Pflegeheime: Beginnt jetzt die Verwässerungsphase – oder soll wenigstens etwas gerettet werden bis zur Bundestagswahl? Zur geplanten Entlastung beim Eigenanteil für die Pflegekosten

Anfang Oktober 2020 wurde berichtet, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plane eine Pflegereform, mit der die Eigenanteile, die von den Pflegebedürftigen gezahlt werden müssen, wenn sie in einem Pflegeheim leben, begrenzt werden sollen, denn bislang steigen und steigen sie und immer öfter wird in der Berichterstattung deutlich herausgestellt, dass das so nicht weitergehen kann bzw. darf. Eine mögliche Lösung wurde vom Minister sogleich in den öffentlichen Raum gestellt: „Mein Vorschlag ist, dass Heimbewohner für die stationäre Pflege künftig für längstens 36 Monate maximal 700 Euro pro Monat zahlen“, sagte Spahn der „Bild am Sonntag“. So begann am 5. Januar 2021 dieser Beitrag: Pflegereform 2021: Klappe, die nächste! Auf dem Weg zu einer deutlichen Entlastung der Pflegebedürftigen und der Sozialhilfeträger? Ein Auftragsgutachten gibt Schützenhilfe und ein anderes will den Steuerzahler beunruhigen. Endlich Licht am Ende eines Tunnels mit kontinuierlich steigenden Eigenanteilen für die Pflegebedürftigen, die in einem Pflegeheim leben. Endlich, so schien es, stieß die seit Jahren geforderte Entlastung der Pflegebedürftigen auf offene Ohren bei den politisch Verantwortlichen. Und es geht hier um richtig große Beträge, die jeden Monat neben dem, was aus der Pflegeversicherung gezahlt wird, auf den Tisch gelegt werden müssen:

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60+ auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Drei Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind es schon. Und es werden noch sehr viel mehr werden (müssen)

Es gibt Entwicklungen, die schon lange, bevor die Corona-Krise über uns gekommen ist, Thema waren – und die nicht verschwinden werden wie (hoffentlich) die Pandemie. Entwicklungen, die fundamentale Verschiebungen widerspiegeln und die wir nicht wegdiskutieren, sondern im günstigsten Fall gestalten können.

Dazu gehört die aus demografischen Gründen seit längerem beobachtbare massive Verschiebung der Altersstruktur der (sozialversicherungspflichtig) Beschäftigten in unserem Land. Ältere Semester werden sich noch erinnern: In den 1980er Jahren entstanden zahlreiche Initiativen mit unterschiedlichen Angeboten, die etwas gegen die damals grassierende Jugendarbeitslosigkeit machen wollten. Und es gab damals aus den Reihen der geburtenstarken Jahrgänge (Mitte der 1950 bis Mitte der 1960er Jahre) zahlreiche junge Menschen, die auch mit einem Hochschulstudium in der Arbeitslosigkeit landeten oder mit viel Aufwand an den Arbeitsmarkt „angepasst“ werden mussten. Aber die damals Jungen sind inzwischen älter geworden und sie schieben sich als die quantitativ außergewöhnlich große Generation auf der Zeitachse nach rechts:

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Eine Verfestigung von Armutsrisiken und mehr: Der Datenreport 2021. Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland

»Wer in Deutschland einmal unter die Armutsgrenze rutscht, bleibt immer öfter länger arm. So beträgt der Anteil dauerhaft von Armut bedrohter Menschen an allen Armen 44 % – und ist damit mehr als doppelt so hoch wie noch 1998.« Das berichtet das Statistische Bundesamt am 10. März 2021 unter der Überschrift Armutsrisiken haben sich in Deutschland verfestigt und legt den Finger auf eine offene Wunde, die von vielen anderen Studien und Berichten in den vergangenen Jahren ebenfalls angesprochen wurde. Zugleich geht es aber auch um die vieldiskutierte Frage, ob und welche Auswirkungen die seit einem Jahr das Land im Würgegriff haltende Corona-Pandemie hat (so lautet der Untertitel der Mitteilung des Statistischen Bundesamtes: „Datenreport 2021 über ungleiche Lebensbedingungen und die Folgen von Corona“): »Zudem droht die Corona-Pandemie die finanzielle Situation benachteiligter Gruppen zu verschärfen: Auch wenn höhere Einkommensgruppen im ersten Lockdown häufiger Einkommenseinbußen hatten, kämpften neben Selbstständigen besonders Menschen mit niedrigen Einkommen, Geringqualifizierte und Alleinerziehende mit finanziellen Schwierigkeiten.«

