Die einen wollen Tariflöhne in der Altenpflege, die anderen die Arbeitgeber genau davor bewahren. Der Weg wird kein einfacher sein

Da ist er nochmal. Rainer Brüderle hat es wieder in den SPIEGEL geschafft. Also in eine Meldung des Nachrichtenmagazins. Der Mann war mal mehr als zehn Jahre Wirtschaftsminister des Landes Rheinland-Pfalz, im zweiten Kabinett Merkel von 2009 bis 2011 Bundeswirtschaftsminister und dann bis zu dem denkwürdigen Oktober 2013, als die FDP aus dem Bundestag geworfen wurde, Vorsitzender der Bundestagsfraktion der FDP.

Aber offensichtlich können solche Leute nicht einfach ihre sicher ordentlichen Pensionen und sonstigen Alterseinkünfte genießen, sondern sie brauchen Nebentätigkeiten. So auch Rainer Brüderle. Und er hat ein Herz für die privaten Pflegeheimbetreiber. Ein Teil von denen ist im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) organisiert und dieser Verband hat einen eigenen bpa-Arbeitgeberverband. Brüderle wurde zum Vorsitzenden dieses Arbeitgeberverbandes gewählt. Das war im Jahr 2015 und im gleichen Jahr – eine interessante Kombination – wurde er auch Vorstandsvorsitzenden des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz.

Hier geht es um die privaten Pflegeheimbetreiber und die sind derzeit mächtig unter Druck. Denn im Kontext der allgemeinen Diskussion über den grassierenden Pflegenotstand und die besonderen Nöte in der Altenpflege tauchen immer öfter kritische Berichte über diesen Teil der Träger von Pflegeeinrichtungen und -diensten in den Medien auf, mit zahlreichen Vorwürfen, wozu die Renditeorientierung in diesem Bereich der menschenbezogenen Dienstleistungen führen kann.

Und im Gefolge der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und der öffentlichen Debatte senkt sich nun für die Betreiber von Pflegeheimen (und Pflegediensten?) langsam, aber sicher das „Damoklesschwert“ einer tarifvertraglichen Regulierung.

»Wir wollen die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif stärken. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen.« So steht es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD.

Nun hört bzw. liest sich das einfacher, als es in der Realität dann ist hinsichtlich einer Umsetzung dieser ambitionierten Zielsetzung. Darauf wurde ausführlich in dem Beitrag Tariflohn für alle Pflegekräfte in der Altenpflege: SPD und Union sagen: kommt. Die anderen fragen sich: wie denn? vom 24. Februar 2018 eingegangen. Und damals schon wurde ein großes Fragezeichen in den Raum gestellt angesichts der vielfältigen praktischen Hürden, um zu einer flächendeckenden tarifvertraglichen Regulierung der Altenpflege zu kommen. Und angesichts dieser Hürden war der Verfasser mehr als erstaunt über die in der in der Maybrit Illner-Sendung vom 22.02.2018 von der ehemaligen Bundesarbeitsministerin und jetzigen Partei- und Fraktionsvorsitzenden Andrea Nahles (SPD) burschikos vorgetragenen Feststellung, bezüglich der Tarifbindung in der Altenpflege habe man das Problem gelöst, denn man würde die „tarifvertragsähnlichen Regelungen“ der beiden Kirchen und der von ihnen getragenen Einrichtungen und Dienste berücksichtigen und dann könne man mit einer Allgemeinverbindlicherklärung arbeiten.

Wenn das denn so einfach wäre. In dem Beitrag vom 24. Februar 2018 wurde mit detailliertem Bezug auf die Rechtslage dargestellt, warum das eben nicht so einfach ist. Die Kurzfassung geht so:  Wir haben nicht nur das Problem, dass zahlreiche Betreiber von Pflegeeinrichtungen nicht tarifgebunden sind und dass nur eine überschaubare Minderheit der Pflegekräfte gewerkschaftlich organisiert ist. Je nach Einrichtung liegt der Organisationsgrad im unteren einstelligen Prozentbereich, in vielen Altenheimen ist die Gewerkschaft ver.di nahezu nicht existent. Hinzu kommt aufgrund der spezifischen Trägerstruktur, dass kirchlich gebundene Einrichtungen und Dienste in der Altenpflege (immer noch) eine große Rolle spielen, die sich aber auf den „dritten Weg“ beziehen, also auf das Sonderarbeitsrecht der Kirchen. Dort gibt es zwar Arbeitvertragsrichtlinien, aber eben keine klassischen Tarifverträge. Und dennoch gibt es mehr als 100 Tarifverträge, aber eben keinen auch nur ansatzweise flächendeckenden: Die meisten dieser Tarifverträge sind auf einen Träger oder auf eine Einrichtung beschränkt.

