Die Bedeutung der Gesundheitsämter (nicht nur) in Corona-Zeiten ist unbestritten. Aber bei einem eigenen Tarifvertrag für die Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst hört der Spaß auf

Der Stellenwert eines funktionierenden öffentlichen Gesundheitsdienstes mit den Gesundheitsämtern vor Ort wird in den vergangenen Monaten nun wirklich jedem, der mit halbwegs wachen Augen durch die Landschaft läuft, deutlich geworden sein. Gerade in der gegenwärtigen Corona-Krise zeigte sich die zentrale Funktion der Gesundheitsämter für die öffentliche Gesundheitsvorsorge. Denn die müssen unter anderem Infektionsketten zurückverfolgen sowie Quarantänemaßnahmen anordnen und umsetzen. Dazu kommen noch weitere bedeutsame Aufgaben.

Und das wird in der Politik durchaus anerkannt. Schaut man beispielsweise in die Vereinbarung der Koalitionsparteien für ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket vom 3. Juni 2020, die unter der Überschrift Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken steht, dann findet man dort unter den insgesamt 57 Maßnahmen einen mit immerhin 4 Mrd. Euro ausgestatteten „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“, den der Bund mit den Bundesländern und Kommunen auf den Weg bringen will. Zur Begründung wird ausgeführt: »Die aktuelle Corona-Pandemie zeigt die besondere Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf einem seiner klassischen Arbeitsfelder, dem Infektionsschutz. Zugleich macht das laufende Ausbruchsgeschehen deutlich, dass eine Verstärkung dieser unverzichtbaren Säule des Gesundheitswesens dringend notwendig ist.« Was genau ist geplant?

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Die Wohnungskrise vor allem in den Städten ist allgegenwärtig. Es mangelt nicht an Problemdiagnosen, sondern an Wegen aus der Krise. Ein Vorschlag von Sebastian Dullien und Tom Krebs

Man könnte Bibliotheken füllen mit solchen Problembeschreibungen: »In Köln sind trotz der Wohnungskrise im Vorjahr wieder weniger Wohnungen gebaut worden.« Der Kölner Baudezernent Markus Greitemann wird mit diesen Worten zitiert: „2018 waren es knapp 4000, 2019 werden wir das … nicht schaffen.“ Langfristig sollen jährlich 6000 Wohnungen gebaut werden, doch davon ist Köln weit entfernt, so dieser Artikel von Matthias Hendorf: Ziel von 4000 Neubauten 2019 verfehlt. Und das mal wieder die schwächsten Glieder in der Kette betroffen sind, überrascht nicht wirklich: »Die Wohnungskrise könnte sich laut Franz-Xaver Corneth, Vorsitzender des Kölner Mietervereins, vor allem für Menschen mit einem geringeren Einkommen verschärfen. Corneth geht davon aus, dass die Quote öffentlich geförderter Wohnungen mit günstigen Mieten 2019 erstmals unter die Sechs-Prozent-Marke rutschen wird – obwohl 42 Prozent der 1,089 Millionen Kölner Anrecht auf eine solche Wohnung haben … 1996 lag die Quote bei 15,1 Prozent.«

Normalerweise könnte man erwarten, dass „der Markt“ angesichts des enormen Angebots-Nachfrage-Dilemmas mit einer entsprechenden Ausweitung der Bautätigkeiten reagiert. Aber selbst der Großinvestor Christoph Gröner wird auf die Frage, ob der freie Markt die Wohnungsprobleme löse mit dieser Antwort zitiert: „Der Markt regelt gar nix. Der Markt würde es regeln, wenn wir unendlich viel Bauland und unendlich viel Geld haben. Das ist aber nicht so.“ Sein Unternehmen, die CG Gruppe, gehört zu den großen Investoren in Deutschland, baut unter anderem in Köln für hunderte Millionen Euro. Gröner forderte von Stadt und Land, die Besitzer von brachliegenden Grundstücken zum Bau zu verpflichten – „sonst wird eben enteignet“.

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Das bislang sozialhilferechtlich geöffnete Portemonnaie der Kinder für die Pflegekosten der Eltern als Objekt politischen Handelns: Das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ und seine Einordnung auf der weiterhin unübersichtlichen Baustelle der Pflegefinanzierung

Das die Eltern für ihre Kinder aufzukommen haben, ist bekannt und von immer vorhandenen Ausnahmefällen abgesehen auch als selbstverständlich akzeptiert. Dass die Unterhaltsverpflichtung aber keine Einbahnstraße ist, stößt dann, wenn es ernst wird, nicht selten auf Erstaunen und auch Verärgerung, weil viele damit nicht gerechnet haben. Und dass sich der Staat, genauer: der Träger der Sozialhilfe, von ihm (vor)finanzierte Leistungen bei den Kindern, die nach den amtlichen Definition als leistungsfähig eingestuft werden, wieder zurückholt bzw. das mehr oder weniger intensiv versucht, ist in Zeiten einer steigenden Zahl an Pflegebedürftigen in Kombination mit einem erheblichen Anteil an selbst zu finanzierenden Pflegekosten beispielsweise bei einer Heimunterbringung naturgemäß eine sichere Quelle für eine wachsende Zahl an Fällen, wo die Kinder in die Finanzierungspflicht genommen werden.

Im Netz hat sich über die Jahre eine Vielzahl an mehr oder weniger seriösen Ratgebern etabliert, wo Menschen, die ein entsprechendes Schreiben eines Sozialamtes bekommen, nachlesen können, was möglicherweise auf sie zukommen wird – bis hin zu Elternunterhalts-Rechnern, mit deren Hilfe man berechnen können soll, wie hoch die monatliche Rechnung ausfallen wird.

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