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Diesseits und jenseits des Internationalen Frauentages 2021: Einige sozialpolitisch relevante Hinweise auf nur scheinbar trockene Zahlen und Studien

In der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg entstand das, was wir heute als „Internationaler Frauentag“ bezeichnen –  im Kampf um die Gleichberechtigung und das Wahlrecht für Frauen. Die Vereinten Nationen haben diesen Tag später zum Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden erhoben (1977). Natürlich gibt es eine eigene Website zum International Women’s Day. Zyniker bezeichnen ihn heute auch als Tag der Rosenindustrie, weil davon viele an diesem Tag abgesetzt und verteilt werden (über die Schattenseite der globalisierten Rosenproduktion wird seit Jahren immer wieder mal berichtet und es sind gerade Frauen, die dabei massiv ausgebeutet und um ihre Gesundheit gebracht werden, vgl. dazu nur als ein Beispiel den Beitrag Ausgebeutet in der Rosenfabrik von Caspar Dohmen, der im Januar 2017 veröffentlicht wurde). Aber man darf und sollte an die Wurzeln erinnern, die vielen sicher nicht mehr bekannt sind: Der erste Frauentag wurde am 19. März 1911 in Dänemark, Deutschland, Österreich-Ungarn und der Schweiz gefeiert. Mit der Wahl des Datums sollte der revolutionäre Charakter des Frauentags hervorgehoben werden, denn der Vortag, der 18. März, war der Gedenktag für die Gefallenen während der Märzrevolution 1848. Außerdem hatte auch die Pariser Kommune 1871 im März begonnen.

Ein zentrales Thema ist immer wieder die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt – angesichts der Bedeutung der Erwerbsarbeit für eine eigenständige Lebensführung, für eine ausreichende soziale Absicherung bis hin zur Verwirklichung dessen, was man mit den Begriffen „Gleichstellung“ oder „Gleichberechtigung“ zu fassen versucht, ist das auch nicht überraschend. Und in diesem Jahr kommt die Erfahrung von zwölf Monaten Corona-Pandemie hinzu, die ihre Spuren auch im Arrangement der Geschlechter hinterlassen hat.

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Was für ein unheiliges Desaster: Die katholische Caritas blockiert den Weg zu einem allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag für die Altenpflege, die Verbände der privatgewerblichen Arbeitgeber freuen sich und die Pflegekräfte ganz unten bleiben unten

Am 1. Juli 2018 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Die einen wollen Tariflöhne in der Altenpflege, die anderen die Arbeitgeber genau davor bewahren. Der Weg wird kein einfacher sein. Darin und in Folgebeiträgen (beispielsweise am 19. Januar 2019: Ein flächendeckender Tarifvertrag für die stationäre und ambulante Altenpflege? Es ist und bleibt kompliziert) wurde beschrieben, wie schwierig die Umsetzung der lobenswerten Absicht sein wird, in der Altenpflege zu einem für alle Beschäftigten geltenden Tarifvertrag zu kommen. Das Feld der stationären und ambulanten Pflege ist tarifpolitisch besonders vermint, hier stehen sich im Grunde zwei Blöcke gegenüber, die gemeinnützigen Anbieter (mit einem besonderen Schwergewicht bei den katholischen und evangelischen Trägern) sowie die privatgewerblichen Anbieter (kommunale Träger sind nur noch in Spurenelementen) vorhanden. Fast die Hälfte der immer im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stehenden Altenheime sind schon in privatgewerblicher Hand, bei den ambulanten Pflegediensten sind es zwei Drittel. Und mit Blick auf diese Seite des „Marktes“ müssen wir eine quasi tariffreie Zone konstatieren (die übrigens auf der Seite der Beschäftigten durch einen desaströs niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrad komplettiert wird). Hinzu kommt, dass auf der Seite der gemeinnützigen Anbieter die beiden konfessionell gebundenen Schwergewichte, vertreten durch Caritas und Diakonie, in einer Sonderwelt leben dürfen, dem sogenannten „Dritten Weg“. Danach werden den Beschäftigten in konfessionell gebundenen Einrichtungen und Diensten elementare Arbeitnehmerrechte vorenthalten (beispielsweise das Streikrecht) und die Kirchen dürfen ihre Angelegenheiten weitgehend selbst und auch unter Ausschluss von Gewerkschaften regeln, selbst in den vielen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens, die zu 100 Prozent aus Steuer- und Beitragsmitteln finanziert werden.

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