Kindertageseinrichtungen: Neben fehlendem Personal auch ein Investitionsstau auf der kommunalen Ebene

Man kann mittlerweile Schrankwände füllen mit Berichten aus immer mehr Orten in diesem Land, in denen ausgeführt wird, dass es vorne und hinten an Fachkräften für die Kindertagesbetreuung fehlt. Da wird der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes immer öfter zu einem Papiertiger – aber selbst diejenigen, die einen Platz ergattert haben, werden mit einem Dauermangel an Personal in vielen Einrichtungen konfrontiert, oft verbunden mit Verkürzungen der Betreuungszeiten, tageweiser Schließung oder wenn dennoch geöffnet wird, mit in manchen Fällen schlichtweg kindeswohlgefährdenden Personalschlüsseln.

Und so kann es durchaus die Konstellation geben, dass Räumlichkeiten für eine Kindertagesbetreuung vorhanden sind, aber es fehlt an erforderlichen Fachkräften, um diese auch mit lebenden Kindern zu füllen. Als wenn das nicht schon schwierig genug ist – es gibt auch die Problematik, dass auf der kommunalen Ebene vor Ort zu wenig investiert wird in die Schaffung erforderlicher neuer Betreuungsplätze oder dem Erhalt vorhandener baulicher Kapazitäten.

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Fragile Selbstverständlichkeiten oder: Stell Dir vor es brennt, aber keiner kann kommen. Und der Notarzt braucht auch immer länger, wenn es denn noch einen gibt

Gerade in diesen Tagen wird einem zwangsweise erneut bewusst, wie zerbrechlich scheinbar unerschütterliche Selbstverständlichkeiten des alltäglichen Lebens werden können. Man nehme dafür die Diskussion über die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen. Zumindest kurzfristig würde ein sofortiger Stopp der Gaslieferungen aus dem kriegführenden Russland zu massiven, nicht nur für viele Unternehmen existenziellen Verwerfungen führen. Auch die Tatsache, dass viele Häuser und Wohnungen mit Gas versorgt werden müssen und dass der russische Anteil daran eben nicht von heute auf morgen (oder übermorgen?) ersetzt werden kann, steht im Raum und muss mitbedacht werden bei den anstehenden Entscheidungen.

Es ist sicher unbestreitbar, dass die Energieversorgung, ein beheizbare Wohnung und warmes Wasser zu dem gehört, was unter dem scheinbar angegrauten Begriff der „Daseinsvorsorge“ eingeordnet werden muss. Darunter versteht man die staatliche Aufgabe, Güter und Leistungen bereitzustellen, die für ein menschliches Dasein notwendig sind. Dies umfasst beispielsweise die Energie- und Wasserversorgung, Verkehrsleistungen, Telekommunikation, Rundfunk, Straßenreinigung sowie Abwasser- und Müllentsorgung. Und sicher werden alle zustimmen, wenn wir in die Liste mit den Beispielen für Daseinsvorsorge auch den Rettungsdienst und die Feuerwehr aufnehmen. Selbstverständlich erwartet jeder von uns, dass professionelle Hilfe kommt, wenn unser Haus in Flammen steht oder wenn ein Familienmitglied mit einem Herzinfarkt zusammengebrochen ist. Aber was ist schon selbstverständlich?

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Erzwingungshaft gegen einen wohnungslosen, drogenabhängigen und im Rollstuhl sitzenden Obdachlosen? Nein, sagt das Amtsgericht in Dortmund

Dortmund ist eine große und bunte Stadt mit vielen tollen Menschen und interessanten Entwicklungen gerade vor dem Hintergrund des montanindustriellen Erbes, mit dem sich diese Stadt des Ruhrgebiets auch in den 2020er Jahren noch herumschlagen muss. Und so, wie man diese Stadt keinesfalls auf den Bundesligisten Borussia Dortmund reduzieren darf, sollte man nicht von dem eigenartigen Verhalten eines Teils der Dortmunder Bürokratie auf alle schließen. Soweit die einschränkende Vorbemerkung, wenn es im Folgenden um ein neues Urteil des Amtsgerichts Dortmund geht.