Das ist alles höchst relevant vor dem Hintergrund der rechtlichen Voraussetzungen, die eine Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen erfüllen muss. Der „normale“ Weg einer AVE über den § 5 TVG (Tarifvertragsgesetz) ist in diesem Fall blockiert. Es bleibt als eine Art „Umgehungsstrategie“ der Weg über das Arbeitnehmerentsendegesetz. Der Rückgriff auf das AEntG – das eigentlich eine andere Intention hatte und hat als die AVE eines ganzen Tarifvertrages zu ermöglichen – wäre mit einigen juristischen Verrenkungen vielleicht möglich. Aber spätestens dann stellt sich die bereits erwähnte Frage: Welcher Tarifvertrag denn?

Genau an dieser Stelle dockt die aktuelle Berichterstattung an: Rainer Brüderle will Tariflöhne in der Altenpflege verhindern, so hat Cornelia Schmergal ihre Meldung überschrieben: »Mit luftigen Versprechen wollen die privaten Arbeitgeber die flächendeckende Einführung von Tariflöhnen in der Altenpflegebranche verhindern. In einem Brief an Politiker der Großen Koalition, der dem SPIEGEL vorliegt, wirbt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) für ein unverbindliches Alternativmodell.« Weiter heißt es: »Der Verband empfehle seinen Mitgliedern, in ihren Betrieben sogenannte Arbeitsvertragsrichtlinien anzuwenden, schreibt bpa-Präsident Rainer Brüderle. Diese Mindestbedingungen, die die Arbeitgeber selbst festgelegt haben, sehen bei einer Fünf-Tage-Woche neben dem gesetzlichen Mindest-Urlaubsanspruch von 20 Tagen noch acht zusätzliche Urlaubstage vor. Von einem Recht auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld ist darin nicht die Rede.« (Der hier erwähnte Rainer Brüderle ist übrigens nicht Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), sondern Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes).

Der hier angesprochene Ansatz des Lobbyverbandes der privaten Betreiber von Pflegeheimen und -diensten ist nun nicht neu. So wurde hier bereits am 4. März 2018 in dem Beitrag Und nun? Die Altenpflege zwischen Empörungsberichterstattung, zahlreichen offenen Baustellen und Ankündigungsrhetorik berichtet:

»Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) dementierte die Aufforderungen zu Tarifgesprächen mit Verdi. Die Interessenvertretung lehnt einen einheitlichen Tarifvertrag weiterhin ab. Der bpa-Präsident Bernd Meurer bekräftigt die Absicht, Mitarbeiter in der Pflege besser zu bezahlen. „Nicht umsonst hat der bpa-Arbeitgeberverband sich mit eigenen Arbeitsvertragsrichtlinien auf den Weg gemacht“, unterstreicht Meurer in einer Pressemitteilung.
Man achte auf die Formulierung der privaten Betreiber von Pflegeheimen und -diensten: Man habe sich mit eigenen „Arbeitsvertragsrichtlinien“ auf den Weg gemacht. Das erinnert nicht nur an die Terminologie, die wir aus dem kirchlichen Bereich mit dem dortigen „dritten Weg“ kennen, das ist auch bewusst so gewählt: Die Arbeitgeber wollen keine Beteiligung der Gewerkschaft. Und der bpa bringt das auch auf den Punkt: Es sei doch klar, so Bernd Meurer, »dass der Organisationsgrad bei ver.di nicht dafür spricht, dass sie wirkungsmächtig die Interessen der Beschäftigten in der Pflege vertreten können.«

Der letzte Punkt wird auch von Brüderle wieder ins Feld geführt, folgt man der Meldung von Schmergal: „Unsere Mitarbeiter entscheiden sich aus freien Stücken in erdrückender Mehrheit gegen Mitgliedschaften in Gewerkschaften. Somit fallen diese als Tarifpartner aus“, schreibt der ehemalige FDP-Wirtschaftsminister. Ansonsten lässt der Versuch des Arbeitgeberverbandes so lesen: „Versuchen kann man es ja mal“. Oder: „Frechheit siegt“. Einseitig von den Arbeitgebern entworfene und ohne Beteiligung der Gewerkschaften und der Arbeitnehmerseite in die Welt gesetzte Arbeitsvertragsrichtlinien des Arbeitgeberverbandes als Ersatz für Tarifverträge – das kann man sich ja wünschen mit Blickt auf die Blütezeiten der Selbstherrlichkeit der Arbeitgeber im 19. Jahrhundert, aber dankenswerterweise haben wir das Jahr 2018. Dennoch legt auch dieser Luftballon der privaten Arbeitgeber den Finger auf die offene Frage-Wunde: Welcher Tarifvertrag denn, wenn es um eine AVE geht?

