Das PNOG: Eine Not-OP am wackeligen Gerüst der Pflegeversicherung 

Im Sommer des Jahres 2026 hatte die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen ersten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) aus ihrem Ministerium vorlegen lassen. Der datiert auf den 5. Juni 2026. Die dort enthaltenen Regelungen sollten zum 1. Januar 2027 in Kraft treten – und die milliardenschwere Finanzlücke der Sozialen Pflegeversicherung nach SGB XI stopfen. Für das Jahr 2027 wurde in dem Entwurf für die Pflegeversicherung nach geltendem Recht ein Defizit von 7,6 Mrd. Euro prognostiziert, im Jahr 2028 ein Defizit von 15,4 Mrd. Euro, welches in den Folgejahren stetig aufwächst.

Wie zu erwarten war – wenn man sich im gegebenen System bewegen muss und keine externe Mittelzufuhr beispielsweise in Form von Steuermittel für die versicherungsfremden Leistungen bekommen kann – sollte das durch Einsparungen auf der Leistungsseite und durch höhere Einnahmen, in dem man an der Beitragsschraube dreht, realisiert werden. Also Minderausgaben und Mehreinnahmen generieren. Andere Optionen hat man bei den Rahmenbedingungen eben nicht.

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Pflegebegutachtungen – ein Massengeschäft mit mehr als drei Millionen Einzelfällen

Im Kontext der anstehenden gesetzgeberischen Veränderungen mit dem derzeit vorübergehend auf Eis gelegten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wird über eine restriktivere Ausgestaltung der Einstufung in einen der Pflegegrade diskutiert (bzw. im Referentenentwurf eines PNOG ist das bereits eingebaut), in dem man an den Kriterien für die Pflegebegutachtung schraubt (vgl. dazu ausführlicher die hier veröffentlichten Beiträge Last orders! Auch in der Pflegeversicherung? Der Sozialverband VdK ruft dazu auf, noch schnell in diesem Jahr einen Pflegegrad zu beantragenvom 1. September 2026 sowie Auch andere haben Zweifel. Pauschale Erhöhung der Schwellenwerte für die Pflegebegutachtung wird deutlich weniger Einsparungen bringen als erwartet, so eine WIdO-Analyse vom 3. September 2026).

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Auch andere haben Zweifel. Pauschale Erhöhung der Schwellenwerte für die Pflegebegutachtung wird deutlich weniger Einsparungen bringen als erwartet, so eine WIdO-Analyse

In dem hier am 1. September 2026 veröffentlichten Beitrag Last orders! Auch in der Pflegeversicherung? Der Sozialverband VdK ruft dazu auf, noch schnell in diesem Jahr einen Pflegegrad zu beantragen wurde die mit dem derzeit auf Eis liegenden Entwurf eines „Pflegeneuordnungsgesetzes“ beabsichtigte Erhöhung der Schwellenwerte für die Einstufung in einen der Pflegegrade im Rahmen der Pflegebegutachtung dargestellt und die seitens des Gesetzgebers verbundenen Erwartungen hinsichtlich der allein darüber angeblich realisierbaren Einsparungen – immerhin 1,3 Mrd. Euro geringere Ausgaben der Pflegeversicherung im kommenden Jahr 2027, wenn der Referentenentwurf Gesetzeskraft erlangen würde – wurden kritisch hinterfragt.

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