligung geleistete Sonn- und Feiertagsarbeit zu gewähren«, so Nadine Millich in ihrem Artikel Nicht zulasten von Pflegenden entscheiden. Schon jetzt bedeuteten Acht-Stunden-Schichten in voller Schutzausrüstung eine extreme Belastung für Beschäftigte in der Pflege. Und wenn man schon dabei ist, dann legt man noch eine Schippe rauf: »Die Verfügung enthalte weder Regelungen zu Ausgleichstunden noch zu einer finanziellen Entschädigung für die Mehrarbeit. Lediglich ein Ersatzruhetag innerhalb eines Zeitraums von 8 Wochen sei für die im Rahmen der Ausnahmebewilligung geleistete Sonn- und Feiertagsarbeit zu gewähren.«

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Diesseits und jenseits der Momentaufnahme auf den Intensivstationen: Von leeren Betten, Pflegepersonal als „Flaschenhals“ und Versäumnissen der Vergangenheit

Betten pflegen keine Menschen. Und Beatmungsgeräte sind notwendig, aber eben für sich nicht hinreichend. Diese scheinbaren Trivialitäten werden in diesen Tagen wieder einmal zum großen Thema. „Wir wiegen uns bei der Zahl der freien Intensivbetten in falscher Sicherheit.“ Mit diesen Worten wird Christian Karagiannidis, der Sprecher des DIVI-Intensivregisters, in dem Artikel Zahl der verfügbaren Intensivbetten in Deutschland geringer als gedacht zitiert. Und er erläutert: „Bundesweit melden Kliniken freie Betten als verfügbar an, obwohl einige wegen des Personalmangels gar nicht genutzt werden können.“ Er rufe daher alle Kliniken auf, „ganz ehrlich“ ihre freien Betten zu melden. Das sollte man bedenken, wenn man in diesen Tagen die täglich vom Intensivregister der Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) veröffentlichten Zahlen vor allem zu den (noch) freien Kapazitäten für eine intensivmedizinische Behandlung richtig interpretieren möchte.

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