Hierzu gibt es bereits seit einiger Zeit Aktivitäten. Immer wieder wird dabei der Name Wolfgang Stadler genannt, der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Der hat sich frühzeitig zu Wort gemeldet, nur als ein Beispiel sei hier auf diesen Beitrag von ihm verwiesen, der am 20. Juni erschienen ist: Allgemeinverbindliche Tarife für die Pflege! Darin heißt es: »Auf Initiative der AWO haben alle Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammen mit der Gewerkschaft ver.di in einem gemeinsamen Brief die Koalition aufgefordert, eine Lösung zu finden, um die Rahmenbedingungen für die Pflegekräfte zu verbessern und dem teilweise ruinösen Wettbewerb Einhalt zu gebieten … Dabei müssen die unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Grundlagen bei kirchlichen und freien Trägern grundsätzlich berücksichtigt werden … Die Politik muss Rahmenbedingungen so gestalten, dass die zwischen kirchlichen und weltlichen, gemeinnützigen Anbietern abgestimmten Tarifabschlüsse, die in ihren Systemen verhandelt wurden, zusammen für die Anerkennung der Allgemeinverbindlichkeit zur Grundlage gemacht werden. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Arbeitgeberverbände, in denen in der Regel nur die gewerblichen Pflegeanbieter organisiert sind, die Anerkennung der Allgemeinverbindlichkeit nicht weiter durch eine Patt-Situation im Tarifausschuss blockieren können.«

Das beschreibt sehr gut die zu bewältigende Aufgabe. Aber wie? Wie kommt man dahin?

Einige Hinweise kann man diesem Artikel von Gregor Waschinski entnehmen, der vom Handelsblatt veröffentlicht wurde: Gewerkschaften und Kirchen kämpfen für höhere Löhne in der Pflege. Und wenn man seinen Ausführungen folgt, dann wird erkennbar, mit was für einer klebrigen Materie wir es zu tun haben. Er spricht von einem ungewöhnlichen Bündnis aus Verdi, kirchlichen Arbeitgebern und gemeinnützigen Wohlfahrtsverbänden. Der Name des temporären Zusammenschlusses verspricht Hoffnung: „Bündnis für fairen Wettbewerb in der Altenpflege“. Wolfgang Stadler sei die treibende Kraft hinter der Allianz.
»Bereits 2011 holte er die unterschiedlichen Parteien an einen Tisch, um einen Ausweg aus der schlechten Bezahlung in der Altenpflege zu finden. Die Gruppe ließ ein Rechtsgutachten erstellen, wie sich allgemeinverbindliche Tarifverträge mit den Sonderregeln vereinbaren ließen, die für Pflegekräfte in den Heimen von Diakonie und Caritas gelten. Die Resonanz der Politik war zunächst mäßig.«
Das hat sich mittlerweile geändert. Aber wie sieht der Lösungsvorschlag des Bündnisses genau aus?

Grundlage ist das bereits erwähnte Arbeitnehmerentsendegesetz, »das der Regierung die Möglichkeit gibt, Mindestarbeitsbedingungen in der Pflege per Rechtsverordnung festzulegen. Dabei hätten die privaten Pflegeanbieter, die sich gegen flächendeckende Tarifverträge sperren, weniger Blockademöglichkeit als bei einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung über das Tarifvertragsgesetz.« Nun ist es aber so, dass das AEntG bislang auf die Allgemeinverbindlichkeit von Mindestarbeitsbedingungen ausgerichtet war. Wie wackelig die Umgehungsstrategie über das AEntG in Verbindung mit der Sonderrolle der kirchlichen Träger ist, kann man diesen Ausführungen entnehmen:

