Viele Jahre lang wurde völlig berechtigt immer wieder darauf hingewiesen, dass sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege unbedingt verbessern müssen, um zum einen den bereits vorhandenen und ständig an Bedeutung gewinnenden Mangel an Pflegekräften zu bekämpfen. Zu diesen Arbeitsbedingungen gehören als eine der tragenden Säulen die Löhne der dort Beschäftigten. Zugleich war und ist jedem auch außenstehenden Beobachter klar, dass die in Pandemiezeiten offen als „systemrelevant“ erkannte und kurzzeitig als solche benannte Arbeit an und mit pflegebedürftigen Menschen in Kliniken wie in der Langzeitpflege angesichts der teilweise enormen Belastungen und der im Vergleich zu vielen anderen Beschäftigungen ungünstigen Arbeitszeitkonstellationen (zu) schlecht bezahlt ist. Eine Verbesserung der Löhne in der Pflege wurde (und wird) auf dieser allgemeinen Ebene von vielen als anzustrebendes und gut begründetes Ziel bewertet.1
Pflegeversicherung
Leistungen bzw. Ausgaben der Pflegeversicherung zurückfahren? Für den Anfang bietet sich der Pflegegrad 1 an. Der wird schon (seit längerem) ins Visier genommen
Dass die Pflegeversicherung massive Finanzprobleme hat, ist mittlerweile sicher überall angekommen. Die Ausgabensteigerungen laufen der Einnahmenentwicklung davon und gleichzeitig wird überall berichtet, in welche schwindelerregende Höhen die von den Pflegebedürftigen zu leistenden „Eigenanteile“ bei stationärer Langzeitpflege gestiegen sind. Da ist es nicht überraschend, dass man sich auf die Suche begibt, wo im bestehenden System Ausgaben gesenkt werden können.
Taschenspielertricks im Haifischbecken: Augen zu und auf Wiedervorlage legen. Die vergiftete Pflaster-Sozialpolitik der neuen Bundesregierung für die Kranken- und Pflegeversicherung in Form von „Darlehen“
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung hängen bekanntlich finanziell schwer in den Seilen. Die Ausgaben steigen stärker als die Einnahmen und zugleich hat der Bund in den zurückliegenden Jahren die Sozialversicherungen ausgenommen wie eine Weihnachtsgans.
Man denke hier an die Milliarden Euro-Beträge, die während der Corona-Pandemie aus der Kasse der beitragsfinanzierten sozialen Pflegeversicherung ausgegeben werden mussten für pandemiebedingte Ausgaben, die selbst von der Bundesregierung anerkannt gesamtgesellschaftliche Leistungen waren, so dass man eine – bis heute aber nicht vollzogene – Rückerstattung von fünf Milliarden Euro aus Steuermitteln versprochen hat. Oder an den ehemaligen Bundesgesundheitsminster Jens Spahn (CDU), der zur vorübergehenden Vermeidung von Anhebungen des Zusatzbeitrags der Krankenkassen sowie von möglichen Einschnitten auf der Leistungsseite seit 2018 die GKV gezwungen hat, ihre Rücklagen abzubauen, bis quasi nichts mehr im Topf war.1 In den vergangenen Jahren hat sich die Politik wiederholt an den Rücklagen bedient, um die strukturellen Defizite auszugleichen und das Finanzierungsproblem in die Zukunft zu verschieben. Nun fehlen diese Rücklagen und die Beitragszahler müssen höhere Zusatzbeiträge in Kauf nehmen.
Pflegeheime in der Insolvenzwelle? Diesseits und jenseits der Brutto- und Nettozahlen
Mit Zahlen, vor allem mit möglichst einer großen Zahl kann man Politik machen oder zumindest in deren Aufmerksamkeitsradius kommen. Nehmen wir den sowieso hoch sensiblen Bereich der Langzeitpflege. Allen ist klar, dass zum einen der Bedarf (weiter) steigt, für die zunehmende Zahl an pflegebedürftigen Menschen eine entsprechende Versorgung zu ermöglichen. Darüber hinaus wird seit Jahren mantrahaft der Personalmangel in der professionellen Langzeitpflege beklagt, in den Medien finden sich wiederkehrend Skandalisierungen von Missständen vor allem in der stationären Pflege (die sich auch leichter beobachten lässt als das, was im ambulanten oder gar im häuslichen Setting passiert) – und seit einigen Monaten werden wir konfrontiert mit sich überschlagenden Berichten über eine Insolvenzwelle, die über die Einrichtungen und Dienste der Langzeitpflege eingebrochen ist.
Die lokale, regionale und auch die bundesweite Berichterstattung der Medien ist prall gefüllt mit Meldungen über Pflegeheime, die in die Insolvenz gerutscht sind. Und immer wieder liest und hört man von Schließungen sowie dem damit verbundenen (angeblichen) Wegfall von Heimplätzen.
Ein sozialpolitisches Stehaufmännchen: Die „Bürgerversicherung“. Die schlägt wieder auf in Gestalt einer „Pflegebürgervollversicherung“
Die sozialpolitischen Veteranen werden es vor Augen haben: alle Jahre wieder wird sie an die Oberfläche der politischen Debatten geholt – die „Bürgerversicherung“. Oder zumindest einige Komponenten davon. Den bisherigen Höhepunkt hatte die Diskussion über eine „Bürgerversicherung“ in den frühen 2000er Jahren, vor allem, als 2003 die SPD und insbesondere die Grünen die Bürgerversicherung erstmals offiziell als Reformmodell vorgeschlagen haben und „die andere Seite“ mit dem Kopfprämienmodell (das später dann als „Gesundheitsprämie“ semantisch aufgehübscht wurde) zu kontern versuchte. Dabei ging (und auch in den neueren Vorstößen geht) es vor allem um die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung, konkret um die die Ablösung des bisherigen dualen Systems von gesetzlicher und privater
Krankenversicherung. Das muss man auch vor dem Hintergrund sehen, dass seit 2006 Deutschland das einzige Land in der EU ist, das für einen definierten Teil der Bevölkerung die Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung ermöglicht.
Nun hat man bei der Einführung der Pflegepflichtversicherung Anfang der 1990er Jahre das duale System im Krankenversicherungsbereich auch auf die neue Säule der Sozialversicherung übertragen und wir haben – für 90 Prozent der Bevölkerung – die (umlagefinanzierte) Soziale Pflegeversicherung bekommen, während die Privatversicherten in einer eigenständigen (teilkapitalgedeckten) Privaten Pflegepflichtversicherung integriert wurden.