Mit Beschluss vom 8. Dezember 2021 hat der Dortmunder Richter am Amtsgericht Dröge unmissverständlich festgestellt: »Der Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft wird zurückgewiesen, weil der Betroffene zahlungsunfähig ist.«

Um wen und was geht es hier? »Der betroffene ist drogenabhängiger und obdachloser Rollstuhlfahrer. Die Stadt Dortmund hat in verschiedenen Verfahren gegen den Betroffenen Bußgelder in Höhe von insgesamt 7.325,00 Euro zzgl. Verfahrenskosten festgesetzt.«

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Wachstumsmarkt Cyberkriminalität – nicht nur ein Wirtschaftsthema. Zur sozialpolitischen Bedeutung von Cyberangriffen

Es gibt so viele Dinge, die wir alle in unserem Alltag für derart selbstverständlich halten, dass keiner auch nur eine Sekunde darüber nachdenkt. Beispielsweise dass man Licht hat, wenn man in der eigenen Wohnung den entsprechenden Schalter drückt. Oder dass beim Einkauf im Supermarkt die Kassiererin die Kasse öffnet, wenn man mit Bargeld bezahlt. Die völlige Selbstverständlichkeit wird einem erst dann als ein fragiles Konstrukt bewusst, wenn man auf einmal kein Licht mehr bekommt – oder wenn sich die Kassen in Supermärkten der Öffnung verweigern und einfach zu bleiben. Nichts geht mehr auf einmal.

Supermarkt-Kassen, die sich nicht mehr öffnen lassen, das ist nun keineswegs ein theoretisches Hirngespinst, sondern Millionen Schweden mussten genau diese Erfahrung machen. »Ein Hackerangriff auf US-Firmennetzwerke hat Auswirkungen bis nach Europa. Bei einer von Schwedens größten Supermarktketten funktionieren die Kassen nicht«, wurde Anfang Juli 2021 gemeldet: Cyberattacke trifft 800 Filialen einer schwedischen Supermarktkette. „Einer unserer Subunternehmer war Ziel eines digitalen Angriffs, und deshalb funktionieren unsere Kassen nicht mehr“, teilte Coop Schweden mit. Der Konzern hoffe, das Problem schnell in den Griff zu bekommen und die Filialen wieder öffnen zu können. Coop ist eine der größten Supermarktketten des Landes.

Aber es waren nicht nur Filialen einer Supermarkt-Kette betroffen: »In Schweden berichteten auch die staatlichen Eisenbahnen und eine Apothekenkette von Störungen. Verteidigungsminister Peter Hultqvist sprach von einem sehr gefährlichen Angriff. „In einer anderen geopolitischen Lage könnten uns staatliche Akteure auf diese Weise angreifen, um die Gesellschaft lahmzulegen und Chaos anzurichten“, sagte Hultqvist im Fernsehen.«

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Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst: „Ein respektabler Abschluss“ und „Das Machbare haben wir erreicht“, sagen Gewerkschaftsvertreter. Ein „wirtschaftlich verkraftbarer, maßvoller Abschluss“ sagen die Arbeitgeber. Alles gut?

In den vergangenen Wochen hatte es Warnstreikaktionen im öffentlichen Dienst gegeben, natürlich nicht ohne Hintergedanken wurden dabei gerne Pflegekräfte auf die Straße geschickt. Denn seitens der Gewerkschaft ver.di wurden die Tarifverhandlungen unter der Überschrift „Corona-Helden“ geführt, für die man nun auch eine monetäre Abbildung ihrer heldenhaften Leistungen von den Arbeitgebern erstreiten wollte. Nun fallen einem hinsichtlich der angesprochenen Figur der „Corona-Helden“ zahlreiche Berufe und Tätigkeiten ein, die zum einen nichts mit dem öffentlichen Dienst zu tun haben, zum anderen aber gibt es wie in anderen Branchen auch im öffentlichen Dienst sicher Tätigkeitsfelder, wo man weit weg sein konnte von der tatsächlichen Corona-Front, im Homeoffice und dabei in einem sehr sicheren Arbeitsverhältnis, von dem andere nur träumen können. Man ahnt es schon, wenn man solche Zeilen liest – „Corona-Helden“ hat eine Menge spalterisches Potenzial und man könnte mit guten Argumenten damit für die einen mehr Geld, aber auch gleichzeitig für die anderen mehr Demut verlangen und würde sich heillos verlaufen in einem verminten Gelände der Abgrenzung (und der Ausschließeritis), wie wir das real bereits beim monatelangen Gekrampfe um eine „Corona-Prämie“ für das Pflegepersonal (nicht nur) in der Altenpflege erlebt haben (dazu der Beitrag Wenn eine am Anfang sicher gut gemeinte Anerkennungsprämie zu einem toxischen Spaltpilz mutiert. Bei der Corona-Prämie für Pflegekräfte sortiert und differenziert man sich ins Nirwana vom 3. September 2020).

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