»Die Überlegungen zielen darauf ab, mehrere Gehaltsstufen in der Altenpflege einzuführen. Bislang gilt nur ein Mindestlohn, der aktuell 10,55 Euro im Westen und 10,05 Euro im Osten beträgt. Bei den Lohnverhandlungen könnten die Kirchen pro forma ihre Eigenständigkeit wahren, indem sie in einem Nebenraum Tarifgespräche führen – mit dem Ziel, dass am Ende wortgleiche Dokumente stehen, deren Ergebnis auf die ganze Branche angewendet werden kann.
Ein allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz sei „dann ein geeignetes Instrument, wenn kirchliche und weltliche Tarifpartner gleichberechtigt zusammenwirken“, sagt Hans Jörg Millies, Vorstand bei der katholischen Caritas. Jörg Kruttschnitt, Vorstand bei der evangelischen Diakonie, ergänzt: „Wir haben den Eindruck, dass die Diskussion über eine flächendeckende Tarifbindung für die Pflegebranche von allen Parteien gut aufgenommen wird und das Thema hohe Priorität hat.“«

Man braucht ein Tarifwerk, mit dem man gegen den Block der privaten Pflegedienstleister antreten kann, so auch die Sichtweise des zuständigen Bundesarbeitsministeriums: »Die Parlamentarische Staatssekretärin im Arbeitsministerium, Kerstin Griese (SPD), machte auf einer Caritas-Veranstaltung deutlich: „Wir müssen einen Weg finden, der kirchliche und nichtkirchliche frei-gemeinnützige Träger zusammenführt, damit eine belastbare Mehrheit der Einrichtungen vorhanden ist, um allgemeinverbindliche Regelungen auf die privaten Anbieter auszuweiten.“« Und in dieser an sich schon fragilen Gemengelage ist dann das hier nicht überraschend: »Friedhelm Fiedler, Vizepräsident des Arbeitgeberverbandes Pflege, droht mit rechtlichen Schritten, sollte den privaten Anbietern ein Tarifkorsett aufgezwungen werden.« Die Kuh ist noch nicht ansatzweise vom Eis.

Aber die für Pflege zuständigen Bundesminister inszenieren sich schon mal mit einem „Pflege-Schwur“ – der interessierten Öffentlichkeit wird das über die „BILD am SONNTAG“ vermittelt:

In der Online-Ausgabe der BILD heißt es: Drei Minister leisten den Pflege-Schwur. Die Ziele: mehr Pfleger, bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne. Jetzt sind wir aber guter Hoffnung. Wenn die sogar schon schwören …

Es ist interessant, wie die Botschaft von anderen gelesen wird, vgl. als ein Beispiel diesen Artikel: Regierung will Zehntausende Pfleger aus Ausland holen – bei über 10 Euro Mindestlohn. Dort findet man diesen Passus: »Arbeitsminister Heil kündigte an, dass er die Löhne von Pflegekräften bis Mitte nächsten Jahres deutlich erhöhen will. Ein großer Teil der Pflegekräfte arbeite ohne Tarifvertrag und verdiene entsprechend wenig. „Ich schäme mich ein bisschen dafür, dass wir in Deutschland überhaupt als absolute Lohnuntergrenze einen Pflegemindestlohn von derzeit 10,55 Euro im Westen und 10,05 Euro im Osten festlegen mussten“, so Heil. Seine Aufgabe sei es, dass „wir jetzt binnen eines Jahres einen Flächentarifvertrag in der Pflege hinbekommen“. Dafür spreche er mit Arbeitgebern und Gewerkschaften, die hier in der Pflicht seien. Heil: „Wenn es endlich einen Flächentarifvertrag gibt, werde ich den zügig für allgemeinverbindlich erklären. Das wird die Löhne spürbar verbessern.“«

Man möchte ja nicht schon wieder stören mit detailverliebt daherkommenden Einwänden, aber der angesprochene Branchen-Mindestlohn für die Pflege gilt für Pflegehilfskräfte, nicht für Pflegefachkräfte. Und die darüber liegenden Vergütungen sind eben eigentlich in einem Tarifvertrag geregelt, um dessen Schaffung aus dem „Fast-Nichts“ es in diesem Beitrag ging. Und der Bedarf an einer flächendeckenden tarifvertraglichen Absicherung der Pflegekräfte auf möglichst hohen Niveau wird nicht nur erforderlich, um die, die schon im System sind und (noch) arbeiten, besser als bislang zu vergüten, sondern zugleich ein unabdingbarer Schutz angesichts solcher Hoffnungen aus der versammelten Ministerriege: „Wir werden bis zu 50.000 zusätzliche Pflegekräfte brauchen. Da werden wir auch im Ausland suchen müssen“, so wird Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zitiert. Es sei kaum mehr möglich, in Deutschland ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung ohne ausländische Pflegekräfte zu betreiben. Besonders im Kosovo und in Albanien gibt es laut Spahn ein hohes Potenzial an jungen Fachkräften: „Dort ist die Pflegeausbildung häufig besser, als wir denken.“